Erlaubnispflicht für Hundetrainer nach § 11 Abs. 1 Nr.8f TSchG

Und wie stellt man so einen Antrag als nicht deutscher Verein?

Euer Verein (vermutlich in Österreich) hätte bis spätestens Ende März 2014 einen Erlaubnispflichtantrag bei der zuständigen Behörde stellen müssen. Zuständige Behörde ist das Land in Deutschland, wo ihr Pflegestellen habt.
Wurde so ein Antrag gestellt?

Allerdings sind noch nicht alle auf dem neuesten Stand, deshalb unbedingt darauf achten, dass der Erlaubnispflichtige Antrag diesem Beispiel in NRW entspricht, die bereits aktuell und auf dem neuesten Stand sind:
http://www.kreis-mettmann.de/media/custom/2023_1051_1.PDF?1383138048

 
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Euer Verein (vermutlich in Österreich) hätte bis spätestens Ende März 2014 einen Erlaubnispflichtantrag bei der zuständigen Behörde stellen müssen. Zuständige Behörde ist das Land in Deutschland, wo ihr Pflegestellen habt.
Wurde so ein Antrag gestellt?

Wo ist die "zuständige" Behörde für österreichische Vereine? Wir vermitteln in ganz Deutschland mit ständig wechselnden Pflegestellen.

Ausserdem habe ich am 15.4.2014 einen formlosen Antrag bei einem deutschen Vet Amt gestellt für den §11, da diese Behörde auch behauptet hat, dass wir den §11 benötigen.
Ich habe bis heute keine Antwort erhalten.

Und ich frage nochmals: Wenn jemand, der einen Hund von uns übernimmt, diesen Hund "testen" möchte, bekommt er 1-3 Wochen einen Pflegevertrag, dann den Abgabevertrag. Und das ist strafbar?

Ich behaupte nach wie vor, dass Pflegestellen, die 1-2 Hunde haben, diesen §11 nicht brauchen.

Fazit: Mir bleibt leider nichts anderes übrig, als abzuwarten, da die deutschen Behörden offensichtlich keine Ahnung haben, wie sie dieses Gesetz für "ausländische"(=EU!!!) Vereine umsetzen sollen. Immerhin hatten sie dafür lange genug Zeit.
 
Anscheinend möchte der Gesetzgeber damit bewirken, dass Hunde nur mehr importiert werden, wenn es einen fixen Abnehmer oder eine behördlich bekannte und erfahrene Pflegestelle gibt.

Ausländische Vereine, die wie sie gerade lustig sind Pflegeverträge an irgendjemanden ausstellen, der mal einen Hund testen will, fallen da durch den Rost, aber das ist ja irgendwie auch verständlich und nachvollziehbar, finde ich.
 
Anscheinend möchte der Gesetzgeber damit bewirken, dass Hunde nur mehr importiert werden, wenn es einen fixen Abnehmer oder eine behördlich bekannte und erfahrene Pflegestelle gibt.

Ausländische Vereine, die wie sie gerade lustig sind Pflegeverträge an irgendjemanden ausstellen, der mal einen Hund testen will, fallen da durch den Rost, aber das ist ja irgendwie auch verständlich und nachvollziehbar, finde ich.

Ich behaupte, dass der Gesetzgeber diese Art von Tierschutz abwürgen will. Die Auflagen sind heute schon so hoch, dass es bald nicht mehr finanzierbar sein wird.

Ich weiss nicht ob du mich gemeint hast. Wir stellen Pflegeverträge nicht an "irgendjemanden" aus, sondern eben z.B. an Personen, die nicht sicher sind ob der Hund wirklich passt und sich sein Verhalten vor Ort ansehen müssen.
 
Wo ist die "zuständige" Behörde für österreichische Vereine? Wir vermitteln in ganz Deutschland mit ständig wechselnden Pflegestellen.

Ausserdem habe ich am 15.4.2014 einen formlosen Antrag bei einem deutschen Vet Amt gestellt für den §11, da diese Behörde auch behauptet hat, dass wir den §11 benötigen.
Ich habe bis heute keine Antwort erhalten.

Und ich frage nochmals: Wenn jemand, der einen Hund von uns übernimmt, diesen Hund "testen" möchte, bekommt er 1-3 Wochen einen Pflegevertrag, dann den Abgabevertrag. Und das ist strafbar?

Ich behaupte nach wie vor, dass Pflegestellen, die 1-2 Hunde haben, diesen §11 nicht brauchen.

Fazit: Mir bleibt leider nichts anderes übrig, als abzuwarten, da die deutschen Behörden offensichtlich keine Ahnung haben, wie sie dieses Gesetz für "ausländische"(=EU!!!) Vereine umsetzen sollen. Immerhin hatten sie dafür lange genug Zeit.


... ich kann dir natürlich nicht beantworten wie die Gesetzeslage ist, wenn Jemand nur einen Hund von euch testen möchte..

Und für Österreich gibt es keine zuständige Behörde, weil die Pflegestelle in dem Land wo sie den Hund in Deutschland aufnimmt, auch die Erlaubnispflicht beantragen muss. Anders geht es nicht mehr, oder man arbeitet mit einem deutschen TschVerein zusammen..
 
... ich kann dir natürlich nicht beantworten wie die Gesetzeslage ist, wenn Jemand nur einen Hund von euch testen möchte..

Und für Österreich gibt es keine zuständige Behörde, weil die Pflegestelle in dem Land wo sie den Hund in Deutschland aufnimmt, auch die Erlaubnispflicht beantragen muss. Anders geht es nicht mehr, oder man arbeitet mit einem deutschen TschVerein zusammen..

Eben und das können die deutschen Behörden auch nicht. Also gilt das für uns nicht.

deutscher TschVerein: Dann liegt ja wieder die Verantwortung bei dem Verein und nicht bei uns als vermittelnder Verein, der Eigentümer des Hundes ist. Das sehe ich rechtlich mehr als bedenklich.
Ich sags an einem Beispiel (Das NICHT bei den Haaren herbeigezogen ist, wir erleben etwas ähnliches gerade live!): In Spanien wird aus Versehen im Verbringunsformular versehentlich etwas falsch eingetragen. Dann ist der deutsche Verein verantwortlich. Wir als österreichischer Verein können dann nichts tun. Ich als deutscher Verein würde die Finger davon lassen. Das MUSS endlich von den deutschen Behörden endlich geregelt werden.Zeit genug haben sie ja gehabt!

Übrigens noch etwas: Es gibt EU Gesetze über den "freien Warenverkehr". Da kann Deutschland einem anderen EU Land nicht den "Warenverkehr" verbieten. Die Behörden müssen einen gangbaren Weg finden.
 
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