Wiener Hundeführschein-Kontrollen durch Polizei und MA 60

Ergänzend dazu auch folgende Meldung interessant:

Offene Fragen zu Hundeführschein
In wenigen Tagen, am 1. Juli, tritt in Wien das Gesetz für den Hundeführschein in Kraft. Noch aber sind einige Punkte offen, vor allem was die Kontrolle durch die Polizei betrifft.


http://wien.orf.at/stories/450855/


plus auch hier ein LINK mit INFOS zum Hundeführschein und Rasseliste:

http://www.tieranwalt.at/index.php?set_jsconf=true


Der hilflose Umgang mit Mensch und Tier, Quelle: Kurier, 3.6.2010

http://kurier.at/interaktiv/kommentare/2006341.php


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Hier die letzten Meldungen, auch interessant zur Information:



Hundeführschein: "Viel Aufwand für nichts", Ab Juli muss bei Haltung von 13 Hunderassen eine Prüfung abgelegt werden. Experten halten die Regelung für unbrauch- und unumsetzbar, Quelle: Kurier, 5.6.2010
http://kurier.at/nachrichten/wien/2006656.php

Wiener Hundestammtisch in Wien Meidling, OTS, 11.6.2010

http://www.ots.at/presseaussendung/...hundestammtisch-in-meidling-ein-voller-erfolg

wien.at-TV zum Thema HUNDEFÜHRSCHEIN:
http://www.wien.gv.at/tv/Suche.aspx?i_s=Hundeführschein

ÖHV: Aktuelle konkrete Infos zum Wiener Hundeführschein
http://www.hundehalterverband.at/cms/?p=1277


Gesetz, mit dem das WIENER TIERHALTEGESETZ
geändert wurde, vom 11.Juni 2010, betrifft Rasseliste und
Hundeführschein:
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2010/pdf/lg2010029.pdf


Kampfhunde: Der Hundeführerschein ist gut gemeint, aber unsinnig
Mit dem ab Juli gültigen „Hundeführschein“ will die Stadt Wien verantwortungslose Hundehalter disziplinieren. Der Vorstoß ist gut gemeint, aber unsinnig: Kein Experte unterstützt die verwendete „Rassenliste“, die allerlei exotische Tiere enthält, aber nicht den häufigsten Beißer – den Schäfer. Dabei gäbe es durchaus sinnvolle Methoden, Gefahren durch Hunde abzuwenden.
Von Alwin Schönberger

http://www.profil.at/articles/1022/560/270186/kampfhunde-der-hundefuehrerschein
 
Zuletzt bearbeitet:
Durch das in Zukunft verpflichtende
Mitführen des Hundeführscheins ist es für die Polizei wesentlich
einfacher festzustellen, ob der sichere Umgang mit dem Hund
gewährleistet ist.

wenn`s nicht so traurig wär.... wär`s extrem komisch.

die polizei kann also nur anhand eines papierls feststellen, ob sich ein hundebesitzer ordnungsgemäß verhält oder a trottel ist?

also ich bild mir ja ein, das sieht man ansich bei sonnenfinsternis und drei kilometer gegen den wind. zumal es zur orientierung für all diejenigen beamten, die halt hund nicht näher definieren können, als "das haarige, dass da frei rumläuft" noch ein paar andere möglichkeiten zur lagebeurteilung gäbe. so ein, zwei gesetze nämlich.
 
Danke fürs reinstellen.Der Artikel im Kurier ist gut und nun muss ich die Polizze suchen,weil ich nicht mehr weiss,wie hoch die Vertragssumme ist.
 
Ob den Wählern bewusst ist, dass sich mind. 1 Jahr lang gar nichts änder wird?

Denn erst am 1.Juli 2011 MUSS ich den HFS als Listenhundhalter haben...
 
