Verstoßen die Tierversuche von Prof. Dr. Wolf Singer gegen das Grundgesetz?

Ich mache auf meinen heutigen Blog-Eintrag aufmerksam:

Antwort des Bundespräsidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer:

Ich beziehe mich auf meine Anfrage vom 10.04.12 und auf meine Erinnerung vom 11.05.12 an den Bundespräsidenten Joachim Gauck über die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer und gebe nachstehend die Antwort des Bundespräsidenten wieder, die ich am 22.05.2012 per E-Mail bekommen habe:

Betr.: Ihre Anfrage vom 10. April 2012
Sehr geehrte Frau Lopez,

für Ihre E-Mails vom 10. April 2012 und 11. Mai 2012 an Bundespräsident Joachim Gauck danke ich Ihnen. Er hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten. In Ihren Zuschriften, die Sie zeitgleich unter http://www.jocelyne-lopez.de/blog/ veröffentlicht haben, äußern Sie sich kritisch zu der Auszeichnung von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolf Singer und bitten um nähere Auskünfte. Ich bitte um Nachsicht, dass meine Antwort sich wegen der vorrangigen Erledigung termingebundener Aufgaben verzögert hat. Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass offene Briefe üblicherweise nicht beantwortet werden.

Am 16. Mai 2011 hat der damalige Bundespräsident Christian Wulff Herrn Professor Singer auf Vorschlag des Hessischen Ministerpräsidenten für seine besonderen Verdienste um den Forschungsstandort Deutschland das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Herr Professor Singer gehört zu den weltweit führenden Neurowissenschaftlern und gilt als Kopf der modernen Neurowissenschaften in Deutschland. Die Ergebnisse seiner experimentellen Forschungen sind von weitreichender Bedeutung und liefern einen grundlegenden Beitrag zum Verständnis neuronaler Mechanismen und Prozesse. Für sein Wirken wurde er bereits mehrfach geehrt, z. B. mit dem "Communicator-Preis - Wissenschaftspreis des Stifterverbandes" der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zudem engagiert sich Herr Professor Singer weit über seine beruflichen Verpflichtungen hinaus für die Belange der Wissenschaft. Auch gehört er zahlreichen Kuratorien, Fachbeiräten und -verbänden, wissenschaftlichen Kommissionen und Akademien an, wie z. B. dem Kuratorium der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften in Rom.

Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen. Herr Professor Singer bewegt sich mit seinen Forschungen im rechtlichen Rahmen.

Es ist dem Bundespräsidenten bewusst, dass die Verdienste von Persönlichkeiten um das Gemeinwohl in der Bevölkerung durchaus unterschiedlich bewertet werden und eine Auszeichnung nicht gleichermaßen auf eine allgemeine Zustimmung stößt, insbesondere dann nicht, wenn wie im Falle dieser Verleihung das hohe Gut des Tierschutzes, das als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, betroffen ist. Ich darf Ihnen bestätigen, dass dem Bundespräsidenten gesellschaftliches Engagement zugunsten des Schutzes der Tiere ein besonderes Anliegen ist, das er ebenfalls immer wieder mit der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sichtbar hervorhebt und würdigt.

Auch wenn Sie sich der Entscheidung des Bundespräsidenten nicht anschließen können, hoffe ich, dass ich Ihnen mit diesen Erläuterungen seine Beweggründe näher bringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
__________________________________
Leiterin der Ordenskanzlei
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1, 10557 Berlin
Internet: http://www.bundespraesident.de

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
Hallo zusammen,

Ich mache auf meine heutige Antwort an den Bundespräsidenten Joachim Gauck aufmerksam:

Meine Antwort an Bundespräsidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer :



Ich verweise auf die Antwort des Bundespräsidenten Joachim Gauck wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer vom 22.05.2012 und gebe nachstehend den Text der Antwort wieder, die ich heute per E-Mail an Herrn Joachim Gauck geschickt habe:


An Herrn Bundespräsidenten Joachim Gauck

Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012
Meine Erinnerung vom 11.05.12
Antwort vom 22.05.2012 der Ordenskanzlei – Bundespräsidialamt (nachstehend)


Sehr geehrter Herr Bundespräsident Gauck,

ich erhebe Widerspruch und Beschwerde gegen die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei auf meine Anfrage hinsichtlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse an den Hirnforscher Prof. Dr. Wolf Singer: Ich sehe meine rechtlich begründeten punktuellen Fragen als nicht beantwortet an.

Bei der Verleihung einer Auszeichnung wie das Bundesverdienstkreuz hat die gesamte Bevölkerung Deutschlands Anspruch auf Transparenz der Verdienste der geehrten Personen im Dienste der Allgemeinheit und auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es müssen in der Regel überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden, die die Begründung zulassen.

Die Aufzählung der Beziehungen und Freunden der geehrten Person hebt nicht das nationale Recht auf, denn niemand steht über dem Gesetz. Ich kann demzufolge diese Aufzählung nicht so stehenlassen und sehe mich veranlasst, mich weiterhin für eine Klärung der Begründung der Entscheidung Ihres Vorgängers Christian Wulff einzusetzen. Auch die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Entscheidung muss geprüft werden, wobei in einem Rechtsstaat der Bürger als Souverän in der Verantwortung und in der Pflicht steht.

Weder die Aufzählung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland dürfen begründen, daß das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der langjährigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Behörde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspräsidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung.

Vor diesem Hintergrund kann ich die im Betreff genannte Antwort der Ordenskanzlei nicht hinnehmen und erlaube mir die Frage, wer bei unterschiedlichen Auffassungen die zuständige und verantwortliche Behörde oder zuständige und verantwortliche Volksvertretung für die Klärung dieses Sachverhaltes ist.

Ich würde mich auf eine Beantwortung meiner Frage bis zum 21.06.2012 freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Jocelyne Lopez


Mitunterzeichnende:
Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 

Aus der Antwort vom 22.05.12 der Ordenskanzlei des Bundespräsidialamts:

[...] Am 16. Mai 2011 hat der damalige Bundespräsident Christian Wulff Herrn Professor Singer auf Vorschlag des Hessischen Ministerpräsidenten für seine besonderen Verdienste um den Forschungsstandort Deutschland das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Herr Professor Singer gehört zu den weltweit führenden Neurowissenschaftlern und gilt als Kopf der modernen Neurowissenschaften in Deutschland. Die Ergebnisse seiner experimentellen Forschungen sind von weitreichender Bedeutung und liefern einen grundlegenden Beitrag zum Verständnis neuronaler Mechanismen und Prozesse. Für sein Wirken wurde er bereits mehrfach geehrt, z. B. mit dem “Communicator-Preis – Wissenschaftspreis des Stifterverbandes” der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zudem engagiert sich Herr Professor Singer weit über seine beruflichen Verpflichtungen hinaus für die Belange der Wissenschaft. Auch gehört er zahlreichen Kuratorien, Fachbeiräten und -verbänden, wissenschaftlichen Kommissionen und Akademien an, wie z. B. dem Kuratorium der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften in Rom.

Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen. Herr Professor Singer bewegt sich mit seinen Forschungen im rechtlichen Rahmen.[...]


Aus dieser Antwort geht nicht hervor, dass "ein sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging", sondern es sieht in meinen Augen eher so aus, als ob diese Antwort ein 12-jähriges Kind abservieren sollte. Es sieht eher so aus, als ob das „Prüfverfahren“ nach folgenden Kriterien vorgenommen wurde:

1) Pauschale Behauptung, dass Wolf Singer „zu den weltweit führenden Neurowissenschaftlern und Kopf der modernen Neurowissenschaften in Deutschland“ gelten würde. Ein Floskel. Kein Wort über die Tatsache, dass ausgerechnet die eigenen Thesen von Wolf Singer in der Hirnforschung in der Fachwelt und sogar auch in den Medien stark umstritten sind. Einzig ein Blick in seiner Wikipedia-Seite hätte der Ordenskanzlei sogar genügt, um ein bisschen davon zu erfahren. Die Mühe hat sie sich wohl nicht gegeben.

2) Erwähnung der zahlreichen vorherigen Ehrungen von Wolf Singer, nach dem Motto: "Wenn einer schon so viele Ehrungen bekommen hat, dann brauchen wir das nicht zu prüfen, das geht schon in Ordnung, klatschen wir noch eine dazu".

3) Erwähnung seiner Beziehungen und Einflüsse im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland. Seit wann wird man mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt, wenn man viele Beziehungen und Freunden in der Industrie und der Wirtschaft hat?

4) Wo bleibt die Aufzählung seiner Verdienste im Bereich des Tierschutzes, die gerade das Thema unserer Anfrage waren? Kein Wort darüber.

5) Hat die Ordenskanzlei etwa nicht mitgekriegt, dass gerade Tierversuche in der Grundlagenforschung und gerade Primatenversuche seit mehreren Jahren international stark in Frage gestellt werden (aus wissenschaftlichen, ethischen und juristischen Gründen), in Deutschland insbesondere seit 2002, wo der Tierschutz in der Verfassung als Staatsziel verankert wurde, wobei es sogar schon in Deutschland zur Verweigerung von Genehmigungen durch die Behörde und durch Gerichtsurteile Anlaß gegeben hat (Berlin, München, Bremen)?

6) Hat die Ordenskanzlei etwa nicht mitgekriegt, dass vor diesem Hintergrund die pauschale Behauptung „Herr Professor Singer bewegt sich mit seinen Forschungen im rechtlichen Rahmen“ nicht nachgeprüft wurde und dass sogar aktuell zwei Fachaufsichtsbeschwerde vor dem Hessischen Parlament wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetzt vorliegen?

Diese Antwort der Ordenskanzlei ist eine Antwort, die ein 12-jähriges Kind imponieren und abservieren sollte. Wir sind mündige Bürger. Wir sind die Souveräne. Alle staatliche Einrichtungen, einschließlich dem Bundespräsidialamt, sind unsere Dienstleister und schulden uns Rechenschaft für ihre Entscheidungen. Wir lassen uns nicht abservieren.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
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Jeder Bürger ist auch gesetzlich berechtigt, die genauen Hintergründe einer Ordenverleihung zu hinterfragen und ggfs. zu widersprechen, siehe zum Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Verdienstorden_der_Bundesrepublik_Deutschland


Aberkennung

Trotz des Prüfverfahrens erhielten auch "schwarze Schafe" die Auszeichnung. Beispielsweise sorgte 1964 der Fall von Heinrich Bütefisch für Aufsehen. Der Manager saß im Aufsichtsrat der Ruhrchemie AG in Oberhausen und wurde von Mitgliedern des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) für den Orden vorgeschlagen. Das Düsseldorfer Ordenreferat prüfte beim Verfassungsgericht und beim Justizministerium und fand offenbar nichts gegen ihn Vorliegendes; Bütefisch erhielt den Orden - 16 Tage später wurde er ihm aberkannt. Ein Bürger hatte Bütefisch erkannt und darauf hingewiesen, dass dieser, ehemaliger Chef der mitteldeutschen Leunawerke der IG Farben, 1948 bei den Nürnberger Prozessen angeklagt gewesen war und wegen Ausbeutung der Arbeit von KZ-Insassen von den Alliierten zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war.[7][8][9] Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller forderte die postume Aberkennung der Orden für Tito und Ceausescu.[10]

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
Hallo zusammen,

Ich verweise auf unsere Beschwerde vom 24.05.12 an das Bundespräsidialamt wegen Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Tierquäler Prof. Dr. Wolf Singer. Ich habe am 07.06.12 folgende E-Mail-Antwort von der Ordenskanzlei erhalten:



Von der Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespräsidialamt, Berlin
Von der Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespräsidialamt, Berlin
Datum 07.06.12
Ihre Anfrage vom 24. Mai 2012

Sehr geehrte Frau Lopez,


für Ihre E-Mail vom 24. Mai 2012 danke ich Ihnen.

Sie bringen darin zum Ausdruck, dass Sie weiterhin nicht mit der Entscheidung des Bundespräsidenten, Herrn Prof. Dr. Wolf Singer, zu ehren, einverstanden sind, trotz der Ihnen übermittelten Erläuterungen der Beweggründe.

Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (Ordensgesetz) die Stiftungs- und Verleihungsbefugnis für Orden und Ehrenzeichen ausdrücklich dem Bundespräsidenten zugewiesen hat (§ 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes). Verleihungen sind Präsidialakte, die auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse ergehen. Es handelt sich bei einer Verleihung um einen außerrechtlichen Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf. Die Ordensverleihung dient dem Dank und der Anerkennung eines rechtlich nicht erzwingbaren Verhaltens. Aufgrund dieses Charakters sind Ordensverleihungen gerichtlich nicht nachprüfbare, außerrechtliche Gunsterweise, die gerichtlicher Nachprüfung weder bei positiver noch bei negativer Entscheidung des Verleihungsberechtigten unterliegen.

Zudem möchte ich abschließend darauf hinweisen, dass ein wesentliches Element des Ordenswesens der Grundsatz der Vertraulichkeit der Ordensangelegenheiten ist (Ziffer VIII der Ausführungsbestimmungen zum Statut des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland).

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
__________________________________
Leiterin der Ordenskanzlei
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1, 10557 Berlin
Internet: http://www.bundespraesident.de

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
Hallo zusammen,

Wir haben heute erneut eine Beschwerde per E-Mail an das Bundespräsidialamt wegen seiner Antwort vom 07.06.12 in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Tierquäler Wolf Singer eingereicht:

An Frau Susanne Bos-Eisolt, Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespräsidialamt, Berlin
An Frau Susanne Bos-Eisolt, Leiterin der Ordenskanzlei, Bundespräsidialamt, Berlin

Betr.: Bundesverdienstkreuz 1. Klasse an Prof. Dr. Wolf Singer
Meine Anfrage vom 10.04.2012
Meine Erinnerung vom 11.05.12
Ihre Antwort vom 22.05.2012 (nachstehend)
Mein Widerspruch und Beschwerde vom 24.05.12 (nachstehend)
Ihre Antwort vom 07.06.12 (nachstehend)
Heutiger Widerspruch und Beschwerde

Sehr geehrte Frau Bos-Eisolt,

ich danke für Ihre o.g. Antwort vom 07.06.12 auf meine Beschwerde vom 24.05.12 in der im Betreff genannten Angelegenheit.

