Zwangskastration per Welpenkaufvertrag

Ich hab sofort nach der 1. Läufigkeit kastrieren lassen. Ich erspare meiner Hündin dadurch einen enormen Stress, viel Panik wenn sie sich nicht vor Rüden wehren kann (und die "will nur spielen" Rüden die drauf hängen gibts hier zu Hauf) und Scheinschwangerschaften.

Ich versteh es noch immer nicht: warum wird niemals gegen die Kastration von Katzen, Pferden usw gewettert, aber immer gegen die von Hunden? :rolleyes: Kann mir das bitte irgendwer erklären warum es dort okay ist, aber bei Hunden nicht?

Wenn mir ein Tierarzt mit so ner blöden Meldung ala "die Pfoten auch gleich abschneiden" kommt, hat sich der für mich automatisch disqualifiziert.

Also Grundsätzlich liegt das sicher zumindest zum Teil an der besonderen Bindung zwischen Mensch und Hund.Wohl kaum ein anderes Lebewesen ist dem Menschen seit so langer Zeit so nah wie der Hund.Das Max-Plank-Institut hat in einer Forschungsstudie festgestellt,dass kein anderes Tier den Menschen so gut versteht wie der Hund,sei es nun beim gesprochenen Wort oder durch Gesten.Selbst die Menschenaffen lagen in der Untersuchung hinter dem Hund.

Aber auch das soll eigentlich nicht das Thema sein,bereichert aber sicher die Diskussion.

Der Punkt ist doch der,dass man einem Lebewesen nicht eine OP zumutet,die keinen vernünftigen Grund hat und diesen vernünftigen Grund kann ich im gegenständlichen Fall einfach nicht sehen.

Nochmal zur Verdeutlichung.Ein Hundezüchter sagt er liebt seine Hunde über alles,Welpen natürlich eingeschlossen.Tierschutz wird in der Zucht großgeschrieben.Alle Hunde sind absolut gesund.Es gibt in Deutschland keine besseren Hunde dieser Rasse.Auf der anderen Seite werden Welpenkäufer per Vertrag gezwungen eine Zwangskastration vornehmen zu lassen,obwohl die Welpen absolut gesund sind und beste Erbanlagen in sich tragen.

Welchen vertretbaren und vor allem gesetzeskonformen Grund kann es hier für eine Zwangskastration geben???
 
Ich versteh es noch immer nicht: warum wird niemals gegen die Kastration von Katzen, Pferden usw gewettert, aber immer gegen die von Hunden? :rolleyes: Kann mir das bitte irgendwer erklären warum es dort okay ist, aber bei Hunden nicht?

Hey,

ich bin ja auch ein Gegner unnötiger Kastrationen. Wobei für mich enorme Stressbelastung sehr wohl einen Grund FÜR Kastration darstellt. Also gäbs in meiner Umgebung enorm viele vollständige Hündinnen, wären beim Aris auch die Eier ab ;)

Den Unterschied zu Katzen sehe ich selbst im Verhalten der Tiere. Eine Hündin wird im Gegensatz zur Katze nicht dauerrollig bei Nicht-Deckung. Allein diese Qual dauerrollig zu werden ist für mich ein Argument FÜR Kastra. Und bei Freigängerkatzen ist eine Kastration ohnehin gutzuheißen. Würde Aris frei rumlaufen, würde ich auch vorsorgen, dass er in meiner Abwesenheit nicht rumdecken kann.

Das ist halt der Kenntnisstand, den ich von Katzen habe. Bei Pferden hab ich mich nie damit befasst.

Lg
Nice

Ps: so einen Vertrag würde ich auch niemals unterzeichnen. Nicht, weil ich um jeden Preis züchten will, sondern weil ich selbst entscheiden möchte, was für den Hund uU am Besten ist. Aris z.B. bleibt komplett, obwohl ich ihn niemals zur Zucht einsetzen würde. Trotzdem bin ich so froh, dass sein Wesen gut gelungen ist, und ich riskiere die Änderung sicher nicht, nur damit ihm die paar läufigen Hündinnen in seinem Leben (wie gesagt, er hat keine Dauer- oder Langzeitbelastung) wurscht sind.
 
