höhe einer strafe bei tierquälerei?

freigänger

Medium Knochen
um 21.45 uhr hat ein hund ein rehkitz verletzt, die besitzerin ist ohne ein wort, hilfeleistung 'davongelaufen'.
mit welcher strafe kann sie rechnen?
anzeige wurde gegen unbekannt gemacht, da ich in der dunkelheit nicht mit 100%iger sicherheit diese person benennen kann.
 
Wie hoch genau die Strafen sind weiss ich nicht, aber mit Tierquälerei hat das Grundsetzlich nix zu tun.
Wenn so etwas passiert sollte man immer den Jäger informieren, sich entschuldigen und den entstandenen Schaden (Wildschaden) ersetzen.
Die Höhe der "Strafe" kommt drauf an welches Tier getötet/verletzt wurde.

Wenn man es nicht meldet muss man mit höherem Bussgeld rechnen.
Wie hoch genau weiss ich leider nicht.

Aber nochmal wenn ein Hund ein Wildtier reisst ist das ärgerlich, schlimm für das Wildtier und der Besitzer sollte sich an der Nase packen und besser aufpassen aber von Tierquälerei sprechen ist falsch.
 
Das rangiert unter "unterlassene Hilfeleistung" o. so ähnlich im TSchG, sehr wohl auch für Wildtiere. Grundsätzlich ist einem verletzten Tier Hilfe zu leisten!!!!

Hast Du ihm wenigstens helfen können?
 
um 21.45 uhr hat ein hund ein rehkitz verletzt, die besitzerin ist ohne ein wort, hilfeleistung 'davongelaufen'.
mit welcher strafe kann sie rechnen?
anzeige wurde gegen unbekannt gemacht, da ich in der dunkelheit nicht mit 100%iger sicherheit diese person benennen kann.
Uhrzeit kann nicht stimmen, oder wars gestern? Schau im Jagdgesetz nach, für Kärnten weiß ich es nicht. Hoffe ihr habt das Kitz wiedergefunden bzw. versorgen können, Jäger angerufen damit er sucht? Unverantwortlich, wenn so was "passiert" verdammt nochmal dann ruft man gefälligst den Jäger an, damit dem Tier geholfen wird. Damit meine ich jetzt die HH, nicht dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
es war in der nacht vom fr/sa. ich hörte schreie, öffnete die terrassentür und dann hörte ich das kitz, den hund und die frau, bin mit taschenlampe zum sportplatz gelaufen und die frau hatte sich bereits auf und davon gemacht.
auf meine gerufenen fragen 'erwischt? verletzt? tot?' hat sie nicht geantwortet, sie ist schnellstens abgehaut. ein stück bin ich nach, doch dann zurück und sah das kitz liegen, ein bein etwas auffallend abstehend, blut zwischen den hinterläufen. nach einiger zeit ists auf und gegen den zaun gerannt, drinnen verhedddert, da hab ichs um den brustkorb (naß, jedoch nicht blutig lt. meiner hände) gefaßt und auf die wiese gesetzt. dort bliebs liegen. die geiß hörte ich rennen und suchen.

gleich bei dämmerung bin ich wieder rauf und hab die umgebung abgesucht, nichts gesehn. in der früh hab ich die polizei informiert, kam vorbei, mittag haben 2 jäger und ein hund die wiese abgesucht.
geiß und bock und 2. kitz haben vormittags stundenlang nach dem 2. kitz gesucht.

sehr junges pärchen, gehen häufig ohne leine in dieser wiese (nicht ihre).
in der nacht zur setzzeit! es sind listenhunde. leider wieder ein vorfall für deren schlechten ruf. deshalb wollte ich zuerst auch keine anzeige erstatten. doch die wären ja weiter ohne leine und zu jeder tages- und nachtzeit gegangen.

lt. polizist ist ihr verhalten tierquälerei. sie hätte etwas unternehmen müssen und nicht ein durch ihren hund verletztes tier liegen lassen. außerdem herrscht leinenzwang.

das kitz wurde nicht gefunden. die reheltern hab ich seit der suchaktion nicht mehr gesehn. die haben sich eine ruhigere wiese gesucht.
was mit dem verletzten kitz ist?
am vorfallsmorgen hat die geiß mir ihre 2 kitze vorgestellt, sie kam ganz nah zum zaun.
 
