Wohnungsübergabe

kamiu

Super Knochen
Wer die beiden Threads hier gelesen hat...

http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=94995
http://www.wuff-online.com/forum/showthread.php?t=94922

... weiß worum es geht.

Kurz gesagt, wir beide haben eine neue Wohnung, nähe der alten gefunden und wenn vertraglich alles passt, dann können wir noch im August einziehen und den Mietvertrag gänzlich abschließen.

Jetzt gibts aber noch ein paar Fragen zur alten Wohnung und wir wissen da nicht wirklich weiter :confused:

1) wir hätten die Kaution gern bar zurück, umzwar bei der Schlüsselübergabe - ist das denn Gang und Gebe? Ehrlich gesagt, habe ich Angst dass uns die Vermieterin reinpfuschen will und sich die Kaution für was auch immer behalten will. Wegen Beschädigungen die .. was weiß ich wie alt und nicht von uns sind.
Will jemand als Zeuge dabei sein? :eek:

2) wie oft bezahlt man in Wien Gas/ Wasser? Jedes Monat? Alle zwei Monate? Wir haben jetzt schon verschiedene Sachen gehört... und wüssten gern bescheid. Wie hoch ist der Verbrauch bei ca 60qm/ 2 Personen? Wir rechnen da maximal mit 70€/ Monat (in der jetzigen Whg sinds 70€ auf 4 Leute aufgeteilt gewesen).

3) wir würden gern schon mit Ende Juli ausziehen, Schlüsselübergabe geht bei uns aber erst Mitte/ Ende August (Urlaub) - ist das rein theoretisch machbar (für die Vermieterin?)? Oder müssen wir uns noch einen Termin im Juli suchen?

4) auf was muss man bei der Schlüsselübergabe der alten und neuen Wohnung achten? Alles dokumentieren was schon beschädigt ist, klar. Aber kann uns unsre alte Vermieterin da reinpfuschen? zB Kaution zurück halten, weil sie die ganze Whg auf Schäden aller Art überprüfen will? Ist das denn rechtlich erlaubt?

5) auf was muss man/ frau sonst noch so achten?
Also die neue Whg gefällt uns sehr, allerdings machen wir das beide zum ersten mal und kennen uns schlicht und einfach nicht mit solchen Sachen aus bzw haben keine Erfahrung.

6) gibts irgendwo ne Stelle wo man sich Vertragsentwürfe ansehen lassen kann, nur um zu sehen ob da alles korrekt ist? Bzw den ganzen Kauderwelch von Juristensprache erklären lassen?

Wäre toll, wenn ihr uns helfen könntet :eek: wissen noch nicht wie wir unser ganzes Zeug von A nach B bringen... also wenn jemand Zeit und Lust hat... kann er oder sie sich gerne melden (auch wenn ich das fast schon bezweifle :D )

lg
kamiu
 
Vermieter haben 6 Monate Zeit, die Kaution zurück zu zahlen und es ist rechtens, dass ein Teil für ev. durchzuführende Reparaturarbeiten, die durch den Mieter notwendig wurden einbehalten wird. Bei der Übergabe solltet ihr auf alle Fälle schriftlich festhalten, was von der Vermieterin bekritelt wird bzw. dass eben alles in Ordnung ist. Normalerweise muss die Wohnung besenrein und frisch gestrichen übergeben werden, in vielen Fällen findet eine Begehung mit dem Vermieter schon vor der endgültigen Räumung statt, wo eben vereinbart wird, was vom Mieter noch alles zu machen ist (Tapeten runter oder nur drübermalen, Teppiche raus oder sowas in der Art).

Eine Barauszahlung der Kaution ist nicht üblich.

Soweit ich weiß, gibts auf den Bezirksgerichten zu gewissen Terminen kostenlose Rechtsberatungen (gabs zumindest früher einmal). Dort könntet ihr bestimmt auch den Mietvertrag prüfen lassen.
 
Das Problem ist einfach, die Wohnung ist eine WG und vor uns haben zig andere Leute hier genommen. Wir selber haben nicht die Whg sondern immer nur unsre Zimmer übernommen - das die tiptop zurück gegeben werden ist klar. Ich frag mich einfach, was ist, wenn zB in der Küche oder Bad etwas verschlißen oder kaputt ist, ohne das wir es merken? Wir sind die letzten der WG die ausziehen und theoretisch könnte sie das alles uns anhängen... Auf der anderen Seite will sie die Whg generalsanieren soweit ich das verstanden habe.
 
Ui...das klingt kompliziert, könnte schon sein, dass dann alles an euch hängen bleibt, aber da würde ich mich auch am BG erkundigen.

