Blue2002
Super Knochen
In den kommenden beiden Wochen kann es für Wiener Hundehalter teuer werden, ihren vierbeinigen Liebling in der Öffentlichkeit ohne Leine oder Maulkorb zu führen. Die Polizei führt in dieser Zeit nämlich schwerpunktmäßig Kontrollen durch. Wer die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhält, muss mit Ermahnungen, einem Organmandat oder auch mit einer Anzeige rechnen.
Die übliche Höhe der Verwaltungsstrafe beträgt 21 Euro, bei einer Anzeige kann es aber auch erheblich teurer werden. Zu diesem Mittel greife man etwa, wenn ein Besitzer seinen Hund auf einem Kinderspielplatz herumlaufen lässt und damit die Kinder ängstigt, so Peter Goldgruber von der Wiener Polizei bei der Präsentation der Aktion am Freitag. Schwerwiegende Konflikte erwartet er nicht: "Überwiegend wird darauf mit Verständnis reagiert. Die Hundehalter wissen in der Regel über ihre Pflichten Bescheid."
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
"Wir wollen die Wiener an diese Pflichten erinnern", so Umweltstadträtin Sima: "Ziel ist es, für ein gutes Miteinander zu sorgen." Es gehe um die Sicherheit von Kindern oder Joggern in den Parks und nicht um Schikanen für Hundebesitzer. Die Einhaltung gewisser Regeln sei dabei unerlässlich.
Wien (APA)
Die übliche Höhe der Verwaltungsstrafe beträgt 21 Euro, bei einer Anzeige kann es aber auch erheblich teurer werden. Zu diesem Mittel greife man etwa, wenn ein Besitzer seinen Hund auf einem Kinderspielplatz herumlaufen lässt und damit die Kinder ängstigt, so Peter Goldgruber von der Wiener Polizei bei der Präsentation der Aktion am Freitag. Schwerwiegende Konflikte erwartet er nicht: "Überwiegend wird darauf mit Verständnis reagiert. Die Hundehalter wissen in der Regel über ihre Pflichten Bescheid."
In Wien müssen Hunde an öffentlichen Orten - das sind etwa Straßen und Plätze, aber auch öffentlich zugängliche Teile von Häusern, Höfen oder Lokalen - einen um den Fang geschlossenen Maulkorb tragen oder an der Leine geführt werden. In öffentlich zugänglichen Parks und auf gekennzeichneten Lagerwiesen müssen sie immer an die Leine. Maulkorbpflicht herrscht an öffentlichen Orten, wo "üblicherweise" viele Menschen anzutreffen sind, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Restaurants oder bei Veranstaltungen.
"Wir wollen die Wiener an diese Pflichten erinnern", so Umweltstadträtin Sima: "Ziel ist es, für ein gutes Miteinander zu sorgen." Es gehe um die Sicherheit von Kindern oder Joggern in den Parks und nicht um Schikanen für Hundebesitzer. Die Einhaltung gewisser Regeln sei dabei unerlässlich.
Wien (APA)