Leider kann ich auch Ihre erneute Antwort nicht unwidersprochen hinnehmen. Es ergibt sich aus meiner Sicht zwischen Ihren beiden Antworten ein grundsätzlicher Widerspruch, der dringend Klärung bedarf:
1) Am 22.05.2012 stellten Sie auf meine Anfrage hin die Begründungen dar, die nach einem „ sehr sorgfältigen und umfangreichen Prüfverfahren“ zu der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer durch den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zugrunde gelegt wurden:
Zitat Frau Bos-Eisolt: „Ich darf Ihnen versichern, dass der Ordensverleihung ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren. Dabei wurde auch das Thema Tierschutz gesehen.“
2) In meiner Antwort als Widerspruch und Beschwerde vom 24.05.12 habe ich beanstandet, dass die von Ihnen aufgeführten Verdienste von Prof. Dr. Wolf Singer aus meiner Sicht keine stichhaltigen Begründungen für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes durch Christian Wulff darstellen:
Zitat Jocelyne Lopez: „Weder die Aufzählung der Beziehungen von Prof. Dr. Wolf Singer noch die Darstellung seiner Verdienste im wirtschaftlichen Bereich für den Forschungsstandort Deutschland dürfen begründen, daß das seit 2002 in der deutschen Verfassung verankerte Staatsziel des Tierschutzes missachtet wird. Es besteht nämlich ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der langjährigen Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer und zwei Fachaufsichtsbeschwerden wurden in diesem Zusammenhang am 05.04.12 und am 11.04.12 vor dem Landesparlament Hessen eingereicht, wegen gesetzwidrigem Verhalten der Behörde, die diese Experimente genehmigt (Regierungspräsidium Darmstadt), ebenso hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der EU-Antikorruptionsvereinbarung.“
3) In Ihrer Antwort vom 07.06.12 führen Sie widersprüchlicher Weise dann neu aus, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes keiner Begründung bedarf:
Zitat Frau Bos-Eisolt: „Es handelt sich bei einer Verleihung um einen außerrechtlichen Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf.“
Aus dieser Aussage darf man dann schließen, dass in diesem Fall doch kein "sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren“ stattgefunden hat, sondern dass der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ erteilt hat.
Diese Aussage, dass die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes „ein Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ sei, steht aus meiner Sicht in Widerspruch zu drei Tatsachen:
1) zu der Tatsache, dass Sie in Ihrer Antwort vom 22.05.12 doch Begründungen dargelegt haben;
2) zu der Tatsache, dass die Ordenskanzlei sehr wohl zuständig für die Prüfung der Begründungen einer Ordensverleihung ist, wie es zum Beispiel aus Informationen aus den Medien hervorgeht, siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordenskanzlei
Zitat Wikipedia: „Die Ordenskanzlei ist eine Dienststelle im Bundespräsidialamt der Bundesrepublik Deutschland und befindet sich in Berlin. Sie ist zuständig für die Prüfung von Auszeichnungsvorschlägen, insbesondere bei der Verleihung des Bundesverdienstordens in letzter Instanz. Weitere vom Bundespräsidenten gestiftete, genehmigte oder anerkannte Ehrenzeichen im Bereich der Wissenschaften, der Künste, des Sports, des Rettungswesens werden vom Bundespräsidialamt geprüft. Als Referatsleiterin des zuständigen Referates 05 ist Susanne Bos-Eisolt (Stand: Mai 2007).
3) zu der Tatsache, dass jeder Bürger berechtigt ist, die Begründungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes zu hinterfragen und sogar in Frage zu stellen, siehe z.B. Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Verdienstorden_der_Bundesrepublik_Deutschland
Zitat Wikipedia: Aberkennung
„Trotz des Prüfverfahrens erhielten auch „schwarze Schafe“ die Auszeichnung. Beispielsweise sorgte 1964 der Fall von Heinrich Bütefisch für Aufsehen. Der Manager saß im Aufsichtsrat der Ruhrchemie AG in Oberhausen und wurde von Mitgliedern des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) für den Orden vorgeschlagen. Das Düsseldorfer Ordenreferat prüfte beim Verfassungsgericht und beim Justizministerium und fand offenbar nichts gegen ihn Vorliegendes; Bütefisch erhielt den Orden – 16 Tage später wurde er ihm aberkannt. Ein Bürger hatte Bütefisch erkannt und darauf hingewiesen, dass dieser, ehemaliger Chef der mitteldeutschen Leunawerke der IG Farben, 1948 bei den Nürnberger Prozessen angeklagt gewesen war und wegen „Ausbeutung der Arbeit von KZ-Insassen“ von den Alliierten zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Literaturnobelpreisträgerin Herta Müller forderte die postume Aberkennung der Orden für Tito und Ceausescu.“
Ich kann vor dem Hintergrund dieser Widersprüche in Ihren beiden Antworten und im Hinblick auf die Informationen über die Rahmenbedingungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes, die aus den Medien zu entnehmen sind, Ihre Antwort vom 07.06.12 nicht ohne Weiteres hinnehmen und erhebe erneut Widerspruch und Beschwerde.


Es ist schlecht vorstellbar, dass das Bundespräsidialamt rechtlich die letzte Instanz bei etwaigen Infragestellungen seiner Verleihungen des Bundesverdienstkreuzes ist und dementsprechend willkürlich selbst entscheiden kann, ob eine Verleihung im Rahmen eines „sehr sorgfältigen und umfangreichen Prüfverfahrens“ der Begründungen erfolgt, wie Sie es in Ihrer Antwort vom 22.05.12 dargelegt haben, oder aber ob die Verleihung als „einen Gunsterweis“ vorgenommen wird, „der keiner Begründung bedarf“, wie Sie es in Ihrer Antwort vom 07.06.2012 ausführen. Dies wäre im Rahmen der einklagbaren Rechtsvorschriften eine erhebliche Rechtslücke, die eine Klärung über den weiteren Fortgang der Angelegenheit unbedingt erfordert, denn niemand steht über dem Gesetz.


Ich möchte Sie dringend auf mein besonderes Bedürfnis nach Erfüllung der Art. 1 III und Art. 20 III Grundgesetz hinweisen.


Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, mir bis zum 10. Juli 2012 die höchstnächste Instanz zur rechtlichen Prüfung der Entscheidung des Bundespräsidialamtes zu nennen.

