Zwangskastration per Welpenkaufvertrag

http://www.tierheim-schlage.de/Ratgeber Hund.htm

Zitat von obiger HP - einer Tierheim HP

Die Kastration der Hündin
Im Folikel werden verschiedene Hormone synthetisiert (Östradiol, Östron, Östriol), die durch die Kastration fehlen. Dadurch wird die Synthese von Eiweiß im Körper gehemmt und auch der Abbau von Mastzellen, weshalb sich bei vielen Hündinnen Gewichtsprobleme einstellen.

Es entstehen Störungen, weil der Kohlehydratstoffwechsel Einfluß auf Leber und Muskeln hat. Außerdem kann der Blutzuckerspiegel variieren.

Die weiblichen Hormone stimulieren außerdem die Ablagerung von Calcium, Phosphor und Stickstoff im Knochengewebe. Nach einer Kastration ist Osteoperose (Knochenerweichung) nicht auszuschließen.

Durch das Entfernen der Eierstöcke ist der gesamte Stoffwechsel gestört, da die Kooperation der Östrogene mit der Nebennierenrinde und der Hypophyse nicht mehr möglich ist.

Wie bereits erwähnt, ist der Eingriff vor der Geschlechtsreife besonders kritisch, weil sich entwicklungsbedingt auch psychische Erkrankungen einstellen können.

Die Inkontinenz ist aber die bekannteste und häufigste "Nebenwirkung" bei der kastrierten Hündin.

Sie wird nicht, wie häufig angenommen, durch den schlechten Operateur hervorgerufen, sondern durch die fehlenden Hormone. Der Blasenschließmuskel erschlafft. Die Hündin kann ihren Urin nicht mehr halten und viele Hunde verlieren im Schlaf Urin. Um die Inkontinenz zu therapieren, werden der Hündin die fehlenden Hormone mit dem Präparat Canephedrin" wieder zugeführt. Die Behandlung muß lebenslang erfolgen, um die Inkontinenz ganz oder zum Teil zu regulieren.

Die Kastration des Rüden
Wer die Kastration des Rüden als Lösung von Verhaltensproblemen in Erwägung zieht, sollte folgendes wissen.
Die Aggressionsbereitschaft nach einer Kastration verringert sich nur selten. In diesen wenigen Fällen bezieht es sich nur auf sexuelles Konkurrenzverhalten gegenüber anderen Rüden.
Bei Aggressionen gegen Menschen ist durch diese Methode keine zufriedenstellende Änderung des Verhaltens zu erhoffen.
Der Auslöser für Aggressionen ist (fast) immer der Besitzer. Deshalb ist eine Kastration ohne verhaltenstherapeutische Unterstützung selten von Erfolg gekrönt.

Bei Rangordnungsproblemen sind die Fehler, die der Mensch oft von Anfang an im Umgang mit dem Hund gemacht hat, sehr viel entscheidender. Die Ursache von Rangordnungsproblemen ist nicht der Testosteronspiegel.
Auch das Aufreiten beim Menschen, was sich manche Rüden im Laufe der Pubertät angewöhnt haben, wird durch eine Kastration nicht beseitigt. Fast nie verbirgt sich überhaupt ein sexueller Hintergrund in diesem Verhalten, sondern die Lernerfahrung, daß sich der Mensch in einem solchen Moment dem Hund zuwendet. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zuwendung positiv oder negativ ist (also mit Lob oder Strafe), sondern die Zuwendung an sich hat belohnenden Charakter aus Sicht des Hundes.

Schlußbemerkung Die Kastration des Hundes kann problemlos verlaufen, ohne daß sich die beschriebenen Nebenwirkungen einstellen. Aber wer kann voraussagen, welcher Hund davon betroffen sein wird und welcher nicht?
Deshalb sollten Sie vor diesem Schritt genau überdenken, ob eine Kastration wirklich erforderlich ist und daß Sie und Ihr Hund dann eventuell über seinen gesamten Lebenszeitraum mit den Nebenwirkungen leben müssten!
Um Verhaltensprobleme lösen zu können, ist der Gedanke an eine Kastration nicht der erste Weg. Suchen Sie lieber Hilfe bei verhaltenstherapeutisch arbeitenden Hundeschulen oder Tierärzten.

