Würgehalsbänder verboten

soviel mir bekannt ist, ist alles verboten, was dem Tier Schmerzen zufügen kann. Stachelhalsband bzw. elektrische Reizgeräte sind namentlich im Gesetz als verbotene Mittel genannt.

Ich hab von unserem Tierschutzombudsmann den Gesetzestext erhalten, muss ich mal suchen. Den hab ich aber im Büro aber ich hab diese Woche Urlaub :D
 
wieder einmal typisch für Zeitungen, nicht richtig nachgefragt und dann einen schlampigen Artikel verfasst :mad:
Verboten sind Stachelhalsbänder und diverse ähnliche Sachen, normale Kettenhalsbänder sind nicht verboten und werden sogar bei den Begleithundeprüfungen verlangt.
Jetzt wird jeder,der mit einem Kettenhalsband geht, eine Anzeige bekommen oder wie....
 
wieder einmal typisch für Zeitungen, nicht richtig nachgefragt und dann einen schlampigen Artikel verfasst :mad:
Verboten sind Stachelhalsbänder und diverse ähnliche Sachen, normale Kettenhalsbänder sind nicht verboten und werden sogar bei den Begleithundeprüfungen verlangt.
Jetzt wird jeder,der mit einem Kettenhalsband geht, eine Anzeige bekommen oder wie....


Auszug aus dem Tierschutzgesetz
http://bkacms.bka.gv.at/2004/10/7/animalprotectionact_neu.pdf

Verbot der Tierquälerei § 5.​


(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden
zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

§​
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

1. Züchtungen vornimmt, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken
Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind (Qualzüchtungen),
oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt oder weitergibt;

2. die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl

oder durch andere Maßnahmen erhöht;

3. a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische
Dressurgeräte verwendet oder
3 b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen,
das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;

------------

Also zur Beruhigung aller: Kettenhalsbänder sind natürlich NICHT VERBOTEN!



 
Gut, das Gesetz kenn ich auch und befürworte es.

Der Eingangspost klang so nach neuer Gesetzesregelung, nach dem irgendwie alles in einem Topf geworfen wird. ;)
Hatte ich missverstanden.

Lg
Nice
 
Ich hätte auch nix dagegen wenn die die "normalen" Würger auch einbezogen hätten....
Bei BGH ist so ein Kettewürger Pflicht?? Hab ich das richtig verstanden?
Werden wir im Herbst also keine BGH machen, denn ich kauf mir so ein unnötiges Klumpat sicher net!
Da kauf ich ihnen lieber ein paar schöne breite von Modog......
 
....
Bei BGH ist so ein Kettewürger Pflicht?? Hab ich das richtig verstanden?

Ein Kettenhalsband jedoch NICHT auf Zug eingestellt... Sind deshalb Pflicht, da man unter/in den anderen Halsbändern (Nylon, Leder, Neopren usw.) verbotene "Hilfsmittel" verstecken könnte... Bei einem Kettenhalsband würde man sowas aber sofort sehen...

Sowas ist verboten:
http://shop.heimtier-center.de/index.php/cPath/2_20_179/category/dressurhalsketten.html

Sowas nicht:
http://shop.heimtier-center.de/index.php/cPath/2_20_175/category/langgliederketten.html

Diese hier braucht man für die BGH-Prüfung, jedoch NICHT auf Zug gestellt
 
Ich hätte auch nix dagegen wenn die die "normalen" Würger auch einbezogen hätten....
Bei BGH ist so ein Kettewürger Pflicht?? Hab ich das richtig verstanden?
Werden wir im Herbst also keine BGH machen, denn ich kauf mir so ein unnötiges Klumpat sicher net!
Da kauf ich ihnen lieber ein paar schöne breite von Modog......


:rolleyes:

Eine Kette (nicht auf Zug) ist ein HB wie jedes andere auch, weshalb sollte man es verbieten?

Dann sollte man noch eher diese "Gentle dog" - Geschirre verbieten!

Und das "Halti" gleich dazu :rolleyes:
 
Ich hätte auch nix dagegen wenn die die "normalen" Würger auch einbezogen hätten....
Bei BGH ist so ein Kettewürger Pflicht?? Hab ich das richtig verstanden?
Werden wir im Herbst also keine BGH machen, denn ich kauf mir so ein unnötiges Klumpat sicher net!
Da kauf ich ihnen lieber ein paar schöne breite von Modog......
brauchst ja keines zu kaufen, bei uns kann man für die Prüfung eines im Verein ausleihen :)

wenn der Verein okay ist, kannst sicher eines ausleihen und dann wieder zurück geben, wenn der Hund ordentlich an der Leine geht, ist ein Kettenband ein Halsband wie jedes andere auch, bei der Prüfung darf es nicht auf Zug gestellt sein, der Hund geht an der lockeren Leine, also gar nix aufregendes.