Schlimm, keiner weiß jetzt natürlich ob das Kitzerl noch lebt, es ist auch immer schwer bei Wildtieren richtig zu handeln. Ich kanns nicht sagen ob du richtig gehandelt hast oder nicht, dass Kitz eben wieder hin zu setzen. Ich hätte halt gleich in der Nacht noch den Jäger gerufen, oder das Tierchen mitgenommen -wenn auch vielleicht falsch. Listenhund ist auch wieder so eine Sache, es war ein Hund- weißt was ich mein, egal jetzt welcher und es hätte die Besitzerin reagieren müssen! Ganz klar!
 
die frage richtig/falsche - darauf wirds keine passende antwort geben.
mir sind zu der zeit so viele gedanken durch den kopf gegangen - fell nein, federn ja (jungtiere angreifen), mitnehmen oder der mutter lassen und auf deren instinkte verlassen, überlebenschance, verletzungsgrad, polizei/jäger anrufen - es ist dunkel, wochenend, die sehn nichts, todesurteil fürs kitz......

die rehe wechseln durch ein kleines schlupftürl über den turnplatz. doch da sie die kitz erst seit ca. 3 wochen führt blieb sie auf der westlichen wiese. mit meinem hund und dem hund eines wiesenbesitzers haben sich die rehe 'angefreundet', d.h. auf geringem abstand zusammen.

das gras ist hüfthoch, darin das kitz zu finden schier unmöglich.
 
Das rangiert unter "unterlassene Hilfeleistung" o. so ähnlich im TSchG, sehr wohl auch für Wildtiere. Grundsätzlich ist einem verletzten Tier Hilfe zu leisten!!!!

Hast Du ihm wenigstens helfen können?

Na so was gibts nicht.


da ruft man den Jäger und der erschießt es im Normalfall. Sie haben mehr Überlebenschancen wenn man nichts tut. Ist leider so. Alles andere sind große Ausnahmen und wenn es ein Böckchen ist und dann mit der Flasche aufgezogen werden muss, wird es dann doch meistens irgendwann erschossen/geschlachtet..... Ich kenn niemanden, der sie dann wieder auswildert und Wildtiergehege , die sie aufnehmen sind rar.

Ist auf jeden Fall eine blöde Situation.
 
Ich denke nicht, dass das den Tatbestand der Tierqälerei erfüllt (was könnte es noch sein? Wilderei, Sachbeschädigung....). Viele hundert Kitze werden bei der Wiesenmaht getötet. das müsste dann auch Tierquälerei sein, oder? (genau so grausam).
Natürlich hätte die Frau Hilfe leisten müssen, mindest Polizei oder Förster benachrichtigen.

Ic hoffe das das Kitz nicht so schwer verletzt wurde das es sterben müsste. Hunde bei den Nachsuche hätte es sonst bestimmt gefunden.
 
bei einem autounfall mit wild muß man doch auch die polizei oder jäger verständigen. so hab ich's im hinterkopf.

wie's bei der mahd aussieht weiß ich nicht.

der hund des jägers hatte das 2. kitz gefunden. jedoch nicht das verletzte.
 
