Wiener Tierhaltegesetz: Alle gegen Sima – Verfassungsklage angekündigt

PitbullXena

Super Knochen
http://www.tierarztblog.com/2010/03...ste-kampfhunde-sima-pro-contra-stellungnahme/

Wien – Als “skandalös” bezeichnete Umweltstadträtin Ulli Sima das Verhalten der Opposition, die endgültige Abstimmung in Sachen Kampfhundeführschein im Landtag zu verhindern. Doch die Kritik kommt von allen Seiten, auch ausserhalb des Landtages.

“Dass die Stadt Wien mit den Hundesportverbänden vor der Novellierung aber überhaupt nicht kommuniziert, und das Büro der Wiener Umweltstadträtin sogar den genauen Wortlaut der Gesetzesänderung bis zuletzt geheim gehalten hat, ist kein gutes Zeichen. Es wäre besser gewesen, vor dem Landtag das Gespräch zu suchen als hinterher zu einem runden Tisch einzuladen.”, so der Österreichische Gebrauchshundessportverband in einer seiner letzen Aussendungen.

“Entweder ist SP-Stadträtin Sima in der Materie derart unbelesen, dass sie selbst die einfachsten Fragen in der Fragestunde nicht beantworten konnte oder die SPÖ betreibt wieder einmal Gesprächsverweigerung”, so ÖVP Wien Klubobmann LAbg. Matthias Tschirf. Dies sei aber in der Frage des Hundeführschein nichts Neues: “In der Vorbereitungsphase des Gesetzes hat die SPÖ-Stadträtin ja auch den Experten das Gespräch verweigert.” Und Tschirf im weiteren: “Die Frau Stadträtin mag sich zwar mit Gackerl-Sackerln auskennen, nicht aber mit der Haltung von Hunden.” Die erste Anfrage in der Sitzung des Wiener Landtages am vergangenen Freitag wurde von Matthias Tschirf eingebracht und hatte die Nichteinbeziehung von ExpertInnen, Betroffenen und Vereinen, in dem kein eigener Gesetzesentwurf zum Tierhaltegesetz inklusive externen Begutachtungsverfahren vorgelegt wurde, zum Inhalt. Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte daraufhin entgegnet, dass hier das größtmögliche Begutachtungsverfahren überhaupt, nämlich die Volksbefragung, durchgeführt wurde.

Im Zuge der Landtagssitzung kündigte der Gemeinderat der FPÖ-Wien, LAbg. Dr. Herbert Madejski an, das neue “Hunderassengesetz” der SPÖ am 2. Juli verfassungsrechtlich klären zu lassen. Er, Madejski, zeigte sich überzeugt, dass das Gesetz in Kürze genauso gekippt werden würde, wie dies in der Steiermark bereits in den 90er Jahren der Fall war. Die Steiermark habe bis zum heutigen Tag von einem “Rassegesetz” und damit von der Diskriminierung einzelner Hunderassen und (mittlerweile) deren Besitzer abgesehen. Dort nämlich habe man schon lange erkannt, dass eine Rasseeinteilung in sogenannte “Kampfhunde” und “Nicht-Kampfhunde” wissenschaftlich unmöglich ist, so Madejski.

Ein nicht verfassungskonformer Punkt sei unter anderem die verlangte Beweisumkehr, die es im öffentlichen Recht gar nicht gibt. Genauer gehe es um die Tatsache, dass nun vom Hundehalter verlangt werde, auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten – was immer das auch bedeuten mag – einzuholen, um zu beweisen, dass es sich bei seinem Tier um keinen so genannten “Kampfhund” handle. Weiters solle es in Wien ab Juli ausreichend sein, dass die Behörde, also die Wiener Polizei, nur auf Grund äußerlicher Erscheinungsmerkmale des Hundes die Behauptung aufstellen kann, dieser sei hundeführscheinpflichtig, kritisierte Madejski, der zudem die Frage aufwarf, ob die Stadt Wien dafür die Exekutive zu Hunderassenexperten ausbilden werde. Ausserdem hielt er fest, dass dieses Gesetz schon auf Grund der mangelnden Personalausstattung der Polizei nicht exekutierbar und kontrollierbar sein werde.

Die Grünen Wien forderten die Einführung eines Hundeführscheins für alle Hunde ab einem Körpergewicht von sieben Kilogramm. “Die Einführung eines Hundeführscheins nur für HalterInnen von Hunden bestimmter Rassen ist fachlich nicht begründbar, nicht zielführend und nicht durchführbar”, betonte die Klubobfrau der Grünen Wien, Maria Vassilakou. “Die Definition von Hunderassen zur Gefährlichkeitsbeurteilung wird von Veterinärexperten, Tierschutzorganisationen und Tierärzten vehement abgelehnt. Auch statistisch lässt sich nicht belegen, dass die Hunde der betroffenen Rassen ein auffälligeres Beißverhalten hätten.”

