Snowball
Medium Knochen
Hund wird über den zaun "geworfen" (dass er selbst gesprungen ist ist auch nicht auszuschließen aber eher unwahrscheinlich) und wird von den zwei Haushunden am eigenen eingezäunten Grund gerissen. (2,5 Meter hohe uneinsichtige Mauer)
Der Besitzer des toten Hundes möchte nun den Hauseigentümer verklagen bzw. dass die zwei Hunde eingeschläfert werden - er kann sich jedoch nicht erklären wie sein hund über die mauer gekommen ist. (bzw. wieso sein hund überhaupt unbeaufsichtigt dort war - vermutlich abgehauen.)
Jedoch möchte er unter anderem den Zustand der Hundeleiche (zerrissen) dafür nutzen aufzuzeigen, dass diese Hunde eine Allgemeingefährdung darstellen. (Es ist bekannt dass er eine gewisse Feindschaft gegenüber dem HH. hegt und schon oft versucht hat auch die Nachbarn gegen Hunde + Halter aufzuhetzen.)
Es ist bekannt dass die hunde unverträglich sind - es ist jedoch noch nie etwas passiert - da sie ausserhalb des hauses mit leine/beisskorb geführt werden und die besitzer sehr umsichtig sind was die Hundehaltung betrifft. Der Garten ist so gesichert, dass die Hunde nicht raus können.
Muss der Garten auch nach aussen hin gesichert werden, dass andere Tiere/Menschen nicht reinkönnen? das ist ja fast unmöglich. (zb. parkendes auto an der mauer - zum drüberklettern)
Darf man überhaupt hergehen und seinen zaun oben noch mit Maschendraht/Elektrozaun/etc. erhöhen, um andere Tiere (zb. auch katzen) draussen zu halten? Vor allem wenn die erlaubte Max.Höhe des Zaunes schon erreicht ist?
Wie sieht es da rechtlich aus?
Kann es in so einem fall auch zu einem wesenstest kommen?
Der Besitzer des toten Hundes möchte nun den Hauseigentümer verklagen bzw. dass die zwei Hunde eingeschläfert werden - er kann sich jedoch nicht erklären wie sein hund über die mauer gekommen ist. (bzw. wieso sein hund überhaupt unbeaufsichtigt dort war - vermutlich abgehauen.)
Jedoch möchte er unter anderem den Zustand der Hundeleiche (zerrissen) dafür nutzen aufzuzeigen, dass diese Hunde eine Allgemeingefährdung darstellen. (Es ist bekannt dass er eine gewisse Feindschaft gegenüber dem HH. hegt und schon oft versucht hat auch die Nachbarn gegen Hunde + Halter aufzuhetzen.)
Es ist bekannt dass die hunde unverträglich sind - es ist jedoch noch nie etwas passiert - da sie ausserhalb des hauses mit leine/beisskorb geführt werden und die besitzer sehr umsichtig sind was die Hundehaltung betrifft. Der Garten ist so gesichert, dass die Hunde nicht raus können.
Muss der Garten auch nach aussen hin gesichert werden, dass andere Tiere/Menschen nicht reinkönnen? das ist ja fast unmöglich. (zb. parkendes auto an der mauer - zum drüberklettern)
Darf man überhaupt hergehen und seinen zaun oben noch mit Maschendraht/Elektrozaun/etc. erhöhen, um andere Tiere (zb. auch katzen) draussen zu halten? Vor allem wenn die erlaubte Max.Höhe des Zaunes schon erreicht ist?
Wie sieht es da rechtlich aus?
Kann es in so einem fall auch zu einem wesenstest kommen?
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