also das scheint mir nicht an einem Tag zu funktionieren, schade. Theorie und Praxis wären ja kein Problem, wir machen ohnehin nächsten Monat BH, also DAS wäre ein Klax.
Tatsächlich wird das mit den Vorbereitungen und der Anmeldung wohl nicht an einem Tag funktionieren. Und den Prüfungstermin kannst du Dir erst dann ausmachen, wenn Du die Zulassung zur Prüfung in Händen hältst.
Zur Theorie: die ist beim HFS um einiges aktueller, umfangreicher und auch hundeverhaltensorientierter, als der Sachkundenachweis. Ich würd also nicht davon ausgehen, daß das sowieso ein Klacks wäre. Schließlich hatte ich bereits Leute zur Prüfung, die schon beim theoretischen Teil nicht bestanden haben.
ABER: Anbinden vor einem Geschäft? Vielleicht sieht es in Wien gesetzlich anders aus? In der STMK dürfen wir nicht mal mehr bei der BH den Hunde ausserhalb des HuSchu Geländes alleine anbinden, da dies laut Tierschutzverordnung ein Bußgeld etc. nach sich ziehen kann.
Dazu hat Cato eh schon ganz richtig geantwortet. Ich persönlich würde selber auch niemals meinen Hund vor einem Geschäft anhängen und daher verlange ich das z.B. auch gar nicht bei einer Prüfung. Außerdem hätte der Prüfling auch das Recht, diese Aufgabe aus guten Gründen zu verweigern.
Und - auch wenn ich von der Übung grundsätzlich nichts halte - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein kurzfristiges Anbinden bei der BH-Prüfung als Tierschutzverstoß gewertet wird, der ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Schließlich ist der hund dabei ja niemals ohne Aufsicht und nur für wenige Minuten angebunden.
Bez. Maukorbakzeptanz: Bedeutet dies, dass er nicht versuchen darf ihn abzustreifen? Oder was ist darunter zu verstehen?
Nicht nur. Der Hund sollte sich den MK auch weitgehend freiwillig und ohne gröbere Streßanzeichen anlegen lassen und muß dann mit dem HH ein Stück gehen, ohne den Versuch zu unternehmen, den MK abzustreifen.
Ach ja, letzte Frage: Ich müsste den verpflichtenden FS machen, oder? Bin mir da jetzt nicht im Klaren, immerhin würden wir ihn ja freiwillig machen und sind nur zu Besuch...
Wennst einen Listenhund hast, mußt Du den Pflich-HFS (mit all seinen Begleiterscheinungen) machen. Außer Du akzeptierst, ihn innerhalb der Wr. Stadtgrenzen immer mit MK UND Leine zu führen.
Wenn ein Hund in NÖ gemeldet ist, dort ein Listenhund ist, dann braucht er in Wien keinen HFS, weil er ja den NÖ Sachkundenachweis hat. Ergo dessen kann der "Besucherhund" aus NÖ in Wien keinen Pflicht-HFS ablegen, sondern macht genauso den freiwilligen HFS.... alles klaro nun? Es sagt ja der TE, dass er selbst auch nicht in Wien gemeldet ist, ergo dessen sind die zwei Touristen in Wien!
Bitte lesen, was eh schon geschrieben wurde! In Wien muß jeder Listenhund mit MK UND Leine geführt werden - solange bis er den Pflicht-HFS absolviert hat. Für Hunde, die in Wien gemeldet sind, ist dies ohnehin Pflicht.
Für Besuchshunde gilt diese MK+Leinenpflicht ebenfalls ausnahmslos, unabhängig davon, ob er bereits in NÖ, OÖ oder wo auch immer einen behördlichen Sachkundenachweis erbracht hat. Und solange sich dieser Besuchshund nicht länger als
1 Monat in Wien befindet, weil dann wird er automatisch ebenfalls hundeführscheinpflichtig. Z.B. wenn man (bzw. der Hund) zwar in NÖ hauptgemeldet ist, aber in Wien mit Listenhund beim Freund/der Freundin wohnt.
Wenn also - was ja gar nicht so selten ist - ein Listenhund aus einem anderen Bundesland in Wien entweder nur mit MK oder nur mit Leine geführt werden möchte, dann muß dieser sehr wohl einen Pflicht-HFS vorweisen können.
Und somit muß eben das ganze Procedere (Strafregisterauszug, Versicherung, Anmeldung bei der MA60 usw. durchlaufen werden, bevor man auch mit einem Nichtwiener Listenhund zur Prüfung antreten kann.
LG, Andy
