Verschärfte Kontrollen - gilt die Flex?

elBernardo schrieb:
in der praxis gilt sie schon. haben gestern zweimal auf polizisten getroffen, die sehr zufrieden waren mit der flexi.
Typisch Dorli - Halbwissen, aber mitschreiben. :(

Daß sie nicht beanstandet wurde, ändert nichts an der Tatsache, daß ein Hund an einer Flexi als - dem Gesetz nach - nicht ausreichend beherrschbar gilt. Man wird ja auch nicht jedesmal wegen Schellfahrens gleich zur Kasse gebeten. Manche Beamte sind halt toleranter.

LG, Andy
 
Da ich immer mit Felxi unterwegs bin, werde ich es drauf ankommen lassen. Wenn ich an jemanden mit Wissen und ohne Toleranz komme hab ich dann halt Pech gehabt...
 
Kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass man da gleich Strafe zahlen muss. Denke, wennst nicht an einen absoluten Ungustl von Polizisten gerätst, wirst höchstens drauf hingewiesen oder verwarnt. Immerhin hast ja sogar ein bisserl mehr als guten Willen gezeigt.
Ich denk, die haben genug zu tun mit ganz freilaufenden Hunden bzw. rücksichtslosen und unbelehrbaren Haltern.
Sonst müsste ja eigentlich auf jeder Flex/Schleppleine im Geschäft ein Hinweispickerl sein, dass diese Leinen die gesetzliche Leinenpflicht nicht ordnungsgemäß erfüllen...
Aber im Gesetzestext werden diese Art Leinen auch nicht dezitiert erwähnt. Ist also Auslegungssache.
 
Speervogel schrieb:
Kann mir aber eigentlich nicht vorstellen, dass man da gleich Strafe zahlen muss. Denke, wennst nicht an einen absoluten Ungustl von Polizisten gerätst, wirst höchstens drauf hingewiesen oder verwarnt. Immerhin hast ja sogar ein bisserl mehr als guten Willen gezeigt.
Ich denk, die haben genug zu tun mit ganz freilaufenden Hunden bzw. rücksichtslosen und unbelehrbaren Haltern.
Sonst müsste ja eigentlich auf jeder Flex/Schleppleine im Geschäft ein Hinweispickerl sein, dass diese Leinen die gesetzliche Leinenpflicht nicht ordnungsgemäß erfüllen...
Aber im Gesetzestext werden diese Art Leinen auch nicht dezitiert erwähnt. Ist also Auslegungssache.

Es ist keine Auslegungssache - ich habe schon Bestrafung miterlebt. Andreas schreibt "...oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist" UND das ist mit der Flexi nicht gegeben

Es kann jederzeit ein mechanischer Defekt auftreten - oder du gehst auf 5m (oder mehr) und es kommt wer um die Ecke und so weiter - alles schon miterlebt. Wie wir alle wissen gibt es beim Verhalten des Hundes auf bestimmte Situationen keine 100%, ein gewisses Restrisiko ist immer vorhanden.

Auch wenn wir glauben das meiste unter Reizkontrolle zu haben, wäre es vermessen zu behaupten, wir hätten 100% der Situationen unter Kontrolle -:))

Es ist besser einfach etwas aus Wien rauszufahren und dort den Wauz laufen zu lassen -- es gibt so schöne Gegenden - auch mit Öffis zu erreichen. Dann erspart man sich auch meisten die Ganzen Diskussionen mit Passanten, Polizisten oder wem auch immer -:)

mfg -- Andreas
 
elBernardo schrieb:
in der praxis gilt sie schon. haben gestern zweimal auf polizisten getroffen, die sehr zufrieden waren mit der flexi.

In der Praxis gilt anscheinend vieles. Ich bin gestern mit Cindy ohne Leine und Beißkorb unten gewesen und ne Polizistin ist mir entgegen gekommen. Ich hab mir dann gedacht: na ja, wenn ich jetzt zahlen muss, geschiehts mir recht. Und was macht die Polizistin? geht mit einem Lächeln vorbei und fragt freundlich: na, hat der Kleine denn keine Leine mit?

Tja, das war's. Kein Zurechtweisen, kein Strafe zahlen...

Demnach war die Polizistin zufrieden mit mir und das gilt ab jetzt in der Praxis immer, oder wie :rolleyes:

lg Cony
 
Hi!

Ich hab zwar eine Flexi für Gina, doch die verwenden wir meist nur am Abend wenns dunkel ist oder wenn sie läufig war, damit sie ein bissl Freiheiten hatte.

Ansonsten ist mir eine 2m Leine am Liebsten und ich bevorzuge da die, welche zum Verstellen sind.

Ich bin ja meist mit großer Tasche unterwegs mit Hund und ich hab da immer ein Ersatzhalsband und auch eine Ersatzleine mit. Ich fühle mich dabei einfach sicherer.

