Zertifikat zum "tierschutzkonformen TrainerIn"

Sticha Georg

Super Knochen
Um das andere Thema nicht zu unterwandern ................

Danke Inanna

Kurz .......... damit Niemand auf die Idee kommt ich wolle Werbung oder Ähnliches hier im Thema betreiben.

Weiters halte ich fest, dass das "VÖT Zertifikat zum tierschutzkonformen HundetrainerIn" in keinster Weise als Konkurrenzprodukt zum Gütesiegel des BM Gesundheit/Messerlistiftung "tierschutzqualifizierter Hundetrainer" stehen soll.

Der VÖT hat das "VÖT Zertifikat zum tierschutzkonformen HundetrainerIn" als Erweiterung der gesetzlichen Vorgaben (gemäß den Vorgaben der Ausbildungsinhalte der Österreichischen Hundetrainerverordnung BGBl. I Nr. 80/2010) mit noch erweiterten Richtlinien des VÖT schon Anfang 2011 ins Leben gerufen.

Einige Erweiterungen kurz angesprochen:

keine Ausnahmen wie im Tsch-Gesetz (Exekutive usw.) festgeschrieben
Verpflichtung zum Einverständnis von unangemeldeten Kontrollen der Ausbildungsmethoden

usw.

Weiters wird dieses Zertifikat nur für - schon in der Vergangenheit - geprüfte Trainer erteilt, da es aus unserer bzw. aus Sicht des "Konsumenten" wichtig ist, dass alle HundetrainerIn welche sich der tierschutzkonformen Hundeausbildung verschrieben haben, auch ohne grössere finanziellen Aufwendungen zertifiziert werden können.

Somit soll auch sichergestellt werden, dass freie, gewerbliche oder Verbandstrainer ihre tierschutzkonforme Hundeausbildung bestätigt erhalten, ohne das sie noch eine kostspielige Prüfung ihres schon "geprüften Wissens aller Forderungen der Hundetrainerverordnung" wiederholen zu müssen.

Dem "VÖT - Verband der Österreichischen Tierschutzfreund" ist es wichtig, dass die tierschutzkonformen Trainer und deren tierschutzkonforme Hundeausbildung auch als Diese erkennbar sind.

aha, danke für die infos

und wenn man zb von null weg anfangen möchte und ein hundetrainer mit diesem zertifikat diesen beruf ausüben, wie wäre dann vor zu gehen, bis man die kriterien für einen prüfungsantritt erfüllt?
gibt es auch eine "wartezeit" von 24 monaten, wo man den beruf bereits ausgeübt haben muss, oder dient als basis für die prüfung eine hundetrainerausbildung und wenn ja, dann welche? es sind ja nicht alle anerkannt überall, oder?

und wie wären bei dem gütesiegel "tierschutzkonformer hundetrainer" die aberkennungskriterien?
bzw müsste man auch hier alle 4 jahre anträge stellen für weiterführung?
wie sieht es da aus mit einer lizenzgebühr?
bzw welche höhe beträgt die prüfungsgebühr, ausstellung des zertifikates...

oder etwas weiter gedacht, wenn man in der datenbank ist, und kundeninteresse an empfehlbaren trainern in kundennaher umgebung besteht, werden da kontakte zwischen HH und trainern gefördert/unterstützt etc, gibts da ein derartiges weiterführendes serviceangebot?

schade , mich hätte das alles insbesondere gerade eben in relation schon sehr interessiert. als eigenwerbung/gegenveranstaltung verstehe ich das nicht, ich finds toll dass es bei dem gütesiegel innerhalb des forums einen ansprechpartner gibt, der überhaupt liest und gar antwortet. leider ist das beim BM-gütesiegel offenbar nicht im rahmen des möglichen. derzeit jedenfalls. direkte kommunikation wär auch hier sehr schön, konstruktiv und wünschenswert.
 
danke, bin schon ganz gespannt :) .
hätts aber drüben auch nicht OT gefunden, da das siegel wie jedes ja in relation zu irgendwas als "hochwertigkeitssiegel" in der art der qualität steht, ansonsten bräuchte man ja grundsätzlich gar keines...
also ganz für sich steht sowieso keines dieser siegel, sonst hätte es ja auch gar keinen sinn oder zweck, die existenz dieser siegel keimt ja schon in der relation diverser philosophien im umgang mit tieren bzw TSchG...
so jedenfalls verstehe ich das alles aber who knows... :confused:
 
Zitat von wolf79
aha, danke für die infos

und wenn man zb von null weg anfangen möchte und ein hundetrainer mit diesem zertifikat diesen beruf ausüben, wie wäre dann vor zu gehen, bis man die kriterien für einen prüfungsantritt erfüllt?

