Verbot von Listenhunden in Gemeindewohnungen

Ich hab nicht alles überlesen ... aber ...

macht man sich sich nicht vorher !!! schlau ob ich einen Hund mitnehmen kann in eine neue Wohnung usw.? :confused:

Die Wohnung ist seit 20 Jahren in "Besitz" meines Freundes bzw vorher seines Vaters...und im ganzen Bau wohnen andere Hunde...also war es für mich eigentlich klar, dass mein Hund dort "einziehen darf"!! Dass der BM eine Abneigung gegen Listenhunde hat, dafür kann ich nichts...
 
Wie ich vorher geschrieben habe, habe ich auch Tattoos und mein Freund ne Glatze ;)...wir können uns sehr wohl die Miete leisten...wie kommen Menschen auf so eine Idee nur weil man ne Glatze und Tattoos hat, dass man nicht arbeiten geht und sich nichts leisten kann??

Vorurteile, wie bei den sogenannten Kampfhunden... ;)
und diese tätowierten Leute, alles Verbrecher.. ;)

Der Bankangestellte bei meiner Bank, ist auch tätowiert :eek: ein Bekannter von mir arbeitet als Computerspezialist und hat auch ein Tattoo usw usw...

Unglaublich, wie einfach gestrickt hier manche Kommentare sind.. und wie schnell über Leute geurteilt wird bzw. sie verurteilt werden, nur weil sie tätowiert sind..

Gott sei dank, sind nicht alle so voller Vorurteile und können mit ihrem gesunden Menschenverstand beurteilen, mit wem sie es zu tun haben, ob mit oder ohne Tattoo... ;)
 
Wie ich vorher geschrieben habe, habe ich auch Tattoos und mein Freund ne Glatze ;)...wir können uns sehr wohl die Miete leisten...wie kommen Menschen auf so eine Idee nur weil man ne Glatze und Tattoos hat, dass man nicht arbeiten geht und sich nichts leisten kann??

ich dachte mir wohl ziemlich das gleiche - bin eben erst auf den thread gestoßen. mein freund u ich sind tätowiert + gepierct, derzeit hat er nen (naturfarbenen) iro, im sommer auch mal ne glatze, haben einen amstaff/pit und jetzt kommts: wir arbeiten beide seit wir 16 bzw 17 sind durchgehend und sogar die miete konnten wir noch jeden monat bezahlen :eek:

natürlich hat jeder mensch vorurteile aber einen einzelnen menschen ablehnen nur weil ich ihn in eine schublade zu 1000 anderen gesteckt habe? nein, das tue ich nicht.

lg
sandra
 
So ich habe erst jetzt die restlichen Antworten gelesen!

Habe mittlerweile mit dem zuständigen ATA alles geklärt...da der BM die HUndehahltung nicht verbieten kann ist er selber schuld..wird der Hund eben nicht angemeldet !! Und falls es wirklich mal dazu kommen sollte, dass er uns die Wohnung kündigt werde ich natürlich mienen Hund deswegen nicht hergeben !!
!!!!

:) Nur als Denkanstoß: einen Hund einfach nicht anmelden, ist auf jeden Fall strafbar.........
 
:) Nur als Denkanstoß: einen Hund einfach nicht anmelden, ist auf jeden Fall strafbar.........

Wir haben einen einegschriebenen Brief an den BM geschickt wo drin steht, dass wir 2 mal versucht haben den Hund anzumelden und er es uns verweigert hat und wir ihn deswegen nicht anmelden konnten! Was soll ich denn sonst machen ? Soll ich ihn hergeben nur weil der BM ihn nicht anmelden will? Auch wenn es strafbar ist, ich habe Zeugen die bestätigen können, dass ich ihn nicht nur 1 mal anmelden wollte.
 
Wir haben einen einegschriebenen Brief an den BM geschickt wo drin steht, dass wir 2 mal versucht haben den Hund anzumelden und er es uns verweigert hat und wir ihn deswegen nicht anmelden konnten! Was soll ich denn sonst machen ? Soll ich ihn hergeben nur weil der BM ihn nicht anmelden will? Auch wenn es strafbar ist, ich habe Zeugen die bestätigen können, dass ich ihn nicht nur 1 mal anmelden wollte.