Ich danke im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez


Mitunterzeichnende:

Gabriele Menzel
Gerhard Oesterreich
Dagmar Seliger
Roswitha Taenzler
Gisela Urban
Aktionsgemeinschaft gegen Tierversuche FFM. INT.
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh – Menschen für Tierrechte


Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
Hallo zusammen,

Ich beziehe mich auf unsere letzte Beschwerde vom 10.06.12 an das Bundespräsidialamt Berlin über die Klärung der Begründungen der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Prof. Dr. Wolf Singer, da weiterhin keine Transparenz über seine Verdienste (insbesondere im erwähnten Bereich "Tierschutz") herbeigeführt wurden.


Am 20.06.2012 erhielten wir folgende E-Mail Antwort:


Ihre E-Mail vom 10. Juni 2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

für Ihre E-Mail vom 10. Juni 2012 danke ich Ihnen.

Entgegen Ihren Ausführungen vermag ich keine Widersprüche in meinen Antworten an Sie zu erkennen. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, handelt es sich bei einer Verleihung in rechtlicher Hinsicht um einen außerrechtlichen Gunsterweis. Die Entscheidung des Bundespräsidenten, eine Verleihung vorzunehmen bzw. dies nicht zu tun, basiert auf der Grundlage und in Beachtung der Stiftungserlasse. Das Bundespräsidialamt unterstützt den Bundespräsidenten bei seiner Entscheidung im Vorfeld der Ordensverleihung mittels umfangreicher Prüfungen. Eine nächsthöhere Instanz, die den Präsidialakt des Bundespräsidenten prüft, gibt es nicht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen auf weitere Schreiben gleichen Inhalts keine anderen Auskünfte erteilt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Bos-Eisolt
__________________________________
Leiterin der Ordenskanzlei
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1, 10557 Berlin
Internet: www.bundespraesident.de

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
Hallo zusammen,

Ich mache auf meinen heutigen Blog-Eintrag aufmerksam: Strafanzeige gegen Christian Wulff wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer


Am 25.06.12 habe ich eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff an die Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.


Die Hintergründe meiner Strafanzeige sind folgende:


- Am 16. Mai 2011 hat der damalige Bundespräsident Christian Wulff dem Hirnforscher Wolf Singer auf Vorschlag des Hessischen Ministerpräsidenten Michael Boddenberg das Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse verliehen, u.a. für „sein überragendes Engagement im Bereich des Tierschutzrechts“.



- Diese Begründung ist in weiten Schichten der Bevölkerung, insbesondere unter Tierfreunden, Tierschützern und Tierrechtlern, auf völliges Unverständnis gestoßen und wurde als schockierend und sogar als skandalös empfunden: Wolf Singer ist im Gegenteil als berüchtigter Tierexperimentator in der Öffentlichkeit bekannt, der seit 30 Jahren entsetzliche und stark umstrittene Experimente an hochempfindlichen Tieren durchführt (insbesondere an Primaten und Katzen). Zahlreiche Tierschützer aus der Bevölkerung und Tierschutzvereine haben dagegen protestiert, die große Tierschutzorganisation „Ärzte gegen Tierversuche e.V.“ hat sogar um eine Protestbrief-Aktion an den hessischen Staatsminister Michael Boddenberg gegen diese Verleihung aufgerufen, die sie als Fehlentscheidung und als schändlich ansieht.



Wir sind eine Gruppe von Tierrechtlern und haben am 10.04.12 vor diesem Hintergrund eine Anfrage an das Bundespräsidialamt gerichtet, das zuständig für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes ist, um Informationen über die genaueren Begründungen dieser Verleihung zu erfragen, die im Gesamtkontext der Forschung von Wolf Singer als äußerst befremdlich und intransparent wirken:
1. Die eigenen, wissenschaftlichen Thesen von Prof. Wolf Singer (die er aus seinen Tierversuchen abgeleitet haben will), sind in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten wissenschaftlich stark umstritten.


2. Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Primatenversuche von Wolf Singer. Die Genehmigung für ähnliche Primatenversuche wurde schon in Bremen, München und Berlin von den Behörden und von der Gerichtsbarkeit verweigert. Unterstützt von der Mehrheit der Bremer Bevölkerung hat z.B. der Bremer Senat einstimmig den Rückzug aus den Primatenversuchen für das Land Bremen beschlossen.


3. Unsere Fragen an das Regierungspräsidium Darmstadt (die genehmigende Behörde für die Tierversuche von Wolf Singer) über die genauen Prüfkriterien und Begründungen der erteilten Genehmigungen sind unbeantwortet geblieben. Wir haben am 05.04.12 und am 11.04.12 aus diesem Grund zwei Fachaufsichtsbeschwerden vor dem Landesparlament Hessen eingereicht (die Termine der Sitzungen für die Behandlung unserer Fachaufsichtsbeschwerden sind noch nicht bekannt).


Die Ordenskanzlei des Bundespräsidialamts hat zwar erst einmal auf unsere Anfrage hin versichert, dass der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Wolf Singer „einem sehr sorgfältigen und umfangreichen Prüfverfahren vorausging“, in dem auch „das Thema Tierschutz gesehen wurde“, hat jedoch keine Transparenz über die Begründungen dieser Verleihung herbeigeführt: Die Antwort bestand aus Floskeln über das Ansehen von Wolf Singer und aus der Aufzählung seiner gesellschaftlichen Beziehungen und Einflußmöglichkeiten.



Die Ordenskanzlei ist mit keinem Wort auf die Einwände eingegangen, die gegen eine Verleihung des Ordens sprechen und angeführt wurden, und hat schließlich widersprüchlicher Weise mitgeteilt, dass Christian Wulff im Rahmen der Stiftungserlasse die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf”, getätigt hat.



Aufgrund dieser ausweichenden und widersprüchlichen Aussagen der Ordenskanzlei ist die Vermutung erlaubt, dass die Verleihung aus anderen Gründen erteilt wurde, möglicherweise aus der Verflechtung von wirtschaftlichen Interessen. Dies sollte aus meiner Sicht von der Staatsanwaltschaft geprüft werden und ist der Anlaß meiner Strafanzeige vom 25.06.12.

Jocelyne Lopez



NB: Den Text meiner Strafanzeige finden Sie am Schluß der kompletten, aktuellen Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:
Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden
 
Hallo zusammen,

Zu näheren Informationen über die Erstattung der Anzeige gegen Christian Wulff:

Eine Strafanzeige kann bei einem öffentlichen Anliegen von jedem einzelnen Bürger gegen jede Behörde (Exekutive) oder gegen jeden Politiker (Legislative/Exekutive) erstattet werden, denn niemand steht über dem Gesetz - auch der Staatsoberhaupt nicht. Wenn bei einer Auseinandersetzung mit Behörden die Sachlage bzw. die Rechtsauffassung sich widersprechen, ist dann die Staatsanwaltschaft dafür zuständig die Rechtslage zu prüfen und ob Gesetze eingehalten würden, wobei alle Bürger vor dem Gesetz gleich sind - auch der Staatsoberhaupt. Es wurde in der Vergangenheit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in verschiedenen Fällen gegen Politiker oder Behörden eingeleitet, nicht nur gegen Christian Wulff. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt zum Beispiel aktuell gegen Christian Wulff in einer anderen Angelegenheit: http://www.spiegel.de/politik/deutschlan…n-a-840613.html

In diesem Fall:

Das Bundesverdienstkreuz ist eine hohe Auszeichnung, die im Namen der ganzen Bevölkerung Deutschland verliehen wird. Sie ist sozusagen eine symbolische Aufforderung des Staatsoberhauptes an die gesamte Bevölkerung, der damit geehrten Person für außergewöhnliche Leistungen im Dienste der Allgemeinheit zu danken, sie zu bewundern und als Vorbild anzusehen.

