hallo hexe,
betreutes wohnen solltest du dir wirklich einmal bei euch anschauen, dann kannst du immer noch sagen ja oder nein. wenn du eine ausbildung im oktober anfängst, wie ist es mit einen lehrlingsheim? schaue dir das auch einmal an!
so jetzt zu deiner schwester, wie alt ist sie? kann sie die vormundschaft nicht für dich übernehmen und dann kannst du ja, wenn es dann deine schwester erlaubt eine eigene wohnung nehmen.
aber auf jeden fall mußt du mit den jugendamt zusammen arbeiten, sonst geht garnichts. gehe zum jugendamt und stelle dich auf die beine, sage beinhart, wenn sie dir nicht helfen, schläfst du vorm jugendamt.
meine ex-schwägerin iat auch damals von zu hause ausgezogen, auch für sie war die situation nicht mehr erträglich. hat im jugendamt auch gedroht, ich schlafe vor der türe. sie ist dann in ein betreutes wohnen gekommen. sie durfte jederzeit besuch bekommen, die betreuer waren wie ihre freunde, sie hat jetzt noch zu den betreuer kontakt, weil sie mehr mutter und vater waren, als ihre eltern. sie hat das leben echt genossen, hatte auch ihre freiheiten.
also geb deinen herz einmal einen ruck und schaue es dir zumindestens einmal an, dann kannst du noch immer entscheiden.
gruß
esp.
Ich persl.kenne als nicht Betroffene meist nur positive Ergebnisse in den Jugendprojekten,dazu gehören auch betreutes Wohnen,also stimme ich deinem Beitrag 100%ig zu.
Und wenn keine Kooperative des Jugendlichen vorhanden ist,wer ist dafür verantwortlich?
Sicherl.das Jugendamt?Ich sehe das Jugendamt selbst häufig als eine vergraute,bürokratische Institution an,nur es gibt auch dort schon sehr lange moderne pädagogische Spezialabteilungen,die nicht zu unterschätzen sind.
Wenn sie auszieht,bleiben Ihre Eltern unterhaltspflichtig,soviel ist in D klar.
Wenn sie angenommen auf eigenen Füssen eine eigene Wo.unterhalten sollte,kann man mit dem Jugnendamt vereinbaren,dass das Kindergeld direkt an sie ausgezahlt (ist gesetzl.NICHT verankert)wird,NUR das Jugendamt wird bei solch schlechter Zusammenarbeit einen Teufel tun,die wollen schon auch Bereitschaften und Signale des Jugendlichen bekommen,ist ja auch nicht zuviel verlangt.
Nur Hexe will weder mit den Eltern,noch mit der Jugendbehörde kooperieren. Ein Jugendlicher kann in D auch einen Schüler-BaföG Antrag stellen,nur das kommt auch nicht in Frage,weil sie angebl.in Ausbildung geht.
Soweit ich weiss muss der Jugendliche beim Jugendamt einen Nachweiss vorlegen in dem steht,dass man die Reife der Selbstständigkeit und Verantwortung erreicht hat und man somit in der Lage ist,alleine eine Wohnung zu beziehen.
Voraussetzung ist u.a.,dass diese Wohnung in der Nähe des Elternhauses ist,d.h.wieder,dass sie nicht mit ihrer Schwester rechnen kann,sondern mit einem Erziehungsberechtigten und das sind die Eltern,bzw.ein Elternteil davon.
Die Bearbeitung der Anträge auf eigenes Wo.mit 16J sieht eher so aus, dass es sehr unwahrscheinl.ist,eine eigene Wo.mit Hilfe und Zustimmung des Jugendamtes zu bekommen,dagegen Unterbringung in betreutes Wo.allemal.
Keine Ahnung,wie weit das mit ihrem Stress daheim geht,jedenfalls wenn das Jugendamt mal eingeschaltet ist,dann haftet das ewig der eigenen Familie an,allein schon deswegen wird's mächtig weiterbrodeln.Gut überlegen,ob es das auch wert ist.
Und was ich auch nicht für gut erheisse ist,von vornherein von jemandem abhängig zu sein,das ist die allerschlechteste Grundlage zum starten ins eigene Leben.
So nun hatte ich ein kl.Telefonat!
Im betreuten Wohnen gibts ntl.Regeln einzuhalten,gegen die sich Jugendliche häufig bis auf die Knochen wehren.Ausgehzeiten werden streng überwacht( Fehler ?)Partys sind erlaubt,aber ebenso sind aufräumen und sauber machen angesagt.
Am Anfang wird der komplette Tagesablauf kontrolliert und der Jugendl.hat über sein finanzielles Budget(Taschengeld),das ist i.d.R.nicht wenig,am Anfang für jeden Pfennig den er ausgibt abzurechnen.
Für Regelverstösse gibt es Bestrafungen:Geld-,Fernseh-,Telefonverbot,PC-Verbot bis hin zum Hausarrest.