Verbot von Listenhunden in Gemeindewohnungen

Ich schließe mich der Aussage von shana2006 an, ich habe auch keinen Listi, aber finde es wirklich toll, wie Du Dich für Deinen Hund einsetzt!

Wir halten auf jeden Fall alle Daumen und Pfoten gedrückt;)!
 
Leider, ziemlich undurchsichtig zu googeln!
Das hab ich noch gefunden:
http://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/wohnen/Tierhaltung.html

Also ich kenn zwei, allerdings aus 2010 und 2011, da wird auch immer wieder verbreitet, dass Haustierhaltung nicht verboten werden darf....allerdings leider absolute Fehlmeldungen....werde nächste Woche mal gucken, ob es Neues aus 2013 am OGH gibt....wobei natürlich eine OGH Entscheidung keineswegs ein Gesetz kippt....
 
Also ich kenn zwei, allerdings aus 2010 und 2011, da wird auch immer wieder verbreitet, dass Haustierhaltung nicht verboten werden darf....allerdings leider absolute Fehlmeldungen....werde nächste Woche mal gucken, ob es Neues aus 2013 am OGH gibt....wobei natürlich eine OGH Entscheidung keineswegs ein Gesetz kippt....

wäre super wenn Du was rausfinden könntest. :D

Das hat mir meine Cousine auch vor ein paar Tagen erzählt, dass mit dem Nicht verbieten dürfen. Sie will sich einen Rottweilerwelpen zulegen. Vermieter verbietet aber Hundehaltung.
 
wäre super wenn Du was rausfinden könntest. :D

Das hat mir meine Cousine auch vor ein paar Tagen erzählt, dass mit dem Nicht verbieten dürfen. Sie will sich einen Rottweilerwelpen zulegen. Vermieter verbietet aber Hundehaltung.

Also was ich definitiv weiß:

Das Gesetz wurde nicht novelliert. Jedem Haus- Wohnungseigentümer steht es frei die Tierhaltung zu verbieten, die Klausel ist bindend.

Was nach den 2 OGH Urteilen eintreten könnte: Mieter unterschreibt, schafft sich ein Aquarium an, Vermieter kündigt, Mieter geht dagegen an und gewinnt...allerdings ist ein Aquarium von der Argumentation nicht mit Hund und Katze zu vergleichen.....

Vor 3 Wochen gab es einen Fall : Hund angeschafft trotz Tierhalteverbot im Vertrag. Der Mieter verlor das Verfahren. Urteil: Abgabe des Hundes oder zwangsweise Räumung. Also Vorsicht.
 
Ich würd´s auch nicht drauf an kommen lassen, schon gar nicht mit einem Rottweiler. Wenn ich wo wohnen würde, wo ein Tierhalteverbot herrscht, dann zieh ich entweder um oder schaff mir keine Tiere an. Man muss ja nicht unbedingt ungut auffallen und man möchte ja auch sicher nicht in ständigem Krieg mit Vermieter oder Nachbarn leben.
 
Auf der DAS Rechtsschutzseite steht ebenfalls, dass es erlaubt wäre.

https://www.das.at/Rechtsauskunft_Aktuelle_Rechtsprechung_Wohnen.DAS?ActiveID=1684#Hund

bitte ganz lesen, nicht nur die "Schlagzeile" - besonders den zweiten Absatz !!!!


In der Praxis bedeutet das, dass der Vermieter in Zukunft ganz klar im Vertrag regeln muss, welche Tiere er seinem Mieter erlauben will und welche nicht. Bei alten Mietverträgen öffnet die Aufhebung jedem beliebigen Tier Tür und Tor. Freilich dürfen andere Personen oder das Eigentum des Vermieters durch das Haustier nicht gefährdet oder beschädigt werden. Sonst droht die Kündigung. Eine einseitige Auflösung oder Änderung eines bereits bestehenden Mietvertrages muss der Mieter nicht akzeptieren
 
Da aber der Gesetzgeber in mehreren Bundesländern leider anerkannt hat, dass von manchen Rassen eine erhöhte Gefährdung ausgeht, kann sich der Vermieter auf dieses Argument berufen. Dann allerdings könnte man sehr wohl damit argumentieren, dass es in Wien ja auch geht. Listenhunde werden dort in Gemeindewohnungen gehalten:)

Aber so ganz eindeutig ist es leider nicht.