Kann deine Meinung nicht teilen, das ist ganz sicherlich kein schwaches Argument, sondern trauriger Alltag....wie gesagt, ich habe diese Bedenken auf keinen Fall, denn es gibt genuegend ungewollte Hunde und Katzen...ich habe diese Entscheidung nie bereut und selbstverstaendlich habe ich das sehr genau ueberlegt und auch mit TA abgesprochen. Der Vergleich mit dem Kupieren hinkt gewaltig, denn beim Kupieren geht es um eine optische "Verschoenerung" (wuerg).....was bei einer Kastration wohl eher nicht der Fall ist. Natuerlich kann man das jetzt nicht pauschal auf alle Hunde auslegen, aber prinzipiell dagegen zu sein, halte ich persoenlich fuer die falsche Einstellung.

Lg Daniela

Damit ich keine ungewollten Hundekinder bei mir habe, passe ich auf. Das ist meine Pflicht als Hundehalter.

Dies soll keine Diskussion zur Kastration an sich werden, aber das Argument, dass man vorsorglich kastrieren muss wegen Gebährmutterentzüng ist wirklich unsinnig. Wieso geht man dann nie auf die Frage ein: "Was tust du vorsorglich gegen Lungenkrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Blutkrebs? Schade, dass man da wohl nicht auch was wegschneiden kann." Warum wird auf diese Frage nicht geantwortet? :rolleyes:

Ich hab sofort nach der 1. Läufigkeit kastrieren lassen. Ich erspare meiner Hündin dadurch einen enormen Stress, viel Panik wenn sie sich nicht vor Rüden wehren kann (und die "will nur spielen" Rüden die drauf hängen gibts hier zu Hauf) und Scheinschwangerschaften.

Ich versteh es noch immer nicht: warum wird niemals gegen die Kastration von Katzen, Pferden usw gewettert, aber immer gegen die von Hunden? :rolleyes: Kann mir das bitte irgendwer erklären warum es dort okay ist, aber bei Hunden nicht?

Wenn mir ein Tierarzt mit so ner blöden Meldung ala "die Pfoten auch gleich abschneiden" kommt, hat sich der für mich automatisch disqualifiziert.

Diese Rüden (und besonders deren Halter) hat man überall. Aber deshalb einem gesunden Hund gesunde Körperteile entfernen zu lassen ist mehr als widernatürlich (im Duden steht dazu das Wort pervers).
Shiva ist auch kastriert, leider, sie hatte ein Gebährmutterentzündung. Es war keine Not-OP, aber doch risikoreich. Dadurch, dass wir stets Kontrollen machen lassen, waren wir auf der sicheren Seite. Bei Finja wird es auch so sein - Vorsorgekontrollen ja, Vorsorgekastration nein.

Achso, ich rede nicht über Pferde und Katzen, weil ich keines der beien Tiere besitze und es in diesem Forum um Hund geht. Es gibt speziell ein Unterforum für Katzen und Pferde, frag da mal an. Mein Leben sind Hunde und nichts anderes.
 
die Behauptung, Kastration sei verboten, ist ebenso oft gehört wie falsch.
Kastration zur Verhinderung der unerwünschten Fortpflanzung ist sehr wohl erlaubt. Deswegen weigert sich auch kein TA zu kastrieren, und keiner bekäme deswegen Probleme.

Was nichtig ist, ist der Passus im Kaufvertrag.
Sobald der Käufer den Hund in sein Eigentum übernommen hat, kann ihm kein Züchter mehr vorschreiben, was er zu tun oder zu lassen hat.
 
Wenn ich sehr viel Arbeit in meine Zucht gesteckt habe und die Hunde dort eben das beste Erbmaterial besitzen, dann kann ich es verstehen das die Züchterin da die Hand drüber haben möchte, das diese an genauso gute Züchter weitergegeben wird. Das man sich damit keine Freunde macht ist schon klar. Aber ich kanns verstehen.

Wie's rechtlich aussieht ist da halt die Frage. :confused:

Dachte ich mir ja das Kastrationen keinesfalls verboten sind in Deutschland, das würde ja das Tierschutzgesetz ad absurdum führen.

@Laudatio Amore: Diese Rüden waren der Grund warum meine Hündin 3 Wochen lang schreiend panisch sich am Rücken geworfen hat, weil sie so bedrängt wurde. Bis heute noch ist sie deswegen intakten Rüden gegenüber sehr ängstlich (Ausnahmen bestätigen die Regel). In dem Fall kann sie froh sein das sie das net alle halbe Jahre durchmachen muß. :eek:

Ich bin gegen eine vorsorgliche Kastration damit man das Verhalten beeinflußt ala: ich lass meinen Rüden lieber kastrieren, bevor er ein Raufer wird.

