wien - leine UND beißkorb

§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

Ehrlich, auf Plätzen und Straßen darf es auch nur der Maulkorb sein?:eek: Find ich nicht okay, bin da mal mit einer anderen Hundebesitzerin aneinandergeraten, deren Hund auf einem Wiener Platz, umringt von Straßen, völlig unkontrolliert mit Maulkorb herumgerannt ist- natürlich zu meiner angeleinten Hündin, sowas kann ich aus Prinzip nicht leiden. Hab eh schon in einem anderen Thread davon geschrieben; ich hab ihr jedenfalls gesagt, dass der Hund an die Leine gehört, worauf sie ziemlich unfreundlich gemeint hat:"eben nicht- Leine oder Beißkorb!" Anscheinend hatte sie recht...:(
Kann das wirklich sein, dass ein Hund mitten in der Stadt herumlaufen darf, ewig weit weg vom Besitzer, und das okay ist, weil er einen Beißkorb trägt? Was ist, wenn er einen Unfall provoziert und sich jemand verletzt? Oder er eine läufige Hündin deckt, die an der Leine ist? Steigt im ersteren Fall wenigstens die Versicherung aus, was meint ihr?
 
Das ist Gesetz in Wien (direkt von www.wien.gv.at).

Ich hab in Wien gewohnt und komme jetzt noch immer häufig mit Hund nach Wien. Haben einen Maulkorb für meine Conti. Bulldogge immer dabei (es passt ein Boxer-Maulkorb, fast!) Zumindest habe ich meine Myryn ausschließlich an der Leine.

In § 5 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes (siehe Links) ist es genau geregelt. Doch nur entweder oder bzw. in den beschriebenen Fällen.

Ich meine das ist genau und es ist dem nichts hinzuzufügen.

Grüße von Fred & Myryn

  1. Veterinäramt
  2. Tierschutz
  3. Dog Guide
Hundehaltung - Gesetzliche Pflichten

hundkorb.jpg
Hundebesitzer müssen zum Wohle aller die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes beachten. Die meisten Unfälle mit Hunden würden bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gar nicht erst geschehen. In Wien ist die Maulkorb- oder Leinenpflicht an öffentlichen Orten gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Unfälle passieren jedoch mit Hunden, die weder einen Maulkorb tragen noch an der Leine gehalten werden.
Mit dem Ignorieren dieser Verpflichtungen nimmt sich die Hundehalterin oder der Hundehalter die Möglichkeit, kritische Situationen zu beherrschen. Denn selbst der bravste Hund überlegt nicht, sondern handelt instinktiv. Das Verhalten des Tiers ist nicht vorhersehbar.
Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss zum Schutz des Hundes und seiner Umwelt für den Hund mitdenken und mithandeln. Nur durch Rücksichtsnahme auf die anderen ist das Zusammenleben von Mensch und Tier möglich.
Gesetzliche Vorschrift: Hundeabgabe - Entrichtung


Haltung von Hunden

§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
(2) In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde, unbeschadet § 6, an der Leine geführt werden.
(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.
(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.
(5) Der Maulkorb muss der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang im Sinne der Abs. 1 bis 4 gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und Diensthunde (§ 10 des Waffengebrauchsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 149, in der Fassung BGBl. I Nr. 146/1999) während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz und Ausbildung).
(7) Auf Jagdhunde finden die Gebote der Abs. 1 bis 3 keine Anwendung, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.
(8) Soweit auf Lagerwiesen, in eine öffentlich zugängliche Parkanlage oder in eine sonstige öffentlich zugängliche Grünanlage Hunde mitgenommen werden dürfen, hat die Verantwortliche oder der Verantwortliche (Abs. 9) dafür zu sorgen, dass sich diese nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten.
(9) Für die Einhaltung der Abs. 1 bis 5 sowie 8 hat die Verwahrerin oder der Verwahrer des Hundes zu sorgen. Wird die Verwahrung einer strafunmündigen Person anvertraut, so treffen diese Verpflichtungen die Halterin oder den Halter des Tieres.
(10) Die Halterin oder der Halter eines Hundes darf ihren oder seinen Hund nur solchen Personen zur Verwahrung oder zum Führen an einem öffentlichen Ort überlassen, die die hiefür erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, aufweisen.
(11) Für im Bundesland Wien gemeldete Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725 000 EUR zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.
 
§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

(2) In öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen Hunde, unbeschadet § 6, an der Leine geführt werden.

(3) An öffentlichen Orten müssen bissige Hunde mit einem Maulkorb versehen sein.

(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.