Der VÖT nimmt keine Prüfungen ab, da dieses Angebot (derzeit) lediglich schon für geprüfte Trainer gilt. Lediglich die Überprüfung der Befähigungsnachweise (Prüfungen der vom Gesetzgeber geforderten Lerninhalte und Praxiszeiten) werden überprüft.

gibt es auch eine "wartezeit" von 24 monaten, wo man den beruf bereits ausgeübt haben muss, oder dient als basis für die prüfung eine hundetrainerausbildung und wenn ja, dann welche? es sind ja nicht alle anerkannt überall, oder?

Voraussetzung für sämtliche Zertifikatsansuchenden ist die mindest 2 jährige Mitgliedschaft/Praxiszeit in einer kynologischen Körperschaft/Institution welche in ihrem Schulungs- und Prüfungsangebot (Praxis+Theorie) die Vorgaben der Lerninhalte der Hundetrainerverordnung erfüllen.

Für geprüfte HundetrainerInnen privater Schulungszentren muss ebenfalls eine Praxiszeit von min. 2 Jahren nachgewiesen werden.

und wie wären bei dem gütesiegel "tierschutzkonformer hundetrainer" die aberkennungskriterien?

zb. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz, Verstösse gegen Strafgesetz (Leib und Leben, Eigentum usw.), Verstösse gegen die Fortbildungsrichtlinien usw.

bzw müsste man auch hier alle 4 jahre anträge stellen für weiterführung?

Keine Anträge zur Weiterführung, allerdings unbedingter Nachweis der verpflichtenden kynologischen Fortbildungen.

wie sieht es da aus mit einer lizenzgebühr?

Keine Lizenzgebühr

bzw welche höhe beträgt die prüfungsgebühr, ausstellung des zertifikates...

Zertifizierungskosten € 100,-- + Mitgliedschaftsgebühr des VÖT

oder etwas weiter gedacht, wenn man in der datenbank ist, und kundeninteresse an empfehlbaren trainern in kundennaher umgebung besteht, werden da kontakte zwischen HH und trainern gefördert/unterstützt etc, gibts da ein derartiges weiterführendes serviceangebot?

Selbstverständlich :cool:

Somit will der VÖT - Verband Österreichischer Tierschutzfreunde sicherstellen, dass JEDER tierschutzkonform arbeitende Hundetrainer keinen Wettbewerbsnachteil hat, nur weil er sich vielleicht die Kosten für ein anderes Zertifikat nicht leisten kann oder will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Voraussetzung für sämtliche Zertifikatsansuchenden ist die mindest 2 jährige Mitgliedschaft/Praxiszeit in einer kynologischen Körperschaft/Institution welche in ihrem Schulungs- und Prüfungsangebot (Praxis+Theorie) die Vorgaben der Lerninhalte der Hundetrainerverordnung erfüllen.

darf ich fragen wo man da nachlesen kann, welche diese wären?

Für geprüfte HundetrainerInnen privater Schulungszentren muss ebenfalls eine Praxiszeit von min. 2 Jahren nachgewiesen werden.

ist damit näher ausbildung gemeint oder würde zb der trick hier auch gehen dass man ein gewerbe als hundetrainer anmeldet, sofort danach ruhend legt und dann 2 jahre später als seit 2 jahren praktizierender trainer das zertifikat wünscht?


Keine Anträge zur Weiterführung, allerdings unbedingter Nachweis der verpflichtenden kynologischen Fortbildungen.

gibt es da nähere vorgaben bzw sollte man vorher fragen ob das seminar welches man vor hat eh anerkannt werden würd?
 
darf ich fragen wo man da nachlesen kann, welche diese wären?

§ 7 ;) http://www.bmg.gv.at/cms/site2/attachments/8/0/0/CH1117/CMS1331301203291/bgbla_2012_ii_56.pdf

ist damit näher ausbildung gemeint oder würde zb der trick hier auch gehen dass man ein gewerbe als hundetrainer anmeldet, sofort danach ruhend legt und dann 2 jahre später als seit 2 jahren praktizierender trainer das zertifikat wünscht?

Der Trick würde nicht funktionieren ;)


gibt es da nähere vorgaben bzw sollte man vorher fragen ob das seminar welches man vor hat eh anerkannt werden würd?

