Wie die Pest und Cholera

Hallo Ingrid,
ich glaube jetzt haben wir gerade gleichzeitig geschrieben. Freut mich, wenn dich der Gedanke an Mosi und Daisy auch so erheitert
biggrin.gif
.
Soll ich jetzt einen guten Rutsch wünschen?
Ne, eigentlich schaue ich morgen auch noch Mal kurz rein.
wedel
ottokar
 
Hi!

Ein kurzer Vergleich der vielleicht hinkt:

Wenn wir unsere Kinder nicht korrekt behandeln, so schaltet sich das Jugendamt ein... Warum sollen Hundebesitzer nicht nachweisen müssen ob sie Sachverstand haben?

Bis bald coolcat
 
Ja Coolcat, recht hast du, und Eltern sollten eigentlich auch irgendwo lernen können, wie man Kinder erzieht, das würde viel Leid verhindern, aber leider ist das bei Menschen noch viel komplizierter als bei Hunden, das mit der richtigen Erziehung....und das mit der Kontrolle erst
wink.gif
außerdem schaltet sich das Jugendamt meiner Meinung nach oft reichlich spät ein (anderes Thema, anderes Forum, Entschuldigung)
Tschüs
o
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von coolcat:
Hi!

Ein kurzer Vergleich der vielleicht hinkt:

Wenn wir unsere Kinder nicht korrekt behandeln, so schaltet sich das Jugendamt ein... Warum sollen Hundebesitzer nicht nachweisen müssen ob sie Sachverstand haben?

Bis bald coolcat
[/quote]
Hmm, was haltet ihr hiervon ?
Alle Hunde unterliegen der Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt
Hunde, die nicht fristgemäß gemeldet werden unterliegen dem 10-fachen ortsüblichen Hundejahressteuersatz-

Zum Erwerb oder zur Haltung eines Hundes ist eine rassengruppenbezogene Hundehaltungsbewilligung der Gemeinde obligatorisch.
Die Kommune erteilt auf Antrag eine rassengruppenbezogene Hundehaltungsbewilligung,
wenn
die antragstellende Person volljährig und weder alkohol- noch drogenabhängig ist.
kein Vergehen gegen das Tierschutz-, Naturschutz- und Jagdgesetz oder
wegen Körperveletzung oder Alkohol bzw. Drogenmißbrauchs aktenkundig ist
ein rassengruppenbezoger theoretischer Sachkundenachweis vorgelegt wird, in einem dem VDH angeschlossenen Verein oder in einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule erworben wurden.
Wird eine Hundehaltungsbewilligung wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz entzogen, so kann diese Bewilligung auch für eine andere Hunderassengruppe auch durch andere Komunen nicht mehr erteilt werden.

Der allgemeine Hundesteuersatz beträgt ab sofort für alle Hunde unter zwei Jahren das 5-fache des bisher ortsüblichen Hundesteuerjahressatzes.
danach das 10-fache des bisher ortsüblichen Hundesteuerjahressatzes und ist bei Erwerb oder Übernahme für ein Jahr im Voraus zu entrichten.
Alle Welpen sind ab der 1. Lebenswoche hundesteuer- und meldepflichtig..
Für nicht unfruchtbar gemachte Hündinnen ist 1/2 jährig eine Nichtträchtigkeitsbescheinigung bei der Kommune unaufgefordert vorzulegen.
Der Erwerb eines Hundes verpflichtet grundsätzlich zur jährlichen Zahlung des allgemeinen Hundesteuersatzes bis zum tierärztlich bescheinigten Ableben des Hundes
Wird ein Tier veräußert oder übernommen tritt der neue Halter die Rechtsnachfolge an.
Wird ein Tier in den Tierschutz abgegeben oder dem Halter behördlicherseits entzogen ist der Halter zur Zahlung des allg.Hundesteuersatzes bis zum amtstierärztlich bescheinigten Ableben des Hundes verpflichtet, es sei denn ein neuer Halter ist bereit die Rechtsnachfolge anzutreten.

