aber ja.
meine tochter, damals ca. 2,wurde in einem zoofachgeschäft vom hund des geschäftsinhabers ins gesicht gebissen. (ok, er hat sie nicht zerfleischt, sondern ist zu ihr hin, hat sich neben sie gestellt, ohne vorwarnung umgedreht und ist ihr knurrend ins gesicht gefahren. sie hatte kleine schürfwunden am kinn und an der wanne und den schock ihrs lebens)
aussage des hundebesitzers:" das hat er aber noch nie gemacht" und dann wollte er uns aus dem gschäft werfen, weil mein mann leicht grantig geworden ist.
wir sind zur polizei, die haben das aufegnommen, es kam zu einer anzeige.
einige zeit später bekamen wir per post den bescheid, daß das verfahren wegen ..wie heißt das noch...nichtigkeit oder so?...eingestellt worden sei.
im grunde wollten wir nur erreichen, daß der werte herr seinen hund in zukunft entweder nicht im geschäft rumlaufen lässt (dort sind oft schulkinder reingegangen, war ein terrariengeschäft und die kinder haben sich die reptilien angeschaut) oder ihm einen beisskorb verpasst.
naja