Wenn in breiten Schichten der Bevölkerung Deutschlands Unverständnis, Entrüstung und Proteste bei einer Verleihung zu erwarten sind, was im Fall von Prof. Wolf Singer zutrifft und auch tatsächlich eingetreten ist, ist es ein eindeutiges Zeichen, dass es auf jeden Fall berechtigt ist, die Entscheidung zu hinterfragen und ggfs. in Frage zu stellen.

Hier sollten die Begründungen ganz besonders sorgfältig vom Staatsoberhaupt dargelegt werden, damit allgemeine Akzeptanz erzielt wird. Das Gegenteil ist geschehen, wobei es aus der Seite der Allgemeinheit zurzeit nicht zu erkennen ist, aus welchen Gründen keine Begründungen für die Verleihung darzulegen sind.

Ein Bundespräsident muß nicht selbst die Leistungen aller Personen genau kennen, die ihm für die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes vorgeschlagen werden. Dafür wird er eben von einer Abteilung des Bundespräsidialamts beraten, die ein Prüfverfahren vornimmt: Die Ordenskanzlei.

1) Entweder wurde Christian Wulff nicht von der Ordenskanzlei darüber informiert, dass wesentliche und langjährige Umstände gegen die Verleihung des Ordens an Wolf Singer sprachen, dass Proteste von breiten Schichten der Bevölkerung zu erwarten seien, und dass sogar ein Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz im Zusammenhang mit seinen Forschungsmethoden besteht. Darüber hätte die Ordenskanzlei Christian Wulff in ihrem Prüfungsbericht informieren sollen, wenn tatsächlich der Verleihung „ein sehr sorgfältiges und umfangreiches Prüfverfahren vorausging, an dem zahlreiche fachliche Stellen beteiligt waren“. Ob die Ordenskanzlei es getan hat ist unbekannt. Sie würde aber dann in der Lage sein, auch Bürgern ohne Weiteres auf Anfrage zu erklären, welche Verdienste von Wolf Singer im Rahmen seines „herausragenden Engagements für das Tierschutzrecht“ zugrunde gelegt wurden, wenn „auch das Thema Tierschutz" beim Prüfverfahren "gesehen wurde".


2) Oder hat Christian Wulff ungeachtet von jeglicher Prüfung die Verleihung als „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ getätigt. Die Frage ist hier, ob die Stiftungserlasse eine Verleihung im Namen der ganzen Bevölkerung Deutschlands ohne Begründung gegenüber der Bevölkerung zulassen, vor allem wenn Unverständnis, Proteste und Widerstand aus der Bevölkerung zu erwarten sind.

Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
Der Hirnforscher Wolf Singer wehrt sich gegen den Tierschutz als Staatziel



Noch 1999 setze sich der Hirnforscher und berüchtigte Tierexperimentator Wolf Singer in einem Dialog mit Prof. Leo Montada gegen eine Novellierung des Tierschutzgesetzes zur Wehr, pochte auf ein Scheitern der Aufnahme des Tierschutzes in der Verfassung als Staatsziel und zeigte sich äußerst selbstsicher, dass er seine Forschungsmethoden in der Grundlagenforschung bis zum Verfassungsgericht mit Erfolg verteidigen wird:

http://www.gegenworte.org/heft-4/singer4.html


Zitat Prof. Wolf Singer:
[...] Das birgt potentielle Probleme, wenn Tierversuchsgegner diese Novellierung für ihre Zwecke nutzen und über den Klageweg wissenschaftliche Arbeit behindern werden. Wir haben ja bereits ein sehr strenges Tierschutzgesetz, das erst vor kurzem novelliert worden ist. Es erzeugt zwar enorm viel Bürokratie und ist ein Mißtrauensvotum der Gesellschaft uns gegenüber, diskriminiert uns auch gegenüber anderen Tiernutzern, weil die für das Töten von Tieren viel weniger Rechtfertigungszwang haben, aber wir können damit leben. Das Problem mit der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel ins Grundgesetz ist, daß es dann neben dem Artikel 5 'Forschung und Wissenschaft sind frei', einen weiteren Artikel im Grundgesetz gibt, der sich speziell mit der Schutzbedürftigkeit der Tiere befaßt und der, falls er nun kommen sollte, gegen den Artikel 5 gerichtswirksam ausgespielt werden kann. Sollte der Tierschutz Verfassungsrang bekommen, muß der Richter zwei Rechtsgüter gegeneinander abwägen.

Wir werden sicher auch dann Musterprozesse gewinnen, weil die Schutzbedürfnisse des Menschen höherrangig sind als der Schutz der Tiere, wenn denn der Nachweis gelingt, daß das, was die Grundlagenforscher machen, letztlich Leid für Menschen verringert. Wovor wir jetzt schon Angst haben, sind die einstweiligen Verfügungen, die je nach Gutdünken der Richter unsere Arbeit über Jahre lahmlegen können, bis wir beim Verfassungsgericht gelandet sind und dort wohl gewinnen werden. Aber das kann doch erheblich viel Sand ins Getriebe streuen, und das ist das erklärte Ziel der Tierschutzverbände. Sie haben das auch so formuliert. [...]


Der Gesetzgeber hat wohl einen Strich durch seine Rechnung gezogen: 2002 wurde doch die Novellierung zum verstärkten Schutz der Tiere vorgenommen: Der Tierschutz hat Verfassungsrang erhalten und wurde als Staatziel erklärt.


Der Gesetzgeber hat sich wohl hier von tiefgreifenden Änderungen in der emotionellen und ethischen Haltung der Mehrheit der Bürger im Zusammenhang mit ihrer Verantwortung gegenüber Tieren leiten lassen, wie Prof. Montana es auch in diesem Dialog darstellt:



Zitat Prof. Leo Montada:
[...] Forschungsfreiheit im Sinne, daß alle forschen dürfen, wie sie wollen, was sie wollen und an wem sie wollen, besteht auch bisher nicht. Es sind zwar bisher Klagen von Tierschützern abgewiesen worden mit Verweis auf die Forschungsfreiheit, aber diese Urteile sind nicht auf Dauer bindend. Tierschutz ist zu einem ethischen Anliegen geworden. Die anthropozentrische Ethik wird immer häufiger kritisiert, eine Tierethik, auch eine Ökosystem Ethik wird propagiert. Auch wenn, wie Jürgen Mittelstraß kürzlich konstatierte, die rationale Begründung fehlt oder die Begründung angreifbar ist: Die neuen Ethiken gewinnen an Zustimmung. Die Rechte der Tiere auf Achtung ihrer Würde, auf Entfaltung ihrer natürlichen Anlagen, artgerechte Umwelt, Freiheit von (vermeidbarem) Leid haben Eingang in das Tierschutzgesetz gefunden. Und die Verantwortung des Menschen für Tiere ist als Pflicht formuliert. Als Konsequenz ist eine weitere Beschränkung der Freiheitsrechte der Forscher zu erwarten, es sei denn, es werden weitere ethische Rechtfertigungen für den Vorrang der Forschungsfreiheit vor den Tierrechten vorgebracht. Ethischen Argumenten kann man nur mit ethischen Argumenten begegnen.



