Vorwürfe an den ÖKV

Radetzky

Super Knochen
aus der Krone


"Ich kann nicht glauben, dass niemand etwas gegen diese Zustände unternehmen will", ist Helmut Hirmann entsetzt. Der Hundezüchter wandte sich an die "Krone Tierecke", weil eine Tiroler Kollegin ihre Hunde unter katastrophalen Umständen halten soll. Obwohl die Zucht vom Amtstierarzt für "unzureichend" befunden wurde, soll der Österreichische Kynologenverband die unwürdigen Zuchtbedingungen ignorieren, so Hirmanns Vorwurf."
 
aus der Krone


"Ich kann nicht glauben, dass niemand etwas gegen diese Zustände unternehmen will", ist Helmut Hirmann entsetzt. Der Hundezüchter wandte sich an die "Krone Tierecke", weil eine Tiroler Kollegin ihre Hunde unter katastrophalen Umständen halten soll. Obwohl die Zucht vom Amtstierarzt für "unzureichend" befunden wurde, soll der Österreichische Kynologenverband die unwürdigen Zuchtbedingungen ignorieren, so Hirmanns Vorwurf."

Vielleicht hätte die Krone mal die Statuten des ÖKV studiert, denn ...........

krone.at ersuchte den Österreichischen Kynologenverband um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Den Forderungen des Amtstierarztes sei von den Züchtern nachgekommen worden, so das zuständige ÖKV- Referat. Bei einer Nachkontrolle seien keine Mängel mehr festgestellt worden: "Gemäß dem abschließenden Bericht des Amtstierarztes sind dem ÖKV hinsichtlich eines weiteren Vorgehens organisatorisch die Hände gebunden."
 
Keine Ahnung, wie es da jetzt ausschaut, was mich aber schon sehr wundert, sind diese beiden Absätze:

"Die Tiere hätten teilweise keinen Zugang zu Trinkwasser gehabt, ein Zwinger sei mit Kot "stark verschmutzt" gewesen. Am Rücken eines Rüden entdeckte der Veterinär einen nässenden Tumor. Sein Fazit: Die Haltung sei nach Tierschutzgesetz unzureichend, die Züchter seien angewiesen worden, die "Mängel" zu beseitigen und die Anzahl der Tiere zu reduzieren.

Ein Zuchtwart des Vereins für Belgische Schäferhunde in Österreich hatte die Zuchtstätte schon 2006 für ein Jahr geschlossen - aus dieser Zeit stammen auch die Fotos vom vermüllten Welpenauslauf. Der Grund: Die "Nichteinhaltung des österreichischen Tierschutz- und Tierhaltegesetzes". Der ÖKV wollte die Sperre allerdings nicht anerkennen, da sie angeblich nicht den Vereinsstatuten entspreche. Auch dieser Schriftverkehr liegt krone.at vor."


Da gibts also eine Zuchtsperre, wegen ausgewiesener Tierquälerei, und der ÖKV hat die nicht anerkannt, wegen der Statuten? Welche Statuten können das sein, die gegen eine Sperre sind, wenn das Tierschutzgesetz nicht eingehalten wird?
 
was ich mich dazu frage ohne die sogenannten "züchter" zu kennen, bzw. auch nicht die umstände in diesem zwinger, ist - war "die krone" nun Vorort recherchieren oder plappern sie nur nach - und wenn sie vor ort waren, wo sind dann aktuelle Fotos?
sind die zustände dort immer noch so? oder will jemand alte Sachen aufwärmen ..............
 
Vielleicht hätte die Krone mal die Statuten des ÖKV studiert, denn ...........


