Rechtsfrage

Beastmaster

Profi Knochen
Ich hätte da mal eine Frage

  • Wenn meine Hündin mit Kollegen von mir spazieren geht und es passiert ein Unfall wer hat die Verantwortung?:o
 
im allgemeinen die aufsichtsperson, es sei denn du weisst genau dass dein hund bissig ist und sagst es der aufsichtsperson nicht, dann machst du dich glaube ich mitschuldig. es hat eimal einen fall gegeben wo die aufsichtsperson nicht verurteilt wurde, weil sie nur gassi ging und nicht wusste dass der hund so gefährlich ist. aber im prinzip hat die aufsichtsperson die aufsicht über.
 
In D´land haftet der TierHALTER für alle möglichen und unmöglichen Sachen. Demenstprechend habe ich unseren Hund z. B. vorgestern auch einem Freund nicht zum Spaziergang mitgegeben, weil ich noch nicht gesehen habe, ob und wie er mit dem Hund klar kommt, wenn z. B. andere Hunde entgegenkommen oder so.

Wenn ich sicher weiß, er kommt mit dem Hund so klar, wie ich mir das vorstelle und schleift ihn weder hinter sich her noch zieht er beständig an der Leine oder geht davon aus, das es in Ordnung ist, wenn er mit jedem anderen Hund spielen darf, dann kann er den gerne mal mithaben (weil der nämlich jeden Tag ellenlange flotte Spaziergänge macht...). Sonst halt nicht.

Manuela
 
Ich denke mir dass der Hundehalter immer haftet!!
Egal ob er den Hund gefuehrt hat oder jmd anderer (Vertrauensperson).

Ist ja wie beim PKW.
Wenn ich mein Auto jmd borge, der damit einen Unfall veruracht, hafte auch ICH als KFZ-Halter ;)
 
Ich brauche genau angaben am besten sichere von experten
Leider kann ich mich auf vermutungen nicht verlassen

Das ist nicht böse gemeint
 
deswegen hab ich meinen hund so versichert, dass die versicherung wenn was mit drittpersonen ohne mein beisein mit ihm unterwegs ist trotzdem bezahlt.
 
deswegen hab ich meinen hund so versichert, dass die versicherung wenn was mit drittpersonen ohne mein beisein mit ihm unterwegs ist trotzdem bezahlt.

Das ist ne gute Moeglichkeit ;)

Denn meistens putzen sich die Versicherungen sowieso ab... wenn der Hund ohne Leine war/ist, zahlt keine Versicherung!

Ich denke mir oft, wozu ist mein Hund versichert ... er laeuft ausschlieszlich angeleint - kann also unmoeglich zB ueber ne Strasse laufen mit anschlieszendem Verkehrsunfall ect... oder er kann niemanden beissen usw....

Wozu zahl ich meine Versicherung? :cool: :D
 
hm, also meine versicherung bezahlt auch wenn mein hund nicht an der leine ist, und zb einen autounfall verursacht. das war mir wichtig, dass die echt fast alles bezahlt.
 
wollt dir gerade schreiben wie meine versicherung heißt, hab aber die unterlagen versemmelt :o muss mal gucken
 
also mir hat meine versicherung gesagt, dass sie zahlen wenn der hund ohne leine war und es gibt einen personenschaden, aber nicht wenn mein hund einen hund beisst.

ist glaub ich von versicherung zu versicherung verschieden!
 
Danke - waere super lieb von dir, wennst mir Info geben koenntest .... :)

Mein Versicherungsvertrag laeuft Ende des Jahres sowieso aus :)

werd dir im laufe der nächsten woche bescheid geben.
kannst aber auch mal schauen unter: www.uelzener.de da sind auch sehr gute und günstige versicherungssachen mit dabei.


so, hab den versicherungvermittler gefunden über den ich die versicherung abgeschlossen habe. schau mal da: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht-bedingungen.html
ist genau die versicherung die ich habe, weiß aber grad net über wen die läuft.
 
werd dir im laufe der nächsten woche bescheid geben.
kannst aber auch mal schauen unter: www.uelzener.de da sind auch sehr gute und günstige versicherungssachen mit dabei.


so, hab den versicherungvermittler gefunden über den ich die versicherung abgeschlossen habe. schau mal da: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht-bedingungen.html
ist genau die versicherung die ich habe, weiß aber grad net über wen die läuft.


ich habe mal im internet geschaut, da gibt es versicherungen, das sind No-Name Produkte großer Versicherungen. Ich habe mir genau so eine ausgesucht, die halt am Besten gepasst hat, das ist über einen Online-Makler gelaufen und der versicherungsschein kam letztlich von der Gothaer-Versicherung.