Schon in Berlin und München hat diese Novellierung Auswirkung gezeigt: Ähnliche Primatenversuche in der Grundlagenforschung, wie Wolf Singer sie seit Jahrzehnten durchführt, wurden von den bisher genehmigenden Behörden untersagt.


Auch „Musterprozesse“ wurden inzwischen nicht „sicher gewonnen“, wie Wolf Singer es 1999 angekündigt hat: Die Primatenversuche seines Schülers Andreas Kreiter in Bremen wurden z.B. sowohl von der Volksvertretung (Bremer Senat), als auch von der genehmigenden Behörden und von der Gerichtsbarkeit untersagt, siehe: Der Fall Bremen.


Wolf Singer ist entschlossen, seine eigenen ethischen Vorstellungen, seine eigenen wissenschaftlichen Thesen und seine Forschungsmethoden bis vor den Verfassungsrichtern zu verteidigen und dabei zu gewinnen.
Wir auch.


Viele Grüße
Jocelyne Lopez
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Ich verweise auf meinen heutigen Blog-Eintrag:


Beschwerde wegen Einstellung meiner Anzeige gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff in Sache Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer


Viele Grüße
Jocelyne Lopez



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Siehe auch komplette, aktuelle Zusammenstellung unserer Austausche mit Behörden im Zusammenhang mit den Tierexperimenten von Wolf Singer unter folgendem Link in diesem Blog:

Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden
.



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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)
 
Ich wünsche dir noch viel Kraft bei deinem Einsatz gegen die Ignoranz von Menschen die nicht sehen wollen was hinter gut versperrten Türen "zum Wohle der Menschheit" geschieht....

Denn die im Dunkeln sieht man nicht ....lassen wir sie nicht allein


In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

lg terrier
 
Denn die im Dunkeln sieht man nicht ....lassen wir sie nicht allein


In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.
(anonym)

lg terrier

Nein, terrier, wir lassen sie nicht allein.
Die Kraft dafür werden wir immer wieder finden, immer wieder.

Liebe Grüße
Jocelyne Lopez
 
Hallo zusammen,

Es geht weiter...

Ich verweise auf meinen heutigen Blog-Eintrag:

Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen Einstellung meiner Anzeige gegen Christian Wulff


Viele Grüße
Jocelyne Lopez





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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.

(anonym)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

Es hat sich eine neue Entwicklung in dieser Angelegenheit ergeben, siehe mein heutiger Blog-Eintrag:

Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer


Viele Grüße
Jocelyne Lopez


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In Liebe und zärtlichem Gedenken der vergessenen Tiere,
in Stehsärgen ohne Nächte und Tage,
in den Forschungslaboratorien von Medizin und Wissenschaft,
denn sie sind die Opfer eines endlosen, irren Verbrechens.


(anonym)
 
Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage. Die bisherige Auseinandersetzung mit den Behörden haben wir fortlaufend zusammengestellt: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Nachstehend eine weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit nach meiner Beschwerde vom 05.10.2012 an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt:



22.10.2012 – Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M.:

AZ 3 Zs 2349/12

In der Anzeigesache gegen Herrn Wolf Singer
wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das TSchG

wird die Beschwerde der Frau Jocelyne Lopez vom 05.10.2012 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 24.09.2012 (Aktenzeichen 8940 Js 242427/12) verworfen.

Gründe:

Die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist nicht zu beanstanden. Der hier überprüfte angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtlage.

Nach § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft nur dann berechtigt und verpfichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer strafbaren Handlung gegeben sind.

Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft den danach erforderlichen sog. “Anfangsverdacht” zu Recht verneint. Dies ergibt sich aus Folgenden:
Weder aus der Strafanzeige vom 25.06.2012 noch aus der Beschwerde ergeben sich bei der insoweit gebotenen objektiven Betrachtungsweise hinreichende konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Beanzeigte gegen das TSchG verstoßende strafbare Tierversuche durchgeführt hat, wie dies von der Beschwerdeführerin ledigich gemutmaßt wird.

Relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erwägungen, die zu einer abweichenden Würdigung Anlass geben müssten, sind weder der Beschwerde zu entnehmen, noch ersichtlich.

Da die Beschwerdeführerin hinsichtlich des gegen den Beanzeigten erhobenen Vorwurfs des Verstoßes gegen das TSchG nicht als “Verletzte” im Sinne des § 172 StPO anzusehen und daher auch für sie ein förmlicher Rechtsbehelf gegen den angefochtenen Bescheid nicht gegeben ist, erfolgte dessen Überprüfung auf die Beschwerde hin im Wege der Dienstaufsicht.

Auch gegen den hiermit ergehenden Bescheid ist ein förmlicher Rechtsbehelf nicht gegegen.

Im Auftrag
Dr. Günther
Oberstaatsanwalt




06.11.12 – Mein Widerspruch und Beschwerde an die Generalbundes-anwaltschaft, Karlsruhe

Betr.:
Tierschutz – Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der Tierexperimente des Hirnforschers Wolf Singer

Meine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Frankfurt, eingeleitet am 21.09.12 von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Oberstaatsanwältin Kuppe, General-staatsanwaltschaft Berlin – AZ: 222 Js 915/12)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 (Staatsanwalt Lindgens – AZ 8940 Js 242427/12)

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. (Siehe Anlage)

Einstellung meiner Anzeige durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 (Oberstaatsanwalt Dr. Günther – AZ 3 Zs 2349/12)

Hier: Widerspruch und Beschwerde


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen die o.g. Einstellungen meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 24.09.12 und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. am 22.10.12 wegen den Tierexperimenten des Hirnforschers Wolf Singer beim Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Generalstaatsanwaltschaft begründen ihre Entscheidungen mit den pauschalen Aussagen, dass kein „Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung“ vorliegen würde bzw. weder „relevante Tatsachen, Beweismittel oder rechtliche Erwägungen“ meiner Beschwerde zu entnehmen seien. Diese Aussagen wirken befremdlich und willkürlich, da ich sehr wohl 5 Anhaltpunkte zu meinem Verdacht auf strafbare Handlungen mit Quellen und Zitaten aus den Medien, sowie mit rechtlichen Erwägungen ausführlich dargelegt habe, worauf die Staatsanwaltschaften jedoch mit keinem Wort eingegangen sind.