Danke! Das mit den Menschenansammlungen wusste ich tatsächlich ned. Und mit mir vermutlich eine Menge anderer Leute. Das dürfte aber nicht besonders kontrolliert werden, weil zb am Christkindlmarkt hab ich noch nie Hunde mit Beißkorb gesehen. Und da is ordentlich voll. Die Hundsis dort hirschen teilweise frei durch die Menge und Polizei is eigentlich immer anwesend.


ja, aber bitte genau lesen! Siehe oben... auch auf öffentlichen Plätzen gilt das entweder - oder!
 
@ schwarte

Bezüglich Beißkorb für deinen Hund: Hab einmal eine Mopsbesitzerin gesehen, die hat ihrem Hund einen passenden Beißkorb aus irgendeinem robusten Garn selber gehäkelt... :D
 
Zitat von Lisa22
§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden.


Ich hätte das jetzt so interpretiert, dass man normal in der Öffentlichkeit entweder oder braucht, aber wo mehr los is, zb Christkindlmarkt beides.
Lass mir aber gerne das Gegenteil erklären, falls ich auf dem Schlauch steh.
 
Ich auch, also so normal nur Leine oder wenn er frei läuft mit Mauli. Aber wenn viel los ist beides.
Ich würd meine Hunde aber eh nicht auf den Christkindlmarkt oder das Donauinselfest oder so mitnehmen, das ist viel zu stressig find ich.

Gehäkelter Mauli für den Mops find ich gut!
 
Was ich eine Frechheit finde, ist, dass es manche Hundeführer gibt, die wissen, dass ihr Hund beißt, und ihm trotzdem keinen Maulkorb anlegen. :mad:
Ich spreche aus persönlicher Erfahrung. Mich hat nämlich mal ein Hund gebissen, und als ich den Hund zufällig wieder einmal gesehen habe, war er weder angeleint, noch hatte er einen Maulkorb.

Übrigens: ich mit meinem Dackel habe auch ein Maulkorbproblem, weil die meisten Maulkörbe zu kurz für meine Liebling sind. aber mit einem collie/sheltie maulkorb passt es halbwegs ^^

Lg
 
Ich hätte das jetzt so interpretiert, dass man normal in der Öffentlichkeit entweder oder braucht, aber wo mehr los is, zb Christkindlmarkt beides.
Lass mir aber gerne das Gegenteil erklären, falls ich auf dem Schlauch steh.
[/i]

Eigentlich heisst es, dass du normal in der Öffentlichkeit entweder Leine oder Maulkorb brauchst, wo mehr los ist muss der Hund einen Maulkorb haben, aber nicht unbedingt eine Leine.

Du wirst aber auf jeden Fall haftbar sein, wenn der Hund mit Maulkorb und ohne Leine einen Unfall verursacht, also würde ich den Hund schon aus Selbstschutz an die Leine nehmen. Laut Gesetzestext wäre es aber nicht vorgeschrieben.
 
@AgilityDaph

Für deinen Dackel wäre eventuell ein kleinerer Windhundmaulkorb geeignet. Die ermöglichen auch, dass der Hund hecheln und trinken kann und sitzen trotzdem gut.
 
Guter Tipp, Danke :p
ich werd sie dann mal beim shoppen mitschleppen und windhundbeißkörbe bei ihr probieren. Hoffentlich passt der dann besser..^^

Lg
 
Das stimmt nicht ganz:
An öffentlichen Plätzen mit Menschenansammlungen bzw. wo man mit Menschenansammlung rechnen muss (z.B. Restaurant, Einkaufszentrum), ist ein Maulkorb vorgeschrieben, nur hält sich kaum jemand daran.

Ich meinte das Stadtgebiet. In vielen Gasthäusern bestimmt der Wirt und selbst in vielen Einkaufszentren ist es nicht vorgeschrieben, bzw deklariert.
Auf vielen Tafeln wird nur die Leinenpflicht aufgeführt.
Das viele sich nicht mal an die Leinenpflicht halten, habe ich erst vor kurzen erlebt. Und das recht heftig.
In die Strassenbahn ist ein Päärchen eingestiegen mit sage und schreibe 6 Hunden. Der große war an der Leine die anderen 5 hatten nicht mal Halsbänder um. Wuselten zwischen den Beinen der Leute rum und setzten sich verteilt unter die Bänke auf und neben den Füssen der Fahrgäste.
Die Hunde waren zwar sehr brav aber das muss echt net sein.
Braucht nur ein Hund einen Tritt bekommen.
Hundehalter gibts,:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe, als ich noch die Öffis benutzt habe, meinen Hunden immer vorschriftsmäßig einen Beißkorb raufgetan, so wie´s eigentlich sein soll. Aber stellt euch vor, es ist mir nicht nur einmal passiert, dass ich dann von anderen Fahrgästen ziemlich derb beschimpft und als Tierquälerin bezeichnet wurde. :eek: Anmerkung: Die Beißkörbe waren auch welche, in denen die Hunde bequem hecheln konnten, also konnte die Beschaffenheit der Beißkörbe nicht der Grund sein...
 
