Was wäre wenn....

Gelöscht_26

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Super Knochen
ein NÖischer HH seinen Hund bei einem Bekannten/Verwandten/Freund in einem anderen Bundesland anmeldet? Wäre damit das NÖ Hundehaltegesetz umgangen? :cool:Was ist wenn jemand seinen Hund gar nicht anmeldet (gibts ja immer wieder)?
Ich finde es sowieso einen absoluten Nonsens innerhalb der Bundesländer unterschiedliche Gesetze zu machen. Hier darf ich nur 2 Hunde einer bestimmten Rasse halten und ein paar Kilometer weiter ist es völlig wurscht wie viele sich da tummeln.
 
Wo der Hund anzumelden ist, hängt davon ab, wo der Hund den Großteil des Jahres über tatsächlich gehalten wird. Wenn Du also den Hund die ganze Zeit in NÖ hast, aber in z.B. Burgenland anmeldest, dann könntest Du eine Verwaltungsstrafe riskieren (gesetzt den Fall, es kommt wer drauf und zeigt es an und die Behörden sind nicht zu faul um sich mal ausnahmsweise um einen Akt zu kümmern...). Wenn der Hund aber das halbe Jahr tatsächlich im Burgenland und das halbe Jahr in NÖ ist, ist es kein Problem.

Einen Hund gar nicht anzumelden kann auch verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen (meist Geldstrafe) nach sich ziehen.
 
Wo der Hund anzumelden ist, hängt davon ab, wo der Hund den Großteil des Jahres über tatsächlich gehalten wird.
das ist mir schon klar
Wenn Du also den Hund die ganze Zeit in NÖ hast, aber in z.B. Burgenland anmeldest, dann könntest Du eine Verwaltungsstrafe riskieren (gesetzt den Fall, es kommt wer drauf und zeigt es an und die Behörden sind nicht zu faul um sich mal ausnahmsweise um einen Akt zu kümmern...).

das meinte ich mit was wäre wenn... diese Vorgehensweise wäre doch glatt zu überlegen .....:rolleyes:
es muß ja erst einmal jemand wissen wo ich den Hund angemeldet habe, wenn die Hundemarke am Halsband klimpert signalisiert das ja eh eine Anmeldung und es wird ja von kaum jemand kontrolliert was am Markerl steht. Wie hoch wäre denn so eine Verwaltungsstrafe.
Ich weiß ich treffe gerade illegale Überlegungen...........
 
Für die Frage der erlaubten Anzahl gehaltener Hunde ist es egal, wo der Hund gemeldet ist, da die Haltung des Tieres ja nur davon abhängt, ob das Tier regelmäßig dort ist. Z.B. ein Wochenpendler, der seinen Hund immer mitnimmt, hält diesen Hund sowohl z.B. in Wien als auch in NÖ.

Wo er Hundesteuer zahlt hängt davon ab, wo sich der Hund überwiegend aufhält.

Das sind formaljuristische Kriterien, daher nicht notwendigerweise logisch. :cool:

Soweit ich weiß, riskierst Du bei der ersten Verurteilung in NÖ eine Geldstrafe von ca. 220,-€ allein für die falsche bzw. nicht erfolgte Meldung. Abgabenverkürzung ist wieder was anderes und richtet sich nach der NÖ Abgabenordnung. (Ich bin nicht auf dem neuesten Stand, also wenn's jemand besser weiß, bitte sagen ;-) )
 
Zuletzt bearbeitet:
In Wien sind ca. 50% der Hunde nicht angemeldet.
Die Differenz erkennt man zwischen angemeldeten Hunde + Hundesteuer und diversen Marktforschungen, Umfragen bzw. auch Zahlen des Statistischen Zentralamts, die anonym erhoben werden.

Wenn die 220.-- Verwaltungsstarfe in Nö stimmen, dann würde es sich auch rechnen, den "Kampfhund" bei 10-facher Steuer (also in einigen Gemeinden dann eventuell auch 500.-- pro Hund/pro Jahr), nicht anzumelden :D
 
Billigste Alternative: Beantrage, dass der Hund als Nutzhund gemeldet wird. Für einen Nutzhund zahlst Du nicht mal 7,-€ jährlich. Du kannst Dich ja mal anonym bei der Behörde erkundigen, was für Kriterien erfüllt sein müssen, damit Dein Hund als Nutzhund gilt.

@Paule: Zusätzlich zur Strafe ist eigentlich immer auch der Wert der hinterzogenen Abgabe nachzuzahlen...
 
ganz ehrlich, in Zeiten der Hysterie würde ich nichts machen, was meinen Hunden schaden könnte,also schön offiziell bleiben, Hund anmelden...weil sonst kann es passieren, dass daraus ein Strick gedreht wird
 
Wie gesagt, Nutzhund ist eine legale Alternative.