Dabei entsteht bei mir unwillkürlich der Eindruck, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Generalstaatsanwaltschaft sich in der Sache mit diesem wichtigen öffentlichen Anliegen (auch im Hinblick auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung) beschäftigt haben, was damit dokumentiert wird, dass mir keine einzige Begründung zur Beurteilung und zur Ablehnung der von mir ausführlich ausgeführten Anhaltspunkte aus meiner o.g. Beschwerde vom 05.10.12 gegeben wurde. Nachstehend eine kurze Zusammenfassung meiner Aufzählung (siehe Anlage):

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1. Wolf Singer selbst sagte in den Medien aus, dass die Vorgaben des Tierschutz-gesetzes von 2002 und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang für seine Versuche in der Grundlageforschung nach seinem Dafürhalten nicht zumutbar und nicht einzuhalten seien, und dass er für seine Forschungsanträge dadurch zum „Betrug“ und zum „Schwindel“ gezwungen sei. Er sei auch bereit, seinen Standpunkt bis zum Verfassungsgericht zu vertreten.


2. Ähnliche Versuche in der Hirnforschung werden schon seit Jahrzehnten an mehreren Forschungsstandorten durchgeführt. Dies bedeutet ein Verstoß gegen das TierSchG § 8, 1b:

„Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das angestrebte Versuchs-ergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist;

Es ist hier anzumerken, dass an den Forschungsstandorten Tübingen, Bremen, München, Berlin, Bochum und Magdeburg ähnliche Versuche in der Hirnforschung langjährig durchgeführt werden, wobei in München, Berlin, Bremen und Bochum die zuständigen und verantwortlichen Behörden bereits keine Genehmigungen für solche Versuche mehr erteilen.



3. Das Gesetz fordert den Nachweis von brauchbaren Erfolgen der durchgeführten Tierversuche für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren. Ich zitiere hier TierSchG § 7, (3):

„Versuche an Wirbeltieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Versuche an Wirbeltieren, die zu länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden führen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn die angestrebten Ergebnisse vermuten lassen, dass sie für wesentliche Bedürfnisse von Mensch oder Tier einschließlich der Lösung wissenschaftlicher Probleme von hervorragender Bedeutung sein werden.“

Wolf Singer erforscht mit seiner Grundlagenforschung keine wesentlichen Bedürfnisse von Mensch oder Tier und sagt darüber hinaus selbst in den Medien aus, dass er weniger darüber weiß, wie das Gehirn funktioniert, als er vor 20, 30 Jahren zu wissen glaubte. Seine eigene Hauptthese in der Hirnforschung, die er mit seinen Tierexperimenten nachgewiesen haben will, betrifft weder die Gesundheit noch das Wohlbefinden von Menschen oder Tieren und ist eine rein private weltanschauliche Vorstellung (Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. Nicht-Existenz Gottes).



4. Das Gesetz fordert die Förderung von tierversuchsfreien Alternativforschungs-methoden (Zentralstelle ZEBET) – TierSchG §7 (2):
Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.“

Die von Wolf Singer angewandten Forschungsmethoden wurden bereits in den 80igen Jahren mit menschlichen freiwilligen Probanden erforscht und experimentiert (Libet-Experimente).



5. Mehrere Äußerungen von Wolf Singer in den Medien deuten darauf hin, dass er schon langjährig für die Entwicklung von Psychopharmaka im Dienste der Pharmaindustrie mit Tieren forscht, was eine Irreführung der Öffentlichkeit bedeuten würde: Das Max-Planck-Institut für Hirnforschung ist eine Einrichtung der Max Planck Gesellschaft für die Grundlagenforschung.



Vor diesem Hintergrund ist aus meiner Sicht die pauschale Behauptung der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht gerechtfertigt, dass meine Strafanzeige keine Schilderung eines konkreten Tatvorwurfs bzw. Tatgeschehens enthalten würde und dass kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen im Rahmen dieser Tierversuche vorliegen würde.


Es obliegt nicht den Bürgern im Rahmen des § 258 StGB Strafvereitelung die Beweisführung zu bringen, zumal in diesem Fall die zuständige und verantwortliche Behörde sich trotz mehreren Beschwerden und Einreichung einer Fachaufsichts-beschwerde weigert, Transparenz im Interesse der Allgemeinheit bei diesen langjährigen Tierversuchsvorhaben herbeizuführen.

Ich bitte Sie in dieser Angelegenheit tätig zu werden um die gesetzwidrigen Vorgänge und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.

Mit freundlichen Grüßen
Jocelyne Lopez

Anlage: Mein Widerspruch und Beschwerde vom 05.10.12 an die Generalstaats-anwaltschaft Frankfurt wegen Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M.
 
Hallo zusammen,

Ich mache auf meinen heutigen Blog-Eintrag im Zusammenhang mit unserer Auseinandersetzung mit Behörden wegen Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Tierquäler Wolf Singer aufmerksam:

Beschwerde an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, wegen Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Hirnforscher Wolf Singer

Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und stellen die Rechtsmäßigkeit der langjährigen Tierversuche des Grundlagenforschers Prof. Dr. Wolf Singer, Direktor des Max Planck Instituts für Hirnforschung in Frankfurt, in Frage, sowie die Rechtsmäßigkeit der Verleihung des Bundesverdientskreuzes an Wolf Singer. Den aktuellen Verlauf dieser Auseinandersetzungen habe ich in diesem Blog zusammengestellt und fortlaufend aktualisiert: Verdacht auf Verstoß gegen das Grundgesetz der Tierexperimente von Prof. Dr. Wolf Singer: Auseinandersetzungen mit Behörden.

Nachstehend gebe ich eine weitere Entwicklung in diesem Themenkomplex wieder:



05.11.2012 – Antwort der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin, auf meinen Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaats-anwaltschaft Berlin vom 29.09.12:

Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012

Sehr geehrte Frau Lopez,

auf Ihre an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gerichtete weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 29. September 2012 in dem Ermittlungsverfahren gegen den Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff u.a. wegen des Vorwurfs der Vorteilsgewährung 222 Js 1787/12 – teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat nach Prüfung Ihres weiteren Vorbringens keine Veranlassung gefunden, die Ihnen mit Bescheid vom 20. September 2012 mitgeteilte Entschließung abzuändern oder aufzuheben. Demzufolge sind mir die Akten zur Entscheidung vorgelegt worden.

Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich jedoch keinen Anlass, Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht zu ergreifen. Der Ihnen erteilte Bescheid beruht auf zutreffenden Erwägungen, denen ich beitrete. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes. Sie tragen nur Mutmaßungen vor, die keine Ermittlungen rechtfertigen.