Wie ist denn der Mietvertrag abgeschlossen ? Nur für das Zimmer oder die ganze Wohnung ? Normalerweise würde ich sagen, dass für das gemietete Objekt lt. Mietvertrag gehaftet wird, aber ich bin auch nur ein Rechts-Laie;)
 
Ui.. der Mietvertrag ist glaube ich nur für das Zimmer abgeschlossen.
Naja sehe grad das der Vertrag mit 4 Leuten abgeschlossen wurde, der aber für die ganze Whg gilt? So wie ich das hier herauslese...
Am 20. haben wir sowieso einen Termin beim Konsumentenschutz... wollen uns da nicht alles gefallen lassen.
Aber danke fürs erste.
 
Ihr habt also nichts unterschrieben? Dann kann sie wohl maximal zivilrechtlich Reparaturen einklagen und da wird wenig für sie rausspringen - also nicht das ihr jetzt alles bezahlt was die gute haben will. Ihr habt euch ja zu nichts verpflichtet ohne Mietvertrag.
 
Normalerweise muss die Wohnung besenrein und frisch gestrichen übergeben werden, in vielen Fällen findet eine Begehung mit dem Vermieter schon vor der endgültigen Räumung statt, wo eben vereinbart wird, was vom Mieter noch alles zu machen ist (Tapeten runter oder nur drübermalen, Teppiche raus oder sowas in der Art).

Hi,

die Wohnung muss zumindest in Ö nicht mehr frisch gestrichen übergeben werden :)

lg Nina
 
Hi,

die Wohnung muss zumindest in Ö nicht mehr frisch gestrichen übergeben werden :)

lg Nina

naja..dafür kanns dann aber sein das der vermieter nen teil der kaution einbehaltet. und da ists meist doch billiger selber auszumalen als wenn der vermieter eine firma beauftragt :eek:

zumindest hat das "problem" grad eine freundin, die sich schon "wahnsinnig" drauf freut bei dem wetter ausmalen zu dürfen.
 
in D musst man die Wohnungen auch nicht mehr ausmalen bzw. Tapeten abkratzen etc. Da dürfte aber normal die Kaution nicht einbehalten werden. Es gibt also keinen Mietvertrag? In unserem steht das die Wohnung besenrein übergeben werden muss.

Als wir damals aus unserer Wohnung gezogen sind, hab ich nach gefühlten tausend Mal nachtelefonieren nach drei Monaten die Kaution zurück bekommen. Ist natürlich geil, weil die andere muss man ja auch auslegen. Also bei der Schlüsselübergabe kann ich mir fast nicht vorstellen das ihr die bekommt. Habt ihr über privat oder über nen Makler die Wohnung genommen?

Bei der neuen Wohnung unbedingt aufpassen und Übergabeprotokoll machen, evtl. Sachen die später noch auffallen fotographiern, mit Datum speichern und dem Vermieter schicken. So haben wir das gemacht.

Wünsch euch viel Glück mit der Wohnung...
 
naja..dafür kanns dann aber sein das der vermieter nen teil der kaution einbehaltet. und da ists meist doch billiger selber auszumalen als wenn der vermieter eine firma beauftragt :eek:

zumindest hat das "problem" grad eine freundin, die sich schon "wahnsinnig" drauf freut bei dem wetter ausmalen zu dürfen.

Hi,

hab grad gesehen, dass es auch noch davon abhängt, ob man die Wohnung von privat oder gewerblich gemietet hat: http://www.arbeiterkammer.com/online/ausmalen-ist-kein-muss-47439.html und auf den Mietvertrag ...

lg Nina
 
wie bereits mehrmals erwähnt wurde ist der vermieter nicht verpflichtet die Kaution bar auszuzahlen (und es ist auch nicht so üblich, da nachher immer noch schäden festgestellt werden können)

mit den meisten kann man aber (meiner erfahrung nach) gut reden.. ich habs meistens so hinbekommen das wir ausgemacht hatten das ich die hälfte gleich überwiesen krieg, und die andere hälfte dann zb ein monat später...

wichtig ist auf jeden fall ALLES aufschreiben
jedes kleinste detail! denn zu beweisen das man etwas NICHT war (zb bodenschäden etc) ist weitaus schwerer als einem aufzudrucken DAS mans war..
ich hab auch immer ne digicam dabei und fotografier alles... und lass mir das aufgeschriebene vom ehem. vermieter unterzeichnen (greift zwar nicht immer vor Gericht, aber sicher ist sicher)

lg
Syra

PS: und nein ich zieh nicht jeden tag um ;) hab aber in den letzten 7 jahren insgesamt 5 umzüge hinter mir..
 
naja..dafür kanns dann aber sein das der vermieter nen teil der kaution einbehaltet. und da ists meist doch billiger selber auszumalen als wenn der vermieter eine firma beauftragt :eek:

zumindest hat das "problem" grad eine freundin, die sich schon "wahnsinnig" drauf freut bei dem wetter ausmalen zu dürfen.

kommt halt drauf an wie die wände gestrichen sind.
z.b. - schwarz, neon-farben - muß der vermieter bei der wohnungsrückgabe nicht akzeptieren.
 
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