Rechtsfrage

OK, da muss man wohl unterscheiden, wenn der Lenker sich korrekt verhält, kommt für den Schaden an Dritten ja sowieso die Haftpflichtversicherung auf. Verhält sich der Lenker aber grob fahrlässig, dann ist er doch sehr wohl selber zur Verantwortung zu ziehen, und nicht der Fahrzeughalter, oder? Zumindest dann, wenn der Fahrzeughalter wiederum nicht fahrlässig gehandelt hat - was zB wäre, einer sichtlich alkoholisierten Person die KFZ-Schlüssel zu überlassen usw usf....???


Ja, denke auch dass es so sein wird :)
Hab mich mit dem juristischen Kram immer schon auf der Uni rumgeaergert .... aber jetzt ists ja zum Glueck vorbei mit Rechtsfaechern :D
 
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