Und die sind bei identischer Leistung noch günster als die Uelzener. Bei unserem Versicherungsfuzzi von der Öffentlichen, wo wir einen ganzen Stapel anderer Versicherungen haben, wollten die glatt das Doppelte für die Hundehaftpflicht haben.

Manuela
 
ich habe mal im internet geschaut, da gibt es versicherungen, das sind No-Name Produkte großer Versicherungen. Ich habe mir genau so eine ausgesucht, die halt am Besten gepasst hat, das ist über einen Online-Makler gelaufen und der versicherungsschein kam letztlich von der Gothaer-Versicherung.

Und die sind bei identischer Leistung noch günster als die Uelzener. Bei unserem Versicherungsfuzzi von der Öffentlichen, wo wir einen ganzen Stapel anderer Versicherungen haben, wollten die glatt das Doppelte für die Hundehaftpflicht haben.

Manuela
sag ja, ich hab meine haftpflichtversicherung auch über die iak abgeschlossen, und bin wo anderst versichert. bei der uelzener hab ich nur meine op versicherung, weil die da am günstigsten war.
 
Ich denke mir dass der Hundehalter immer haftet!!
Egal ob er den Hund gefuehrt hat oder jmd anderer (Vertrauensperson).

Ist ja wie beim PKW.
Wenn ich mein Auto jmd borge, der damit einen Unfall veruracht, hafte auch ICH als KFZ-Halter ;)

Also bitte schön, ganz so ist das nicht. Ich hafte eigentlich gar nicht, wenn ich meine Sorgfaltspflicht nicht grob verletze, also derjenige, dem ich das Auto borge, sollte erwachsen sein, nüchtern und einen Führerschein besitzen. Trinkt er zB erst später etwas, kann ich ja nichts dafür.
Für Schäden an Dritten kommt die Haftpflichtversicherung auf.
Für Schäden am geborgten Fahrzeug haftet eigentlich der Fahrer, wie groß meine Chance ist, das auch tatsächlich ersetzt zu bekommen, steht auf einem anderen Blatt.
 
Also bitte schön, ganz so ist das nicht. Ich hafte eigentlich gar nicht, wenn ich meine Sorgfaltspflicht nicht grob verletze, also derjenige, dem ich das Auto borge, sollte erwachsen sein, nüchtern und einen Führerschein besitzen. Trinkt er zB erst später etwas, kann ich ja nichts dafür.
Für Schäden an Dritten kommt die Haftpflichtversicherung auf.
Für Schäden am geborgten Fahrzeug haftet eigentlich der Fahrer, wie groß meine Chance ist, das auch tatsächlich ersetzt zu bekommen, steht auf einem anderen Blatt.

Jetzt muss ich doch glatt mein Rechtsskript nochmal auskramen :D :

lt. EKHG - Eisenbahn-und KFZhaftpflichtgesetz:
Voraussetzung fuer die Anwendung des EKHG ist der Eintritt eines Schadens.
Ersetzt werden Personen - und Sachschaeden.
Der Schaden muss durch einen Unfall und zwar beim Betrieb einer Eisenbahn oder eines KFZs verursacht worden sein.
Ersatz zu leisten hat der Halter und nicht der Lenker, der den Unfall verursacht hat.
Halter ist derjenige, der die Verfuegungsgewalt ueber das Auto hat und die Rechnungen zahlt.
 
OK, da muss man wohl unterscheiden, wenn der Lenker sich korrekt verhält, kommt für den Schaden an Dritten ja sowieso die Haftpflichtversicherung auf. Verhält sich der Lenker aber grob fahrlässig, dann ist er doch sehr wohl selber zur Verantwortung zu ziehen, und nicht der Fahrzeughalter, oder? Zumindest dann, wenn der Fahrzeughalter wiederum nicht fahrlässig gehandelt hat - was zB wäre, einer sichtlich alkoholisierten Person die KFZ-Schlüssel zu überlassen usw usf....???
 
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