Im Grunde verstoße ja auch ich täglich gegen die Leinenpflicht, denn am Wienerberg ist diese auch. Dieses Risiko gehe ich ganz bewußt ein im Interesse meines Hundes.
 
Andreas MAYER schrieb:
Typisch Dorli - Halbwissen, aber mitschreiben. :(

Daß sie nicht beanstandet wurde, ändert nichts an der Tatsache, daß ein Hund an einer Flexi als - dem Gesetz nach - nicht ausreichend beherrschbar gilt. Man wird ja auch nicht jedesmal wegen Schellfahrens gleich zur Kasse gebeten. Manche Beamte sind halt toleranter.

LG, Andy
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sorry- aber hab ich irgendwo geschrieben dass sie laut gesetz gilt? LESEN empfiehlt sich immer wieder(anstatt zu beleidigen -ich weiss es fällt dir schwer:rolleyes: )- ich schrieb in der PRAXIS, d.h. dass noch nie jemand es beanstandet hat, im gegenteil, ich hörte "sie sind ja so brav und haben ihre hunde an der leine.

die polizisten sind froh wenn man nur irgendeine leine hat. ausserdem zieh ich die leine nur ein meter aus in der nähe von strassen. und am feld wird man nicht kontrolliert.

hab übrigens heute zwei polizisten gefragt: antwort: die flexi GILT.
 
Zuletzt bearbeitet:
elBernardo schrieb:
sorry- aber hab ich irgendwo geschrieben dass sie laut gesetz gilt? LESEN empfiehlt sich immer wieder(anstatt zu beleidigen -ich weiss es fällt dir schwer:rolleyes: )- ich schrieb in der PRAXIS, d.h. dass noch nie jemand es beanstandet hat, im gegenteil, ich hörte "sie sind ja so brav und haben ihre hunde an der leine.

Die Frage - meine allerliebste Dorli - aber war:
Einer meinte, bei einer solchen Kontrolle gilt die Flex nicht als Leine weil man "den Hund damit nicht unter Kontrolle hat". Stimmt das, weiß da wer was Genaueres?
Und die korrekte Antwort darauf hat nix mit der von Dir erlebten Praxis zu tun.

Soviel zur von Dir monierten Fähigkeit des Lesens. Hast derzeit wohl Herzerl in die Augen - oder nimmt Dir der Schweiß "vom Laufen" die Sicht? ;) :rolleyes:

Abgesehen davon ist es leider so, daß viele Polizisten das WrTHG nicht ausreichend kennen, noch die entsprechenden Auslegungen.

Küßchen, Andy ;)
 

Lieber Andy - die Frag war - ob die Flexi bei der Kontrolle gilt. Meine Antwort: in der Praxis ja, so habe ICH es erlebt. ich habe seit vier jahren hundehaltung nämlich schon x kontrollen gehabt.

passts jetzt? oder magst noch auf jedem beistrich herumreiten?


Andreas MAYER schrieb:
Hast derzeit wohl Herzerl in die Augen

wenn ich DICH sehe, jedenfalls nicht.
 
Ich hab in 20 Jahren Hundehaltung genau eine Kontrolle erlebt und zwar in der Lobau. Zwei meiner Hunde waren aber schon sichtlich alt und fast blind, die durften weiter frei laufen und der Jungspund war an einer 8m-Flexi. Die Polizistin hat sogar Käse verteilt. Aber ich würde das trotzdem nicht als Normalfall betrachten.

LG
Ulli
 
Andreas MAYER schrieb:
Das ist tatsächlich richtig!

Eine Flexileine gilt nach dem Wiener Tierhaltegesetz nicht als Leine, die zur Beherrschung des Hundes ausreicht.
LG, Andy

Das ist mir herzlich wurscht, ich geh doch nicht mit ner 1m-Leine Gassi :mad:
Auf der Straße - BG und Flex und aus. Im Park und im Wald - frei.

Außerdem war ich mit Biene früher bei der Nachtgassirunde immer ohne Leine unterwegs, jetzt geht Ronja auch ohne (nur die schusselige Bordernase an der Flex) und wir haben schon öfter Polizei getroffen. Die haben meist freundlich mit mir gequatscht und gemeint, daß es eh ganz gut ist, wenn jemand mit Hunden zu der Zeit durch die Siedlung geht :D (wegen der Einbrüche).

Ich denk, es kommt auf die Polizisten an. Die, die selbst HF sind, sehen das nicht so eng - ist meine Erfahrung ;) Meine DSH-Hündin durfte aufm Kommissariat schon mit einem Polzei-DSH-Rüden fangen spielen :D (hab einen Typenschein gefunden und dort abgegeben..)

lg
Karin
 
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