Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Das sind die Kaufverträge - steht bei mir in allen Kaufverträgen meiner Züchterhunde - selbst von denen aus dem Ausland.
Nur die wirkung ist wie beim Tierschutzvertrag eher lasch...
Hi,
das glaub ich nicht, dass die Wirkung lasch ist - weil Kaufvertrag ist Kaufvertrag.
LG Nina
naja, nur in wieweit der dann eingehalten wird ist fraglich...
Diese sind aber gerichtlich nicht unbedingt durchsetzbar.
Ausser man lässt sie vom Notar zb. beglaubigen etc. aber auch der wird sagen, das nicht alle ansprüche geltend gemacht werden können
Ich kenne zb. Züchter die geben Welpen nur ab wenn der Besitzer BARF't, joa, und was will er machen wenn der Besitzer es dann doch nicht macht?
Da kann im Kaufvertrag nochsoviel drinnen stehen, deswegen wird er den Hund nicht wiederbekommen
hat vielleicht irgendwer ein muster wie sowas aussehen sollte?
hat vielleicht irgendwer ein muster wie sowas aussehen sollte?
Diese sind aber gerichtlich nicht unbedingt durchsetzbar.
Ausser man lässt sie vom Notar zb. beglaubigen etc. aber auch der wird sagen, das nicht alle ansprüche geltend gemacht werden können
Ich kenne zb. Züchter die geben Welpen nur ab wenn der Besitzer BARF't, joa, und was will er machen wenn der Besitzer es dann doch nicht macht?
Da kann im Kaufvertrag nochsoviel drinnen stehen, deswegen wird er den Hund nicht wiederbekommen
Also das sind aber Kleinigkeiten, die stehen auch in keinem Schutzvertrag drin
Ein gültiger Kaufvertrag ist vor Gericht IMMER durchsetzbar. Sonst müsste man ja auch für alle anderen Kaufverträge zum Notar gehen ...
LG Nina
MIr is heut Nacht etwas gekommen, und zwar bei den Tierschutzhunden gibt es ja Schutzverträge.......gibt es auch so Verträge für *Zuchthunde* wo drinnen steht, falls der Hund abgegeben wird, muss er zurerst dem Züchter angeboten werden usw?