Zitat Ende
 
Es muß nicht mal ein Zuchtverbot sein, sondern geht ganz einfach:

der Züchter behält überhaupt das Zuchtrecht oder er bleibt Co-Owner.
Bei den Afghanen seit Jahren gang und gäbe.

Nun ja bei Co Owner hat immer der das sagen der als erstes im Stammbaum steht(so siehts in Österreich aus) Heißt das steht der Züchter drinnen hat er das sagen, umgekehrt der Halter hat er das sagen. Außerdem für einen Co - Owner würde ich nie den vollen Preis bezahlen.

Zuchtrecht bei einer Hündin auf Lebenszeit ist laut Anwalt sittenwidrig. Ergo hört sich schön an aber real nicht durchführbar.
lg Uschi & Rudel
 
Hallo Inge,

Danke für die Fachbeiträge.

Das Thema schlägt in Deutschland immer höhere Wellen.Das Forum des betroffenen Verbandes ist bereits gestern Abend für die Öffentlichkeit im Bereich dieses Themas unzugänglich gemacht worden und alle bisherigen Beiträge sind nicht mehr einsehbar.
 
http://www.tierheim-schlage.de/Ratgeber Hund.htm

Zitat von obiger HP - einer Tierheim HP

Die Kastration der Hündin
Im Folikel werden verschiedene Hormone synthetisiert (Östradiol, Östron, Östriol), die durch die Kastration fehlen. Dadurch wird die Synthese von Eiweiß im Körper gehemmt und auch der Abbau von Mastzellen, weshalb sich bei vielen Hündinnen Gewichtsprobleme einstellen.

Es entstehen Störungen, weil der Kohlehydratstoffwechsel Einfluß auf Leber und Muskeln hat. Außerdem kann der Blutzuckerspiegel variieren.

Die weiblichen Hormone stimulieren außerdem die Ablagerung von Calcium, Phosphor und Stickstoff im Knochengewebe. Nach einer Kastration ist Osteoperose (Knochenerweichung) nicht auszuschließen.

Durch das Entfernen der Eierstöcke ist der gesamte Stoffwechsel gestört, da die Kooperation der Östrogene mit der Nebennierenrinde und der Hypophyse nicht mehr möglich ist.

Wie bereits erwähnt, ist der Eingriff vor der Geschlechtsreife besonders kritisch, weil sich entwicklungsbedingt auch psychische Erkrankungen einstellen können.

Die Inkontinenz ist aber die bekannteste und häufigste "Nebenwirkung" bei der kastrierten Hündin.

Sie wird nicht, wie häufig angenommen, durch den schlechten Operateur hervorgerufen, sondern durch die fehlenden Hormone. Der Blasenschließmuskel erschlafft. Die Hündin kann ihren Urin nicht mehr halten und viele Hunde verlieren im Schlaf Urin. Um die Inkontinenz zu therapieren, werden der Hündin die fehlenden Hormone mit dem Präparat Canephedrin" wieder zugeführt. Die Behandlung muß lebenslang erfolgen, um die Inkontinenz ganz oder zum Teil zu regulieren.

Die Kastration des Rüden
Wer die Kastration des Rüden als Lösung von Verhaltensproblemen in Erwägung zieht, sollte folgendes wissen.
Die Aggressionsbereitschaft nach einer Kastration verringert sich nur selten. In diesen wenigen Fällen bezieht es sich nur auf sexuelles Konkurrenzverhalten gegenüber anderen Rüden.
Bei Aggressionen gegen Menschen ist durch diese Methode keine zufriedenstellende Änderung des Verhaltens zu erhoffen.
Der Auslöser für Aggressionen ist (fast) immer der Besitzer. Deshalb ist eine Kastration ohne verhaltenstherapeutische Unterstützung selten von Erfolg gekrönt.