Ich weise daher Ihre Beschwerde als unbegründet zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marth




19.11.2012 – Mein Widerspruch und Beschwerde gegen die Antwort vom 05.11.12 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin


Betr.: Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012 Meine Anzeige vom 25.06.2012 an die Staatsanwaltschaft Berlin
gegen das Bundespräsidialamt Berlin w/Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Hirnforscher Wolf Singer (Max Planck Institut für Hirnforschung, Frankfurt)

Einstellung meiner Anzeige durch die Staatsanwaltschaft Berlin vom 15.08.2012 – AZ 222 Js 1787/12

Mein Widerspruch und Beschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12

Bestätigung der Einstellung der Anzeige durch die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 21.09.12 – AZ 121 Zs 1101/12

Mein Widerspruch und Beschwerde vom 29.09.12 an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin – Zentralstelle Korruptionsbekämpfung (Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Reiff)

Ihr Schreiben vom 5.11.2012 – Geschäftszeichen I B 4 (V) – 3133/E/1196/2012 – Sachbearbeitung Frau Marth

Hier: Widerspruch und Beschwerde


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Widerspruch und Beschwerde gegen Ihr o.g. Schreiben vom 05.11.2012 (Sachbearbeitung Frau Marth). Die mitgeteilte pauschale Beurteilung durch Ihr Amt ohne Nennung von Begründungen

Zitat: „Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Erfüllung von Straftatbeständen im Zusammenhang mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes.“

kann ich nicht hinnehmen, da ich sehr wohl mehrere Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Bundespräsidialamts bei der Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer in meinem o.g. Widerspruch und Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Berlin vom 30.08.12 und an die Oberstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 ausführlich angeführt habe. Es wurde bis jetzt mit keinem Wort auf meine Anhaltspunkte eingegangen und keine Begründung für die pauschale Ablehnung meiner Anhaltspunkte angegeben, so daß der Eindruck entsteht, dass sich Ihr Amt in der Sache mit diesen Anhaltspunkten auch nicht beschäftigt hat und sie einfach pauschal und willkürlich ignoriert. Ich stelle noch einmal meine 4 Anhaltspunkte dar:
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1. Die Begründung der Verleihung des Ordens durch das Bundespräsidialamt aufgrund der „weitreichenden Bedeutung“ der Ergebnisse der Forschung von Wolf Singer ist nicht konsistent und nicht glaubwürdig: Seine eigenen Forschungsergebnisse sind nämlich im Gegenteil in der Fachwelt der Hirnforschung seit Jahrzehnten stark umstritten und können nicht den Status von neuen gesicherten Erkenntnissen beanspruchen. Es ist von daher berechtigt zu bezweifeln, dass das Bundespräsidialamt vor Erteilung des Ordens sich gewissenhaft und objektiv über die eigenen wissenschaftlichen Thesen von Wolf Singer und über ihre wissenschaftliche Bedeutung informiert hat.

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2. Die eigenen Thesen von Wolf Singer stellen lediglich seine persönlichen philosophischen bzw. weltanschaulichen Vorstellungen dar und können keinen Anspruch auf wissenschaftliche Beweisbarkeit erheben, insbesondere seine umstrittene These der Nicht-Existenz der Willensfreiheit bei Menschen bzw. der Nicht-Existenz Gottes. Es ist von daher zu bezweifeln, dass das Bundespräsidialamt berechtigt ist, das Bundesverdienstkreuz an einen Wissenschaftler aufgrund der „weitreichenden Bedeutung“ seiner philosophischen, religiösen oder weltanschaulichen privaten Überzeugungen zu verleihen.

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3. Die Begründung der Verleihung des Ordens an Wolf Singer wegen seinem „überragenden Engagement“ im Bereich des Tierschutzrechts ist nach meiner Kenntnislage vollständig frei erfunden und ist nirgendwo in der Öffentlichkeit dokumentiert und nachgewiesen. Ganz im Gegenteil: Wolf Singer ist seit Jahrzehnten als berüchtigter Tierexperimentator und Tierversuchsideologe in der Öffentlichkeit bekannt und verursacht dadurch in breiten Schichten der Bevölkerung erhebliche Kollateralschäden: Psychische Belastung, Streß und Leiden, Empörung, Verzweiflung und Ohnmachtsgefühle bis hin – vor allem bei jungen Menschen – zur Gefahr der Radikalisierung der Proteste und der individuellen oder gesellschaftlichen Gewaltbereitschaft. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespräsidialamt solche erhebliche Kollateralschäden an Menschen und Gesellschaft bei der Ehrung mit dem Bundesverdienstkreuz und der Erhebung Wolf Singers als Vorbild außer Acht gelassen hat. Dies ist aus meiner Sicht Fahrlässigkeit bzw. Verantwortungslosigkeit und stellt meiner Meinung nach ein Fehlverhalten der Behörde dar.

Das vermeintliche „überragende Engagement“ Wolf Singers im Bereich des Tierschutzrechts, das vom Bundespräsidialamt hervorgehoben wurde, empfinde ich als eine Irreführung der Öffentlichkeit: Wie ich es in meinem Widerspruch und Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 29.09.12 aus den Medien zitiert habe, wehrte sich Wolf Singer noch 1999 gegen die Novellierung und die geplante Erklärung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung mit Verfassungsrang (die 2002 verabschiedet wurde). Er kündigte auch öffentlich seine Entschlossenheit an, die verstärkten Bestimmungen der Verfassung zum Schutz der Tiere bis zum Verfassungsgericht anzufechten, was mitnichten als „überragendes Engagement“ im Bereich des Tierschutzrechtes angesehen werden kann, sondern im Gegenteil als ein Engagement gegen die Rechte der Tiere. Es ist vor diesem Hintergrund berechtigt zu hinterfragen, warum das Bundespräsidialamt ein „überragendes Engagement“ von Wolf Singer im Bereich des Tierschutzrechts als Begründung der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes hervorgehoben hat. Diese unbelegte und widerlegbare Begründung stellt in meinen Augen eine fahrlässige Irreführung der Öffentlichkeit dar und damit auch ein Fehlverhalten dieser Behörde.

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4. Es besteht ein Verdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz der langjährigen Tierexperimenten von Wolf Singer in der Hirnforschung: Zwei Fachaufsichtsbeschwerde gegen die genehmigende Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt) wurden eingereicht und Anzeigen bei den Staatsanwaltschaften Darmstadt und Frankfurt erstattet.




Die Tatsache, dass das Bundespräsidialamt sich weigert, gegenüber der Öffentlichkeit objektive und glaubwürdige Begründungen für die Verleihung des Ordens an den umstrittenen Hirnforscher Wolf Singer mitzuteilen und sich schließlich auf eine Erteilung durch einen „Gunsterweis, der keiner Begründung bedarf“ beruft, lässt auf ein Fehlverhalten der Behörde schließen und gibt berechtigt Anlaß zu einem Verdacht auf eine Verleihung ausschließlich aufgrund von persönlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen bzw. von Lobbyismus.

Ich berufe mich weiterhin auf § 258 und 258 a StGB, sowie auf § 12 StGB, auf Art. 20 a Grundgesetz und auf die EU-Antikorruptionsvereinbarung vom 25. September 2008 und bitte Sie in dieser Angelegenheit zur Klärung des Sachverhaltens und der Rechtsunsicherheit tätig zu werden.

Mit ehrenamtlichen Grüßen
Jocelyne Lopez
 
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