:):)Sachte, sachte...davon war nicht die Rede, außerdem wusste ich nicht, dass Ihr Briefe geschrieben habt.

Ich würde mich an Deiner Stelle an die BH und die LH wenden, erklären, dass Du Dich unbedingt das Gesetz einhalten möchtest und die gesetzliche Grundlage für ein derartiges Vorgehen des Bürgermeisters anfordern. Ich wage nämlich zu bezweifeln, dass es dafür eine gibt.
 
Das ist eine ganz besch... Situation. Aber mir wäre der eingeschriebene Brief als "rechtliche Absicherung" eindeutig zu wenig.
Ich würde mich umgehend an einen Anwalt oder eine Rechtsberatung wenden. Wenn der BM von Seiten eines Anwalt einen Brief bekommt, wird er vielleicht die Anmeldung des Hundes nicht mehr weiter verweigern - und falls doch, hättest DU zu allermindest einen weiteren Beweis dafür, daß Du den legalen Weg gehen willst.
Die Sache so auf sich beruhen zu lassen, ist keine Lösung, das kann Dir mächtig auf den Kopf fallen.
Ich find's eigentlich unfaßbar was der Bürgermeister da tut; er drängt Dich im Prinzip in die Illegalität - vielleicht sogar um das später gegen Dich zu nutzen.

Liebe Grüße, Conny
 
:):)Sachte, sachte...davon war nicht die Rede, außerdem wusste ich nicht, dass Ihr Briefe geschrieben habt.

Ich würde mich an Deiner Stelle an die BH und die LH wenden, erklären, dass Du Dich unbedingt das Gesetz einhalten möchtest und die gesetzliche Grundlage für ein derartiges Vorgehen des Bürgermeisters anfordern. Ich wage nämlich zu bezweifeln, dass es dafür eine gibt.


Sorry falls es unfreundlich rüber kam, war nicht so gemeint :)
Ich werd mich jetzt sowieso noch mit der Abteilung für Polizeiangelegenheiten der Landesregierung in Verbindung setzen (soviel ich weiß sind die für die Listenhunde zuständig)
 
Sorry falls es unfreundlich rüber kam, war nicht so gemeint :)
Ich werd mich jetzt sowieso noch mit der Abteilung für Polizeiangelegenheiten der Landesregierung in Verbindung setzen (soviel ich weiß sind die für die Listenhunde zuständig)

:)Kein Problem - nicht unfreundlich, sondern ein bissi aufgeregt, was ja auch nicht verwunderlich ist.

Hab mal kurz nachgesehen: meinem Verständnis nach kann der BM eine Anmeldung in der Gemeinde ( nicht in der Wohnung) nicht verweigern, da gibt es keine Rechtsgrundlage für.

Wie das bei gemeindeigenen Wohnungen, Gemeinde als Wohnungseigentümer und Vermieter, aussieht, hab ich nichts gefunden, was Landesrecht betrifft.

Nur hat das ja eigentlich nichts mit der Anmeldung in der Katastralgemeinde zu tun, sondern da müsste die Gemeinde als Vermieter , das Halten des Hundes in der Wohnung verbieten.
 
:)Kein Problem - nicht unfreundlich, sondern ein bissi aufgeregt, was ja auch nicht verwunderlich ist.

Hab mal kurz nachgesehen: meinem Verständnis nach kann der BM eine Anmeldung in der Gemeinde ( nicht in der Wohnung) nicht verweigern, da gibt es keine Rechtsgrundlage für.

Wie das bei gemeindeigenen Wohnungen, Gemeinde als Wohnungseigentümer und Vermieter, aussieht, hab ich nichts gefunden, was Landesrecht betrifft.

Nur hat das ja eigentlich nichts mit der Anmeldung in der Katastralgemeinde zu tun, sondern da müsste die Gemeinde als Vermieter , das Halten des Hundes in der Wohnung verbieten.

Ja aber wenn er mir die Haltung verbietet müsste er doch eigentlich jedem Mieter die Hundehaltung verbieten und nicht nur mir. Er kann doch nicht einfach sagen der Hund wird nicht angemeldet nur weil er denkt, dass alle Listenhunde aggressiv sind !!!
 