Bei Rangordnungsproblemen sind die Fehler, die der Mensch oft von Anfang an im Umgang mit dem Hund gemacht hat, sehr viel entscheidender. Die Ursache von Rangordnungsproblemen ist nicht der Testosteronspiegel.
Auch das Aufreiten beim Menschen, was sich manche Rüden im Laufe der Pubertät angewöhnt haben, wird durch eine Kastration nicht beseitigt. Fast nie verbirgt sich überhaupt ein sexueller Hintergrund in diesem Verhalten, sondern die Lernerfahrung, daß sich der Mensch in einem solchen Moment dem Hund zuwendet. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zuwendung positiv oder negativ ist (also mit Lob oder Strafe), sondern die Zuwendung an sich hat belohnenden Charakter aus Sicht des Hundes.

Schlußbemerkung Die Kastration des Hundes kann problemlos verlaufen, ohne daß sich die beschriebenen Nebenwirkungen einstellen. Aber wer kann voraussagen, welcher Hund davon betroffen sein wird und welcher nicht?
Deshalb sollten Sie vor diesem Schritt genau überdenken, ob eine Kastration wirklich erforderlich ist und daß Sie und Ihr Hund dann eventuell über seinen gesamten Lebenszeitraum mit den Nebenwirkungen leben müssten!
Um Verhaltensprobleme lösen zu können, ist der Gedanke an eine Kastration nicht der erste Weg. Suchen Sie lieber Hilfe bei verhaltenstherapeutisch arbeitenden Hundeschulen oder Tierärzten.

Zitat Ende


Natuerlich sollte man sich ausreichend darueber informieren, welche Probleme bei einer Kastration entstehen koennten. Auch sollte dies mit dem Tierarzt genau abgesprochen werden, weil es eben sehr wichtig ist, den genauen Zeitpunkt abzuwarten, wann eine Kastration durchgefuehrt wird. Fuer mich persoenlich, ueberwiegen die Vorteile eindeutig, aber das ist meine persoenliche Meinung, bzw. nach meiner bisherigen Erfahrung und Beobachtungen......der von der zitierte Text kann auch als extrem "kastrationsgegnerisch" ausgelegt werden, wie gesagt, es ist nicht sinnvoll, pauschal gegen die Kastration zu sein oder ohne wenn u. aber dafuer zu sein. Es sollte immer abgewogen werden. Fuer mich steht auch immer der Tierschutzgedanke dahinter. Die von mir vermittelten Huendinnen (waren jetzt natuerlich nicht eine riesen Anzahl) wurde auch nur an Leute vergeben, die bereit waren die Huendin kastrieren zu lassen. Das war fuer mich ein wichtiges, natuerlich nicht alleiniges, Kriterium zur Vergabe.

Ich glaube da herrschen dermassen geteilte Meinungen, in DE anscheinend, in OE glaube ich noch nicht, dass man auf keinen gemeinsammen Nenner kommt.

Lg Daniela
 
Ich hab sofort nach der 1. Läufigkeit kastrieren lassen. Ich erspare meiner Hündin dadurch einen enormen Stress, viel Panik wenn sie sich nicht vor Rüden wehren kann (und die "will nur spielen" Rüden die drauf hängen gibts hier zu Hauf) und Scheinschwangerschaften.

sehe ich genauso. meine war vor 2mon läufig, diese zeit (grad in der stadt) war echt ein horror für uns und für den hund! das muss ich nicht nochmal haben. überall die rüden die schon hunderte meter bevor wir aneinander vorbei sind gefiept haben und ganz wuschig waren (die armen!) und dieses penetrante hingedränge zu ihr (obwohl die läufigkeit schon wochen vorbei war) lila war nach der läufigkeit überhaupt nicht mehr lustig zu anderen hund und hat schon mal direkt den schwanz eingezogen und is in duckstellung vor angst es hüpft ihr wieder ein 50kg rüde hinten drauf...!! sogar wenn sie an der leine war, hatte ich oft keine chance die rüden abzuwehren... und ich bin sicher nicht in gegenden spazierengegangen wo viel hundeverkehr war! also wie gesagt das war unsere erste und letzte läufigkeit.
 
