Wer ist der Eigentümer?

benniwob

Anfänger Knochen
Hallo zusammen,
ich habe ein großen Problem mit unserem Hund und hoffe das hier jemand Auskunft geben kann.
Worum es geht:
Ende September hat der ehemalige Chef meiner Freundin für sie und das Büro ein Hundewelpen gekauft (für 150 Euro eine Promenadenmischung). Ursprünglich war abgesprochen, dass der Hund in der Woche beim Chef im Büro sein soll und wir ihn am Wochenende zu uns nehmen. Seit dem war der Hund ein paar mal mit meiner Freundin nur tagsüber im Büro, sonst nur bei uns zu Hause (der Typ hatte angeblich keine Zeit für den Hund - warscheinlich weil er noch nicht sauber war). Die anfallenden Kosten für Futter/Tierarzt & Co. hat der Ex-Chef anfangs (ca. 150 Euro) bezahlt. Später habe ich das Geld für alles weitere (Futter, Tierarzt - Hundi hatte verschiedene Milben) vorweg ausgelegt (inzwischen weitere 250 Euro). Zwischenzeitlich ist das Arbeitsverhältniss auf sehr unangenehme Weise von dem Typen beendet worden.
Jetzt sagt der Typ, wir sollen ihn seinen Hund aushändigen. Da der Hund ausschliesslich bei uns aufgewachsen ist und meine Freundin sehr an dem Hund hängt, wollen wir den Hund natürlich ungern weggeben - zumal der Typ den Hund bei sich zu Hause garnicht halten darf (Hundeallergie seiner Frau).

Meine Fragen nun: Wie kann man das regeln? Gibt es Gesetze/Vorschriften, die die Eigentumsverhältnisse eindeutig klären? Ist ein Hund im Sinne der Gesetze immer noch eine Sache? Wir sind ja eindeutig der Halter - aber werden wir aufgrund der Vorgeschichte nicht auch zum Eigentümer? (Der Typ schuldet uns übrigens noch den gesamten ausstehenden Lohn für 2 Monate)

Ich habe ihn schon auf verschiedene Weise versucht zu kontaktieren - aber er lehnt ein Gespäch mit mir ab - und meine Freundin ist zur Zeit psychisch nicht in der Lage mit ihm zu reden. Allem Anschein nach will er meine Freundin einfach nur schaden - egal auf welche Weise.
Der Hund gehört doch zu uns, ist bei uns aufgewachsen, wir haben ihn erzogen, den Typen kennt der Hund doch garnicht - das wäre doch Tierquälerei, ihn einfach in eine völlig fremde Umgebung zu geben (Hundi ist jetzt 6 Monate alt)

Weiss jemand rat?

Vielen Dank für eure Mühe im Vorraus...

bis denne...

Benni
 
Hallo,

das ist ja wirklich schlimm, die ganze Geschichte. Habt Ihr einen Rechtschutz? Ich würde mich mal mit der Rechtschutzversicherung in Verbindung setzten, die könnten Dir gleich sagen, wie die Chancen stehen.

Mir fällt jetzt nur auf die schnelle der Impfpass ein - wer ist in diesen als Besitzer eingetragen? Vielleicht könnte man da ansetzten.

Ich drück Euch alle Daumen und Pfoten, dass Ihr den kleinen behalten dürft ;)
 
Eine heikle Geschichte - aber wie Schnuppe schon geschrieben hat - am besten wäre es, wenn ihr eine Rechtschutzversicherung habt und die mit dem Fall beauftragen könnt.

Ansonsten - wenn im Impfpass dein ehem. Chef steht kannst du eigentlich nur versuchen im Guten den Hund zu bekommen bzw. wenn du weisst, dass er den Hund nicht artgerecht hält den ATA einschalten und hoffen, dass der Hund dort wieder wegkommt und du ihn nehmen kannst.

Halt uns bitte auf dem laufenden! Ich wünsch dir alles Gute und das die ganze traurige Geschichte ein gutes Ende für euch und den Hund hat!
 
Hallo!
Danke für deine schnelle Antwort.
Rechtsschutz haben wir nicht... leider... Wir haben im Moment nicht genug Geld dafür.

Aber im Impfpass sind natürlich wir eingetragen - wir waren ja auch immer zum Tierarzt gefahren...
 
benniwob schrieb:
Hallo!
Danke für deine schnelle Antwort.
Rechtsschutz haben wir nicht... leider... Wir haben im Moment nicht genug Geld dafür.