jah solche leute gibt es oft
einmal hab ich bei einer bushaltestelle meinem hund einen maulkorb angelegt (so einen ganz normalen) und dann macht so ne alte dame einen auf :"Pass auf, der arme kann ja nicht atmen. das machst du falsch, du tust ihm weh"..grr
Dazu: ich lerne sogar in der Hundeschule, wie man einen Maulkorb anlegt...tsss
 
da muss man drüber stehen.. wie bei so vielen anderen dingen auch.
ich erklär dann immer brav, dass das die regeln der wiener linien sind :)
 
Aber stellt euch vor, es ist mir nicht nur einmal passiert, dass ich dann von anderen Fahrgästen ziemlich derb beschimpft und als Tierquälerin bezeichnet wurde.

du arme - mir passierts eher umgekehrt.
Dass ich von Hundebesitzern mit aggressiven Hunden - inklusive Anteilnahme der Fahrgäste - beschimpft werde, weil meine friedlich und ohne Beißkorb mitfährt.
Wir sollten die Fahrgäste tauschen.

Was ist, wenn er einen Unfall provoziert und sich jemand verletzt? Oder er eine läufige Hündin deckt, die an der Leine ist? Steigt im ersteren Fall wenigstens die Versicherung aus, was meint ihr?
Ob ein Rüde eine läufige Hündin deckt, ist den Leuten egal, aber für einen Verkehrsunfall wärst du in so einem Fall verantwortlich.
 
Meine Hündin ist ebenfalls friedfertig und schnappt nicht mal hin, wenn ihr jemand auf die Pfoten steigt Trotzdem trägt sie einen Maulkorb.
 
Und wieso ohne Beißkorb?
Gibt wirklich keinen Grund dafür.

Ab und zu steigen wir direkt nach einem Frisbee/Ball Spiel im Park in die Bim ein - soll mir keiner sagen, sie könnte mit Beißkorb genausogut atmen und hecheln.
 
Gibt wirklich keinen Grund dafür.

Ab und zu steigen wir direkt nach einem Frisbee/Ball Spiel im Park in die Bim ein - soll mir keiner sagen, sie könnte mit Beißkorb genausogut atmen und hecheln.

Gründe gibts genug - wie Irish von ihrer Hündin sagte, dass sie friedfertig ist und nicht mal schnappen würde, wenn ihr jemand raufsteigen würde, so sind auch meine Hunde - aber: ich "darf" mind. 3 Tage in der Woche mit Hunden mit Öffis in die Arbeit fahren, sind mind. 6 x wöchentlich und was man da an Idioten begegnet ist Wahnsinn! Hund betatschen, Hund extra zurückdrängen, direkt daneben stehen und dann *upps* mit dem Fuß zurücksetzen *upps da ist ja eine Hundepfote*, manchmal werd ich boshaft nicht zur Türe rausgelassen und dann kommt ein gemurmeltes "sch*** Köter* usw. Die Liste der Idioten wäre beliebig fortzusetzen!

Desweiteren spreche ich manchen Leuten die Angst vor Hunden nicht ab und in Öffis, wo halt mal viele Leute auf engem Raum sind, muss man halt auch auf andere Menschen Rücksicht nehmen!

Meine Hündin wurde mit 7 Monaten (bis dahin hat sie alle Menschen geliebt, Öffis fahren geliebt, Menschenansammlungen waren ihr egal) von einem anderen Fahrgast mit den Worten "sch*** Köter haben in Öffis nichts zu suchen" mit den Füßen getreten und das hat ihr einen ordentlichen Knacks verpasst... Ich konnte sie nicht mehr in Restaurants mitnehmen (mitunter viele Menschen) ohne dass sie mir in Stress verfällt und Öffis-fahren war katastrophal, sie blieb mir schon 150 m vor den Stationseingängen stehen, hat stark gehechelt, gezittert und versucht aus den Geschirren zu schlupfen!

Nach mehrmonatigen intensiven Training hab ich es geschafft, dass sie mir problemlos mit Öffis fährt! Tut sie jetzt auch, noch dazu hat sie seit 9 Monaten einen Partner an ihrer Seite, von dem sie sich viel abgeschaut hat, dem das alles völlig kalt lässt, der gerne mit Frauli in Restaurants und Öffis mitkommt - Hauptsache bei Frauli... Jenny fährt wieder stressfrei Öffis - aber Freundschaft wird sie mit denen nicht schließen!