Sofern die Fortbildungen die Themen im § 7 der Hundetrainerverordnung erfüllen ist dies als Fortbildung anerkannt.
 
Also kann man sich das so vorstellen, dass das keine Prüfung ist, sondern eine kompetente Stelle die ganzen verschiedenen Ausbildungs- und Praxisnachweise durchsieht und darauf prüft, ob die ausreichend sind? Klingt praktikabel.

Und als Kunde hat man dann eine Beschwerdestelle, falls man einen tierschutzkonformen Trainer dann doch mal in einer dunklen Ecke mit dem Stachler sieht?
 
Also kann man sich das so vorstellen, dass das keine Prüfung ist, sondern eine kompetente Stelle die ganzen verschiedenen Ausbildungs- und Praxisnachweise durchsieht und darauf prüft, ob die ausreichend sind? Klingt praktikabel.

Und als Kunde hat man dann eine Beschwerdestelle, falls man einen tierschutzkonformen Trainer dann doch mal in einer dunklen Ecke mit dem Stachler sieht?

Selbstverständlich - wobei aber natürlich auch ein Nachweis (Beschwerdeführer,Zeugen, Foto, Video) für einen Verstoss erbracht werden sollte, damit die Konsequenz für einen Verstoss auch getätigt werden kann.

Anonymer Rufmord, falsche Anschuldigung oder einfach nur "schlecht machen" wird keinen Sinn machen.

Der VÖT möchte nur tierschutzkonforme Trainer unter "seinem Dach" haben. :cool:
 
Dann werden also nur welche aufgenommen, bei denen es auch möglich ist solche Beweise zu erbringen - sprich: das Gelände ist einsehbar? :cool:

ähmmm, das verstehe ich jetzt nicht ganz.
viele hundeschulen liegen ja abseits, also eher dort wo es keine wohnsiedlung in unmittelbarer nähe gibt, dafür aber autobahnen, fabriken etc.

jene hundeschulen welche z.b. als lärmschutz bzw. auch als sichtschutz für manche hunde welche sich leicht ablenken lassen würden (gibt ja auch anfänger) sollen das jetzt dann roden??

weil ..... ????

zeugen reichen ja auch ... also warum?
 
ähmmm, das verstehe ich jetzt nicht ganz.
viele hundeschulen liegen ja abseits, also eher dort wo es keine wohnsiedlung in unmittelbarer nähe gibt, dafür aber autobahnen, fabriken etc.

jene hundeschulen welche z.b. als lärmschutz bzw. auch als sichtschutz für manche hunde welche sich leicht ablenken lassen würden (gibt ja auch anfänger) sollen das jetzt dann roden??

weil ..... ????

zeugen reichen ja auch ... also warum?

Provokation ;)
 
zb. Verstösse gegen das Tierschutzgesetz, Verstösse gegen Strafgesetz (Leib und Leben, Eigentum usw.), Verstösse gegen die Fortbildungsrichtlinien usw.

sydneybristow hat meines erachtens nicht völlig unrecht, wie genau wird das geregelt, zb wenn fotos und videos neben zeugen als beweismittel gelten, müssen sich die zertifizierten trainer dazu verpflichten fotos und videoaufnahmen am eigenen trainingsgelände zu gestatten?
weil wenn das immer im eigenen ermessen des trainers liegt, dann wird er es halt untersagen wenn er grad stachler verwendet und wenn er kekse gebacken hat, dokumentation per foto und video entsprechend zulassen.

der nächste punkt diesbezüglich wär, an sich ist es ja so dass jemand der anzeigt, bald unter rufmordverdacht geraten kann, insbesondere wenn er zwar nach...einer anzeige aber vor... einer verurteilung einen tierquäler beim verein meldet. mir ist in etwa das passiert, was ich - dezent ausgedrückt - total unerhört finde, dass ehe die person überprüft wird, einem statdessen und vorab mit schön aufpassen sonst anzeige wegen rufschädigung gedroht wird.