Bleibt also der FAKT:

Verein hat Züchter 2006 für ein Jahr gesperrt - wegen schrecklicher Zustände - ÖKV hat die Sperre nicht anerkannt, da sie nicht den Vereinsstatuten entspricht

dann ist -wie aufgedeckt - während der Mitgliedschaft dieses Züchters im Zuchtverein und damit im ÖKV zu so schlechten Bedingungen für die Zuchthunde gekommen, dass der Amtstierarzt einschreiten musste....diese Fehler wurden

durch die Anzeige eines Züchterkollegen, durch das Einschreiten des ATA behoben

Fazit:

schreckliche Zustände für die Zuchthunde, aber Sperre bzw. Ausschluss ist durch den ÖKV unmöglich = 2006....vielleicht sollte man die Vereinsstatuten überdenken

trotz dieses Wissen absolut keine Kontrolle durch den Zuchtverein, durch den ÖKV , so dass es 2013 einer privaten Anzeige und des ATA bedurfte, um die Zustände für die Hunde halbwegs zu bessern = mehr als bedenklich ....

denn : Quelle ÖKV

1. "Die Zuchtvereine und Züchter des ÖKV widmen sich mit viel Engagement und großer Tierliebe der verantwortungsvollen Aufzucht von Hundebabies..."

2. Zuchtordnung des ÖKV § 1:


(2) Die Zuchtbestimmungen der VK sind jedoch stets im Einklang mit der ZEO des ÖKV zu
halten, wobei die geltenden österreichischen Tierschutz- und Tierhaltungsvorschriften zu
beachten sind.

Das wirft viele Fragen auf.....
 
also wenn es der kennel ist wo ich im kopf habe, wurden diese zustände schon
früher gemeldet. mich wundert es, das es erst jetzt publik macht :(
es waren schon einige vorort und meldeten diesen zustand -
was mich wundert. es waren auch einige vorort und haben es für normal befunden das die tiere in boxen leben - und haben sich dort einen hund gekauft :mad:
 
Bleibt also der FAKT:

Verein hat Züchter 2006 für ein Jahr gesperrt - wegen schrecklicher Zustände - ÖKV hat die Sperre nicht anerkannt, da sie nicht den Vereinsstatuten entspricht

Obwohl ich weder die Fakten noch den Züchter kenne, lehne ich ein Schuldzuweisung an den ÖKV ab.

Der ÖKV kann einen FCI-Züchter nicht aus der Zucht verbannen, solange es KEIN gerichtliches Urteil wegen Tierquälerei gibt, da die Zuchthoheit beim Rasseklub liegt.

Da der ÖKV der "Vertreter" der FCI in Ö ist, kann der ÖKV nur dann Zuchtpapiere verwehren, wenn eine Sperre der FCI gegen den Züchter ausgesprochen wurde.

Ich glaube bevor ihr/du ein "Urteil aussprecht", solltet ihr bedenken das wir in einem Rechtsstaat leben, in welche gesetzeskonform vorgegangen werden muss. :cool:
 
Ich glaube bevor ihr/du ein "Urteil aussprecht", solltet ihr bedenken das wir in einem Rechtsstaat leben, in welche gesetzeskonform vorgegangen werden muss. :cool:

Sagte der Schweinezüchter, dessen Saustall aufgrund seiner politischen Position nicht gesperrt wurde? :cool:

Was können die Tiere dafür?

Den Schweindlstall auf den Fotos tät ich schon wegen der Verletzungsgefahr fürs Kind mal aufräumen.

Und wo viele rassige Zuchttiere und (teure) Welpen sind, sollte man halt einmal ganz genau nachforschen, woher das Geld dafür kommt und wie es aufgewendet wird. Für unordentliche "Ausläufe"? Für zig Tiere auf wenig Grund?
Wenn der geringste Gewinn ins eigene Tascherl fließt, dann bitte Steuer nachfordern.
 
Obwohl ich weder die Fakten noch den Züchter kenne, lehne ich ein Schuldzuweisung an den ÖKV ab.

Der ÖKV kann einen FCI-Züchter nicht aus der Zucht verbannen, solange es KEIN gerichtliches Urteil wegen Tierquälerei gibt, da die Zuchthoheit beim Rasseklub liegt.

Da der ÖKV der "Vertreter" der FCI in Ö ist, kann der ÖKV nur dann Zuchtpapiere verwehren, wenn eine Sperre der FCI gegen den Züchter ausgesprochen wurde.

Ich glaube bevor ihr/du ein "Urteil aussprecht", solltet ihr bedenken das wir in einem Rechtsstaat leben, in welche gesetzeskonform vorgegangen werden muss. :cool:
Vereinsstatuten sind aber kein Gesetz....:rolleyes:
 
Obwohl ich weder die Fakten noch den Züchter kenne, lehne ich ein Schuldzuweisung an den ÖKV ab.