Was für mich mMn eindeutig wäre ist, dass der Bürgermeister die offizielle Anmeldung des Hundes jedenfalls hätte annehmen müssen. Er kann als Behörde nicht einfach etwas ablehnen, nur weil es ihm als Vermieter nicht passt. Das sind 2 Paar Schuhe!

Wenn in dem Haus andere Hunde leben und im Mietvertrag nix eindeutig geregelt ist, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass der Vermieter, wenn er klagt, keinen Erfolg hat sondern vielleicht nur Auflagen durchsetzen kann. Maulkorbpflicht zB.
 
Auf der DAS Rechtsschutzseite steht ebenfalls, dass es erlaubt wäre.

Ist aber leider völlig falsch. Sie beziehen sich auf 2Ob73/10i

Zitat:
6. Die Abwägung von generellen Interessen von Vermietern und Mietern ergibt, dass in der Tat kein sachlicher Grund für ein vertragliches Verbot der Haltung jeglicher Tiere und für die darin gelegene Abweichung vom dispositiven Recht auszumachen ist. Eine formularmäßige Verbotsklausel, die nicht klar zum Ausdruck bringt, dass sie sich nicht auf artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere (vgl die oben genannten Beispiele) bezieht, ist daher grundsätzlich als gröblich benachteiligend iSv § 879 Abs 3 ABGB zu qualifizieren. Bei anderen Tieren kann dem Vermieter ein schützenswertes Interesse an einer Beschränkung aber nicht abgesprochen werden.

Quelle: Urteil

Um es einfach klar zu sagen: da geht es um etwas völlig anderes
 
Hy,

auch wenn ich grundsätzlich dagegen bin Hundehaltung in Mietwohnungen jeder Art (privat oder Gemeinde) generell zu verbieten, so würde ich persönlich nicht an Hundehalter vermieten.

Gerade da ich selbst zwei Chaoten habe und sehe, was sie nebenbei (ohne bösen Willen von mir oder ihnen) beschädigen, möchte ich dies nicht in der Mietwohnung in Kauf nehmen. Auch das Argument, dass man das vorher (vertraglich) regeln kann, zieht da für mich nicht, da dies für mich nach Ende des Mietverhältnisses mit größter Wahrscheinlichkeit wieder vor Gericht führt.

All jenen, die sich überlegen einen Hund TROTZ Verbotsklausel anzuschaffen, rate ich ebenso ab. Einerseits da der Vermieter in dem Fall beim erstmöglichen Termin kündigen wird (Vertrauensverlust etc.) oder einfach nicht verlängert. Andererseits da das Verhältnis zu Vermieter sich dadurch verschlechtert und dieser ( und ev. auch andere Hausbewohner) sich dann gegen den Hundehalter UND DEN HUND stellen werden. Das würde ich meinem Hund nicht zumuten wollen. Und letztlich weil sich dann nach Kündigung etc. die Wohnungssuche MIT Hund sicher nicht einfach gestaltet.

Ich drücke all jenen mit Hund oder Hundewunsch, die auf Wohnungssuche sind, viel Glück bei der Suche!

Lg Alex
 
Auf der DAS Rechtsschutzseite steht ebenfalls, dass es erlaubt wäre.

Da aber der Gesetzgeber in mehreren Bundesländern leider anerkannt hat, dass von manchen Rassen eine erhöhte Gefährdung ausgeht, kann sich der Vermieter auf dieses Argument berufen. Dann allerdings könnte man sehr wohl damit argumentieren, dass es in Wien ja auch geht. Listenhunde werden dort in Gemeindewohnungen gehalten:)

Aber so ganz eindeutig ist es leider nicht.

Was für mich mMn eindeutig wäre ist, dass der Bürgermeister die offizielle Anmeldung des Hundes jedenfalls hätte annehmen müssen. Er kann als Behörde nicht einfach etwas ablehnen, nur weil es ihm als Vermieter nicht passt. Das sind 2 Paar Schuhe!

Wenn in dem Haus andere Hunde leben und im Mietvertrag nix eindeutig geregelt ist, dann könnte ich mir schon vorstellen, dass der Vermieter, wenn er klagt, keinen Erfolg hat sondern vielleicht nur Auflagen durchsetzen kann. Maulkorbpflicht zB.

