versicherung bei haltung eines listenhundes

faustusnight

Super Knochen
muß ein HH der einen listenhund hat auf jeden fall eine haftpflichtversicherung haben? mir wurde gesagt,daß der hundeführschein nicht gilt für hunde die schon ein gewisses alter überschritten haben.
ich möchte das deshalb wissen weil mein hund im mai von einem pitbull-terrier gebissen wurde.der hund war allein unterwegs,ist angeblich von zuhause weggelaufen.der HH meldet sich nicht bei mir,ich war auch schon bei der wohnadresse und hab einen brief eingeworfen.
ich will natürlich nicht gleich zu einem rechtsanwalt gehen,weil da noch mehr kosten entstehen würden.vielleicht ist der hund gar nicht versichert.gemeldet ist er bei der gemeinde.(hab heute angerufen)
deshalb die frage die am anfang steht.
der HH kennt meine adresse und hat auch damals meinen verletzten hund gesehen.
 
zumindest ist ein moralisches muss!
in D ist das bei allen gelisteten Hunden Pflicht, oft sogar bei 20/40 Hunden (20 kg schwer oder 40 cm groß), ich geh ma davon aus das das in Ö ähnlich ist.
Nicht versichen ist ausgesprochen dumm, egal wie groß der Hund ist - Schäden können schnell auch in die Millionen gehen
 
Ich kanns jetzt nur für Wien sicher sagen: Hier muss jeder Hund, der ab einem gewissen Datum angeschafft worden ist gechipped, registriert und versichert sein. Meines Wissens nach sind Hunde, deren Anschaffung/Geburt vor dem magischen Datum war, davon ausgenommen - ganz sicher bin ich mir da aber jetzt auf die schnelle auch nicht. Am besten aber einfach mal beim Magistrat anrufen und nachfragen :-)
 
der vorfall war in niederösterreich,und da ist der hund auch gemeldet.er war aber im mai schon 10 jahre alt (angeblich),und da mußte der HH keinen hundeführschein haben.(angeblich)
 
WIEN: siehe
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm

Haltung von Hunden §5:
(11) Für im Bundesland Wien gehaltene Hunde ist eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725 000 EUR zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

einzige bei ordnungsgemäß angemeldeten listenhunden wird die versicherung kontrolliert (inkl. leumundzeugnis, anmeldung bzw. hundeabgabe, versicherung, chip, ausweis, alter des hundes und des hh bzw. des prüflings) bei der anmeldung zum verpflichtenden hfs auf der ma60 kontrolliert!

JEDER listenhund MUSS egal welches alter er hat, den verpflichtenden hfs ablegen!

NIEDERÖSTERREICH: siehe
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrNo/LRNI_2010011/LRNI_2010011.pdf


§ 4
Anzeige der Hundehaltung
(1) Das Halten von Hunden gemäß § 2 ist vom Hundehalter
oder der Hundehalterin bei der Gemeinde, in
der der Hund gehalten wird oder gehalten werden
soll, unverzüglich unter Anschluss folgender Nachweise
anzuzeigen:
1. Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder
der Hundehalterin
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
sowie der Nachweis der Kennzeichnung gemäß
§ 24 a Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 in
der Fassung BGBl. I Nr. 35/2008
3. Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw.
Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der
Hund erworben wurde
4. Größen- und lagemäßige Beschreibung der
Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des
Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder
gehalten werden soll
5. Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur
Haltung dieses Hundes
6. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

(5) Der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
ist dann gegeben, wenn der Hundehalter
oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren
Namen lautende Haftpflichtversicherung für den
Hund mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe
von € 500.000,– für Personenschäden und
€ 250.000,– für Sachschäden abgeschlossen hat,
aufrechterhält und der Nachweis des Bestandes der
Gemeinde ab dem Zeitpunkt der Anzeige jährlich vorgelegt
wird.

