@Züchter in Ö

Domca

Super Knochen
MIr is heut Nacht etwas gekommen, und zwar bei den Tierschutzhunden gibt es ja Schutzverträge.......gibt es auch so Verträge für *Zuchthunde* wo drinnen steht, falls der Hund abgegeben wird, muss er zurerst dem Züchter angeboten werden usw?
 
Das sind die Kaufverträge - steht bei mir in allen Kaufverträgen meiner Züchterhunde - selbst von denen aus dem Ausland.

Nur die wirkung ist wie beim Tierschutzvertrag eher lasch...
 
Diese sind aber gerichtlich nicht unbedingt durchsetzbar.

Ausser man lässt sie vom Notar zb. beglaubigen etc. aber auch der wird sagen, das nicht alle ansprüche geltend gemacht werden können ;)

Ich kenne zb. Züchter die geben Welpen nur ab wenn der Besitzer BARF't, joa, und was will er machen wenn der Besitzer es dann doch nicht macht?
Da kann im Kaufvertrag nochsoviel drinnen stehen, deswegen wird er den Hund nicht wiederbekommen ;)
 
Diese sind aber gerichtlich nicht unbedingt durchsetzbar.

Ausser man lässt sie vom Notar zb. beglaubigen etc. aber auch der wird sagen, das nicht alle ansprüche geltend gemacht werden können ;)

Ich kenne zb. Züchter die geben Welpen nur ab wenn der Besitzer BARF't, joa, und was will er machen wenn der Besitzer es dann doch nicht macht?
Da kann im Kaufvertrag nochsoviel drinnen stehen, deswegen wird er den Hund nicht wiederbekommen ;)

so wird es wahrscheinlich in den meisten fällen sein. leider. (auch wenn ich die sache mit dem barf übertrieben finde)
 
schon aber würde sagen, beide dieser Kaufverträge sind nicht das gelbe vom EI. Ohne jetzt die Züchter schlecht zu machen. Waren beides A-Würfe, und beim 2ten kann i net sagen, das der sehr viel wert auf den Vertrag aufstellen gelegt hat.
 
bei den vorhergehenden Hunden (waren alle vom selben Züchter) hat es noch net wirkli so Verträge gegeben obwohl die Hunde Papiere hatten....(hab ja schon alles durchforstet..*gg* aber bei dennen hab i nix gefunden) und die beiden die ich jetzt grad vor mit liegen habe, sind net so das meine...*gg*
 
Diese sind aber gerichtlich nicht unbedingt durchsetzbar.

Ausser man lässt sie vom Notar zb. beglaubigen etc. aber auch der wird sagen, das nicht alle ansprüche geltend gemacht werden können ;)

Ich kenne zb. Züchter die geben Welpen nur ab wenn der Besitzer BARF't, joa, und was will er machen wenn der Besitzer es dann doch nicht macht?
Da kann im Kaufvertrag nochsoviel drinnen stehen, deswegen wird er den Hund nicht wiederbekommen ;)

Also das sind aber Kleinigkeiten, die stehen auch in keinem Schutzvertrag drin :D

Ein gültiger Kaufvertrag ist vor Gericht IMMER durchsetzbar. Sonst müsste man ja auch für alle anderen Kaufverträge zum Notar gehen ...

LG Nina
 
Also das sind aber Kleinigkeiten, die stehen auch in keinem Schutzvertrag drin :D

Ein gültiger Kaufvertrag ist vor Gericht IMMER durchsetzbar. Sonst müsste man ja auch für alle anderen Kaufverträge zum Notar gehen ...

LG Nina


Nina...wenn ich mir etwas kaufe und es dann verkaufe war es MEIN Hund den ich zb. verkaufe.
Da wird der Richter eher sagen, hättens ihn nicht verkauft ;)
Weisst was ich mein?

Wieviele Züchter nehmen den Hund denn zurück?
Bzw. vermitteln sie ihn ja selbst auch weiter, das kann der besitzer doch auch, der weiss am besten über den Hund bescheid ;)

Unsere Züchterin hat 2007 glaub ich 2 Hunde zurück bekommen - wobei einer garnicht aus Ihrer Zucht stammt, sondern sie hat nur den Kontakt zum anderen Züchter hergestellt, dieser Hund wohnt nun bei ihr und bleibt auch.

Ein Rüde kam im Winter zurück weil er nur 56cm hoch geworden ist :mad: - und das mit 17 Monaten, auch der Hund bleibt.

Allerdings gehen die meisten Leute zum Züchter weil sie sich den Welpenpreis zurück erhoffen - man braucht ja nur schauen was so auf div. seiten für hunde mit Papieren verlangt wird, auch wenn sie schon alt sind :eek:

Ich würde, wenn ich wirklich 100% sicher sein will, das mein Vertrag auch vor Gericht wirkung zeigt, aufjedenfall zusammen mit notar und Anwalt arbeiten.
 
