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Nur die wirkung ist wie beim Tierschutzvertrag eher lasch...
She ich nicht so, aufgrund meines Kaufverrages hab eich einen Welpen aus dem E - Wurf dem es nicht gut ging problemlos zurückbekommen.
lg Uschi & Rudel
Diese sind aber gerichtlich nicht unbedingt durchsetzbar.
Ausser man lässt sie vom Notar zb. beglaubigen etc. aber auch der wird sagen, das nicht alle ansprüche geltend gemacht werden können
Ich kenne zb. Züchter die geben Welpen nur ab wenn der Besitzer BARF't, joa, und was will er machen wenn der Besitzer es dann doch nicht macht?
Da kann im Kaufvertrag nochsoviel drinnen stehen, deswegen wird er den Hund nicht wiederbekommen
danke Uschi..*gg*
hast du diesen selbst entworfen oder mit Hilfe eines Anwaltes?
Uschi deshalb schrieb ich ja, man sollte es mit Anwalt, notar etc. machen, ansonsten kannst es vergessen - meine Rede
Und ich sehe es ganz einfach anders ob jemand den hund dann weitervermittelt oder ob er ihn im Keller Hundeunwürdig hält - weisst was ich mein?
Natürlich werde auch ich mal diese Klauseln mit reinnehmen, aber Züchter die zb. schon x Würfe hatten und weiss Gott, 35 jahre züchten, haben halt sicherlich nichtmehr mit jedem Halter Kontakt - wie also kontrollieren?
Der kann dir dann doch das blaue vom Himmel lügen...
Aber das will man natürlich nicht hoffen und ich finds Klasse, das du wirklich alles so gemacht hast, das du dann auch wirklich eingreifen kannst.
Viele schreiben den Vertrag ja nurmal so schnell daheim und das wars.