Definition Leine, aber was gilt als Leine?

The Jenny

Super Knochen
Mal eine Frage hab leider die Antwort nirgendwo gefunden

Wenn ich in einem Gebiet bin wo Leinenpflicht herrscht, wie genau wird "Leine" definiert? 1 Meter, 5 Meter, 10 Meter, 15 Meter, Flexi,....Schleppe muss in der Hand sein oder darf auch nachschleifen? oder gilt alles als Leine egal wie lang?

Ist gerade ein Streitthema in unsrem Bekanntenkreis...

Würd mich besonders für Wien und NÖ interessieren. Danke :)
 
naja, so schwer ist das ja nicht. eine leine ist ein stück stoff oder leder oder nylon, das der mensch in der hand hält und das den hund am anderen ende an einem halsband oder einem brustgeschirr fixiert.

die länge ist dabei egal, wichtig ist, dass du eine verbindung zum hund hast.
 
naja, so schwer ist das ja nicht. eine leine ist ein stück stoff oder leder oder nylon, das der mensch in der hand hält und das den hund am anderen ende an einem halsband oder einem brustgeschirr fixiert.

die länge ist dabei egal, wichtig ist, dass du eine verbindung zum hund hast.

das glaub ich nicht. ich glaub eine flexi und eine schleppleine gelten vor gesetz nicht da man den hund nicht ordentlich gesichert hat (zuviel spielraum).
 
Es geht generell um die Situation dass in Deutschland zb in manchen Bundesländern eine Leine nur als Leine gilt wenn sie nicht länger als 2 Meter ist. Nun ist ein Bekannter aus D nach Österreich gezogen und ist felsenfest der Meinung dass dies in Ö auch gilt, wobei ich das nirgendwo finden kann ;)
 
Es geht generell um die Situation dass in Deutschland zb in manchen Bundesländern eine Leine nur als Leine gilt wenn sie nicht länger als 2 Meter ist. Nun ist ein Bekannter aus D nach Österreich gezogen und ist felsenfest der Meinung dass dies in Ö auch gilt, wobei ich das nirgendwo finden kann ;)

du informierst dich am besten über das nö-hundehaltegesetz, das liegt bestimmt auf deiner gemeinde auf denk ich mal.
 
In OÖ ist das mit der Leinenlänge irgendwie geregelt.
Hier in NÖ ist mir in den Texten noch nix untergekommen, ich glaube, da sollte die Leine "angemessen" lang sein. So halt, dass man immer ausreichende Kontrolle hat. Das kann in mancher Situation 5m sein, aber auf einem engen Gehsteig nur 1m.
20m Schleppleine eher nicht, denn dort, wo sie angemessen ist, am freien Feld wo weit und breit nix ist, ist ja gar keine Leinenpflicht;)
 
In OÖ ist das mit der Leinenlänge irgendwie geregelt.
Hier in NÖ ist mir in den Texten noch nix untergekommen, ich glaube, da sollte die Leine "angemessen" lang sein. So halt, dass man immer ausreichende Kontrolle hat. Das kann in mancher Situation 5m sein, aber auf einem engen Gehsteig nur 1m.
20m Schleppleine eher nicht, denn dort, wo sie angemessen ist, am freien Feld wo weit und breit nix ist, ist ja gar keine Leinenpflicht;)

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, haben wir vor kurzem Hundeplatz darüber gesprochen. Da hab ich mitgekriegt bei uns OÖ sind 1 oder 1,5m länge was die Leine haben darf.
Zu den anderen Bundesländern kann ich leider auch nix sagen...
 
naja, so schwer ist das ja nicht. eine leine ist ein stück stoff oder leder oder nylon, das der mensch in der hand hält und das den hund am anderen ende an einem halsband oder einem brustgeschirr fixiert.

die länge ist dabei egal, wichtig ist, dass du eine verbindung zum hund hast.

Vorsicht, dem ist im Falle des Falles keineswegs so.
Die Länge spielt eine Rolle, auch wenn sie nicht per Gesetz definiert ist.
 
Meiner Erinnerung nach in OÖ festgelegt im Ortsgebiet max. 1,5m Länge und irgendwie habe ich im Gedächtnis, daß in Wien die Flexi definitiv nicht als Leine im Sinne der Leinenpflicht gilt.
 
Ich hab im Moment genau das selbe "Problem" und bin noch nicht auf eine rechtliche Antwort gestossen.

Angeblich (keine Gewähr) ist der Hund so an der Leine zu führen wie es die Situation erfordert.

In einem Waldstück wo nix los ist kann man den Hund an einer Flexi Leine führen, wenn aber Menschen entgegenkommen ist eine 10m ausgezogene Flexileine nicht mehr "an der Leine".

Wenn also was passiert während der Hund 10m entfernt ist ist er nicht mehr im Einwirkungsbereich des Hundeführers und somit eher als "unangeleint" zu sehen.

Auf gut deutsch ja man darf den Hund an einer langen Leine führen und es wird bei einer Kontrolle nicht beanstandet wenn aber was passieren sollte wirds intressant...
 