Ja aber wenn er mir die Haltung verbietet müsste er doch eigentlich jedem Mieter die Hundehaltung verbieten und nicht nur mir. Er kann doch nicht einfach sagen der Hund wird nicht angemeldet nur weil er denkt, dass alle Listenhunde aggressiv sind !!!

:)Hab noch genauer geschaut und nichts gefunden. Tut mir ehrlich leid.:(

Es geht ja darum, ob im Landesrecht NÖ verankert ist, dass eine Gemeinde als Wohnungsgeber , die Haltung von Listenhunden in ihren Bauten ablehnen darf. Wenn die Gemeinde das darf, dann kannst Du natürlich den Hund auch nicht anmelden, weil er dort ja offiziell nicht wohnen darf.....

Nein, das kann er nicht sagen. Was er persönlich denkt ist unwichtig, die Rechtsgrundlage auf die er sich beruft, ist wichtig.

Darum solltest Du eben an die BH oder LH einen Brief schreiben mit der Bitte um Bekanntgabe der Rechtsgrundlage.

Ich warnte Dich nur deshalb vor "einfach nicht anmelden": denn selbst wenn der BM rechtlich gesehen im Unrecht ist

musst Du den vom Gesetz vorgeschriebenen Weg gehen. Tust Du das nicht - und ein Nichtanmelden des Hundes ist ganz klar ein Gesetzesbruch, bist DU im Unrecht und da ist es leider ganz egal, ob auch der verfl BM im Unrecht ist oder nicht....
 
Jetzt ist ja einige Zeit vergangen und der Bügermeister hat mit dem Gemeinderat beschlossen, dass in Gemeindewohnungen ein Listenhundeverbot besteht!
Meine Frage dazu wäre, wenn ich mich mit dem Hund in einer anderen Gemeinde melde und der Hund aber trotzdem in der Wohnung ist, wäre er ja dann eigentlich nur auf "Besuch"..könnte da der Bürgermeister rechtlich etwas dagegen machen?
 
Jetzt ist ja einige Zeit vergangen und der Bügermeister hat mit dem Gemeinderat beschlossen, dass in Gemeindewohnungen ein Listenhundeverbot besteht!
Meine Frage dazu wäre, wenn ich mich mit dem Hund in einer anderen Gemeinde melde und der Hund aber trotzdem in der Wohnung ist, wäre er ja dann eigentlich nur auf "Besuch"..könnte da der Bürgermeister rechtlich etwas dagegen machen?

Ich fürchte Ja.

Besuch ist halt immer Auslegungssage, aber es ist sicher nicht Besuch, wenn ein Hund z.B. 6 Stunden pro Tag in einer Wohnung ist, ober z.B. 4 Tage in der Woche......

Dazu kommt noch, dass der Vorgang ja der Gemeinde bereits bekannt ist und wenn sie irgendwie davon erfährt, wirst Du mit der Besuch-Theorie womöglich sehr schlechte Karten haben.

:)Tut mir leid, ich würde Dir sehr gerne was Positiveres sagen.....
 
Ich fürchte Ja.

Besuch ist halt immer Auslegungssage, aber es ist sicher nicht Besuch, wenn ein Hund z.B. 6 Stunden pro Tag in einer Wohnung ist, ober z.B. 4 Tage in der Woche......

Dazu kommt noch, dass der Vorgang ja der Gemeinde bereits bekannt ist und wenn sie irgendwie davon erfährt, wirst Du mit der Besuch-Theorie womöglich sehr schlechte Karten haben.

:)Tut mir leid, ich würde Dir sehr gerne was Positiveres sagen.....


Ja sowas ähnliches hab ich mir schon gedacht ...
Es ist einfach unfair...wär ich doch in Wien geblieben da gabs solche Probleme nicht :cool:
 
Hallo,

um welche Gemeinde geht es eigentlich? Wohne auch im Bezirk Mödling, habe einen gestromten Mischling und befürchte das das Verbot auch auf Mietwohnungen ausgedehnt werden könnte..

l.g Sabine
 
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