Ändern wird sich sowieso nix.
Für die verantwortungsvollen LHH,gabs und gibts Aufregung und Ärger und und die schwarzen Schafe wirds auch weiterhingeben.
 
ich wollt mir jetzt noch keinen stress machen wegen der übergangsfrist... ich mein, 1 jahr... aber wenn bis dahin mein hund maulkorb tragen mus?!?!?!?
 
die liebe fr. sima hat grad auf 88.6 gesagt (ich hoff, ich habs richtig verstanden), dass man am 1.7. sicher noch NICHT den KH-FS ablegen kann ... weil es gibt ja übergangsfristen!! wenn man sich am 1.7. einen KH anschafft, dann hat man eine frist, bis der HFS abgelegt werdne muss. und wenn man schon einen KH hat, dann hat man ja sowieso ein jahr zeit!
 
APA0328 5 CI 0584 Mo, 21.Jun 2010

Tiere/Sicherheit/Exekutive/Wien/Kommunales/Grafik

Wiener Kampfhundeführschein: Pflicht-Beißkorb bis Prüfung GRAFIK

Utl.: Regelung tritt am 1. Juli in Kraft - Schäferhund dürfte
frühestens in drei Jahren auf die Liste kommen
GRAFIK 0168-10, Format 88 x 132 mm =

Wien (APA) - Der Stichtag für den verpflichtenden Führschein für Wiener Kampfhunde naht, weshalb die Stadt vor dem 1. Juli mit einer kleinen Infokampagne die Halter auf die neue Regelung einstimmen will. Klar ist mittlerweile etwa, dass bestehende Hunde-Halter-Kombinationen zwar bis zum 30. Juni 2011 eine Übergangsfrist bis zur Prüfung haben - die Hunde bis dahin jedoch stets einen Maulkorb tragen müssen. Kampfhunde, die samt Besitzer auf Besuch in die Hauptstadt kommen, müssen ab 1. Juli generell einen Maulkorb tragen.

Wenn Halter und Hund schließlich erfolgreich ihre Prüfung hinter sich gebracht haben, besteht wieder die Wahl zwischen Beißkorb oder Leine. Als Nachweise erhält der Besitzer zunächst einen provisorischen, papierenen Führschein. Die endgültige Plastikscheckkarte kommt dann via Post, wobei für den Halter der Führschein, für das Tier die Hundekarte zugesandt wird, auf der Rasse und Chipnummer vermerkt sind. Das System entspricht dem Führerschein eines Fahrers und dem Zulassungsschein des Autos. Wer als Mensch also einmal einen Führschein erworben hat, kann auch fremde Kampfhunde äußerln, sofern diese eine Hundekarte besitzen - ansonsten nicht.

Für die Prüfung müssen sich Halter beim Veterinäramt (MA 60) anmelden. Dabei müssen nicht nur sie, sondern auch ihr Vierbeiner persönlich erscheinen. Unter anderem muss hier der Nachweis erbracht werden, dass keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen, dass die Hundeabgabe und eine Haftpflichtversicherung bezahlt werden. Auch muss der Hund mindestens sechs Monate alt sein. Danach erhält der Halter eine Liste der berechtigten Prüfer, aus der er frei wählen kann.

Die 25 Euro teure Prüfung besteht dann aus vier Teilen. Zunächst muss ein Theorieteil als Multiple-Choice-Test absolviert werden. Dann sind Aufgaben im Hinblick auf den richtigen Umgang mit Hunden an der Reihe, gefolgt von der Überprüfung des Gehorsams und einem Gang in den öffentlichen Raum, um das Verhalten in Alltagssituationen zu testen. Sollte ein Halter durchfallen, kann er einmal wiederholen. Beim zweiten Fleck wird der Hund behördlich abgenommen.

Von der neuen Regelung betroffen sind Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo Argentino und Mischlinge daraus. Als Kriterien wurden große Bisskraft und Bisshäufigkeit herangezogen. Die Liste wurde von Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner gemeinsam mit Experten ausgearbeitet und ist erweiterbar. "Es ist wohl für alle ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass ein Kampfhundebesitzer künftig eine gewisse Zusatzausbildung mit seinem Hund hat", erläuterte Umweltstadträtin Ulli Sima (S) ihre Motivation. Der in der quantitativen Bissstatistik führende Deutsche Schäferhund wird vorerst nicht aufgenommen, unterstrich sie gegenüber der APA. Man werde die Entwicklung nun erst einmal beobachten, wobei drei Jahre ein realistischer Zeitraum hierfür seien.

