Warum sind manche Hunde so aggressiv???

danke ;-)

getroffen hats mich nicht wirklich, zumindest fühle ich mich nicht direkt angesprochen damit da ja weder mich noch meinem wauz jemand hier gut kennt ! da hat jeder seine eigene Meinung und seine eigenen Erfahrungen sag ich mal;
Mir wärs viel lieber meiner würde sich mit allen Hunden egal welches Geschlecht verstehen! Dann könnt ich ihn öfters wohin mitnehmen, - seis zu Freunden die auch einen Rüden haben oder mal auf die Hundewiese wo ich wenn, ohne Hund aufzufinden bin um mal zu plaudern :D

schönen abend noch
lg
 
Paulchen28 schrieb:
Hi!

Ich würd sowohl mit Pfefferspray als auch mit Elektroschocker aufpassen.

Pfefferspray muss nicht unbedingt wirken, wenn der Hund gestört ist oder total durch dreht. Außerdem muss man die Gegebenheiten vor dem Gebrauch des Pfeffersprays gut beachten. Wind und dergleichen, sonst bekommst selber die Ladung ab, oder ein unschuldiger Passant. Außerdem ist man, wenn man Pfefferspray gebraucht verpflichtet im Fall das was passiert auch wenn es sich um den Angreifer handelt zumindest einen Arzt zu alamieren und sofern es einem möglich ist Hilfe zu leisten.

Der Elektroschocker ist nachdem was mir gesagt wurde in Österreich verboten? :confused: Da er zu gefährlich ist?

Lg


Nein er ist nicht verboten.
Du solltest ihn nicht gegen Menschen richten wennst mit keiner Strafe rechnen willst.
Hab ihn ganz legal bei Waffen Weber gekauft.

lg chrissy
 
Chrissy schrieb:
Nein er ist nicht verboten.
Du solltest ihn nicht gegen Menschen richten wennst mit keiner Strafe rechnen willst.
Hab ihn ganz legal bei Waffen Weber gekauft.

lg chrissy


Hi!

Danke, hab ich nicht gewusst.

aber wenn ich mit einer Strafe rechnen muss ist er zumindest im Gebrauch gegen Menschen verboten. Hab auch zum teil recht . *juhuuuuuu* ;)

Lg
 
Paulchen28 schrieb:
Hi!

Danke, hab ich nicht gewusst.

aber wenn ich mit einer Strafe rechnen muss ist er zumindest im Gebrauch gegen Menschen verboten. Hab auch zum teil recht . *juhuuuuuu* ;)

Lg
naaa...darfst auch keine schusswaffen gegen menschen einsetzten, aber wenns notwehr is, kreigst keine strafe;)
 
sutur schrieb:
naaa...darfst auch keine schusswaffen gegen menschen einsetzten, aber wenns notwehr is, kreigst keine strafe;)


Richtig. Also als Erwachsener Mensch kannst den E-Schocker auf ganz legalem Weg erwerben.
Und bei Notwehr passiert dir nichts ;)

@Paulchen
Okay du hattest auch ein bisschen Recht :D
ZZZhhh immer diese Idipferlreiter *gggg*
lg an dich
chrissy
 
sutur schrieb:
naaa...darfst auch keine schusswaffen gegen menschen einsetzten, aber wenns notwehr is, kreigst keine strafe;)


Da hast sicher Recht nur wenn der Richter dann findet dass du übertrieben gehandelt hast bist schon wieder wegen Fahrlässigkeit dran.

Lg
 
Chrissy schrieb:
@Paulchen
Okay du hattest auch ein bisschen Recht :D
ZZZhhh immer diese Idipferlreiter *gggg*
lg an dich
chrissy


Hey, das ist bald mein Beruf.Versteh mich doch, muss halt schon üben, damit ich das dann so richtig gut kann! ;) :D

Lg
 
Es gibt bestimmte Hunde´auf der donauinsel die meine zwei immer angehen!
Und da meine zwei angsthasen sind und sich leider überhaupt nicht wehren und leider die erfahrungen mit diesen hunden gemacht haben, versuche ich ihnen soweit wie möglich auszuweichen, kommt der hund trotzdem zu meinen hergelaufen, rufe ich meine zu mir und dränge den anderen hunden ab,
beginne ihm zu drohen und wenn das nicht hilft schmeiße ich meinen schlüssel hinterher.
Denn dieser hund hat den hund einer freundin ordentllich gebissen, und egal was man der besitzerin sagt, keine reaktion, ist eine alte dame im rollstuhl, aber diese Ignoranz ist mir nicht begreifbar!

Also wenn ich weiss die situation wird haarig, gehe ich dazwischen, bevor meine gebissen werden, meine haben schon genug schlecht erfahrungen gemacht und mir reichts.
Natürlich kann ich auch nicht immer dazwischen gehen, aber ich versuche es, werde zur Bestie, wenn meine hunde angegangen werden ;)

naja ist ein sehr emotionalgeladenes Thema für mich, sorry
 
@florentin

du meinst sicher die schwarze schäferhündin??
mit der hab ich eigentlich noch keine schlechten erfahrungen gemacht, ausser, dass sie meine hündin mobben wollte. das hab ich ihr aber gleich abgestellt ;)
lg
 
Paulchen28 schrieb:
Da hast sicher Recht nur wenn der Richter dann findet dass du übertrieben gehandelt hast bist schon wieder wegen Fahrlässigkeit dran.

Lg
notwehrexzess, resp. putativnotwehr und dann is nix mit fahrlässigkeit;)
 
sutur schrieb:
notwehrexzess, resp. putativnotwehr und dann is nix mit fahrlässigkeit;)


Hi!

Putativnotwehr hat aber nichts mit Überschreitung zu tun, sondern, ist, wenn man GLAUBT sich in einem gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Angriff gegen ein notwehrfähiges Rechtsgut zu befinden, dem aber nicht so ist. ;)

Überschreitung ist, wenn du öfter als notwenidig oder extrem unverhältnismäßig reagierst.
Wenn du unter bestimmeten Umständen z.B.: Angst, Schrecken, Furcht überreagierst gilt das nach §3(2) StGB Notwehr , als fahrlässig und ist nur dann strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist. -> nachzulesen §3(2)
Kannst es ja selber nachlesen. :D

Lg
 
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