Conny30
Super Knochen
Bezüglich Nothalt, da muss der Fahrer mittels Sprechanlage bei der Notbremsvorrichtung verständigt werden (es ist jederzeit möglich mit dem Fahrer zu sprechen) und der entscheidet dann, ob er selbst notbremst.
Da es durch eine Notbremsung zu teilweisen schweren Verletzungen bei den Fahrgästen (in den U-Bahnen oft hundert und mehr) kommen kann, muss er dieses Risiko wohl vorher abwägen ob er notbremst oder nicht.
Unter diesem Aspekt schaut das Ganze vielleicht doch etwas anders aus.
Daß eine Notbremsung kein "Spaß" ist, versteht sich ohnehin von selbst - klar kann da jemand das Gleichgewicht verlieren etc. und es kann auch zu Verletzungen kommen.
Aber was heißt das jetzt? Die Notbremse bremst gar nicht, sondern ist nur eine "Empfehlung" an den Fahrer? Der Zug fährt dann während eines Gesprächs mit dem Fahrer einfach weiter - und erst bis der Fahrer von der Notwendigkeit des Bremsvorgangs überzeugt wurde, bremst er selbst? Na servas.
Ich hab das jedenfalls in der Straßenbahn vor ein paar Wochen anders erlebt. Da hat ein Fahrgast die Notbremse gezogen, weil er vergessen hat bei der Station auszusteigen. Der Zug hat augenblicklich gebremst. Daß der Fahrer dem "Notbremser" dann ordentlich die Leviten gelesen hat, weil das natürlich ein Mißbrauch der Notbremse war, ist wieder ein anderes Thema.
Liebe Grüße, Conny