Wenn man ein Tier anfährt/überfährt muss man es auf alle Fälle der Polizei melden! Alles andere kann in einer Anzeige enden wenn man dabei gesehen wird.
Da muss man allerdings den Schaden nicht ersetzen. Wenn ein Hund ein Tier verletzt/tötet muss man den schaden sehr wohl bezahlen (oder die Versicherung).
 
camellia, aus erfahrung, erschossen wurden sie bisher nicht, sondern mittels genickbruch 'erlöst'.
ich hätte es sehr wohl zu mir genommen, aufgepäppelt und dann wieder übern zaun entlassen. immerhin halten sie sich sehr häufig (tgl.) auf der anderen seite des zauns auf, fast wie dazugehörig. deshalb ist es auch so schmerzlich, daß es angegriffen wurde. vom 'guten morgen rehli' bis hin, daß sie neben an äst, während ich im garten werkl oder rasenmäh. sie sind wildtiere, wissen jedoch, wo gefahr lauert und wo sie sich aufhalten können.
 
Ich denke nicht, dass das den Tatbestand der Tierqälerei erfüllt (was könnte es noch sein? Wilderei, Sachbeschädigung....). Viele hundert Kitze werden bei der Wiesenmaht getötet. das müsste dann auch Tierquälerei sein, oder? (genau so grausam).
Natürlich hätte die Frau Hilfe leisten müssen, mindest Polizei oder Förster benachrichtigen.

Ic hoffe das das Kitz nicht so schwer verletzt wurde das es sterben müsste. Hunde bei den Nachsuche hätte es sonst bestimmt gefunden.

wenn ein Mensch es angefasst hat, ist es zum Tod verurteilt, weil die Mutter es nicht mehr annehmen wird,
 
wie blöd kann man sein und Hunde um die Uhrzeit frei auf einer Wiese laufen lassen, um diese Jahreszeit....:(

Weils ja eh wurscht ist...ist ja nur ein Wildtier....es fallen ja so viele dem Autoverkehr und Bauern zum Opfer, da kommt es ja auf das eine nicht an.....:mad:

Und ja, ich verstehe den Jäger, der in so einer Situation den Hund abknallt:cool:

Heiße es aber absolut nicht gut
 
andrea, das sind auch meine bedenken. doch der geruch des hundes haftet auch an dem kitz. und meinen kennt sie, ob nun aus der luft, dem zaun, den darübergeworfenen topinambur, hasengrünzeug, den haaren, die ich entlang des zaunes (um den marder abzuschrecken) verteilt hab.

die schreie des kitzes krieg ich nicht mehr weg :mad:
 
camellia, aus erfahrung, erschossen wurden sie bisher nicht, sondern mittels genickbruch 'erlöst'.
ich hätte es sehr wohl zu mir genommen, aufgepäppelt und dann wieder übern zaun entlassen. immerhin halten sie sich sehr häufig (tgl.) auf der anderen seite des zauns auf, fast wie dazugehörig. deshalb ist es auch so schmerzlich, daß es angegriffen wurde. vom 'guten morgen rehli' bis hin, daß sie neben an äst, während ich im garten werkl oder rasenmäh. sie sind wildtiere, wissen jedoch, wo gefahr lauert und wo sie sich aufhalten können.

So leicht ist auswildern aber nicht. Da gehört schon mehr dazu als es einfach auszusetzen.

Die Polizei muss man verständigen weil Wild dem österreichischen Staat gehört, den Jäger weil er es sozusagen verwaltet.
Wie sie erlöst weden ist ja egal, manche werden auch erschlagen.

Es ist trotzdem nur durch Dummheit zu Schaden gekommen und das ist sehr traurig.
 
Kannst Du mir sagen WO das steht? Wäre ja nicht unwichtig

§ 9 TSchG Hilfeleistungspflicht, soweit eben zumutbar, gilt für denjenigen, der das Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat - nicht für nur zufällige Zeugen / Zuseher.



(Und wenn das Tier sehr stark verletzt ist und offensichtlich ganz arge Schmerzen leidet, darf auch JEDER eine Nottötung vornehmen.)
 
bei einem früheren kitzfund auf der straße dauerte es ca. 1 std. bis der jäger kam (sie waren sich nicht einige welcher jäger zuständig ist, ob das kitz östl. oder westl. der brücke liegt) . der zwischenzeitlich eingetroffene polizist durfte das kitz nicht erlösen. so seine aussage.
 
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