Die Vorlage
der Haftplichtversicherungspolice
des vollständigen Impfnachweises,
des Nachweises eine Welpen- und Junghundegruppe
in einem dem VDH angeschlossenen Verein oder einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule
regelmäßig besucht zu haben
bewirkt eine vorläufige Hundesteuerbefreiung für das zweite Lebensjahr des Hundes.
und
der Nachweis der Eignung zum Führen eines Hundes dieser Rassengruppe durch den Halter/Führer durch das Ablegen der BH/Teamtest oder des Hundeführer-Scheins bei einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule mit dem betreffenden Hund bewirkt eine Befreiung von der Hundesteuerpflicht bis zum Alter von 5 Jahren.Im Alter von 4 -6 Jahren ist eine Wiederholungsprüfung abzulegen, um die entgültige Steuerbefreiung zu erhalten.
Prüfungen dürfen in Vereinen und Hundeschulen nur durch externe Prüfer abgenommen werden.
Die Überwachung artgemäßer Sozialisation und Ausbildung nach Anspruch des TschG in Hundeschulen und Vereinen obliegt dem zuständigen Veterinäramt.
Die Prüfungsberechtigung kann einem Prüfer, einem Verein oder einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule entzogen werden, wenn
nicht artgemäße Sozialisation bzw.Ausbildung nach Anspruch des TschG durch das zuständigen Veterinäramt festgestellt wurde.
es zu Verhaltensauffälligkeiten durch die geprüften Hund-Mensch-Teams kommt, die den regionalen Durchschnittswert überschreiten.

Für Hunden, die bei Inkrafttreten der Neuregelung der allgemeinen kommunalen Hundesteuersatzung das 1. Lebensjahr schon vollendet haben, ist die Vorlage des Nachweises eine Welpen- und Junghundegruppe in einem dem VDH angeschlossenen Verein oder einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule regelmäßign besucht zu haben nicht erforderlich.
Hundehalter mit Hundehalterbewilligung, deren Hunde bisher keine Auffälligkeiten zeigten, zahlen 1/10 des allg. Hundesteuersatzes für Junghunde pro Jahr.
Durch das Ablegen der BH, Teamtest oder des Hundeführer-Scheins mit dem betreffenden Hund kann die Eignung zum Führen eines Hundes dieser Rassengruppe nachgewiesen werden, und eine befristete Befreiung von der Hundesteuerpflicht für diesen Hund bewirkt werden. Im Alter von 5 Jahren ist eine Wiederholungsprüfung abzulegen, um die entgültige Steuerbefreiung zu erhalten.
Hunde, die von der Hundesteuer befreit sind, sind durch eine Plakette oder entspr. Halsband gut sichbar gekennzeichnet.
Der Hundeführer hat den kommunalen Ausweis der Hundehaltungsbewilligung mitzuführen,
auf dem der Ausbildungsstand des von ihm gehaltenen/geführten Hundes und der Verein/Hundeschule in den/der die
Welpen-/Junghundegruppe besucht bzw. die Prüfung abgelegt wurde vermerkt ist.

Die Hundesteuerbefreiung kann entzogen werden, wenn der geführte Hund Tieren oder Menschen gegenüber unangemessenes Verhalten zeigt und durch den Halter/Führer keine geeigneten therapeutischen oder/und erzieherischen Maßnahmen ergriffen werden.
Zeigt der Hund Mensch oder Tier gegenüber gefährliches Verhalten, wird er vom zuständigen Veterinäramt zu Lasten des Halters geeigneten therapeutischen oder/und erzieherischen Maßnahmen zugeführt.
Zeigt der Hundehalter/führer keine Koorperationsbereitschaft kann der Hund eingezogen werden.Die Kosten für Erziehung, Therapie und Unterhalt eines eingezogenen Hundes gehen zu Lasten des Halters.
Gruß
Shiva
 
Lasst uns doch einen neuen Beitrag erstellen :

Sachkundenachweis für alle ? Pro & Contra

das ganze wird sonst hier doch zu unübersichtlich außerdem war dieses Thema eigentlich der Pest und Cholera ( ansteckende Hundehysterie) gewidmet.

In kämpferischer Gemeinsamkeit
gegen Rasselisten aller Art.

Thorsten und ODIN
 
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