Zuchtrecht bei einer Hündin auf Lebenszeit ist laut Anwalt sittenwidrig. Ergo hört sich schön an aber real nicht durchführbar.
lg Uschi & Rudel

Welcher Anwalt sagt das bitte??? Bzw. welches Gericht hat das entschieden oder in welchem Gesetz ist das verankert??
Anwälte können viel "sagen", wenn jeder Anwalt recht hätte, gäbe es gar keine Gerichtsverhandlungen. :D

Und vor allem, was soll daran sittenwidrig sein? :confused:

Wenn dann könnte sich das max. auf die Anzahl der Trächtigkeiten oder auf eine Alters-Obergrenze beziehen. Aber dazu gibt es ja ohnehin die Zuchtbestimmungen, die ein Alterslimit festlegen (wegen Deiner Bezeichnung "Lebenszeit").
Ich persönlich kenne genug Fälle und die sind alle "durchführbar".

Ich selbst habe eine Hündin, für die die Züchterin das Zuchtrecht hat. "Hatte" müßte ich eigentlich sagen, da bald 8 Jahre alt.
Dafür hatte ich aus dem ganzen Wurf uneingeschränkt die 1. Wahl, das heißt ich konnte als erste vom ganzen Wurf meinen Welpen aussuchen.
Auch bei meinem Rüden hatte ich die 1. Wahl, dafür hatte der Züchter das Recht 1 x mit ihm zu decken.

Und wegen Co-Ownerschaft:
Ich kenne eine Reihe von "Zuchtanstalten", wo die Welpenkäufer trotz "Co-Ownerschaft" den vollen Preis bezahlen. da kommt es halt auf die Qualität der Zucht an und ob man aus dieser Linie unbedingt was haben will. ;)

Und wenn jemand z. b. selbst überhaupt nicht züchten möchte oder kann, trotzdem aber ausstellen oder sogar vom eigenen Hund Nachwuchs haben will, dann ist das sicher ein gangbarer Weg, wenn der Züchter das macht.
Auch dafür kenn ich genug Beispiele.

LG
Inge
 
Natuerlich sollte man sich ausreichend darueber informieren, welche Probleme bei einer Kastration entstehen koennten. Auch sollte dies mit dem Tierarzt genau abgesprochen werden, weil es eben sehr wichtig ist, den genauen Zeitpunkt abzuwarten, wann eine Kastration durchgefuehrt wird. Fuer mich persoenlich, ueberwiegen die Vorteile eindeutig, aber das ist meine persoenliche Meinung, bzw. nach meiner bisherigen Erfahrung und Beobachtungen......der von der zitierte Text kann auch als extrem "kastrationsgegnerisch" ausgelegt werden, wie gesagt, es ist nicht sinnvoll, pauschal gegen die Kastration zu sein oder ohne wenn u. aber dafuer zu sein. Es sollte immer abgewogen werden. Fuer mich steht auch immer der Tierschutzgedanke dahinter. Die von mir vermittelten Huendinnen (waren jetzt natuerlich nicht eine riesen Anzahl) wurde auch nur an Leute vergeben, die bereit waren die Huendin kastrieren zu lassen. Das war fuer mich ein wichtiges, natuerlich nicht alleiniges, Kriterium zur Vergabe.

Ich glaube da herrschen dermassen geteilte Meinungen, in DE anscheinend, in OE glaube ich noch nicht, dass man auf keinen gemeinsammen Nenner kommt.

Lg Daniela

Würd ich für die Diskussion in Deutschland etwas stärker differenzieren.Im Moment sieht es so aus das die große Menge gegen eine Zwangskastration per Kaufvertrag ist,solange die Welpen völlig gesund sind und es keinen Anhaltspunkt dafür gibt das bei eventuellen Nachkommen gesundheitliche Probleme auftauchen werden.