Der ÖKV kann einen FCI-Züchter nicht aus der Zucht verbannen, solange es KEIN gerichtliches Urteil wegen Tierquälerei gibt, da die Zuchthoheit beim Rasseklub liegt.

Da der ÖKV der "Vertreter" der FCI in Ö ist, kann der ÖKV nur dann Zuchtpapiere verwehren, wenn eine Sperre der FCI gegen den Züchter ausgesprochen wurde.

Ich glaube bevor ihr/du ein "Urteil aussprecht", solltet ihr bedenken das wir in einem Rechtsstaat leben, in welche gesetzeskonform vorgegangen werden muss. :cool:

Ganz Deiner Meinung. Daher darf ein Verein nur Statuten erlassen, die den geltenden Gesetzen nicht widersprechen.

Es steht also jedem Hundezuchtverein absolut frei, ein Vereinsmitglied auszuschließen, das sich einer Tierhaltung, welche dem Standard des Vereines nicht entspricht, schuldig gemacht hat. Ohne jede gesetzliche Verurteilung, sofern das in den Vereinsstatuten festgelegt wird.

Auch wenn der Standard des Vereines höher ist, als der in Ö per Gesetz geltende Mindeststandard.
 
Es steht also jedem Hundezuchtverein absolut frei, ein Vereinsmitglied auszuschließen, das sich einer Tierhaltung, welche dem Standard des Vereines nicht entspricht, schuldig gemacht hat. Ohne jede gesetzliche Verurteilung, sofern das in den Vereinsstatuten festgelegt wird.

Und dann klagt der Rausgeschmissene, und kriegt nach langem, extrem teuren Rechtsstreit vor Gericht recht. Alles schon erlebt.
 
Ganz Deiner Meinung. Daher darf ein Verein nur Statuten erlassen, die den geltenden Gesetzen nicht widersprechen.

Es steht also jedem Hundezuchtverein absolut frei, ein Vereinsmitglied auszuschließen, das sich einer Tierhaltung, welche dem Standard des Vereines nicht entspricht, schuldig gemacht hat. Ohne jede gesetzliche Verurteilung, sofern das in den Vereinsstatuten festgelegt wird.

Auch wenn der Standard des Vereines höher ist, als der in Ö per Gesetz geltende Mindeststandard.

Warum erwarte ich dass in einem Thema sachlich argumentiert wird? Sinnlos :rolleyes:

Nochmal für die Nichtbegreifer: Der ÖKV kann diesen Züchter nicht an der Zucht hindern (da er nicht der Zuchtverein), solange die FCI keine Zuchtsperre erlassen hat, bzw keine Verurteilung gem. dem TschG.

Sperren kann ihn der Zuchtverein - allerdings muss der Zuchtverein die mögliche Klage des Züchters auch gewinnen. :cool:
 
Sagte der Schweinezüchter, dessen Saustall aufgrund seiner politischen Position nicht gesperrt wurde? :cool:

Was können die Tiere dafür?

Den Schweindlstall auf den Fotos tät ich schon wegen der Verletzungsgefahr fürs Kind mal aufräumen.

Und wo viele rassige Zuchttiere und (teure) Welpen sind, sollte man halt einmal ganz genau nachforschen, woher das Geld dafür kommt und wie es aufgewendet wird. Für unordentliche "Ausläufe"? Für zig Tiere auf wenig Grund?
Wenn der geringste Gewinn ins eigene Tascherl fließt, dann bitte Steuer nachfordern.

Warum erwarte ich dass in einem Thema sachlich argumentiert wird? Sinnlos :rolleyes:

Eigentlich ist dein Posting (fett gedruckt) ein Zeichen der Ahnungslosigkeit. :cool: WO steht geschrieben, dass ein Züchter keinen Gewinn machen darf (wenn er kann).

