2 hündinen sterilisiert ohne zustimmung des besitzers

sterilisation von hündin erlaubt ohne zustimmung des besitzers?

  • nein

    Stimmen: 73 90,1%
  • ja

    Stimmen: 8 9,9%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    81
http://www.bmg.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0801&doc=CMS1097184527208

(4) Die gewerbliche Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme
der Tätigkeit zu melden. Die Behörde hat die Haltung zu untersagen, sofern dies aus Gründen des
Tierschutzes erforderlich ist. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und
Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung und weitere Angaben zu enthalten, die zur Beurteilung
durch die Behörde erforderlich sind; das Nähere ist durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit
und Frauen zu regeln. Die Tierhaltung ist binnen sechs Wochen zu untersagen, wenn sie nicht
den Grundsätzen nach § 13 entspricht. Kommen nachträglich Untersagungsgründe hervor, so ist § 23 Z 5​
sinngemäß anzuwenden.

Ich hoffe ich hab den richtigen Abschnitt erwischt ...

hm, aber da steht ja nur dass die gewerbliche haltung zum zweck der zucht gemeldet werden muss und nicht dass tiere unterschiedlichen geschlechts kastriert werden müssen wenn nicht damit gezüchtet werden soll :confused:
 
Frage: Was hat das mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zu tun?

Seltsame Gesetze habt Ihr. :confused:
 
Grundsätzlich denkt Ihr, man will Steine nach Euch werfen, wenn man mal ne Frage hat. Also bitte noch mal: Was bitte hat ein Hundegesetz mit dem Ministerium für Gesundheit und Frauen zu tun?

Ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland mit Geschichte, solch eine Äußerung wegen des Steine werfens nehmen wir persönlich. Wenn Du also nicht weißt, woher ich stamme, unterlaß bitte derlei Äußerungen! Bei uns bedeutet solch eine Andeutung, man wäre rechtsradikal. DAS verbitte ich mir!
 
Grundsätzlich denkt Ihr, man will Steine nach Euch werfen, wenn man mal ne Frage hat. Also bitte noch mal: Was bitte hat ein Hundegesetz mit dem Ministerium für Gesundheit und Frauen zu tun?

Ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland mit Geschichte, solch eine Äußerung wegen des Steine werfens nehmen wir persönlich. Wenn Du also nicht weißt, woher ich stamme, unterlaß bitte derlei Äußerungen! Bei uns bedeutet solch eine Andeutung, man wäre rechtsradikal. DAS verbitte ich mir!

Dann stell Deine Frage ohne Ironie - denn auch Österreicher sind empfindlich ...;)

Tierschutz ist bei uns kein eigenes Ministerium - wir habens halt beim Frauen -und Gesundheitsministerium dabei und in Deutschland ist es beim Landwirtschaftsministerium - was ist daran seltsam ???
 
Also ich halte je 1 kastrierte und 1 unkastrierte Hündin + 1 unkastrierten Rüden, der Gemeinde, der BH und dem Amtstierarzt ist das bekannt - da gechippt und angemeldet. Und weil mich der Amtstierarzt nach ankunft meines Import-Rüden besucht hat.
Ich habe keine angemeldete Zuchtstätte, aber ich wurde bis jetzt noch nicht darauf hingewiesen, das ich einen meiner Hunde kastrieren müsste.
Wäre ja ein wahnsinn wenn man dazu per Gesetz gezwungen wird.
Habe ich auch noch nicht gehört.
 
Ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland mit Geschichte, solch eine Äußerung wegen des Steine werfens nehmen wir persönlich. Wenn Du also nicht weißt, woher ich stamme, unterlaß bitte derlei Äußerungen! Bei uns bedeutet solch eine Andeutung, man wäre rechtsradikal. DAS verbitte ich mir!

Wenn man bei euch sagt: "Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.", dann ist das also eine Andeutung der Betreffende wäre rechtsradikal?

(Warum gibt es noch keine Liste mit Redewendungen, die in diesem und jenem Bundesland "gefährlich" sind :cool:)

Naja, wenn du das anderen erklären musst, dann musst du sowieso davon ausgehen, dass es dein Gegenüber nicht weiß und deshalb auch nicht bewusst eine Andeutung gemacht hat, also reg dich nicht künstlich auf.

Ist außerdem relativ egal, von welchem Ministerium ein Gesetz kommt...
 
Also ich halte je 1 kastrierte und 1 unkastrierte Hündin + 1 unkastrierten Rüden, der Gemeinde, der BH und dem Amtstierarzt ist das bekannt - da gechippt und angemeldet. Und weil mich der Amtstierarzt nach ankunft meines Import-Rüden besucht hat.
Ich habe keine angemeldete Zuchtstätte, aber ich wurde bis jetzt noch nicht darauf hingewiesen, das ich einen meiner Hunde kastrieren müsste.
Wäre ja ein wahnsinn wenn man dazu per Gesetz gezwungen wird.
Habe ich auch noch nicht gehört.

naja für so wahnsinnig würde ich das ehrlich gesagt gar nicht halten :eek:
würde (wenn es denn auch kontrolliert werden würde) zumindest ein paar hoppalawürfe verhindern bzw. die bewusste vermehrerei auch ein wenig eindämmen
 
NUR ZÜCHTER müssen der BH melden welche und wieviele hunde sie haben, ob kastriert oder nicht etc.pp
Ein normaler Hundehalter muss GARNICHTS melden...
 
