Würgehalsbänder verboten
Die Stadt Innsbruck weist die Hundebesitzer ausdrücklich darauf hin, dass so genannte Würgehalsbänder gesetzlich verboten sind. Noch immer gibt es Tierhalter, die ihren Hunden zu Erziehungszwecken diese Halsbänder anlegen.
Schmerz als Erziehungsmaßnahme ungeeignet
Rund 100 Anzeigen wegen Tierquälerei hat der Innsbrucker Amtstierarzt im Jahr zu bearbeiten. Zwei Fälle davon betreffen Hunde, die mit Würgehalsbändern zur Folgsamkeit erzogen werden sollen. Diese Würgehalsbänder sind an der Innenseite mit Stacheln oder Kugeln ausgestattet.
Wenn der Hundehalter an der Leine zieht, zieht sich das Halsband zusammen, nimmt dem Tier den Atem und fügt ihm Schmerzen zu. Von Tierquälerei spricht der Innsbrucker Amtstierarzt Mag. Eduard Martin.
Martin spricht von reiner Tierquälerei
"Das Verwenden von Würgehalsbändern oder anderen Dingen, die dem Tier Schmerzen zufügen, sind verboten. Auch aus Tierärztlicher Sicht sind sie absolut abzulehnen"
Tierhaltern drohen empfindliche Strafen
Wenn ein Hundehalter, der seinem Tier ein Würgehalsband angelegt hat, erwischt wird, hat er mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 7.500 Euro zu rechnen. Außerdem könne man Hunde nicht mit Gewalt, sondern mit positiver Motivation erziehen, so der Amtstierarzt.
Die Stadt Innsbruck weist die Hundebesitzer ausdrücklich darauf hin, dass so genannte Würgehalsbänder gesetzlich verboten sind. Noch immer gibt es Tierhalter, die ihren Hunden zu Erziehungszwecken diese Halsbänder anlegen.
Schmerz als Erziehungsmaßnahme ungeeignet
Rund 100 Anzeigen wegen Tierquälerei hat der Innsbrucker Amtstierarzt im Jahr zu bearbeiten. Zwei Fälle davon betreffen Hunde, die mit Würgehalsbändern zur Folgsamkeit erzogen werden sollen. Diese Würgehalsbänder sind an der Innenseite mit Stacheln oder Kugeln ausgestattet.
Wenn der Hundehalter an der Leine zieht, zieht sich das Halsband zusammen, nimmt dem Tier den Atem und fügt ihm Schmerzen zu. Von Tierquälerei spricht der Innsbrucker Amtstierarzt Mag. Eduard Martin.
Martin spricht von reiner Tierquälerei
"Das Verwenden von Würgehalsbändern oder anderen Dingen, die dem Tier Schmerzen zufügen, sind verboten. Auch aus Tierärztlicher Sicht sind sie absolut abzulehnen"
Tierhaltern drohen empfindliche Strafen
Wenn ein Hundehalter, der seinem Tier ein Würgehalsband angelegt hat, erwischt wird, hat er mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 7.500 Euro zu rechnen. Außerdem könne man Hunde nicht mit Gewalt, sondern mit positiver Motivation erziehen, so der Amtstierarzt.