Danke
Nala wird natürlich nicht alles auf einmal zugemutet - das ist aber eigentlich eh sonnenklar, oder? Wir sind schließlich alle keine Volltrottel...
Ich hab das niemandem unterstellt. Es hat nur niemand klare Infos dazu.
Es geht mir bei der TW Impfung auch net um das was der TA verlangt - sondern das was in Ö nun mal (leider) vorgeschrieben ist:
Es ist vom Gesetz her nicht vorgeschrieben, dass ein Hund für eine Grundimmunisierung bzw. für eine gültige Tollwutimpfung zwei Impfungen im Abstand von 4 wochen gegen TW erhalten muss.
Es steht in den Fachinformationen dass
eine einzige Impfung als Grundimmunisierung gilt und dann auch für drei Jahre Schutz bietet (Eintrag im Petpass vorausgesetzt, dann ist es auch vor dem Gesetz gültig und auch für Auslandsreisen in der EU und Kroatien!)
Keine TW Impfung - Kein Urlaub im Ausland mit Hund
kommt drauf an wo man hinfährt. In der EU gilt die Dreijährige!
Keine TW Impfung - Hund darf nicht auf Messen/Ausstellungen mitfahren
Auch hier gilt die Dreijährige
Keine TW Impfung - wirds schwierig bei Hundeschulen, Prüfungen und ev. Tuniere
auch die müssen das anerkennen als gültige TW-Impfung wenns im Petpass eingetragen ist
Keine TW Impfung - wirds so richtig grauslich wenn der Hund mal gebissen haben sollte...
Nur weil ein Hund beißt heißt es nicht, dass es für ihn grauslich wird, wenn er keine TW-Impfung hat, da müssen noch andere Faktoren mitspielen.
Ich habe niemals geschrieben, dass man seinen Hund nicht gegen Tollwut impfen lassen sollte (es sei denn er ist krank, dann muss man halt auf obige Beispiele verzichten).
Ich seh schon hier fehlts an Infos.
Wer damit nicht einverstanden ist, muss sich ja von uns keinen Hund/Katze nehmen
Mit der Impfvorgeschichte und ohne Dreijahreseintrag würde ich mir das auch überlegen

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