I
isidadi
Guest
Baruche dringend Hilfe!!!
Ein Cairn-Terrier wurde wild bellend vor unserem Grundstück an der Leine geführt. Einer meiner Hunde, ein Labradormischling, rannte durch unser dummerweise offenstehendes Gartentor auf diesen Hund zu und wurde von ihm gebissen. Er wehrte sich und packte den Terrier, hielt ihn aber lediglich fest. Der Terrier versuchte weiter aus dem Fang meines Hundes ihn zu beißen.
Nach einer Anzeige des Terrier-Halters beim Ordnungsamt und einer Stellungnahme beider Seiten wurde mein Hund offiziell als "gefährlicher Hund" eingestuft, da er laut Aussage des Terrierhalters einen Hund gebissen hatte, der Unterwerfungsgesten gezeigt hat. Alles Lüge!!! Aber den wahren Sachverhalt kann ich leider nur schildern und nicht beweisen.
Ein einziges Geklüngel hier in der Gegend, aber als Zugezogener auf dem platten Land hat man hier echt schlechte Karten.
Mein Anwalt hat mir dazu geraten, nichts zu unternehmen, bis das Gericht, das mitlerweile mit dem Fall beauftragt wurde zu unseren Gunsten entschiegen hat. Hat es aber leider nicht. Statt dessen wird jemandem Recht gegeben, der laut Aussage meines Zeugen in keinster Weise dazu beigetragen hat, zu helfen, den Konflikt bei der Beißerei zu lösen. Ganz im Gegenteil: Er hat sich sogar mit langem Arm und dem Terrier an der Leine so hingestellt, als wollte er diese Beißerei noch unterstützen. Ist doch krank, oder!?
Und so jemandem wird nun Recht gegeben, mir dagegen wurde nicht einmal die Chance gegeben, meinen Hund an einer neutralen Stelle vorzuführen und zu zeigen, dass mein Labbi völlig lieb ist und jeden Wesenstest bestehen würde und die beschriebene Beißerei ganz gewöhnliches Revierverhalten von Rüden ist.
Habe auch schon mit Hundetrainern gesprochen. Diese schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, das es so etwas geben kann. Solange ich aber nicht beweisen kann, dass der Terrier angefangen hat, zu beißen und nicht wie von seinem Besitzer gesagt Demutsgesten gezeigt hat, habe ich rein gesetzlich gesehen schlechte Karten.
Wer kann mir helfen, etwas gegen diese Behördenwillkür zu unternehmen?
Ich bin doch bestimmt nicht der Einzige, der mit diesem "Gefahrhundegesetz" zu tun hat und fälschlicherweise den Gefahrhundestempel aufgedrückt bekommen hat!
Das Schärfste kommt aber erst noch: Auf Anraten meines Anwaltes hin, habe ich, als ich vom Ordnungsamt aufgefordert wurde, die Genehmigung zum Halten eines gefährlichen Hundes zu beantragen, nicht reagiert, da mein Hund ja nicht gefährlich ist. Das Gericht hat aber mitlerweile anders entschieden und die mir zur Beantragung gesetzte Frist ist verstrichen. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich meinen Hund binnen einer Woche abzugeben habe.
Ich bitte um zahlreiche Meldungen und Hilfe, da ich beabsichtige, bis in die höchste Instanz auch auf politischer Ebene vorzudringen, denn jedem kann ganz leicht das Gleiche widerfahren: Beißt Euer Hund einen anderen, aus welchem Grund auch immer, und Ihr könnt nicht 100%ig beweisen, dass Euer Hund nicht angefangen hat, braucht Ihr nur noch angezeigt zu werden und Ihr habt laut Gefahrhundegesetz einen gefährlichen Hund.
Wieviele wirkliche Kampfhund laufen in öffentlichen Parks oder auf Plätzen unangeleint herum. Aber ein ganz normaler Hund, der ein ganz typisches Verhalten an den Tag legt, ist plötzlich gefährlich, wenn der zuständige Sachbearbeiter im Ordnungsamt, der die ganze Sache laut Gesetz nach eigenem Ermessen be- und damit verurteilen darf, so leichtfertig mit seiner Macht umgeht. Sch... Beamtentum!!!
Hier beseht wirklicher Handlungsbedarf! Dieses Gesetz muß geändert weden!
Vielleicht als Sammelklage oder sonst wie. Dazu brauche ich möglichst viel feedback von allen, die etwas bewegen, verändern, verbessern und diese Beamtenwillkür nicht mehr hinnehmen wollen.