Das Training wurde mir damals mit einen derben Rückschlag wieder zunichte gemacht, deswegen reg ich mich immer auf, wenn uns in Öffis und Stationen Hunde ohne Beißkorb entgegenkommen... Ich war in der U-Bahn und es kam ein Typ mit seinem Golden Retriever Rüden an langer Leine - das erste was der Hund machte war, sich auf meine Jenny zu stürtzen, davon resultierte eine Bissverletzung und wiederum Angst vor Öffis, weil sie das damit verknüpft hat... Auf das Fragen, wieso der Hund kein Beißkorb trägt "na das braucht man bei einen Golden Retriever nicht, vor denen haben die Menschen keine Angst"

Meine Jenny wurde mehrmals von Hunden ohne Maulkorb nicht nur schief angeschaut, 2 Bissverletzungen einmal direkt in der U-Bahn und einmal Station... Die letzte Situation war beim Ausstieg aus der U1 Südtirolerplatz, Menschen gingen vor mir mit meinen beiden und durch diese Menschen in die andere Richtung kam ein Pitbull, Leine war langgelassen ohne Maulkorb, ich hab nicht mal gescheit reagieren können, hat der sich schon auf meine Jenny gestürtzt gehabt und auf sie eingebissen! Dank Reaktion meiner Hündin, der ich die Leine ihrerseits sofort lang ließ und die sich am Boden geduckt schnell weggezogen hat und der Besitzer des anderen Hundes, der aus SChock seinen Hund gleich meterweit rumgerissen hat, hat meine Jenny nur eine Hautabschürfung davongetragen! Die Folge davon: Wenn wir jetzt dort in dieser Station aussteigen zieht Jenny wie wahnsinnig vom Bahnsteig weg!

Nein ich kann es nicht verstehen, wenn dann so antworten wie deine kommen... Den richtigen Beißkorb kann man finden, mit dem der Hund das Maul im vollem Masse aufbekommt, hecheln kann und ja auch trinken!

Die paar Minuten Öffis bringen weder Hund noch Besitzer um, da gibts wirklich schlimmeres!

Wieso man sich nicht an Regeln (und Gesetze) halten kann, Menschen, die Angst vor Hunden haben auch noch mit Hund ohne Beißkorb belästigen muss und sich selbst und Hund, sollte dann doch mal was sein, in Schwierigkeiten bringt, kann ich nicht verstehen und dafür hab ich kein Verständnis :mad: Vermutlich schon aus dem Grund, weil meine Jenny & ich mehrmals zu Geschädigten wurden!

Lg Lisa
 
Nein ich kann es nicht verstehen, wenn dann so antworten wie deine kommen... Den richtigen Beißkorb kann man finden, mit dem der Hund das Maul im vollem Masse aufbekommt, hecheln kann und ja auch trinken!
Es tut mir Leid, was deinem Hund da alles passiert ist, da scheinst du einiges an Pech gehabt zu haben, aber dein Angriff gegen Phoenix erinnert mich sehr an die Angriffe derjenigen, deren Hunde mal von freilaufenden Hunden attackiert wurden und die jetzt alle Hunde verfluchen, nur weil diese frei laufen. Phoenix kann nichts dafür, dass deine Hündin angegriffen wurde und ich bin mir sicher er/sie würde den Hund nicht ohne Maulkorb fahren lassen, wenn die Gefahr bestünde, dass dieser beisst.

Wieso man sich nicht an Regeln (und Gesetze) halten kann, Menschen, die Angst vor Hunden haben auch noch mit Hund ohne Beißkorb belästigen muss und sich selbst und Hund, sollte dann doch mal was sein, in Schwierigkeiten bringt, kann ich nicht verstehen und dafür hab ich kein Verständnis :mad: Vermutlich schon aus dem Grund, weil meine Jenny & ich mehrmals zu Geschädigten wurden!
Ich bin ganz fest davon überzeugt, dass es keinen Menschen auf dieser Welt gibt, der sich immer und überall und das sein ganzes Leben lang an alle Regeln und Gesetze hält. Nicht einmal ich als gesetzestreuer Bürger. :D Was ich aber dann gar nicht mag ist, wenn sich Herr oder Frau XY beschwert und meint mir sagen zu müssen, an welches Gesetz ich mich doch zu halten hätte. Da werde ich normalerweise ganz schnell ganz schön wütend. ;)

Zur Überprüfung der Einhaltung der Gesetze gibt es Menschen, die damit betraut wurden und genau die haben auch das Recht, mir etwas zu sagen oder etwas von mir zu verlangen oder von mir aus auch mich zu strafen, aber ganz sicher nicht der Herr Müller von nebenan. :cool:
 
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