(1) Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses
Gesetzes einen oder mehrere Hunde gemäß § 2
halten, haben binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten
des Gesetzes die Anzeige an die Gemeinde gemäß
§ 4 unter Anschluss der erforderlichen Nachweise
vorzulegen. Die Vorlage des Nachweises der erforderlichen
Sachkunde gemäß § 4 Abs. 2 ist nicht
notwendig, wenn der Hund zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
des Gesetzes älter als acht Jahre ist.

 
danke für die info,jetzt weiß ich,daß sie wirklich keinen HF hat.ist zwar für meinen fall egal,weil es ja um die versicherung geht.die hat sie wahrscheinlich auch nicht.:(
 
also wenn der Vorfall schon im Mai war, warum erkundigst du dich erst jetzt nach der Rechtslage :confused:...ich an deiner Stelle hätte da doch sofort reagiert, wenn der HH auf nix reagiert :confused:
 
meinem hund ging es nach diesem vorfall sehr schlecht,er hatte ja erst wenige wochen davor eine hüftoperation.ich wollte abwarten ob noch tierarztrechnungen anfallen.
dann hab ich das ganze immer aufgeschoben:o.
da der vorfall ja polizeilich gemeldet war weil ich auch eine bisswunde hatte,dachte ich mir,daß ich eh noch zeit habe.
ich geb zu,daß ich damit vorerst nichts mehr zu tun haben wollte,und hab eigentlich gehofft,daß sich der HH bei mir meldet.:)
 
es sollte kein Vorwurf sein, aber nachdem der HH bis jetzt nix gemacht hat und auch sonst nicht reagiert hat, wirst du ohne RA nicht auskommen, um deine Ansprüche geltend zu machen.....da du eine polizeiliche Anzeige gemacht hast, kann er den Vorfall wenigstens nicht abstreiten.....RS-Versicherung hast du?
 
nein,hab ich nicht.darüber ärger ich mich gerade:o:o
ich denke,daß sie keine versicherung hat.dachte nur,daß man bei einem listenhund eine haben muß.aber nachdem der hund 10 jahre alt ist und das gesetz in NÖ so ist wird da eben keine versicherung sein.
ich schreib ihr halt nochmal einen brief.wenn sie nicht reagiert muß ich überlegen ob ich zu einem RA gehe.
 
vielleicht kann sie ja ein Schreiben von einem RA doch davon überzeugen, dass sie ihrer Pflicht nachkommen sollte....halt blöd, dass du den selber zahlen musst :o
 
und wenn sie kein geld hat nutzt mir der RA auch nichts.
wahrscheinlich kann ich das abhaken.hauptsache meinem trojan gehts wieder gut.:)
 
ich würde den Halter nochmals kontaktieren, in Kopie würde ich die TA-Rechnungen vorlegen und um Übernahme der Kosten auf kulantem Weg ersuchen, bevor du es auf zivilrechtlichem Weg einklagst - das würde ich auch so sagen :(

lg
Tina
 
die zu kontaktieren ist eben bisher nicht möglich gewesen.ans telefon geht sie nicht,und zuhause treff ich sie auch nicht an.(ich war zweimal dort)und auf den brief war keine reaktion.ich versuche mal an den verband der versicherungen zu schreiben.ich mach das jetzt schon als sport:)
 
das werde ich noch machen,den letzten brief hab ich ihr selber in den postkasten getan.
ich wunder mich ja nur,der vorfall ist damals in zwei zeitungen gestanden,zwar ein bisserl anders als es war,aber doch,daß jeder weiß wer die hundehalterin ist.wenn der hund nicht versichert ist klag ich sie ja eh nicht,ich versteh es einfach nicht,daß sie nicht reagiert.
 
vielleicht solltest Dich ganz scheinheilig auf der Polizei erkundigen (nimm eine Kopie der Anzeige von damals mit) was Du machen sollst, die HH reagieren auf nichts, ein bißchen auf arm und verloren spielen, dann wird dir schon geholfen :D.
 
Oben