In Fall von Hündinen, die dann immer eine Scheinträchtigkeit durchmachen müssen (und das ist net gerade angenehm, war's zumindestens bei meiner nicht, der hat alles weh getan), finde ich das die bessere Lösung.

Du besitzt nur Hunde, deswegen kann man trotzdem eine Meinung zur Kastra bei anderen Tierarten auch haben, oder? Männliche Kaninchen könnte man ohne Kastra zB gar nicht halten können. Zwei kloppen sich und mit Weibchen gibts ne Massenzucht. Ich kenn viele solche "Kastrationsgegner" bei Hunden, die aber komischerweise bei den Katzen immer sofort beim Tierarzt zum kastrieren waren, sobald mal markiert wurde. So ne Einstellung find ich lustig. :D
 
die Behauptung, Kastration sei verboten, ist ebenso oft gehört wie falsch.
Kastration zur Verhinderung der unerwünschten Fortpflanzung ist sehr wohl erlaubt. Deswegen weigert sich auch kein TA zu kastrieren, und keiner bekäme deswegen Probleme.

Was nichtig ist, ist der Passus im Kaufvertrag.
Sobald der Käufer den Hund in sein Eigentum übernommen hat, kann ihm kein Züchter mehr vorschreiben, was er zu tun oder zu lassen hat.

Hm,präzisieren wir das ganze mal,denn darum geht es ja im Kern.

Darf ein absolut gesunder Welpe oder Junghund kastriert werden,nur damit sein Erbgut keinem anderen Züchter zur Verfügung stehen kann.

Sollte jemand diese Frage mit "ja" beantworten können,bitte ich auch gleichzeitig um Nennung der Rechtsgrundlage für dieses "ja".
 
Hm,präzisieren wir das ganze mal,denn darum geht es ja im Kern.

Darf ein absolut gesunder Welpe oder Junghund kastriert werden,nur damit sein Erbgut keinem anderen Züchter zur Verfügung stehen kann.

Sollte jemand diese Frage mit "ja" beantworten können,bitte ich auch gleichzeitig um Nennung der Rechtsgrundlage für dieses "ja".

Würd schon sagen ja. Weil ja die Kastration gegen unerwünschte Vermehrung ja erlaubt ist.

Kommt dann glaub ich drauf an wie das im Vertrag formuliert ist. Wenn es zB so ist das der Hund eine "Leihgabe" ist und nicht in den eigentlichen Besitz übergeht, dann kann man das - glaube ich (bitte net drauf festnageln) - durchsetzen. Bzw kann der Züchter den unkastrierten Hund zurückholen.

Ala: du darfst dir mein Auto für 5 Jahre ausleihen und mußt mir Betrag X bezahlen, solange du den Führerschein hast. Hast du den aus einem Grund nicht mehr, dann hol ich's mir zurück.

Wenn jetzt aber der neue Halter eindeutig als Besitzer des Hundes gilt und der Hund "endgültig" verkauft wurde, dann glaub ich wär der Vertrag nicht wasserdicht.

Also es kommt wirklich auf den Vertrag an. Wenn der von einem Anwalt aufgesetzt wurde und rechtlich in Ordnung ist, dann ist die Züchterin im Recht.
 
Wenn ich sehr viel Arbeit in meine Zucht gesteckt habe und die Hunde dort eben das beste Erbmaterial besitzen, dann kann ich es verstehen das die Züchterin da die Hand drüber haben möchte, das diese an genauso gute Züchter weitergegeben wird. Das man sich damit keine Freunde macht ist schon klar. Aber ich kanns verstehen.

Wie's rechtlich aussieht ist da halt die Frage. :confused:

Dachte ich mir ja das Kastrationen keinesfalls verboten sind in Deutschland, das würde ja das Tierschutzgesetz ad absurdum führen.

@Laudatio Amore: Diese Rüden waren der Grund warum meine Hündin 3 Wochen lang schreiend panisch sich am Rücken geworfen hat, weil sie so bedrängt wurde. Bis heute noch ist sie deswegen intakten Rüden gegenüber sehr ängstlich (Ausnahmen bestätigen die Regel). In dem Fall kann sie froh sein das sie das net alle halbe Jahre durchmachen muß. :eek:

Ich bin gegen eine vorsorgliche Kastration damit man das Verhalten beeinflußt ala: ich lass meinen Rüden lieber kastrieren, bevor er ein Raufer wird.

In Fall von Hündinen, die dann immer eine Scheinträchtigkeit durchmachen müssen (und das ist net gerade angenehm, war's zumindestens bei meiner nicht, der hat alles weh getan), finde ich das die bessere Lösung.