Im konkreten Fall um den es geht,liegen diese Vorraussetzungen vor.Die Welpen sind absolut gesund und wie die Züchterin es auf Ihrer Homepage ausdrückt "Das beste was es in Europa von dieser Rasse gibt".
 
Hab jetzt nicht alles gelesen, aber so ein Kaufvertrag kann maximal dazu dienen, unbedarfte Welpenkäufer zu beeindrucken. :rolleyes:

Kein normaler Mensch würde so einen Passus ernst nehmen und seinen Hund wirklich kastrieren lassen. Ist imho sittenwidrig. :eek:

Es ist ja auch gegen jede Vernunft, eine Rasse in ihrem Genpool zu beschneiden, weil ja nur ein möglichst großer Genpool (und vernünftige verantwortungsvolle Zucht innerhalb dieses Genpools) auf Dauer gesunde und wesensfeste Tiere hervorbringen kann.

Da sollte man sich wirklich die Frage stellen, ob das im Sinne des Zuchtverbandes (der sich statutengemäßß normalerweise ja die Erhaltung und Verbesserung der Rasse auf die Fahnen geschrieben hat) so auch erlaubt ist.

LG, Andy
 
Hab jetzt nicht alles gelesen, aber so ein Kaufvertrag kann maximal dazu dienen, unbedarfte Welpenkäufer zu beeindrucken. :rolleyes:

Kein normaler Mensch würde so einen Passus ernst nehmen und seinen Hund wirklich kastrieren lassen. Ist imho sittenwidrig. :eek:

Es ist ja auch gegen jede Vernunft, eine Rasse in ihrem Genpool zu beschneiden, weil ja nur ein möglichst großer Genpool (und vernünftige verantwortungsvolle Zucht innerhalb dieses Genpools) auf Dauer gesunde und wesensfeste Tiere hervorbringen kann.

Da sollte man sich wirklich die Frage stellen, ob das im Sinne des Zuchtverbandes (der sich statutengemäßß normalerweise ja die Erhaltung und Verbesserung der Rasse auf die Fahnen geschrieben hat) so auch erlaubt ist.

LG, Andy

Genau das ist das eigentliche Kernthema der ganzen Angelegenheit.Die in Verbänden und Vereinen organisierte Hundezucht darf diese Handlungsweisen nicht tolerieren,solange es keinen vernünftigen nachvollziehbaren Grund gibt,für solche pauschalen Versuche eine Zwangskastration bei gesunden Hundewelpen per Kaufvertrag zu erreichen.
 
Genau das ist das eigentliche Kernthema der ganzen Angelegenheit.Die in Verbänden und Vereinen organisierte Hundezucht darf diese Handlungsweisen nicht tolerieren,solange es keinen vernünftigen nachvollziehbaren Grund gibt,für solche pauschalen Versuche eine Zwangskastration bei gesunden Hundewelpen per Kaufvertrag zu erreichen.
Und auch die rechtliche Seite ist da nicht zu übersehen. Stell Dir vor, Du kaufst einen Fernseher, aber der Händler verlangt von Dir mittels Klausel im Kaufvertrag, daß Du bestimmte Kanäle sperren mußt und mit diesem Gerät nicht ansehen darfst. :rolleyes:

LG, Andy
 
Hi
Welcher Anwalt sagt das bitte??? Bzw. welches Gericht hat das entschieden oder in welchem Gesetz ist das verankert??

Ich nenne jetzt sicher keine Namen-das Internet ist kein rechtsfreier Raum- allerdings kannst du sicher sein der Herr kennt sich aus. Er hat viele Züchter beraten und auch bereits vertreten.

Und vor allem, was soll daran sittenwidrig sein? :confused:

Beginnend mit der falschen Formulierung. Eine Hündin ist in Österreich bis zum vollendeten 8 Lebensjahr zuchttauglich(je nach Rasse) somit kann kein lebenslanges Zuchtrecht gegeben werden. Falsch formuliert und schon ungültig. Wobei ich ehrlich gesagt keine Hündin kaufen würde auf die ein anderer das Zuchtrecht hat.

