Caro1
Super Knochen
In Deutschland ist seit 2013 ein Gesetz in Kraft, indem es heißt, dass Hundetrainer eine behördliche Erlaubnisplicht (TSchG) benötigen.
Sicher ein interessantes Thema.
Quelle: http://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/erlaubnispflicht-fuer-hundetrainer-tierschutzgesetz.html
Dort steht:
„ Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG
27/07/14 15:31 Abgelegt in:Hund |Hundetrainer |§11Tierschutzgesetz
Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG
Die dritte Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes (TSchG) ist am 13. Juli 2013 in Kraft getreten und regelt, dass ab dem 1. August 2014 zwingend Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder gewerblich die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten eine behördliche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG benötigen.”
Sicher ein interessantes Thema.
Quelle: http://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/erlaubnispflicht-fuer-hundetrainer-tierschutzgesetz.html
Dort steht:
„ Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG
27/07/14 15:31 Abgelegt in:Hund |Hundetrainer |§11Tierschutzgesetz
Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSCHG
Die dritte Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes (TSchG) ist am 13. Juli 2013 in Kraft getreten und regelt, dass ab dem 1. August 2014 zwingend Personen, die gewerblich Hunde ausbilden oder gewerblich die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten eine behördliche Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG benötigen.”