Ein Cairn-Terrier wurde wild bellend vor unserem Grundstück an der Leine geführt. Einer meiner Hunde, ein Labradormischling, rannte durch unser dummerweise offenstehendes Gartentor auf diesen Hund zu und wurde von ihm gebissen. Er wehrte sich und packte den Terrier, hielt ihn aber lediglich fest. Der Terrier versuchte weiter aus dem Fang meines Hundes ihn zu beißen.
Nach einer Anzeige des Terrier-Halters beim Ordnungsamt und einer Stellungnahme beider Seiten wurde mein Hund offiziell als "gefährlicher Hund" eingestuft, da er laut Aussage des Terrierhalters einen Hund gebissen hatte, der Unterwerfungsgesten gezeigt hat. Alles Lüge!!! Aber den wahren Sachverhalt kann ich leider nur schildern und nicht beweisen.
Ein einziges Geklüngel hier in der Gegend, aber als Zugezogener auf dem platten Land hat man hier echt schlechte Karten.
Mein Anwalt hat mir dazu geraten, nichts zu unternehmen, bis das Gericht, das mitlerweile mit dem Fall beauftragt wurde zu unseren Gunsten entschiegen hat. Hat es aber leider nicht. Statt dessen wird jemandem Recht gegeben, der laut Aussage meines Zeugen in keinster Weise dazu beigetragen hat, zu helfen, den Konflikt bei der Beißerei zu lösen. Ganz im Gegenteil: Er hat sich sogar mit langem Arm und dem Terrier an der Leine so hingestellt, als wollte er diese Beißerei noch unterstützen. Ist doch krank, oder!?
Und so jemandem wird nun Recht gegeben, mir dagegen wurde nicht einmal die Chance gegeben, meinen Hund an einer neutralen Stelle vorzuführen und zu zeigen, dass mein Labbi völlig lieb ist und jeden Wesenstest bestehen würde und die beschriebene Beißerei ganz gewöhnliches Revierverhalten von Rüden ist.
Habe auch schon mit Hundetrainern gesprochen. Diese schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, das es so etwas geben kann. Solange ich aber nicht beweisen kann, dass der Terrier angefangen hat, zu beißen und nicht wie von seinem Besitzer gesagt Demutsgesten gezeigt hat, habe ich rein gesetzlich gesehen schlechte Karten.
Wer kann mir helfen, etwas gegen diese Behördenwillkür zu unternehmen?
Ich bin doch bestimmt nicht der Einzige, der mit diesem "Gefahrhundegesetz" zu tun hat und fälschlicherweise den Gefahrhundestempel aufgedrückt bekommen hat!
Das Schärfste kommt aber erst noch: Auf Anraten meines Anwaltes hin, habe ich, als ich vom Ordnungsamt aufgefordert wurde, die Genehmigung zum Halten eines gefährlichen Hundes zu beantragen, nicht reagiert, da mein Hund ja nicht gefährlich ist. Das Gericht hat aber mitlerweile anders entschieden und die mir zur Beantragung gesetzte Frist ist verstrichen. Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich meinen Hund binnen einer Woche abzugeben habe.
Ich bitte um zahlreiche Meldungen und Hilfe, da ich beabsichtige, bis in die höchste Instanz auch auf politischer Ebene vorzudringen, denn jedem kann ganz leicht das Gleiche widerfahren: Beißt Euer Hund einen anderen, aus welchem Grund auch immer, und Ihr könnt nicht 100%ig beweisen, dass Euer Hund nicht angefangen hat, braucht Ihr nur noch angezeigt zu werden und Ihr habt laut Gefahrhundegesetz einen gefährlichen Hund.
Wieviele wirkliche Kampfhund laufen in öffentlichen Parks oder auf Plätzen unangeleint herum. Aber ein ganz normaler Hund, der ein ganz typisches Verhalten an den Tag legt, ist plötzlich gefährlich, wenn der zuständige Sachbearbeiter im Ordnungsamt, der die ganze Sache laut Gesetz nach eigenem Ermessen be- und damit verurteilen darf, so leichtfertig mit seiner Macht umgeht. Sch... Beamtentum!!!
Hier beseht wirklicher Handlungsbedarf! Dieses Gesetz muß geändert weden!
Vielleicht als Sammelklage oder sonst wie. Dazu brauche ich möglichst viel feedback von allen, die etwas bewegen, verändern, verbessern und diese Beamtenwillkür nicht mehr hinnehmen wollen.