Allerdings würde ich schon vorher ein paar mal eine Kette rauf tun, damit der Hund sich daran gewöhnt, klimpert halt ein bissl,
 
Naja da besteht der Unterschied darin ob ich den Hund auf Zug anhänge (was sowieso schlecht ist und gegen ziehen keinerlei Erleichterung schafft, da der hund so noch mehr zieht) oder ganz normal am, festen Ring/Stop! ;)

Seh kein Problem an einer Kette, tragen meine auch nur sollte der Hund eben starr angehängt sein und nicht am Würger! ;)
 
Hmm.. das hat aber weder Kugeln noch Stacheln, wie das im Beitrag oben erwähnt wurde.


Macht nix ist nämlich noch brutaler oder mindestens gleich, denn du letgst es dem Hudn dicht hinter den Ohren an und sobald er einmal zieht gehts zam udn langsam udn schwer wieder auseinander! :mad:
 
Ich hätte auch nix dagegen wenn die die "normalen" Würger auch einbezogen hätten....
Bei BGH ist so ein Kettewürger Pflicht?? Hab ich das richtig verstanden?
Werden wir im Herbst also keine BGH machen, denn ich kauf mir so ein unnötiges Klumpat sicher net!
Da kauf ich ihnen lieber ein paar schöne breite von Modog......

Bei Prüfungen sind Ketten deshalb Pflicht, weil man unter BG, breiten HB usw. "Diverses" verstecken kann. Das kann man bei der Kette nicht.;)
 
Auszug aus dem Tierschutzgesetz
http://bkacms.bka.gv.at/2004/10/7/animalprotectionact_neu.pdf

Verbot der Tierquälerei § 5.

(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden
zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

§
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

1. Züchtungen vornimmt, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken
Schmerzen, Leiden, Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind (Qualzüchtungen),
oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt oder weitergibt;

2. die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl

oder durch andere Maßnahmen erhöht;

3. a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische
Dressurgeräte verwendet oder
3 b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen,
das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;

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Also zur Beruhigung aller: Kettenhalsbänder sind natürlich NICHT VERBOTEN!





Also meiner Meinung nach kann man einen Würger da schon dazuzählen - aber das ist mal wieder Auslegungssache:rolleyes:
 
Würgehalsbänder verboten

Die Stadt Innsbruck weist die Hundebesitzer ausdrücklich darauf hin, dass so genannte Würgehalsbänder gesetzlich verboten sind. Noch immer gibt es Tierhalter, die ihren Hunden zu Erziehungszwecken diese Halsbänder anlegen.

Schmerz als Erziehungsmaßnahme ungeeignet
Rund 100 Anzeigen wegen Tierquälerei hat der Innsbrucker Amtstierarzt im Jahr zu bearbeiten. Zwei Fälle davon betreffen Hunde, die mit Würgehalsbändern zur Folgsamkeit erzogen werden sollen. Diese Würgehalsbänder sind an der Innenseite mit Stacheln oder Kugeln ausgestattet.

Wenn der Hundehalter an der Leine zieht, zieht sich das Halsband zusammen, nimmt dem Tier den Atem und fügt ihm Schmerzen zu. Von Tierquälerei spricht der Innsbrucker Amtstierarzt Mag. Eduard Martin.

Martin spricht von reiner Tierquälerei
"Das Verwenden von Würgehalsbändern oder anderen Dingen, die dem Tier Schmerzen zufügen, sind verboten. Auch aus Tierärztlicher Sicht sind sie absolut abzulehnen"

Tierhaltern drohen empfindliche Strafen
Wenn ein Hundehalter, der seinem Tier ein Würgehalsband angelegt hat, erwischt wird, hat er mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 7.500 Euro zu rechnen. Außerdem könne man Hunde nicht mit Gewalt, sondern mit positiver Motivation erziehen, so der Amtstierarzt.
Ist iwie super^^! Das ist eh Tierquälerei, den Hund einfach ne Metallkette als Halsband draufzuhängen und wenn der Hund mal an der Leine zieht, erwürgt es ihn halb - ich finds ok.
 
