Wiener Hundeführschein in NÖ anerkannt, 2 Fliegen mit einer Klappe?

Ekres3ih

Junior Knochen
hi,

vielleicht kennt sich hier jemand damit aus.

Eine frau bei mir hier in der anlage (sprich niederösterreich) hat einen jungen (ca 5 monate) bullterrier rüden.

Natürlich muss sie mit ihm den sachkundenachweis machen. jedoch steht ja im gesetz dass gleichwertige bescheinigungen ( zb wiener hundeführschein) anerkannt werden.
Sie möchte ihren hund oft mit in die arbeit nehmen, daher wird er sich viel in wien aufhalten. deswegen will sie den wiener hundeführschein machen.
Ja klar sie muss ihn nicht machen, aber sie will es halt...

Daher die frage, könnte sie nicht einfach "nur" den hundeführschein machen, nachdem der ja in NÖ anerkannt wird?
Oder muss sie sachkunde und hundeführschein machen? es weis irgendwie keiner ob man als nicht-wiener überhaupt den führschein machen kann...
 
Also der Wiener Hundeführschein wird in NÖ nicht annerkannt da es zwei verschiedene sachen sind!!!

Hatte das gleiche das mir auf der Gemeinde gesagt wurde ja das passt und dann doch nicht daher hab ich beides gemacht!!!

lg
 
Der wiener hundeführschein (der verpflichtende) wird in NÖ sehr wohl anerkannt.
Umgekehrt nicht - also der sachkundenachweis ist in Wien ungültig.

Ich denke da wird sie ein Problem haben wegen d
Hauptwohnsitz. Denke nicht das es so einfach ist
 
doch, eigentlich muss er anerkannt werden!

Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung enthält in § 5 Abs. 1 eine Bestimmung zur Anrechnung gleichwertiger Sachkundenachweise für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential. Einerseits gelten absolvierte Ausbildungen (mit dem betreffenden Hund) nach vergleichbaren Vorschriften eines anderen Bundeslandes (wie z.B. in Wien) als gleichwertige Sachkundenachweise, andererseits gilt der Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung eines Hundes auch dann als erbracht, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin die Absolvierung einer vergleichbaren Ausbildung mit dem betreffenden Hund nachweisen kann, die den Anforderungen nach § 2 und § 3 der Durchführungsverordnung entspricht (z.B. Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis für Hundeführer, sog. BH-Prüfung 2010).
quelle: http://www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Tierschutz/Hundehaltegesetz.print.html
 
der wiener is aber komplett anders aufgebaut und es wird vom Hund anderes erwartet als beim NÖ!!!!

darum ausser es wurde jetzt kurzfristig geändert.... ich hatte 2010 das prob und da wurde er nicht annerkannt!!!
 
Ich wohne in NÖ habe 2 Listenhunde. Mit beiden wurde nur der Wiener absolviert u v der Gemeinde auch anerkannt.
 
@ calimero, hast du damals noch in wien gewohnt wie du den hufü gemacht hast, oder wie ging das?
denn wie nitewalkerin geschrieben hat, stell ich mir das schwierig vor mit wohnsitz und so
 
Wir haben auch den freiwilligen gemacht als wir in Wien gewohnt haben, dann umgeschrieben als der verpflichtende kam und jetzt wohen wir in NÖ und er gilt auch hier.
 
aber den freilwillen gibts ja quasi nichtmehr, bzw kann sie ihn ja schlecht auf verpflichtenden umschreiben lassen wenns für sie nicht verpflichtend ist oder?
 
Mit nem Listenhund müsste sie den verpflichtenden machen wenn sie in wien wohnt, wenn man nicht in wien wohnt kann man den meines wissens nicht ablegen. Somit kann er auch nicht in NÖ gültig sein.
Obs den freiwilligen noch gibt weiss ich gar nicht.
 
Nein ich war nie in Wien wohnhaft. :cool:
Ich habe auch nicht den freiwilligen gemacht sondern meine Hunde in d Gemeinde angemeldet u innerhalb v 3 Monaten den Schein gemacht, vorgelegt, fertig. Ist auch schon über 1 Jahr her.
Er wird in NÖ akzeptiert.
 
Jap, dem kann ich nur zustimmen.

Egal ob die Hunde in Wien oder NÖ gemeldet sind, man kann den Wiener HFS machen und es wird in Niederösterreich auch anerkannt.

Fakt ist: man darf nur 2 Listenhunde halten in NÖ, aber mit dem Führschein, KEIN PROBLEM

Ich weiß es, weil ich selber voriges Jahr nach NÖ umgezogen bin und NUR den WR. HFS gemacht habe und der zur Gänze in NÖ anerkannt wird.
 
Mit nem Listenhund müsste sie den verpflichtenden machen wenn sie in wien wohnt, wenn man nicht in wien wohnt kann man den meines wissens nicht ablegen. Somit kann er auch nicht in NÖ gültig sein.
Obs den freiwilligen noch gibt weiss ich gar nicht.

wenn ich nicht in wien wohne, kann ich trotzdem den verpflichtenden hfs machen, machen müssen, tu ich ihn, wenn ich den hund in wien gemeldet habe, zumindest ist das mein wissensstand bzw. was machen hundesitter, die zb aus nö kommen ;)
ja den freiwilligen gibts für die nichtlistenhunde und die können sich die steuer ersparen;)
 
Phu jetzt bin ich überfragt. ICH dachte eigentlich es geht darum wo der Hund angemeldet ist - bin mir jetzt aber nicht mehr sicher gg du verwirrst mich.

ALso wenn der Hund in Wien gemeldet ist Hundeführschein wenn in NÖ dann Sachkundenachweis. Beim Umzug von Wien nach NÖ nix und von NÖ nach Wien den Hundeführschein.
 
Phu jetzt bin ich überfragt. ICH dachte eigentlich es geht darum wo der Hund angemeldet ist - bin mir jetzt aber nicht mehr sicher gg du verwirrst mich.

ALso wenn der Hund in Wien gemeldet ist Hundeführschein wenn in NÖ dann Sachkundenachweis. Beim Umzug von Wien nach NÖ nix und von NÖ nach Wien den Hundeführschein.

:Dich hab extra jetzt noch mal im inet nachgesehen, es steht nicht, dass man den nachweis der wr hundeabgabe beibringen muss, bzw. haben sie damals ja auch verlautbaren lassen, wenn der hund zb länger als 3 monate durchgehend in wien sich aufhält muss er ihn absolvieren, dh aber nicht, dass er in wien gemeldet sein muss......so verstehe ICH es zumindest ;)
 
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