Dann stell Deine Frage ohne Ironie - denn auch Österreicher sind empfindlich ...;)

Tierschutz ist bei uns kein eigenes Ministerium - wir habens halt beim Frauen -und Gesundheitsministerium dabei und in Deutschland ist es beim Landwirtschaftsministerium - was ist daran seltsam ???

Da war kein Ironie! Du interpretierst Dinge in mein Posting, die nicht da sind und auch nicht da sein sollen.

Du findest das nicht seltsam? Das Landwirtschaftsministerium hat ja wenigstens noch mit Tieren zu tun, aber das Ministerium für GESUNDHEIT und FRAUEN??? Wo bitte ist da der Zusammenhang? Politik muß man nicht verstehen.
 
gibt es den einen Hintergrund zu der Kastra der Hündinen, hast du schon Würfe gehabt, in deinem gemischten Rudel?
 
Also ich halte je 1 kastrierte und 1 unkastrierte Hündin + 1 unkastrierten Rüden, der Gemeinde, der BH und dem Amtstierarzt ist das bekannt - da gechippt und angemeldet. Und weil mich der Amtstierarzt nach ankunft meines Import-Rüden besucht hat.
Ich habe keine angemeldete Zuchtstätte, aber ich wurde bis jetzt noch nicht darauf hingewiesen, das ich einen meiner Hunde kastrieren müsste.
Wäre ja ein wahnsinn wenn man dazu per Gesetz gezwungen wird.
Habe ich auch noch nicht gehört.

Du bist per Gesetz nun nicht zur Kastration verpflichtet - aber wenn ein Hopperla passiert und wenn jemand anzeigt musst Du dem Richter glabhaft machen dass es ein Hopperla war ansonsten setzt man voraus dass bei der Haltung unkastrierter gegengeschlechtlicher Tiere durchaus Zuchtabsichten vorhanden sind. Wenn der Richter meint Du hast Zuchtabsichten dann wirds teuer.
 
Selbst wenn die Hunde von einer/der Orga stammen, darf wohl nicht einfach so kastriert werden, ohne Zustimmung .Selbst wenn es im Schutzvertrag steht, kann man dies nur im Einverständnis machen, wenn die Hunde schon beim Besitzer sind.
Ich würde sowas nicht dulden,
1. möchte ich mir den TA aussuchen.
2. würde ich es auch selbst bezahlen, da ich eben den TA kennen möchte und nicht von Arzt XY an meinem Hund herumschnippeln lasse.


Allerdings kommt mir die Geschichte etwas sehr seltsam vor. :confused:
 
Du bist per Gesetz nun nicht zur Kastration verpflichtet - aber wenn ein Hopperla passiert und wenn jemand anzeigt musst Du dem Richter glabhaft machen dass es ein Hopperla war ansonsten setzt man voraus dass bei der Haltung unkastrierter gegengeschlechtlicher Tiere durchaus Zuchtabsichten vorhanden sind. Wenn der Richter meint Du hast Zuchtabsichten dann wirds teuer.

Dann hätten wir aber schon viel weniger Vermehrer bei uns. Ich glaub das ehrlich gesagt nicht.
 
NUR ZÜCHTER müssen der BH melden welche und wieviele hunde sie haben, ob kastriert oder nicht etc.pp
Ein normaler Hundehalter muss GARNICHTS melden...

Ich würd mal sagen jeder Hund muss gemeldet sein (Hundesteuer), jeder Listenhund in NÖ muss nun als solcher gemeldet sein (neues Gesetz) - Chippflicht - heißt auch dass Du Hund und Nummer melden musst ... also ich würde sagen auch ein normaler HH meldet ziemlich viel ...

Dann hätten wir aber schon viel weniger Vermehrer bei uns. Ich glaub das ehrlich gesagt nicht.

Lies Dir den Text vom Gesetz durch - es ist leider noch viel zu wenig um damit die Vermehrer wirklich in den Griff zu kriegen aber es ist ein erster Schritt in diese Richtung.
 
Ich würd mal sagen jeder Hund muss gemeldet sein (Hundesteuer), jeder Listenhund in NÖ muss nun als solcher gemeldet sein (neues Gesetz) - Chippflicht - heißt auch dass Du Hund und Nummer melden musst ... also ich würde sagen auch ein normaler HH meldet ziemlich viel ...

Ja, aber nichts über die Reproduktionsfähigkeit des Hundes.
 
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