Hallo Sylvia & Bande!
einfach nur schlimm und macht mich mehr als traurig
bitte gebt nicht auf.
Nein, wir geben nicht auf, auf gar keinen Fall!
Das wichtigste im Moment ist aber,
dass die zuständige Gesundheitsbehörde in Bremen, die die Genehmigung für die Versuche von Andreas Kreiter schon 2008 verweigert hatte und jetzt den Prozess verloren hat,
nicht aufgibt!
Dieses Urteil ist skandalös und kann nicht das letzte Wort sein. Die Behörde hat jetzt die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzureichen, wie der Anwalt der Behörde, Prof. Dr. Wolfgang Ewer es
in der Presse angedeutet hat: "
Ich habe keine Angst vor Leipzig".
Wir brauchen alle keine Angst vor Leipzig zu haben, davon bin ich auch überzeugt: Das Bundesverwaltungsgericht wird dieses Skankalurteil als ungültig erklären und der Behörde in ihrer Entscheidung, die Genehmigung für diese Versuche zu verweigern, Recht geben.
Das wichtigste ist also jetzt, dass die Bremer Behörde nicht aufgibt und eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreicht. Um die Behörde hier zu diesem wichtigen und entscheidenden Gang nach Leipzig zu ermutigen und zu unterstützen, hat die Vereinigung "Ärtze gegen Tierversuche e.V." die Initiative ergriffen, eine Briefaktion für alle Tierfreunde und Tierversuchsgegner zu starten, siehe:
Briefaktion gegen die Affenhirnforschung und das Skandalurteil in Bremen
Zwar hat
Ärtze gegen Tierversuche absichtlich keinen Musterbrief an die Behörde vorgeschlagen, weil persönlich formulierte Briefe authentischer wirken als Massenaussendungen, aber ich meine, dass ein Musterbrief immer noch besser ist als gar kein Brief, oder? Da Du zurzeit keine Zeit hast, Dich in die Sache zu vertiefen, schlage ich Dir vor (und anderen Lesern), als E-Mail zum Beispiel folgenden Text zu schicken:
office@gesundheit.bremen.de
Betr.: Urteil des OVG wegen Primatenversuchen von Andreas Kreiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Urteil des OVG ist nicht nur verfassungswidrig, weil es unzulässig der verantwortlichen Behörde ihre im §15 TierSchG vorgeschriebene ethische Abwägungspflicht willkürlich abgesprochen hat, um stattdessen sein eigenes, nicht legitimiertes Ermessen durchzusetzen, sondern auch weil diese Experimente selbst gesetzwidrig sind:
TierSchG–§1
„Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
.
Der vom Gesetz geforderte „vernünftige Grund“ kann nur unter Einhaltung der Einschränkungen von §§ 7 und 8 TierSchG vorhanden sein:
1) Vermeidung von Doppel- und Widerholungsversuchen
2) Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden
3) Nachweis von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit von Menschen oder Tieren
.
Keine dieser 3 Bestimmungen wird bei den Primatenversuchen von Andreas Kreiter eingehalten:
1) Diese Versuche wurden oder werden schon seit Jahrzehnten in anderen Standorten durchgeführt (Frankfurt, Tübingen, München, Berlin, Bochum, Magdeburg, Göttingen)
2) Es gibt seit Jahrzehnten weltweit tierversuchsfreie Alternativforschungsmethoden (z.B. TMS-Verfahren)
3) Es gibt seit Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse für die Gesundheit von Menschen oder Tieren.
Die Einreichung einer Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig scheint mir dringend geboten.
Ich danke Ihnen für das vorbildliche Verhalten Ihrer Behörde seit 2008 gegen diese Experimente im Sinne des seit 2002 im Grundgesetz verankerten Tierschutzes und vertraue weiter auf Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Bitte mach mit, die Behörde darf nicht aufgeben, das ist sehr wichtig! Nur gemeinsam sind wir stark.
Liebe Grüße
Jocelyne Lopez
——————————————————
In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)