Aber im Impfpass sind natürlich wir eingetragen - wir waren ja auch immer zum Tierarzt gefahren...

Na bitte *hüpf* - dann schauts ja garnicht so aussichtslos aus;) Habt Ihr für den Hund eine Versicherung (Haushalt mit eingetragen)?
 
rechtlich betrachtet (deutsches BGB)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Nach deinen Angaben hat der Exchef den Kaufpreis bezahlt, es ist ein rechtskräftiger Kauf (Form des Kaufvertrags spielt keine Rolle) zustande gekommen und er ist Eigentümer.
Man muss aus rechtlicher Sicht klar zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden, siehe hierzu §854 (1) und §§985 , 986

moralisch betrachtet:
Sauerei.
 
benniwob schrieb:
Hallo!
Danke für deine schnelle Antwort.
Rechtsschutz haben wir nicht... leider... Wir haben im Moment nicht genug Geld dafür.

Aber im Impfpass sind natürlich wir eingetragen - wir waren ja auch immer zum Tierarzt gefahren...

Also wenn im Impfpass ihr eingetragen seit - dann seit ihr eigentlich auch die Besitzer - ich würde dem ehem. Chef einen Brief schreiben - ihm die Sachlage erklären (viell. kennt ihr auch einen RA der euch so einen Brief schreiben könnte) und ihm die 150,-- anbieten aber klarlegen, dass ihr den Hund nicht wieder hergeben werdet, da ihr ihn ja aufgezogen, ernährt, versorgt usw. habt.
 
Schnuppe schrieb:
Na bitte *hüpf* - dann schauts ja garnicht so aussichtslos aus;) Habt Ihr für den Hund eine Versicherung (Haushalt mit eingetragen)?

WOW... erstmal muss ich meine Freund über die rege und schnelle Anteilnahme an meinem Beitrag loswerden. SUPER!

Weil wir finanziell zur Zeit nicht besonders gut dastehen (im Gunde hat sie seit langem kein Geld bekommen - davor Arbeitslos ohne Bezüge) haben wir immer noch keinerlei Versicherungen abgeschlossen...
 
und wie sieht es aus wenn es wie schnuppe bereits gesagt keinen Kaufvertrag gibt und zb. der ex-chef den wauki ihr geschenk hat?

weil wenn ich was geschenkt bekomme geb ichs ja auch nimmer zurück, oder?

LG LENN
 
Sladdy schrieb:
Also wenn im Impfpass ihr eingetragen seit - dann seit ihr eigentlich auch die Besitzer - ich würde dem ehem. Chef einen Brief schreiben - ihm die Sachlage erklären (viell. kennt ihr auch einen RA der euch so einen Brief schreiben könnte) und ihm die 150,-- anbieten aber klarlegen, dass ihr den Hund nicht wieder hergeben werdet, da ihr ihn ja aufgezogen, ernährt, versorgt usw. habt.

Ich habe ihn schon mehrfach versucht zu kontaktieren (Anrufe, SMS, Fax) er antwortet mir nicht...
Ich hatte meinen Scheidungsanwalt darauf angesprochen, wurde aber von ihm "abgefertigt" - ist wohl nicht so ganz seine Materie...

Aber ich bekomme echt wieder großen Mut, dank euch!!!

Ich werde nachher ein weiteres Fax aufsetzen!
 
benniwob schrieb:
Ich habe ihn schon mehrfach versucht zu kontaktieren (Anrufe, SMS, Fax) er antwortet mir nicht...
Ich hatte meinen Scheidungsanwalt darauf angesprochen, wurde aber von ihm "abgefertigt" - ist wohl nicht so ganz seine Materie...

Aber ich bekomme echt wieder großen Mut, dank euch!!!

Ich werde nachher ein weiteres Fax aufsetzen!

Schreib vielleicht einen Eingeschriebenen Brief! Ist vielleicht besser und behalten Dir eine Kopie ;) Ich würd mir sowieso alle schreiben aufheben, die Du aufgesetzt hast...
 
Schnuppe schrieb:
Schreib vielleicht einen Eingeschriebenen Brief! Ist vielleicht besser und behalten Dir eine Kopie ;) Ich würd mir sowieso alle schreiben aufheben, die Du aufgesetzt hast...

Stimmt - so mach ich das!

Dankeeeeeeeeeeeeeeeeeee :D
 
Auf jeden Fall alles schriftlich machen - auf Telefonate und SMS kann man sich nicht verlassen - die kann er alle abstreiten.

Immer schriftlich - eingeschrieben - Kopie und Postbestätigung aufbehalten!!
 
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