Ab 1. Juli soll die neue Regelung von der Polizei kontrolliert werden, wobei das Veterinäramt (MA 60) als Kooperationspartner zur Seite steht. Derzeit laufen Schulungen für die Exekutive. "Im Zweifelsfall werden Experten von der MA 60 beigezogen, etwa um festzustellen, ob der Hund zu jenen zählt, für die der Führschein verpflichtend ist", so Peter Goldgruber, Leiter der sicherheits- und verkehrspolizeilichen Abteilung, in einer Aussendung.

Schließlich beinhaltet der Führschein auch leichtere Einschreitmöglichkeiten und verschärfte Strafbedingungen. Wird ein Hundehalter nach 1. Juli mit einem Kampfhund ohne Führschein aufgegriffen, wird eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen und die behördliche Aufforderung erteilt, diesen binnen drei Monaten nachzubringen. In Gefahrensituationen können besonders hohe Verwaltungsstrafen verhängt und das Tier dauerhaft abgenommen werden.

(S E R V I C E - Informationen, unter anderem eine kleine Broschüre, sind erhältlich unter http://www.tieranwalt.at oder über die Tierschutzombudstelle unter 01/4000 75079)
(Schluss) maf/rie/zö

APA0328 2010-06-21/13:59

211359 Jun 10
 
APA0328 5 CI 0584 Mo, 21.Jun 2010

Schließlich beinhaltet der Führschein auch leichtere Einschreitmöglichkeiten und verschärfte Strafbedingungen. Wird ein Hundehalter nach 1. Juli mit einem Kampfhund ohne Führschein aufgegriffen, wird eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen und die behördliche Aufforderung erteilt, diesen binnen drei Monaten nachzubringen. In Gefahrensituationen können besonders hohe Verwaltungsstrafen verhängt und das Tier dauerhaft abgenommen werden.

(S E R V I C E - Informationen, unter anderem eine kleine Broschüre, sind erhältlich unter http://www.tieranwalt.at oder über die Tierschutzombudstelle unter 01/4000 75079)
(Schluss) maf/rie/zö

APA0328 2010-06-21/13:59

211359 Jun 10

So und da hakts ja welcher 1. Juli 2010 oder 2011 weil wie soll jemand den Hfs jetzt schon vorher haben für den Hund das ist doch absurd... :mad:
 
ich muss immer wieder an die worte der befürworter denken .... geeeh is ja nur a kleine prüfung! scheissts euch net so an davor!

tjooo ... und nun müssen all diese hunde, die sich niemals etwas zu schulden kommen lassen haben, gefesselt und geknebelt ihr leben fristen, bis sie diesen depperten wisch haben. unpackbar.
 
ich muss immer wieder an die worte der befürworter denken .... geeeh is ja nur a kleine prüfung! scheissts euch net so an davor!

tjooo ... und nun müssen all diese hunde, die sich niemals etwas zu schulden kommen lassen haben, gefesselt und geknebelt ihr leben fristen, bis sie diesen depperten wisch haben. unpackbar.


Stimmt unpackbar... überhaupt wenn jetzt die Polizisten wie deppad umrennen und man mit seinem Soka wenn man den HFs nicht hat nichtmal mehr raus gehen kann weils dich abstrafen... ich find total abstrus, dass das gelten soll obwohl nocht nichtmal Prüfer geschweige denn nen Test gibt... :mad:
 
Ich frag mich gerade ob ich den freiwilligen HFS meines nicht Listenhundes auch umschreiben lassen kann damit ich nen Lsitenhund führen darf?

Oder darf ich das nicht weil mein 70kg Döggel ja viel leichter beherrschbar ist als ein 15kg Staffi....
 
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