Du besitzt nur Hunde, deswegen kann man trotzdem eine Meinung zur Kastra bei anderen Tierarten auch haben, oder? Männliche Kaninchen könnte man ohne Kastra zB gar nicht halten können. Zwei kloppen sich und mit Weibchen gibts ne Massenzucht. Ich kenn viele solche "Kastrationsgegner" bei Hunden, die aber komischerweise bei den Katzen immer sofort beim Tierarzt zum kastrieren waren, sobald mal markiert wurde. So ne Einstellung find ich lustig. :D

Natürlich sind Kastrationen nicht grundsätzlich verboten.Sagte ja schon es gibt gute Gründe dafür und auch dagegen.Soweit herrscht,denke ich,auch Einigkeit.

Es wird immer eine Einzelfallentscheidung sein,alles andere widerspricht dem Tierschutzgesetz.

Im konkreten Fall wird Pauschal eine Zwangskastration bzw. Sterilisation angestrebt und versucht über Vertragsklauseln das ganze rechtlich abzusichern bzw. den Eindruck von Rechtsgültigkeit zu erwecken.Der vernünftige Grund den das Tierschutzgesetz aber vorschreibt,ist hier nach meiner Ansicht und Rechtsauffassung nicht gegeben.

So hat Beispielsweise der Verwaltungsgerichtshof Kassel eine hessische Landesverordnung ausser Kraft gesetzt,die ein undifferenziertes Kastrations- bzw. Sterilisationsgebot zum Inhalt hatte.
 
Würd schon sagen ja. Weil ja die Kastration gegen unerwünschte Vermehrung ja erlaubt ist.

Kommt dann glaub ich drauf an wie das im Vertrag formuliert ist. Wenn es zB so ist das der Hund eine "Leihgabe" ist und nicht in den eigentlichen Besitz übergeht, dann kann man das - glaube ich (bitte net drauf festnageln) - durchsetzen. Bzw kann der Züchter den unkastrierten Hund zurückholen.

Ala: du darfst dir mein Auto für 5 Jahre ausleihen und mußt mir Betrag X bezahlen, solange du den Führerschein hast. Hast du den aus einem Grund nicht mehr, dann hol ich's mir zurück.

Wenn jetzt aber der neue Halter eindeutig als Besitzer des Hundes gilt und der Hund "endgültig" verkauft wurde, dann glaub ich wär der Vertrag nicht wasserdicht.

Also es kommt wirklich auf den Vertrag an. Wenn der von einem Anwalt aufgesetzt wurde und rechtlich in Ordnung ist, dann ist die Züchterin im Recht.

Naja,ich denke es kommt eben nicht auf den Vertrag an.

Ich gehe dabei immer davon aus,dass die streitgegenständliche Klausel allein den Grund hat das Erbgut nicht anderen Züchtern zugänglich zu machen.Gestärkt wird dieses von der Vorraussetzung das der betroffene Züchter einen absolut gesunden Welpen abgibt.Es liegt also zum Zeitpunkt der Vertragsschließung kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vor.Trotz alledem verlangt der Züchter aber die vertragliche Zwangskastration.

Unter diesen Umständen und um nichts anderes geht es im konkreten Fall,darf keine Kastration erfolgen.

Natürlich lerne ich immer gern dazu und lasse mich auch gern belehren,aber zur Zeit sehe ich keine Rechtsgrundlage für diese Eingriffe.
 
So,ich schätze viel wird sich zum Thema nicht mehr tun.

Ich Danke allen Beteiligten für die gute sachliche Diskussion,ihren Beitrag zur Meinungsfindung oder Äußerung und der Herausarbeitung der Kernpunkte zum Thema.

Ich hoffe der Anlass hat ein wenig zum Nachdenken angeregt und das ein oder andere an Erkenntnissen wird zum Wohle der Hunde in die Welt getragen.

Nochmals Danke euch allen.
 
Hi
Ich finds gut so. Wenigstens schiebt sie damit den "ich will einmal Welpen haben" Leuten den Riegel vor.

Ich finds nicht gut. Dem kann ich auch einen Riegel vorschieben mit einem Not for Breed im Kaufvertrag. Bei Konfentionalstrafen ab 2000 Euro aufwärts überlegen es sich die Leute. Aber auf Teufel komm raus zu kastrieren finde ich dumm.

