Animal-Help-AHA
Super Knochen
Das stimmt. Nur die Anwendung "Gefahr in Verzug" ist auch wieder Auslegung.Ich meinte, der ATA kann fragen ober er in die Wohnung darf, darf sich aber ohne Polizei den Zutritt nicht erzwingen. Die Polizei ihrerseits darf sich den Zutritt ohne HD nur unter "Gefahr im Verzug" erzwingen.

Das beweis dann mal..... wie gesagt: Aussage gegen Aussage!Der ATA darf einen Hund, der sichtlich gesundheitlich nicht "angeschlagen" ist, nicht beschlagnahmen und keineswegs vorübergehend in ein Tierheim bringen lassen, da seine Amtsausübung der "Verhältnismäßigkeit" unterliegt und eine Abnahme wegen einer leeren Wasserschüssel, oder auch keine (weils z.B. grad beim Abwasch ist), fällt absolut nicht unter Verhältnismäßigkeit, sondern unter Amtsmißbrauch.
Es sind schon genug Hunde, die gut beisammen waren beschlagnahmt worden... Halt aus anderen Gründen, als eine leere Wasserschüssel, aber über die Gründe könnte man diskutieren. Nur nicht hier.
Sogar bei WiN wurde damals im nachhinein von den Tierheimen attestiert, daß die Meldungen über abgemagerte usw. Hunde nicht stimmen und die Hunde körperlich gut beisammen waren.
Im Nachhinein kommts dann auf die Beweiswürdigung des Richters an....Außerdem ist ein Gesetz immer auszulegen. Heißt: ein HH, der seinem Welpen jede Stunde Wasser anbietet, aber die Schüssel wegstellt, weil der Hund sofort drin rumplantscht und erst lernen muss, dies nicht zu tun, verhält sich absolut gesetzestreu.