Wenn dann könnte sich das max. auf die Anzahl der Trächtigkeiten oder auf eine Alters-Obergrenze beziehen.

Irrtm, es gab vor kurzem in einem deutschen Forum die Diskussion darüber und sogar Urteile dazu. Mal sehen ob ich fiinde wo das war. Lebenslanges Zuchtrecht ist meist nicht durchsetzbar. die Hündin fütr enen Wurf heranziehen jedoch schon. Das wäre aber nicht dass was du mit dem erreichen wolltest, oder?

Aber dazu gibt es ja ohnehin die Zuchtbestimmungen, die ein Alterslimit festlegen (wegen Deiner Bezeichnung "Lebenszeit").
Ich persönlich kenne genug Fälle und die sind alle "durchführbar".

Solange alle damit einverstanden sind sicher. Sobald es zum Streit kommt und vor Gericht landet sieht es anders aus.

Ich selbst habe eine Hündin, für die die Züchterin das Zuchtrecht hat. "Hatte" müßte ich eigentlich sagen, da bald 8 Jahre alt.

Ist ja nichts dagegen zu sagen solange beide Parteien sich daran halten.

Dafür hatte ich aus dem ganzen Wurf uneingeschränkt die 1. Wahl, das heißt ich konnte als erste vom ganzen Wurf meinen Welpen aussuchen.

Auch ein Vorteil
Auch bei meinem Rüden hatte ich die 1. Wahl, dafür hatte der Züchter das Recht 1 x mit ihm zu decken.

Ich habe auf meine Nachzuchtrüden immer das Deckrecht, ob ich es nutze oder nicht ist mein Entscheidung. Das hat nichts mit 1 Wahl zutun. Ich finde das auch ehrlich gesagt blöde. Deckrecht nehme ich mir beim vielversprechendsten Rüden und niicht bei dem der als ersters ausgesucht wird.

Und wegen Co-Ownerschaft:
Ich kenne eine Reihe von "Zuchtanstalten", wo die Welpenkäufer trotz "Co-Ownerschaft" den vollen Preis bezahlen. da kommt es halt auf die Qualität der Zucht an und ob man aus dieser Linie unbedingt was haben will. ;)
Du ich kenne auch welche. Und auch ich wurde schon gebeten. Allerdings ist es eben vor Gesetz so da derjenige das sagen hat der als erstes im Stammbaum eingetragen ist. Und es stellt sich mir die Frage ob die Welpenkäufer das wissen. Bei den Züchtern die ich kenne wurde es verschwiegen und das finde ich unfair. Ich selbst habe zwei Rüden in Co Owner und habe kein Problem damit. allerdings bin auch ich derjenige der das sagen hat ;-)

Und wenn jemand z. b. selbst überhaupt nicht züchten möchte oder kann, trotzdem aber ausstellen oder sogar vom eigenen Hund Nachwuchs haben will, dann ist das sicher ein gangbarer Weg, wenn der Züchter das macht.
Auch dafür kenn ich genug Beispiele.

Keine Frage, es ging auch icht darum wenn beide Parteien keine Problemme haben. Sondern darum wenn es vor Gericht landet. Dann ist ein lebenslanges Zuchtrecht nicht mehr haltbar.

Im Prinzip können beide Parteien vereibaren wass sie wollen und solange es nicht zu Streitigkeiten kommt schert es auch keinen. Darum ging es aber nicht.
lg Uschi & Rudel
 
Hi


Dazu muss ich aber nicht kastrieren. Ein Not for Breed, oder ein Untersagen den Hund an Dritte zu veräußern und selbst in der Dissidenz zu züchten, ergibt dasselbe ist aber nicht sittenwirdrig. Den Hund zu einer Op mit allen Risiken zu zwingen, ohne trifftigen Grund ist jedoch sittenwirdrig und somit unwirksam.

mfg Uschi & Rudel

Macht Sinn. Wie gesagt ich kenn mich mit der Gesetzgebung net so aus, also wußte ich nicht ob das als sittenwidrig gilt.
 
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