Das meinte ich mit "angemessen":)

:) Ich weiß.;)

Aber oft wird der Schluss gezogen, wenn z.B. in OÖ im Gesetz steht 2m und in z.B. NÖ steht nix, dann gilt in NÖ jede Länge als Leine.

Nur es muss nicht irgendwo was festgeschrieben sein, wie Du sagst: den Umständen angemessen. Heißt bei einem freundlichen Hund kann eine 3m Leine als Leine gelten, bei einem aggressiven Hund eine 2m Leine nicht als Leine gelten.
 
Ich kenne auch nur OÖ: max. 1,5 m und reißfestes Material, keine sichtbaren Materialfehler etc. Und Flexi ist lt HHOrdnung keine Leine (aber der Meinung bin ich eh auch:cool:).
 
Es geht generell um die Situation dass in Deutschland zb in manchen Bundesländern eine Leine nur als Leine gilt wenn sie nicht länger als 2 Meter ist. Nun ist ein Bekannter aus D nach Österreich gezogen und ist felsenfest der Meinung dass dies in Ö auch gilt, wobei ich das nirgendwo finden kann ;)


Also ich wohne ja auch in Deutschland und ich lasse mir da eigentlich nichts sagen, ob meine Große an einer Leine von 2m oder an einem Stück von 20cm hängt, meine läuft auch in der Stadt ohne Leine und nicht mit. Es gilt Leinenpflicht aber es steht (soweit ich weiß ) in keinem Gesetz das eine Verbindung zum Tier da sein muss, soll mir der Werte Beamte dann doch mal zeigen ;)

Katzen dürfen ja schließlich auch frei rumlaufen!!! Kosten keine Steuern, dürfen überall hinmachen also warum unsere Hunde nicht?

Und jetzt sagt bitte bitte nicht das Hunde ja auch beißen und Katzen nicht, weil da muss ich wiedersprechen.:o
 
Also ich wohne ja auch in Deutschland und ich lasse mir da eigentlich nichts sagen, ob meine Große an einer Leine von 2m oder an einem Stück von 20cm hängt, meine läuft auch in der Stadt ohne Leine und nicht mit. Es gilt Leinenpflicht aber es steht (soweit ich weiß ) in keinem Gesetz das eine Verbindung zum Tier da sein muss, soll mir der Werte Beamte dann doch mal zeigen ;)

Katzen dürfen ja schließlich auch frei rumlaufen!!! Kosten keine Steuern, dürfen überall hinmachen also warum unsere Hunde nicht?

Und jetzt sagt bitte bitte nicht das Hunde ja auch beißen und Katzen nicht, weil da muss ich wiedersprechen.:o


das die realität anders aussieht ist klar. sie möchte aber wissen wie es gesetzlich geregelt ist.
wie gesagt, ich bilde mir ein, dass eine flexileine nicht gilt. auch wenn ich sie auf "kurz gestellt" hab.
ich denke wenn was passiert, dann ist man eh fällig
 
das die realität anders aussieht ist klar. sie möchte aber wissen wie es gesetzlich geregelt ist.
wie gesagt, ich bilde mir ein, dass eine flexileine nicht gilt. auch wenn ich sie auf "kurz gestellt" hab.
ich denke wenn was passiert, dann ist man eh fällig

Eben, das ist sowieso der Fall, dass immer wir Schuld sind bzw der Hund, warum der Hund aber beisst interessiert keinen.
 
Eben, das ist sowieso der Fall, dass immer wir Schuld sind bzw der Hund, warum der Hund aber beisst interessiert keinen.

Wenn du hinten in ein Auto reinkrachst, dann fragt auch niemand, ob du grad niesen mußtest oder dir eine CD auf den Boden gefallen ist-schuld bist du. Und das Gesetz ist eben so, daß du dafür sorgen mußt, daß dein Hund niemanden beißt. Ist ja klar, wieso soll ein NichHH noch Verantwortung dafür übernehmen, daß wir ein Haustier halten, das regelmäßig raus muß und damit "öffentlicher" ist als jede in der Wohnung gehaltene Vogelspinne oder Schlange.
 
Wenn du hinten in ein Auto reinkrachst, dann fragt auch niemand, ob du grad niesen mußtest oder dir eine CD auf den Boden gefallen ist-schuld bist du. Und das Gesetz ist eben so, daß du dafür sorgen mußt, daß dein Hund niemanden beißt. Ist ja klar, wieso soll ein NichHH noch Verantwortung dafür übernehmen, daß wir ein Haustier halten, das regelmäßig raus muß und damit "öffentlicher" ist als jede in der Wohnung gehaltene Vogelspinne oder Schlange.

Klar logisch, aber ich finds halt Blödsinn.
 
Eben, das ist sowieso der Fall, dass immer wir Schuld sind bzw der Hund, warum der Hund aber beisst interessiert keinen.

Klar logisch, aber ich finds halt Blödsinn.


Na ja, bei einem Beißvorfall gehts aber nicht um das Interesse an der Entwicklung eines Hundes, sondern ums Gesetz sowqie die Interessen der Opfer.

Wieso ist das Blödsinn, wenn man durch Unachtsamkeit Schaden anrichtet, ist der Schaden ja trotzdem ein Fakt.
 
Oben