"warnschilder"

minou

Profi Knochen
wisst ihr viell. wo ich solche "warnschilder" bekomme, die man am gartenzaun befestigen kann??

also wo oben steht zb "warnung vor dem hund" oder "betreten auf eigene gefahr" usw!

hab bis jetzt nur so 0815 schilder gefunden bzw. fast immer nur mit fotos von schäfer, goldenretriver, etc!

hätt gern ein schönes wo ein border collie drauf ist! :eek:
 
Leider nützt ein Warnschild rein rechtlich nichts.

Aber ich würde trotzdem eins hinhängen (habe auch eins), vielleicht bekommt man so auch nur einen klitzekleinen Teil weniger Schuld.

Vorsicht aber mit Spaßschilder (ich brauche 5 sekunden...), wenn dann schon ein richtiges Schild (warnung vor dem Hund, vorsicht bissiger hund etc.)

Ich habe meins in Thüringen gekauft: WARNUNG VOR DEM HUNDE.
 
Aber selbst dieses Schild nützt denke ich wenig. (oder hast du ein gerichtliches urteil, dann würde ich sofort ein schild kaufen *gg*)
Denn selbst wenn morgen bei mir jemand einbricht und mein Hund beißt zu, ist das dann komischweise kein rechtfertigender Notstand..

Im grunde bist du als Hundehalter immer der Depp.
 
Aber selbst dieses Schild nützt denke ich wenig. (oder hast du ein gerichtliches urteil, dann würde ich sofort ein schild kaufen *gg*)
Denn selbst wenn morgen bei mir jemand einbricht und mein Hund beißt zu, ist das dann komischweise kein rechtfertigender Notstand..

Im grunde bist du als Hundehalter immer der Depp.

meistens ja, stimmt.
stand mal ein artikel irgendwo darüber-das dieses schild dich rechtlich absichert.

aber als Hundehalter hast oft die arschkarte gezogen, egal in welcher situation.
 
...und ein Schild wie es auf der Baustelle hängt nutzt auch ncihts?
Weil mit diesen Schild Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften für die KInder...ist man doch abgesichert oder nicht?
 
Ja, dieses Schild soll vor gericht mehr kraft haben.

Allerdings muss es dazu an allen Gartenseiten befestigt sein und gut leserlich.
 
Ich werd bei uns ein Schild aufhängen mit "Achtung, freilaufende Hunde. Betreten auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder!"

wo kann man sich denn wegen der rechtlichen Lage in ZUsammenhang mit diesen Shcildern erkundigen?
 
Kann irgendjemand ein konkretes, ausgesprochenes und rechtkräftiges Urteil einstellen?

Immer wieder schreiben User (auch Polizisten) DASS es so ist. "Hund beisst Einbrecher - Hund ist Schuld und Halter muss bezahlen!"

Aber WO steht das und WELCHES GERICHT hat auf Grund WELCHER GESETZESLAGE so entschieden?

Ich finde nichts im Netz!


Biggy

Ich hatte zu dem Thema meinen Rechtslehrer gefragt, er war auch dieser Ansicht und hatte "angeblich" mal ein Urteil dazu gelesen. Aber du hast Recht, gesehen hab ich auch noch nie eins. :rolleyes:
 
Kann irgendjemand ein konkretes, ausgesprochenes und rechtkräftiges Urteil einstellen?

Immer wieder schreiben User (auch Polizisten) DASS es so ist. "Hund beisst Einbrecher - Hund ist Schuld und Halter muss bezahlen!"

Aber WO steht das und WELCHES GERICHT hat auf Grund WELCHER GESETZESLAGE so entschieden?

Ich finde nichts im Netz!


Biggy


ich glaube, bei Stern TV war mal dieses thema. Da ging es um Warnschilder aller Art. Eben auch um Warnschilder von Hunden...

lg

Ps:

als ich noch in Vlbg wohnte, hatte ich meinen garten eingezäunt und mit warnschildern versehen.
postler kam aufs grundstück,hatschte durch den garten und joah, jamy war da sehr schnell mit anschlagen und zwicken.

Schuld: ich!
 
Erkundigen kann man sich denk ich mal beim Anwalt *grübel*..

Bei mir ist der Garten komplett eingezäunt, das Tor doppel verschlossen, Briefkasten und Klingel sind vorne am Gartentor und es hängt ein Schild draußen..