Stadträtin Ulli Sima: “Mit dem Führschein wollen wir Ängste und Gefahren in der Stadt minimieren, die Opposition hingegen verschleppt und verzögert mit fadenscheinigsten Argumenten. Der Führschein werde auf jeden Fall am 1. Juli in Kraft treten, wenn nötig mit einer zusätzlichen Sitzung des Landtags. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr sei es durchaus denkbar, die Liste der Hunderassen durch – unter anderem – den Schäferhund oder auch den Dobermann zu ergänzen. Das Gesetz wurde mit vielen ExpertInnen und Experten erarbeitet und wird nun umgesetzt, auch wenn das ÖVP, FPÖ und Grüne den Willen der Wienerinnen und Wiener nicht akzeptieren wollen”

da sind auch einige sima-videos dabei :D
 
Die erste Anfrage in der Sitzung des Wiener Landtages am vergangenen Freitag wurde von Matthias Tschirf eingebracht und hatte die Nichteinbeziehung von ExpertInnen, Betroffenen und Vereinen, in dem kein eigener Gesetzesentwurf zum Tierhaltegesetz inklusive externen Begutachtungsverfahren vorgelegt wurde, zum Inhalt. Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte daraufhin entgegnet, dass hier das größtmögliche Begutachtungsverfahren überhaupt, nämlich die Volksbefragung, durchgeführt wurde.
oh ja...die wiener bürgerInnen ersetzen auch alle experten :rolleyes:


Stadträtin Ulli Sima: “Das Gesetz wurde mit vielen ExpertInnen und Experten erarbeitet und wird nun umgesetzt, auch wenn das ÖVP, FPÖ und Grüne den Willen der Wienerinnen und Wiener nicht akzeptieren wollen”
und wieder mal die leidige frage: wer sind die experten???? und wo sind sie???

lg
 
Der Punkt der mM am meisten zu verurteilen ist: man hat die Frage nach dem Hundeführschein plus Rasseliste so verpackt dass eigentlich nur ein JA herauskommen konnte und beruft sich dann darauf dass 90% der Wiener und Wienerinnen so abgestimmt hätten - was völliger Blödsinn ist - denn eine singuläre Frage wie sie bei der Volksbefragung gestellt wurde kann man nicht wie das Ergebnis einer Statistik hochrechnen. Dieses Argument ist absurd - aber ich denke die anderen Parteien werden das erkennen und dementsprechend reagieren.
 
ich finds auch mehr als seltsam, dass sich immer auf experten ausgeredet wird, aber mehr als der seltsame ombudsmann wird net preis gegeben. ich hät auch gerne namen gelesen, wer denn die ratgebenden experten da waren!
haha, würde das bei manchen abstimmungen, so man sich drüber trauen würde, tatsächlich so ein gewicht haben, also ein begutachtungsverfahren, durch eine volksbefragung, no dann würd wien wohl anders aussehen.
 
haha, würde das bei manchen abstimmungen, so man sich drüber trauen würde, tatsächlich so ein gewicht haben, also ein begutachtungsverfahren, durch eine volksbefragung, no dann würd wien wohl anders aussehen.

seh ich auch so....die aussage find ich echt wahnsinn :p man frage einfach einen haufen uninformierte bzw. falsch informierte menschen und schwupps hat man angeblich das beste begutachtungsverfahren :confused:

zum thema experten hab ich mir schon lange meine gedanken gemacht:
hundevereine könnens wohl kaum sein, die tierärztekammer ist es auch nicht...DAS wären in meinen augen zumindest leute die mitreden können, die wurden aber nicht gefragt...:rolleyes:
also werden die "experten" wahrscheinlich aus dem ombutsmann, einigen hundegegnern und der "eltern-gegen-hundekot-fraktion" oder so irgendwie bestehen...oder eben aus der wiener bevölkerung ;) :p würde dann auch erklären warum keine namen genannt werden...

@snuffi: die 90% sache hat mich auch wieder mal geärgert...

ebenso die aussage im 2. video (glaub ich) wo fr. sima meint: jetzt kann man endlich den problemhunden herr werden...wieder ein neuer begriff mit dem um sich geworfen wird ohne zu definieren was man damit genau meint...
und eine frage wirft sich mir dahingehend auch auf: wie ist das denn nun wenn ich den HFS habe, man mich kontrollieren möchte und mein hund z.b. aus angst den polizisten anknurrt weil sie sich bedroht fühlt...problemhund? aber mit HFS? was tun??? :confused:

lg
 
]Ein nicht verfassungskonformer Punkt sei unter anderem die verlangte Beweisumkehr, die es im öffentlichen Recht gar nicht gibt. Genauer gehe es um die Tatsache, dass nun vom Hundehalter verlangt werde, auf eigene Kosten ein fachärztliches Gutachten – was immer das auch bedeuten mag – einzuholen, um zu beweisen, dass es sich bei seinem Tier um keinen so genannten “Kampfhund” handle.

Und genau darauf freu ich mich schon, das wird nämlich mein Widerstand werden, da ich für meine Xena (vom Aussehen doch einen Listenhund sehr nahe, aber ist keiner) keine Papiere habe, sicherlich auch nicht gewillt bin diese zu beantrage geschweige den ein kostspieliges Gutachten einzuholen, wird es wohl mal alle Instanzen durchlaufen, auch wenns noch kostspieliger wird...
 
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