Die unglaubliche Begegnung!

auch keine schlechte Antwort :-)

Aber ich muss sagen, dass ich auch schon des öftern die sogenannten Hundehasser bzw. deren Autos mit dem Handy fotografiert hab - die Einschüchterung wirkt ja auch andersrum :-)))

lg
Lisi
 
also ich muss schon sagen
wenn ich irgendwo alleine unterwegs bin u ein fremder mann würde mich so angehen - ich würd mich sprichwörtlich schon anschei... das mir der was antut :o anscheinend macht er das eh nur bei Frauen der feige psycho...von einem mann würd er schnell mal eine aufs maul bekommen...
 
Also wenn ich einen schlechten Tag hab, hat er wirklich keine guten Karten ... Dann mach ich alles was mir möglich ist, schreien, schlagen, drohen, irgendwas werfen... egal was!
 
ich kann auch nur sagen- sofort polizei rufen, man wird von einem mann belästigt/bedroht!!! es darf dich niemand ohne deine zustimmung fotografieren!

echt traurig sowas...
 
Um Beweis oder nicht geht's mir diesbezüglich nicht, denn wie gesagt, meine Hündin hat ja nur ihr kleines Gschäft verrichtet, und das ist auf einem Rasenstreifen ja nicht verboten.
Jaja, gute Antworten fallen mir immer erst im Nachhinein ein... - aber bezüglich der Datenschutzkommission: heißt das, dass mich niemand fotografieren darf, wenn ich das nicht will? Kann - oder soll - man mit so einer "Lappalie" wirklich zur Polizei gehn? Ich meine, auch wenn's echt ungut war und ich mir dann Sorgen gemacht hab, so schlimm wie einige andere Erfahrungsberichte is es ja bei weitem nicht. Hat mich ja "nur" beschimpft und fotografiert. - Und ich bin halt auch einer weiteren Konfrontation aus dem Weg gegangen und abgezogen :(
 
Handy und Polzei rufen - im Normalfall ist man eine Privatperson und die darf ein Fremder nicht ohne Erlaubnis fotografieren. Es darf Dich auch niemand bedrängen - Anzeige. Wenn Du Dich selber körperlich wehrst hast Du immer die Gefahr der Notwehrüberschreitung.
 
im Normalfall ist man eine Privatperson und die darf ein Fremder nicht ohne Erlaubnis fotografieren

Stimmt nicht, fotografieren darf ich jeden und alles, nur das Bild darf ohne Zustimmung der abgelichteten Personen nicht veröffentlicht werden:

Das Recht am eigenen Bild ist im §78 des österr. Urheberrechtsgesetzes geregelt: Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden..
 
Stimmt nicht, fotografieren darf ich jeden und alles, nur das Bild darf ohne Zustimmung der abgelichteten Personen nicht veröffentlicht werden:

Das ist so nicht ganz richtig, wenn mich eine PRIVATPERSON fotografiert/fotografieren will, hat sie mich zuerst um Erlaubnis zu fragen. Da es sich in jedem Fall um einen Eingriff in meine Privatsphäre handelt. Ausgenommen, wäre z.B. eine bildliche Dokumentation eines Unfallortes etc.

Habe ich die Erlaubnis nicht erteilt, kann ich die sofortige Herausgabe des Filmes oder neurdings der Speicherkarte bzw. die Löschung des Bildes verlangen. Notfalls auch unter Beiziehung eines b e l i e b i g e n Exekutivorganes (kann z.B. auch ein Magistratsbeamter wie Parksheriff, Ordnungsamt, Kontrollor der öffentlichen Verkehrsbetriebe etc. sein).
Sollte die betreffende Person dann noch zusätzliche Mätzchen veranstalten, kann ich bei Gericht die Vernichtung des "Tatwerkzeuges" sprich Kamera, Handy usw. beantragen ;)

Dies gilt aber nur bei Privatpersonen!!
Journalisten, Pressemitarbeiter, Exekutivbeamte usw. sind davon ausgenommen. Hier kann ich lediglich eine eventuelle Veröffentlichung gemäss dem Urheberrechtsgesetz untersagen.
 
Das ist so nicht ganz richtig, wenn mich eine PRIVATPERSON fotografiert/fotografieren will, hat sie mich zuerst um Erlaubnis zu fragen. Da es sich in jedem Fall um einen Eingriff in meine Privatsphäre handelt. Ausgenommen, wäre z.B. eine bildliche Dokumentation eines Unfallortes etc.

Habe ich die Erlaubnis nicht erteilt, kann ich die sofortige Herausgabe des Filmes oder neurdings der Speicherkarte bzw. die Löschung des Bildes verlangen. Notfalls auch unter Beiziehung eines b e l i e b i g e n Exekutivorganes (kann z.B. auch ein Magistratsbeamter wie Parksheriff, Ordnungsamt, Kontrollor der öffentlichen Verkehrsbetriebe etc. sein).
Sollte die betreffende Person dann noch zusätzliche Mätzchen veranstalten, kann ich bei Gericht die Vernichtung des "Tatwerkzeuges" sprich Kamera, Handy usw. beantragen

Und das steht wo?
Also ich habe mich da unter Fotografen schlau gemacht, ganz so übel ists nicht.
Solang die Person im öffentlichen Raum fotografiert wurde (sprich auf der Strasse) und nicht in unvorteilhaften oder peinlichen Situationen ist kann sie max. die veröffentlichung des Bildes verhindern.

Anders sieht es auf privaten Liegenschaften aus (Hausrecht), also vom Garten bis hin zur Disco, da muss der Eigentümer einverstanden sein.

Die Fotografie ist in ÖSterreich NICHT gesetzlich verboten, nur die Veröffentlichung ist reglementiert.
 
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