Ist iwie super^^! Das ist eh Tierquälerei, den Hund einfach ne Metallkette als Halsband draufzuhängen und wenn der Hund mal an der Leine zieht, erwürgt es ihn halb - ich finds ok.

Deswegen sag ich ja es kommt darauf an wie man ihn anhängt!!

Auch die Kette ist wenn man den Hund starr/stop anhängt kein Problem aber auf würgen ja ist nciht gut und es ist sinnlos da der Hund in Kürze noch mehr zieht - dadurch das er einen Dauerhaften Druck verspürt udn extremne Halsmuskeln aufbaut!

Wozu gibt bei extrem ziehenden Hunden den Leinenruck am starren Ring!
 
Eben das interessiert mich auch.. denn sogesehen wären ja auch sämtliche Agility-Leinen verboten.. die im Grunde genommen auch nur Würger mit Leine dran sind.

Lg
Nice


Auszug aus dem österreichischen Tierschutzgesetz. siehe § 5 Abs. 3

Verbot der Tierquälerei
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in
schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer
5
1. Züchtungen vornimmt, die für das Tier oder dessen Nachkommen mit starken Schmerzen, Leiden,
Schäden oder mit schwerer Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), oder Tiere mit
Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt oder weitergibt;
2. die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere
Maßnahmen erhöht;
3. a) Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet
oder
b) technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten
eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;
4. ein Tier auf ein anderes Tier hetzt oder an einem anderen Tier auf Schärfe abrichtet;
5. Tierkämpfe organisiert oder durchführt;
6. Hunderennen auf Asphalt oder anderen harten Bodenbelägen veranstaltet;
7. einem Tier Reiz- oder Dopingmittel zur Steigerung der Leistung von Tieren, insbesondere bei
sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen, zuführt;
8. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Werbung, Schaustellung oder ähnlichen Zwecken und Veranstaltungen
heranzieht, sofern damit Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind;
9. einem Tier Leistungen abverlangt, sofern damit offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder
schwere Angst für das Tier verbunden sind;
10. ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung
aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;
11. einem Tier Nahrung oder Stoffe vorsetzt, mit deren Aufnahme für das Tier offensichtlich Schmerzen,
Leiden, Schäden oder schwere Angst verbunden sind;
12. einem Tier durch Anwendung von Zwang Nahrung oder Stoffe einverleibt, sofern dies nicht aus
veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist;
13. die Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise
vernachlässigt, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind oder es in schwere
Angst versetzt wird;
14. ein Heim- oder Haustier oder ein gehaltenes nicht heimisches Wildtier aussetzt oder verlässt, um sich
seiner zu entledigen;
15. lebenden Tieren Gliedmaßen abtrennt;
16. Fanggeräte so verwendet, dass sie nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten.
(3) Nicht gegen Abs. 1 verstoßen
1. Maßnahmen, die auf Grund einer veterinärmedizinischen Indikation erforderlich sind oder sonst zum
Wohl des Tieres vorgenommen werden,
2. Maßnahmen, die im Einklang mit veterinärrechtlichen Vorschriften vorgenommen werden,
3. Maßnahmen, die zur fachgerechten Schädlingsbekämpfung oder zur Bekämpfung von Seuchen
unerlässlich sind,
4. Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres, bei
denen von besonders geschulten Personen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Korallenhalsbänder
angewendet werden. Unter einem Korallenhalsband ist ein Metallgliederhalsband mit Kehlkopfschutz
mit schräg nach innen gerichteten abgerundeten metallenen Fortsätzen mit einem Drahtdurchmesser von
mindestens 3,5 mm zu verstehen.
(4) Der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2 Z 3 lit. a nicht verwendet werden
dürfen, ist verboten. Ausgenommen sind der Erwerb und der Besitz von Korallenhalsbändern für die in Abs. 3
Z 4 genannten Zwecke.
 
Ich hätte auch nix dagegen wenn die die "normalen" Würger auch einbezogen hätten....

was spricht gegen eine normale kette, wenn sie nicht auf zug gestellt wurde und der hund ohne ziehen an der leine gehen kann?
ich verwend im sommer gerne eine kette, da die nylonhalsbänder beim schwimmen sehr "auseinander" gehen
lg
 
Ich hab auch ne Kette, aber diese NIE auf zug. Diese habe ich auch nur aus diesem Grunde, da es in der Prüfungsordnung drinsteht, und ich sonst keine Prüfung hätte machen dürfen!

Find des Verbot total supi!!!
 
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