Und ich kenne KEINEN Tierarzt der nicht kastrieren würde. :eek:

Ich auch nicht.

mfg Uschi & Rudel
 
Zuletzt bearbeitet:
Eh, nur sollte man da einen Riegel vorschieben, bevor noch mehrere auf die glorreiche Idee kommen, so das Erbmaterial ihrer Zucht schützen zu wollen *find*

Du lass mal solche Leute schießen sich selbst ins Aus. Denn wenn du alle Nachzuchten kastrierst, und Pech hast und diejenigen die du behältst zuchtuntauglich sind, schißt du deine eigene Linie ab. Solche Leute denken einfach nicht weiter.
lg Uschi & Rudel
 
In Kaufverträgen darf übrigens alles mögliche drinstehen, nur muss man nicht alles durchsetzen, was darin steht, auch, wenn man einwiligt, indem man unterschreibt. Sind Dinge gesetzeswidrig, ist der Vertrag sowieso nichtig. Im Endeffekt kann man sich vor Gericht streiten. Da ich mit dem Kaufvertrag den Hund in mein Eigentum übernehme und nach dem Gesetz Hunde zwar keine Sachen mehr sind, jedoch das Eigentumsrecht am Hund wie an Sachen behandelt wird, hätte der Züchter keine Chance.

Und da irrst du gewaltig. Wenn der Kaufvertrag nicht sittenwiedrig ist - übrigens selbst wenn es ein Punkt ist nimmt man die salvatorische Klausl und der Rest bleibt unberührt - vom Anwalt notariell beglaubigt ist er gültig.
Früher dachten die meisten unterschreibe ich halt und halte es nicht ein. Heute wäre ich damit vorsichtig.
mfg Uschi & Rudel
 
Ich hab sofort nach der 1. Läufigkeit kastrieren lassen. Ich erspare meiner Hündin dadurch einen enormen Stress, viel Panik wenn sie sich nicht vor Rüden wehren kann (und die "will nur spielen" Rüden die drauf hängen gibts hier zu Hauf) und Scheinschwangerschaften.

Ich versteh es noch immer nicht: warum wird niemals gegen die Kastration von Katzen, Pferden usw gewettert, aber immer gegen die von Hunden? :rolleyes: Kann mir das bitte irgendwer erklären warum es dort okay ist, aber bei Hunden nicht?

Wenn mir ein Tierarzt mit so ner blöden Meldung ala "die Pfoten auch gleich abschneiden" kommt, hat sich der für mich automatisch disqualifiziert.


@ Kurenai: sehe ich genauso, besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Falls es keine gesundheitliche Gegenindikation gibt, wuerde ich meine Hunde auf jeden Fall kastrieren lassen, eben aus den von dir erwaehnten Gruenden.

Lg Daniela
 
Hi
Wenn ich sehr viel Arbeit in meine Zucht gesteckt habe und die Hunde dort eben das beste Erbmaterial besitzen, dann kann ich es verstehen das die Züchterin da die Hand drüber haben möchte, das diese an genauso gute Züchter weitergegeben wird. Das man sich damit keine Freunde macht ist schon klar. Aber ich kanns verstehen.

Dazu muss ich aber nicht kastrieren. Ein Not for Breed, oder ein Untersagen den Hund an Dritte zu veräußern und selbst in der Dissidenz zu züchten, ergibt dasselbe ist aber nicht sittenwirdrig. Den Hund zu einer Op mit allen Risiken zu zwingen, ohne trifftigen Grund ist jedoch sittenwirdrig und somit unwirksam.

mfg Uschi & Rudel
 
Und da irrst du gewaltig. Wenn der Kaufvertrag nicht sittenwiedrig ist - übrigens selbst wenn es ein Punkt ist nimmt man die salvatorische Klausl und der Rest bleibt unberührt - vom Anwalt notariell beglaubigt ist er gültig.
Früher dachten die meisten unterschreibe ich halt und halte es nicht ein. Heute wäre ich damit vorsichtig.
mfg Uschi & Rudel

Wenn ein Vertrag auf Grund von sitten- oder rechtswidrigen Klauseln nichtig ist, spielt es keine Rolle, ob man unterschrieben hat und dies notariell beglaubigt ist. Ich weiß nicht, wie es im österreichischen Gesetz ist, aber hier ist diese Passage im BGB geregelt. Ich kann ja mal die §§ raussuchen, jetzt muss ich aber mal schnell los.