All das hält aber Schulkinder nicht davon ab, über den Zaun zu klettern um ihre Fußbälle die in den Garten gefallen sind rauszuholen oder die Hunde streicheln zu wollen.
Wenn da was passiert bin garantiert auch ich der Depp..
 
Erkundigen kann man sich denk ich mal beim Anwalt *grübel*..

Bei mir ist der Garten komplett eingezäunt, das Tor doppel verschlossen, Briefkasten und Klingel sind vorne am Gartentor und es hängt ein Schild draußen..

All das hält aber Schulkinder nicht davon ab, über den Zaun zu klettern um ihre Fußbälle die in den Garten gefallen sind rauszuholen oder die Hunde streicheln zu wollen.
Wenn da was passiert bin garantiert auch ich der Depp..

jup, bei mir war es auch so....*sfz*
 
Ich hab mein Schild selbst gemacht. Steht in erster Linie mal drauf "Privatgrundstück - Betreten verboten!" und dann eben eine Warnung vor den Hunden und ein Bild von Leyla in Jagdpose wo sie nicht so freundlich aussieht.

Wobei bei mir hinterm Haus der Hundegarten ist und falls da jemand reingeht, dann wärs auf jeden Fall Einbruch, weil er muss durch das Eingangstürl vom vorderen Garten, vorbei am Haus seitlich und dann durch die verriegelte 2 m hohe Gartentüre zu den Hunden!

Also ich denke nicht, dass ich da den kürzeren ziehen würde.

Würde allerdings ins Haus wer einsteigen, wäre er schon am Eingang mit den Huden konfrontiert, weil sie ja von hinten ins Haus können. Und bei dem Lärm den sie machen wenn wer Fremder reinkommen will, dann überlegt er/sie sich das sicher 10 x.

LG Sylvia
 
Wurde die Schuldfrage versicherungstechnisch oder strafrechtlich gelöst? Muss ja nicht das gleiche sein....

Bsp: Ein Fahrradfahrer fährt in mein stehendes Auto, welches aber läuft (Motor an).

Strafrechtlich: Fahrradfahrer ist Schuld
Versicherungstechnisch: Meine Haftpflicht zahlt.

Nennt sich "Beitriebshaftpflicht" - der Stärkere ist der Dumme!


Wenn dein Briefkasten natürlich so stand, dass der Briefträger rein musste, dann liegt es natürlich schon an dir, deine Hunde richtig zu verwahren. Wenn der Postbote aber die Möglichkeit hatte, sich anders bemerkbar zu machen bzw. die Post aussen abzugeben..... :confused:

Ich denke, dass es für den Fall eines Einbruches wird das Gericht alles beurteilen. Den Einbrecher wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl(sversuch) - und der HH wegen fahrlässiger Körperverletzung, wobei ich mir wirklich nicht sicher bin, ob da nicht ein genügender Rechtfertigunggrund vorliegt. - Ansonsten gibt es immer noch zwei Aussagen. Meine und die des Einbrechers. Immerhin fordert ja jeder HH den Einbrecher erst auf, das Haus sofort zu verlassen. Wenn der dann angreift....... NOTWEHR!

Biggy


ich bekam einen eingeschriebenen brief- somit unterschreiben.
(türe stand zu garten hin offen, jamy am rinderohr lutschen)

ich bekam eine anzeige (polizei) und legte am selben tag berufung ein.
denn wie gesagt, eingezäunt, ausgeschildert.
nützte nix-meine versicherung zahlte letztendlich 200euro (hose war gerissen) ...
 
Ja gut okay.. Wenn der Postbote nicht die Chance hatte z.b vorm Gartentor zu klingeln dann verstehe ich schon dass du zahlen musstest..
 
Ja gut okay.. Wenn der Postbote nicht die Chance hatte z.b vorm Gartentor zu klingeln dann verstehe ich schon dass du zahlen musstest..

sorry, falsch ausgedrück gartentor zu - terassentür stand zum garten hin offen.
naja, er könnte ja z.B hupen,klopfen ode rufen. ich hätte ihn auf jedenfall ohne probleme gehört. er wusste ja auch, das ich einen hund habe...

gut, jetzt ist es eh vorbei...
aber ärgern tuts mich immer noch..

lg
 
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