1. existieren hierfür besondere regelungen, dass eine meldung -sofern diese nicht anonym geschieht - nicht als rufmord gilt, sondern als aufruf zur genauen überprüfung, da es ja dabei auch um den ruf des zertifikates geht, dass derjenige der den fall (eben nicht anonym) meldet, nicht rechtliche konsequenzen fürchten muss...
2. was, wenn jemand sich nicht traut eben wegen dieses problems den trainer aufgrund eines vergehens zu melden, soher auch im falle einer strafrechtlichen verurteilung der verein nicht in kenntnis gesetzt werden würde, wird da in regelmäßigen/unregelmäßigen abständen eine strafregisterbescheinigung verlangt?


sorry wenn das jetzt zu sehr ins detail geht, man versinkt im detail leicht und gern wenn eine ansprechsperson :) zur verfügung steht...
 
Unangekündigte Kontrollen sind vollkommen sinnlos, wenn man erst anläuten muss ;)

Ein Überführen von Trainern, die hinter einem Sichtschutz, nicht tierschutzkonform arbeiten ist praktisch unmöglich.
 
wie genau wird das geregelt, zb wenn fotos und videos neben zeugen als beweismittel gelten, müssen sich die zertifizierten trainer dazu verpflichten fotos und videoaufnahmen am eigenen trainingsgelände zu gestatten?
weil wenn das immer im eigenen ermessen des trainers liegt, dann wird er es halt untersagen wenn er grad stachler verwendet und wenn er kekse gebacken hat, dokumentation per foto und video entsprechend zulassen.

Nun bei Verstössen gegen Gesetze bedarf es keiner Einwilligung des Gesetzesbrecher. ;)

existieren hierfür besondere regelungen, dass eine meldung -sofern diese nicht anonym geschieht - nicht als rufmord gilt, sondern als aufruf zur genauen überprüfung, da es ja dabei auch um den ruf des zertifikates geht,

Ja - allerdings werden diese nur in Anwendung gebracht werden, wenn der Informationsgeber nicht anonym ist.
 
Unangekündigte Kontrollen sind vollkommen sinnlos, wenn man erst anläuten muss ;)

Ein Überführen von Trainern, die hinter einem Sichtschutz, nicht tierschutzkonform arbeiten ist praktisch unmöglich.

Na du musst ein Umfeld haben :rolleyes: Du stellst Behauptungen auf, würdigst GUTE Vorgaben (unangekündigte Kontrollen) herunter ohne Anlass oder Vorfall. :rolleyes:

Aber du hast Recht ...................... wir haben die Klausel - beim Hundetraining darf dem Hund kein abstürzendes Flugzeug auf den Kopf fallen - nicht in unseren Vorgaben. :D

Wenn du dich per Mail meldest kann ich dich (natürlich als VÖT-Mitglied) bei der nächsten Validierung mit einbeziehen- :cool:
 
Ja - allerdings werden diese nur in Anwendung gebracht werden, wenn der Informationsgeber nicht anonym ist.

ok, alles klar, das ist logisch dass man mit namen zu der kritik steht welche konsequenzen auslösen soll, sonst ist es ja nur blablubb...

wieder ist ne gute frage von syndenbristow gefallen, bezüglich kontrollen, *********************************************************?



@ sydneybristow

das ist schon richtig dass hinter sichtschutz kontrolle nur bedingt möglich ist aber das gilt bei jedem zertifikat dass das nicht förderlich ist was die kontrollierbarkeit betrifft, trotzdem find ichs für ne hundeschule etc entsprechend wenn die hunde nicht von vorbeirasenden fahrzeugen oder weiß gott was abgelenkt werden. ich möcht nicht dass mein hund grad nen sprung macht und dabei abgelenkt wird weil der sichtschutz entfernt werden musste und sich dann womöglich verletzt. ruhe am trainingsgelände hat schon priorität vor kontrollierbarkeit -find ich halt... ich würd sicherlich gewisse dinge nicht mit meinem hund machen wenn ruhe rundum nicht gewährleistet ist. zum trainieren brauch ich ruhe, mein hund ebenfalls, wenns mal eintrainiert ist, ist es wieder was anderes, aber zum üben braucht man ruhe und möglichst wenig (unerwünschte, unberechenbare) ablenkung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Voraussetzung für sämtliche Zertifikatsansuchenden ist die mindest 2 jährige Mitgliedschaft/Praxiszeit in einer kynologischen Körperschaft/Institution welche in ihrem Schulungs- und Prüfungsangebot (Praxis+Theorie) die Vorgaben der Lerninhalte der Hundetrainerverordnung erfüllen.

ist diese voraussetzung für alle ÖKV/ÖGV/SVÖ/ÖRV Trainer erfüllt oder nur für ÖRV Trainer? muss gestehen ich hab mir jetzt nicht alle seminarinhalte rausgesucht...
 
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