Sehe ich etwas anders:

Da die Gemeinde zugleich der Vermieter ist, "glaubt" zu wissen, dass es nicht gesetzeskonform ist, dass der Hund an der Adresse angemeldet wird, kann die Anmeldung verweigert werden.

Die Frage ist allerdings, auf welche "Verordnung" beruft sich die Nichthaltung der Hunde.
 
Hy,

auch wenn ich grundsätzlich dagegen bin Hundehaltung in Mietwohnungen jeder Art (privat oder Gemeinde) generell zu verbieten, so würde ich persönlich nicht an Hundehalter vermieten.

Gerade da ich selbst zwei Chaoten habe und sehe, was sie nebenbei (ohne bösen Willen von mir oder ihnen) beschädigen, möchte ich dies nicht in der Mietwohnung in Kauf nehmen. Auch das Argument, dass man das vorher (vertraglich) regeln kann, zieht da für mich nicht, da dies für mich nach Ende des Mietverhältnisses mit größter Wahrscheinlichkeit wieder vor Gericht führt.

All jenen, die sich überlegen einen Hund TROTZ Verbotsklausel anzuschaffen, rate ich ebenso ab. Einerseits da der Vermieter in dem Fall beim erstmöglichen Termin kündigen wird (Vertrauensverlust etc.) oder einfach nicht verlängert. Andererseits da das Verhältnis zu Vermieter sich dadurch verschlechtert und dieser ( und ev. auch andere Hausbewohner) sich dann gegen den Hundehalter UND DEN HUND stellen werden. Das würde ich meinem Hund nicht zumuten wollen. Und letztlich weil sich dann nach Kündigung etc. die Wohnungssuche MIT Hund sicher nicht einfach gestaltet.

Ich drücke all jenen mit Hund oder Hundewunsch, die auf Wohnungssuche sind, viel Glück bei der Suche!

Lg Alex

Ich kenne aber viele Hunde, die absolut niemals irgendwas beschädigt haben.
 
Sehe ich etwas anders:

Da die Gemeinde zugleich der Vermieter ist, "glaubt" zu wissen, dass es nicht gesetzeskonform ist, dass der Hund an der Adresse angemeldet wird, kann die Anmeldung verweigert werden.

Die Frage ist allerdings, auf welche "Verordnung" beruft sich die Nichthaltung der Hunde.

Was den Mietvertrag betrifft so ist das eine privatrechtliche Angelegenheit, hat also nix mit gesetzeskonform zu tun? Von daher kann ich mir nicht vorstellen, dass er das als Behörde ablehnen kann, nur weil er zufällig auch Vermieter ist.
Wenn ich bei XY als Mieter wohne, wird auch nicht überprüft, ob XY damit einverstanden ist, dass ich einen Hund habe.
Die Behörde kann ja nur innerhalb eines vorgegebenen Rahmens handeln. Hund ist gechippt und registriert, Hund ist versichert, Hundehalter ist ordnungsgemäß gemeldet als Hauptwohnsitz, ist nicht vorbestraft, etc. - das wären so die Punkte, die zu prüfen sind. Ich wüsste nix von einem Einverständnis des Vermieters als Voraussetzung?:confused:Kann mich natürlich auch täuschen?
 
Laut Pueppi besteht der Mietvertrag seit 20 Jahren, die Wohnung läuft ja nicht auf sie.!?

Richtig, Mieter ist Pueppis Freund und hat auch einen Hund.

Ob ein Vermieter (in so einem Fall) einen weiteren Hund dulden muss - ganz besonders wenn es sich um einen "Listenhund" handelt - müsste wohl separat ausjudiziert werden.

Meinem Rechtsempfinden nach steht es auch einer Behörde frei, auf einen ihren Vorstellungen entsprechenden Mietvertrag zu bestehen, wenn Liegenschaftseigentümer ist. Vor allem auch, weil gerade sie die Interessen anderer Mieter wahren und schützen muss.

@ strong breeds

ich vermiete schon seit etlichen Jahren eine Wohnung und hatte mit Hundebesitzern noch nie irgendwelche Schwierigkeiten, ganz im Gegenteil.

Die Wohnung ist als Mitobjekt mit Haustier versichert. Einzig bei der Anschaffung eines Aquariums habe ich gebeten mich zu informieren, damit die Deckungssumme im Bereich Wasserschaden erhöht wird.

lg Feline
 
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