Naja..solche Kaufverträge sind deswegen vor Gericht meist nicht viel wert weil eben der "Gegenstand" Hund verkauft wurde und somit der Käufer ja quasi mit seinem Eigentum machen kann was er möchte.

Würd es mal mit einem Kaufvertrag für ein Auto vergleichen, jemand verkauft sein liebgewonnenes Auto, hat aber drinnenstehen das man darin nicht rauchen darf - wie soll sowas eingeklagt werden, solang es nicht gegen Gesetze verstößt was der neue Eigentümer damit macht (ist jetzt ein völlig weit hergeholtes Beispiel ich weiß..).

Anders ist es mit Schutzverträgen, etc.. aus Tierschutzhäusern, da steht ja normalerweise drinnen das das Tier Eigentum des Tierschutzhauses bleibt und man nur für die Obhut, etc.. verantwortlich ist. Somit kann das Tierschutzhaus (als Eigentümer des Tieres) viel einfacher den Vertrag vor Gericht durchsetzen als ein Züchter.

Sowas geht bei Züchtern meist wenn wohl nur wirklich bei Co-Owner Verträgen gut und auch da kenn ich mittlerweile etliche Beispiele wo der Züchter einfach Pech gehabt hat - trotz Vertrag!

Ich hab zwar ebenfalls drinnen stehen, daß eine weitergabe an Dritte ohne meine Erlaubnis nicht erlaubt ist, aber wirklich 100% kann man sich nicht drauf verlassen. Hier kommts dann wohl wirklich sehr stark drauf an wie gut der eigene Anwalt ist und wie der Richter an dem Tag aufgelegt ist würd ich mal sagen...
 
Hab grad mal gestöbert, der älteste Kaufvertrag den ich habe ist 25 Jahre alt und selbst da steht drin, daß der Hund nicht weitergegeben werden darf, sondern zur Züchterin zurück muß, falls er hergegeben wird (steht auch sonst alles mögliche drinnen, von wegen keine Zwingerhaltung, artgerechte Bewegung und Fütterung.....). Alle meine gekauften und von mir gezüchteten Hunde haben solche oder ähnliche verträge. Das etwas andere Beispiel ist der Hund meines Lebengefährten, da stht nur der Kaufpreis drinn, daß der Züchter keine Haftung für nichts übernimmt (sollte der Hund beim Kauf krank sein ....) und, daß der Käufer verpflichtet ist, bei der Züchterin ein Seminar zum Thema Hundehaltung zu besuchen, für weitere 300 Euro.......
 
In meinem Kaufvertrag steht auch drinnen (hab ich vor 3 Jahren unterschrieben) dass wenn ich meinen Hund hergeben müsste ich die Züchter kontaktieren muss bevor ich ihn weggebe damit sie die Chance haben ihn zurückzunehmen! Finde ich auch sehr gut so!
 
Ich hab hier auch, ähnlich dem Lebensgefährten von Mausimaus, das der Käufer auf Schadenersatz oder Rückerstattung verzichtet, dass der Verkäufer nicht für offensichtliche oder versteckte Mängel haftet, dass eine Rücknahme des Hundes vom Züchter ausgeschlossen ist und dass der Käufer verpflichtet ist, den Hund sofort zu übernehmen.
 
MIr is heut Nacht etwas gekommen, und zwar bei den Tierschutzhunden gibt es ja Schutzverträge.......gibt es auch so Verträge für *Zuchthunde* wo drinnen steht, falls der Hund abgegeben wird, muss er zurerst dem Züchter angeboten werden usw?

Steht im Kaufvertrag. Bei mir steht folgendes ( unter anderem) drinnen:

Der Züchter hat jederzeit das Recht den Hund unentgeltlich zurückzuholen, sollte der Hund nicht artgerecht oder tierschutzwidrig gehalten zu werden. Der Käufer verpflichtet sich, den Züchter zu unterrichten, ehe er sich Dritten gegenüber verpflichtet, das Eigentum an den Hund auf Dritte zu übertragen oder dies ausführt. Dies gilt auch bei unentgeltlicher Übergabe an Dritte! Für den Fall des Weiterverkaufs des Hundes räumt der Käufer dem Züchter hiermit das Rückkaufsrecht ein. Der Züchter sichert dem Käufer im Falle einer Rückgabe eine Entschädigung in der Höhe einer ortsüblichen Schutzgebühr zu. Die Erklärungsfrist des Züchters zur Rücknahme hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen auf dem Kaufvertrag wird eine Konventionalstrafe in der Höhe von 2000 Euro fällig. Diese ist sofort an den Züchter zu zahlen.
lg Uschi & Rudel
 
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