Da aber der Gesetzgeber in mehreren Bundesländern leider anerkannt hat, dass von manchen Rassen eine erhöhte Gefährdung ausgeht, kann sich der Vermieter auf dieses Argument berufen. Dann allerdings könnte man sehr wohl damit argumentieren, dass es in Wien ja auch geht. Listenhunde werden dort in Gemeindewohnungen gehalten
Aber so ganz eindeutig ist es leider nicht.
Was für mich mMn eindeutig wäre ist, dass der Bürgermeister die offizielle Anmeldung des Hundes jedenfalls hätte annehmen müssen. Er kann als Behörde nicht einfach etwas ablehnen, nur weil es ihm als Vermieter nicht passt. Das sind 2 Paar Schuhe!
Wenn in dem Haus andere Hunde leben und im Mietvertrag nix eindeutig geregelt ist, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass der Vermieter, wenn er klagt, keinen Erfolg hat sondern vielleicht nur Auflagen durchsetzen kann. Maulkorbpflicht zB.