Ich hätte einige Fragen an die TH und Vereinsmenschen.
Mir erzählen immer wieder Leute, dass sie, als sie ihren Hund aus dem TH holten keine VK hatten . Stimmt das? Wir machen natürlich eine.
Wie macht ihr das, wenn ihr einen Listenhund nach Wien oder NÖ abgebt, und die VK prinzipiell in Ordnung ist mit dem Hundehaltegesetz. D.h. lässt ihr euch dann den HFS nach 3Monaten (6Monaten)vorweisen? Ansonsten wäre der Hund ja illegal in Wien oder NÖ. Und wie kontrolliert ihr, ob der Bewerber eine Vorstrafe wegen Körperverletzung oä. hat, weshalb er ja auch keinen Listenhund halten dürfte.
Wie kann ich eben wissen ob der neue Besitzer die Hundegesetzte einhält.
Wenn der Hund beschlagnahmt werden würde, würde da der Verein als Eigentümer benachrichtigt werden?
Ist mir heute so durch den Kopf gegangen.
Mir erzählen immer wieder Leute, dass sie, als sie ihren Hund aus dem TH holten keine VK hatten . Stimmt das? Wir machen natürlich eine.
Wie macht ihr das, wenn ihr einen Listenhund nach Wien oder NÖ abgebt, und die VK prinzipiell in Ordnung ist mit dem Hundehaltegesetz. D.h. lässt ihr euch dann den HFS nach 3Monaten (6Monaten)vorweisen? Ansonsten wäre der Hund ja illegal in Wien oder NÖ. Und wie kontrolliert ihr, ob der Bewerber eine Vorstrafe wegen Körperverletzung oä. hat, weshalb er ja auch keinen Listenhund halten dürfte.
Wie kann ich eben wissen ob der neue Besitzer die Hundegesetzte einhält.
Wenn der Hund beschlagnahmt werden würde, würde da der Verein als Eigentümer benachrichtigt werden?
Ist mir heute so durch den Kopf gegangen.