Nochmal ich kenne diesen Züchter nicht, und möchte nicht mal im Ansatz solche Umstände gutieren. Trotzdem sollten wir sachlich bleiben, und die gesetzlichen Vorgaben in unseren Aussagen miteinbeziehen. :cool:
 
Warum erwarte ich dass in einem Thema sachlich argumentiert wird? Sinnlos :rolleyes:

Allerdings haben Vereinssatzungen allerdings gesetzesskonform sein. ;):cool: Strafe OHNE Verurteilung ist gesetzeswidrig :cool:

Sicher, Vereinsstatuten müssen gesetzeskonform sein. Sie dürfen aber ruhig strenger sein, als das Gesetz es erfordert, sprich, ein Vereinsverband kann einen Unterverein ohne Probleme ausschließen, wenn der den Statuten zuwiderhandelt. -ein privater Verein, und nichts anderes ist der ÖKV, kann seine Statuten so streng wie nur möglich bestimmen. Daß nicht mal die Expertise des Amtstierarztes, der sagt, daß das, was da abläuft, Tierquälerei ist, zu einem Ausschluß führt, das spricht eindeutig dafür, daß die Statuten des ÖKV eben nicht dem Wohl des Tieres dienen, und widerspricht der hier bereits zitierten Zuchtordnung.
 
Hatten die nicht früher mal ganz gute Hunde?

On topic: ich finde auch, die selbstauferlegten Kontrollen müssten viel strenger sein. Es gibt ja Zuchtwarte, was machen die? Ich mag jetzt nicht die Zuchtordnung der Belgier lesen, aber sowas in der Art wird es ja geben.
 
Hatten die nicht früher mal ganz gute Hunde?

On topic: ich finde auch, die selbstauferlegten Kontrollen müssten viel strenger sein. Es gibt ja Zuchtwarte, was machen die? Ich mag jetzt nicht die Zuchtordnung der Belgier lesen, aber sowas in der Art wird es ja geben.


Wie zu lesen war, wurden die vom Zuchtwart der Belgier ausgeschlossen, nur der ÖKV hat das nicht anerkannt, so hab ich das zumindest rausgelesen. Das zeigt mal wieder, dass die Leut beim ÖKV auch keinen Arsch in der Hose haben!
 
Wie zu lesen war, wurden die vom Zuchtwart der Belgier ausgeschlossen, nur der ÖKV hat das nicht anerkannt, so hab ich das zumindest rausgelesen. Das zeigt mal wieder, dass die Leut beim ÖKV auch keinen Arsch in der Hose haben!

OK- schlampig drübergelesen.....:rolleyes:
Ja stimmt. Sowas ist nicht nachvollziehbar.
 
Sicher, Vereinsstatuten müssen gesetzeskonform sein. Sie dürfen aber ruhig strenger sein, als das Gesetz es erfordert, sprich, ein Vereinsverband kann einen Unterverein ohne Probleme ausschließen, wenn der den Statuten zuwiderhandelt. -ein privater Verein, und nichts anderes ist der ÖKV, kann seine Statuten so streng wie nur möglich bestimmen. Daß nicht mal die Expertise des Amtstierarztes, der sagt, daß das, was da abläuft, Tierquälerei ist, zu einem Ausschluß führt, das spricht eindeutig dafür, daß die Statuten des ÖKV eben nicht dem Wohl des Tieres dienen, und widerspricht der hier bereits zitierten Zuchtordnung.

Offensichtlich schreiben hier Leute welche keine Ahnung und keinen Willen zum Verstehen von aufklärenden Worten haben. :rolleyes:

Nochmal für "Dumme": Der ÖKV hat keine Möglichkeit einer Sperre, solange keine gerichtliche Verurteilung bzw. Sperre der FCI ausgesprochen wurde.



NS: Da ich den amtlichen Bescheid nun zugeschickt bekam kann ich verstehen, dass der Ruf nach einer Sperre laut wurde, aber nicht mal der ATA ist für eine Sperre der Zuchtstätte eingetreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie zu lesen war, wurden die vom Zuchtwart der Belgier ausgeschlossen, nur der ÖKV hat das nicht anerkannt, so hab ich das zumindest rausgelesen. Das zeigt mal wieder, dass die Leut beim ÖKV auch keinen Arsch in der Hose haben!

Nicht nur Ahnungslos sondern auch beleidigend .................. naja was will man schon von dir anderes erwarten?

:cool:
 
Oben