@Züchter in Ö

Hi

Diese sind aber gerichtlich nicht unbedingt durchsetzbar.

Irrtum, der Kaufvertrag darf nicht sittenwidrig sein udn notarielel geprüft und beglaubigt, dann hast du sehr wohl gute Chance ihn durchzusetzen. Darauf muss man aber achten.

Ausser man lässt sie vom Notar zb. beglaubigen etc. aber auch der wird sagen, das nicht alle ansprüche geltend gemacht werden können ;)

Daher verfasst man ihn auch demenstsprechend-hab ich z.B mit einem Rechstanwalt vor meinem ersten Wurf getan.

Ich kenne zb. Züchter die geben Welpen nur ab wenn der Besitzer BARF't, joa, und was will er machen wenn der Besitzer es dann doch nicht macht?

Das ist sittenwidrig und somit ungültig. Fütterung sofenr nicht grob fahrlässig liegt im Ermessen des Halters.

Da kann im Kaufvertrag nochsoviel drinnen stehen, deswegen wird er den Hund nicht wiederbekommen ;)

Nur wegen barf siche rnicht. Aber wie in meinem Fall, wo trotz anderer Angaben der Welpe dann im Keller lebet, geht dass beim richtigen Kaufvertrag ruckzuck und du hast den Hund zurück.
lg uschi & Rudel
 
Uschi deshalb schrieb ich ja, man sollte es mit Anwalt, notar etc. machen, ansonsten kannst es vergessen - meine Rede ;)

Und ich sehe es ganz einfach anders ob jemand den hund dann weitervermittelt oder ob er ihn im Keller Hundeunwürdig hält - weisst was ich mein?

Natürlich werde auch ich mal diese Klauseln mit reinnehmen, aber Züchter die zb. schon x Würfe hatten und weiss Gott, 35 jahre züchten, haben halt sicherlich nichtmehr mit jedem Halter Kontakt - wie also kontrollieren?

Der kann dir dann doch das blaue vom Himmel lügen...

Aber das will man natürlich nicht hoffen und ich finds Klasse, das du wirklich alles so gemacht hast, das du dann auch wirklich eingreifen kannst.
Viele schreiben den Vertrag ja nurmal so schnell daheim und das wars.
 
hast du diesen selbst entworfen oder mit Hilfe eines Anwaltes?

Selbst entworfen udn vom Anwalt korregieren lassen, hatte ein paar Formfehler drinnen, z.B statt Rückkaufsrecht das Vorkaufsrecht, in dem Fall hätte ich aber jede Summe die der Verkäufer verlangt hätte bezahlen müssen, Vorkaufsrecht kannst du die Summe festleggen. Und sonst waren auch ein paar Fehler drinnen. Anwalt hat korregiert, notariell beglaubigt und fertig. Übrigens hatte ich anfänglich echt Angst dass wegen der Konfentionalstrafe ein paar nicht unterschreiben wollen. Umsonst gefürchtet, jeder findet es ok, da sie wissen wie mir meine Hunde am Herzen liegen.

Vorteil die Konfentionalstrafe ist ein gutes Druckmittel. Ich wollte den Hund zurück, also entweder hole ich ihn so oder gehe vor Gericht und die Konfentionalstrafe wird auch fällig, da z.B Kellerhaltung nicht unter artgerechte Haltung fällt. Ta und bevor die Leute dann ein paar tausend Euro zahlen bekommst du den Hund schneller wieder als du schauen kannst.

lg Uschi & Rudel
 
Hi
Uschi deshalb schrieb ich ja, man sollte es mit Anwalt, notar etc. machen, ansonsten kannst es vergessen - meine Rede ;)

Das stimmt, ohn ebringt es nix.

Und ich sehe es ganz einfach anders ob jemand den hund dann weitervermittelt oder ob er ihn im Keller Hundeunwürdig hält - weisst was ich mein?

Nun ja ich sag emeinen Welpenleuten immer, wenn sie den Hund abgeben müssen bin ich der letzte der sagt er MUSS zum Züchter zurück, wenn sie ienen guten Platz haben no Problem, allerdings bekomme ich dann die Adresse und der neue Besitze rmuss mir dasselbe unterschreiben wie der alte Besitzer, ich bin nicht neugierig dass irgendwann einer meiner Welpen im Tierheim sitzt. Wil er das nicht Pech gehabt dann kommt der Hudn zu mir retour und ich vermittle ihn an einen Platz der bereit ist weiterhin 100% zum Züchter Kontakt zu halten.

Natürlich werde auch ich mal diese Klauseln mit reinnehmen, aber Züchter die zb. schon x Würfe hatten und weiss Gott, 35 jahre züchten, haben halt sicherlich nichtmehr mit jedem Halter Kontakt - wie also kontrollieren?

Nun ja ich züchte 4 Jahre hatte 6 Würfe und habe mit 98% Kontakt, die restlichen 2% überprüfe ich regelmäßig ohne das es die Halter wissen-man kennt Leute in deren Umgebung. Doch ich finde die Verantwortung hat man immer, sonst sollte man es lassen. Und sich darauf auszureden man züchte schon lange und hat zuviele Welpen gehabt ist eine schale Ausrede.

Der kann dir dann doch das blaue vom Himmel lügen...

Ach wirklich? Nun bei regelmäßigen Besuchen-bei uns ist halt am Wochenend eimmer Fullhouse- bei regelmäßigen Mails mit Bildern, Telefonaten, Welpentreffen kann dir keiner was vorlügen. und wie gesagt die 2% die nicht kommen die lasse ich überprüfen dazu stehe ich. Mir ist es wichtig zu wissen was mit den Hunden ist die ich in die Welr geholt habe.

Aber das will man natürlich nicht hoffen und ich finds Klasse, das du wirklich alles so gemacht hast, das du dann auch wirklich eingreifen kannst.

Sollte man als Züchter tun meiner Meinung nach.

Viele schreiben den Vertrag ja nurmal so schnell daheim und das wars.

Das kenne ich leider auch.
lg Uschi & Rudel
 
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