Übrigens: Ich würde mal in der Haushaltsversicherung bzw. Hundehaftpflichtversicherung ganz genau nachlesen, ob die bei falscher bzw. Nichtanmeldung evtl. nicht zahlen oder sonst Ärger machen. Selbst der liebste Hund kann einen Schaden verursachen, es reicht, dass er auf die Straße läuft, ein Autofahrer das Auto verreißt - und schon steckt man im Schlamassl.
 
Wachhund (Nutzhund) gilt nur, wenn in einem gewissen Umkreis - weiß ich jetzt leider nicht so genau, reicht aber bestimmt meist nicht - kein anderer Hund gemeldet ist. Naja, besser Hundesteuer zahlen als diskreditiert zu werden, weil man einen Hund hat ...
lg eVA
 
Wachhund (Nutzhund) gilt nur, wenn in einem gewissen Umkreis - weiß ich jetzt leider nicht so genau, reicht aber bestimmt meist nicht - kein anderer Hund gemeldet ist. Naja, besser Hundesteuer zahlen als diskreditiert zu werden, weil man einen Hund hat ...
lg eVA


Bei den meisten Gemeinden sind Nutzhunde ( Diensthunde der Polizei, Jagdhunde) kostenfrei. Wachhunde nur dann, wenn Du außerhalb des Gemeindegebietes in Abstand zu mind. 50 m zum nächsten Nachbarn wohnt oder einen landwirtschaftlichen Betrief führst.

Lg. Nadja
 
Geh bitte, weil das irgendjemanden interessiert, wer wo gemeldet ist.....


Ich habe immer noch den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland, seit 7 Jahren schon, und den Hund ebenfalls dort gemeldet.
Alle zwei oder drei Monate fahre ich einmal hin um die Familie zu besuchen.
Interessiert keinen Menschen.

Ich würde den Hund auf Verwandtschaft anmelden, soll mir jemand beweisen dass es nur mein Hund ist. Bleibt doch eh alles irgendwie in der Familie, Autos, Hunde, Möbel.....
 
Geh bitte, weil das irgendjemanden interessiert, wer wo gemeldet ist.....


Ich habe immer noch den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland, seit 7 Jahren schon, und den Hund ebenfalls dort gemeldet.
Alle zwei oder drei Monate fahre ich einmal hin um die Familie zu besuchen.
Interessiert keinen Menschen.

Ich würde den Hund auf Verwandtschaft anmelden, soll mir jemand beweisen dass es nur mein Hund ist. Bleibt doch eh alles irgendwie in der Familie, Autos, Hunde, Möbel.....

wo kein kläger dort kein richter ;)
 
:confused::confused:

Ist das nicht egal wo der Hund angemeldet ist? An die Gesetze muss man sich ja in dem Moment halten, indem man NÖ-Boden betritt.
 
:confused::confused:

An die Gesetze muss man sich ja in dem Moment halten, indem man NÖ-Boden betritt.

... das glaube ich nicht. Ich wohne in Tirol, nehmen mir an, der Hauptwohnsitz ist hier und ich wohne in NÖ und besuche ab und zu meine Familie in Tirol. Ich glaube nicht, dass ich mich als "Tiroler" an das NÖ-Gesetz halten muß.

Wenn allerdings "liebe" Nachbarn hast, die dir Probleme machen können, geht diese Rechnung nicht auf.

lg von Mariandl
 
Was das Führen des Hundes angeht, ob mit Leine oder ohne, ob mit Maulkorb oder ohne, gilt das Gesetz für das LAND NÖ und damit selbstverständlich für ALLE Hunde und nicht nur für die, die in NÖ angemeldet sind.

So wie das "alte" Hundehaltegesetz auch. In NÖ durften Hunde auf unverbautem Gebiet (ausgenommen Landschaftschutzgebiete, Nationalparks etc) in der Natur frei laufen. ALLE Hunde und nicht nur die in NÖ angemeldeten.
 
Geh bitte, weil das irgendjemanden interessiert, wer wo gemeldet ist.....


Ich habe immer noch den Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland, seit 7 Jahren schon, und den Hund ebenfalls dort gemeldet.
Alle zwei oder drei Monate fahre ich einmal hin um die Familie zu besuchen.
Interessiert keinen Menschen.

Ich würde den Hund auf Verwandtschaft anmelden, soll mir jemand beweisen dass es nur mein Hund ist. Bleibt doch eh alles irgendwie in der Familie, Autos, Hunde, Möbel.....

Du hast meinen Gedankengang erfasst:D
 
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