Zwingergröße

kleinhovi

Junior Knochen
Hallo!!

Weiß jemand wie groß ein Zwinger, (aussen aber auch innen) sein muss ?
Ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ?
Interessant wären für mich
Wien, Steiermark.

(Bitte keine Dis. ob Zwinger ja/nein, ich möchte bitte nur die Mindestgröße wissen vom Tierschutzgesetz her etc. )
 
Dankeschön!!

Eben, ich habe auch gehört, dass es Unterschiede gibt... deswegen würden mich eben Wien und Steiermark interessieren. ;)
 
Also ich bin jetzt etwas verwirrt....
Im Internet s´teht, dass 10m² + Schutzhütte das Minimum sind für die Steiermark, aber im "normalen" Tierschutzgesetz steht 15m² + Schutzhütte.


:confused::confused::confused: Was denn nun?
 
Im RIS finde ich absolut gar nichts :confused:

Schau mal unter Landesgesetz Steiermark. ;)

Dort steht:

[QUOTE]Text
Der Steiermärkische Landtag hat nachstehende Vereinbarung
genehmigt:



Die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich,
Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und
Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im Folgenden
kurz Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, die
nachstehende Artikel-15a-B-VG-Vereinbarung zu schließen.
[/QUOTE]


(7) Werden Hunde in Zwingern gehalten, gilt Folgendes:
a) Hunde in Zwingern dürfen nicht angebunden gehalten werden;
b) die Mindestgröße des Zwingers muss 15 m2 betragen;
c) für die Einfriedung des Zwingers ist ein Material zu wählen, das
auch durch die Hunde nicht zerstört werden kann. Die Einfriedung
muss mindestens 1,80 m hoch ausgeführt werden. Die Einfriedungen
sind ausreichend tief im Boden zu verankern;
 
Was ich noch über Zwingerhaltung weiss:
der Hund muss seinen täglichen Auslauf erhalten.
Steht im Tierschutzgesetz.

Lg Andy
 
Da ich meine Infos habe bitte ich diesen Thread zu sperren, ich möchte nicht dass es hier ausartet.

Die Frage war wegen der Größe - nicht wegen Auslauf und sonstiges.:rolleyes:
 
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