Was ich zur Sache noch sagen wollte: Wieso lässt man nicht eintragen, dass der Hund mit bestimmten Blutlinien nicht verbunden werden darf? Wäre doch die einfachste Lösung. Zumal ich nicht verstehe, warum man das Kastra-gebot einbringen muss. Ich gebe doch meine Welpen nur an Leute ab, denen ich Vertrauen schenken kann und wenn ich dann im Vertrag habe, nur mit Linie x oder y züchten, dann halten das die Käufer/Welpenbesitzer auch ein. Zumindest macht es ein seriöser Züchter so.
 
Hi
Wenn ein Vertrag auf Grund von sitten- oder rechtswidrigen Klauseln nichtig ist, spielt es keine Rolle, ob man unterschrieben hat und dies notariell beglaubigt ist.

Du ich habe ja geschrieben sofern er nicht sittenwiedrig ist. Allerdings gibt es eben auch die Möglichkeit der salvatorishen Klausel. Ist dann ein Punkt wirklich sittenwiedrig, fällt dieser aus dem Vertrag der Rest bleibt aber rechtsgültig.

Was ich zur Sache noch sagen wollte: Wieso lässt man nicht eintragen, dass der Hund mit bestimmten Blutlinien nicht verbunden werden darf?

**gg* da würde ein Kaufvertrag viele Seiten haben bei manchen Rassen. Ein Not for Breed ist immer noch die einfachste Form.

Zumal ich nicht verstehe, warum man das Kastra-gebot einbringen muss.

Das verstehe ich auch nicht.

Ich gebe doch meine Welpen nur an Leute ab, denen ich Vertrauen schenken kann und wenn ich dann im Vertrag habe, nur mit Linie x oder y züchten, dann halten das die Käufer/Welpenbesitzer auch ein. Zumindest macht es ein seriöser Züchter so.

Nun zu 100% siehst du nie hinter die Leute auch ich habe mich schon ein Mal geirrt und dann sind gute Verträge von Vorteil. Die wenigsten haben doch vor zu zücten(vermehren ist ein anderes Thema) und wenn holen sie sich doch eh Hilfe bei ihrem Züchter wenn ein gutes Verhältnis besteht.
lg Uschi & Rudel
 
Ich kenn viele solche "Kastrationsgegner" bei Hunden, die aber komischerweise bei den Katzen immer sofort beim Tierarzt zum kastrieren waren, sobald mal markiert wurde. So ne Einstellung find ich lustig. :D

Also dann oute ich mich mal auch als Lustige :)
Meine Katzen sind kastriert, meine Hunde sinds nicht.
Grund: die Katze wird dauerrollig und ich habe keine Lust darauf, dass sie mir vielleicht die Augen auskratzt oder dass sie trächtig heimkommt. Und die Kater sind kastriert, weil ich mir hier die Wände nicht bis auf einen Meter Höhe anpissen lassen will.
All das machen meine beiden Hündinnen nicht :confused:
Ihre Läufigkeiten beeinträchtigen mich nicht - das bisserl Blut kann man aufwaschen, Hundedecken und -kissen waschen.

Dr. Holzmann/VetMed hat den Spruch "ich kann ihr auch noch andere Sachen rausschneiden, wenn sie wollen, damit nichts passiert" zu mir persönlich gesagt. Auch meine derzeitige TÄ kastriert nicht auf Teufel komm raus. Würde mir aber sehr wohl dazu raten, wenn meine Hunde gesundheitliche Probleme damit haben.
Eine solche Einstellung ist mir lieber, als TÄ, die mich als unverantwortlich hinstellen, weil meine 6jährige Hündin noch immer nicht kastriert ist. Immer wieder gab es in der Vergangenheit TÄ, wo ich mich rechtfertigen konnte:
1) warum ist die letzte Jahresimpfung schon länger als 1 Jahr her!!!!!!!
2) warum ist der Hund nicht kastriert!!!!!!!!!!!

Die stehen schon in der Eingangstür mit der 8fach Impfung und dem Skalpell :rolleyes:

Wobei ich betonen möchte: ich bin kein "Kastrationsgegner". Es kann jeder kastrieren wie und wann er möchte. Ich möchte es für meine Hunde eben nicht.
 
Hi


Dazu muss ich aber nicht kastrieren. Ein Not for Breed, oder ein Untersagen den Hund an Dritte zu veräußern und selbst in der Dissidenz zu züchten, ergibt dasselbe ist aber nicht sittenwirdrig.
mfg Uschi & Rudel


Es muß nicht mal ein Zuchtverbot sein, sondern geht ganz einfach:

der Züchter behält überhaupt das Zuchtrecht oder er bleibt Co-Owner.
Bei den Afghanen seit Jahren gang und gäbe.
 
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