Verschärfte Kontrollen - gilt die Flex?

Speervogel

Super Knochen
Hi!

Da ja jetzt in Wien verstärkte Polizeikontrollen in Sachen Leine, Beißkorb und Hauferl anstehen, war das natürlich auch unter uns Hundebesitzern ein Gesprächsthema. Einer meinte, bei einer solchen Kontrolle gilt die Flex nicht als Leine weil man "den Hund damit nicht unter Kontrolle hat". Stimmt das, weiß da wer was Genaueres?
 
orange schrieb:
also wenn das stimmt ..................

...krieg ich sicher Schwierigkeiten, bin ein totaler Flexi-Fan. An der 8-Meter-Flexi ists meiner relativ unverträglich Hündin möglich, auszuweichen und ich kann trotzdem eingreifen, wenns brenzlig wird. Nie im Leben trenn ich mich von dem Ding!!
 
Also sie sind sicher er erlaubt, denn erst vorige Woche hat mich ein Polizist mit den Hunden gesehen, beider an der Flexi. Er hat mir zugesehen, wie ich mein Häufchen weggeräumt habe und ist weitergegangen :D
 
flex ist erlaubt...außer in gebieten wo definitv eine 1 m leine vorgeschrieben ist...oder 1,5 m.

dem typen der das wegen unter kontrolle gesagt hast, kannst auch einen schönen gruß ausrichten....die flexi hat nen knopf den man einrasten lassen kann. dann ist die länge auch variierbar :D:p
 
ET01 schrieb:
flex ist erlaubt...außer in gebieten wo definitv eine 1 m leine vorgeschrieben ist...oder 1,5 m.

dem typen der das wegen unter kontrolle gesagt hast, kannst auch einen schönen gruß ausrichten....die flexi hat nen knopf den man einrasten lassen kann. dann ist die länge auch variierbar :D:p

Aber nur wenn der Knopf auch funktioniert -:) Das ist leider das Problem (leider schon beim Spazierengehen gesehen) - ich verwende lieber ne Schlepp oder Fährtenleine, dann gibt es keinen Knopf und auch keine Diskussion. OK - und wenn mal die Leine reisst, dann sollte man sowieso mal die Leineführigkeit, etc. überdenken -:) -:)

mfg -- Andreas
 
ET01 schrieb:
flex ist erlaubt...außer in gebieten wo definitv eine 1 m leine vorgeschrieben ist...oder 1,5 m.

dem typen der das wegen unter kontrolle gesagt hast, kannst auch einen schönen gruß ausrichten....die flexi hat nen knopf den man einrasten lassen kann. dann ist die länge auch variierbar :D:p

Echt, es gibt Gebiete mit Leinenlängenvorschrift? *staun* Wo?

Ich glaub, es ging darum, dass man einen Hund in 8 Meter Entfernung nicht unmittelbar unter Kontrolle hat. So gesehen würde eine Schleppe ja auch nicht durchgehen. Hat schon wer offizielle Infos gefunden?
 
Ich geh jeden Tag an einer Polizeiwache vorbei, ich hab schon x Polizisten gesehen, mich haben schon x Polizisten gesehen. Sammy und nokia sind immer an der Felx unterwegs. Sammy a bissi weiter vorne, Nokia bei mir oder weiter hinten weils manchmal nicht geht sondern schleicht.

Es hat noch nie jemand irgendetwas zu mir gesagt.
 
das ist schon richtig je länger die leine, desto mehr kraft bringt dir der hund entgegen.....aber wie gesagt auch ne flexi kann man kurz machen.

und wenn der knopf net funzt, dann sollt man sich ne neue flexi kaufen, würd ich jetzt mal so sagen.....

es gibt auch leute die sagen, die flexi wird einem leicht aus der hand gerissen, durch den griff usw....also die normale führleine, hat mir meiner öfter aus der hand gerissen, die flexi nur einmal.
 
Speervogel schrieb:
Echt, es gibt Gebiete mit Leinenlängenvorschrift? *staun* Wo?

Ich glaub, es ging darum, dass man einen Hund in 8 Meter Entfernung nicht unmittelbar unter Kontrolle hat. So gesehen würde eine Schleppe ja auch nicht durchgehen. Hat schon wer offizielle Infos gefunden?


offizielle infos habe ich zwar keine gefunden, dafür aber hat mir heute eine hundehalterin in der bim erklärt, dass sie von einem straßenbahnfahrer darauf aufmerksam gemacht worden wäre, dass die flex in öffis auf max. 1 meter fixiert werden muss!

keine ahnung, ob das stimmt ...


jedenfalls habe ich schon den eindruck, dass es in wien derzeit in sachen "hund" eher unentspannt zugeht.
das bekomme sogar ich mit 17 wochen altem welpi zu spüren ...

vielleicht sollte man ja einen eigenen thread zum thema "wiener wahnsinn" eröffnen ...

lg, sonja
 
ja, in den Öffis bzw. Stationen muss der Hund an KURZER LEINE geführt werden (also muss auch die Flexi kurz gehalten werden).

Was "Wien und Hund" betrifft, kommt es mir so vor, als wäre es zur Zeit eher ruhig :confused: - Vielleicht liegts aber auch daran, dass ich am Stadtrand wohne ;)
 
gregos schrieb:
ja, in den Öffis bzw. Stationen muss der Hund an KURZER LEINE geführt werden (also muss auch die Flexi kurz gehalten werden).

Was "Wien und Hund" betrifft, kommt es mir so vor, als wäre es zur Zeit eher ruhig :confused: - Vielleicht liegts aber auch daran, dass ich am Stadtrand wohne ;)


... vielleicht liegt es auch daran, dass ich erst seit neun wochen hundehalterin bin und mich deshalb (noch) so oft wundern muss ... :D

lg, sonja
 
Pez_83 schrieb:
Also sie sind sicher er erlaubt, denn erst vorige Woche hat mich ein Polizist mit den Hunden gesehen, beider an der Flexi. Er hat mir zugesehen, wie ich mein Häufchen weggeräumt habe und ist weitergegangen :D
:eek: :eek: :eek: also ich hät mich beschwert, wenn er mir zugesehen hätte, wie ich mein Häufchen wegräume :D :D
 
Das wirds sein! - Du musst Dir einfach eine dicke Haut zulegen - das musste ich auch ;)
Außerdem ist ein älterer, ruhiger Hund einfacher "umweltfreundlich" zu führen als ein Welpi ;)
 
Ich wohn jetzt seit 1 April in Wien und ich muß sagen, nachdem was man so liest, hätte ich es mir schlimmer vorgestellt. Bis jetzt wurde ich noch nie blöd angemault oder ähnliches.
 
Speervogel schrieb:
Da ja jetzt in Wien verstärkte Polizeikontrollen in Sachen Leine, Beißkorb und Hauferl anstehen, war das natürlich auch unter uns Hundebesitzern ein Gesprächsthema. Einer meinte, bei einer solchen Kontrolle gilt die Flex nicht als Leine weil man "den Hund damit nicht unter Kontrolle hat". Stimmt das, weiß da wer was Genaueres?
Das ist tatsächlich richtig!

Eine Flexileine gilt nach dem Wiener Tierhaltegesetz nicht als Leine, die zur Beherrschung des Hundes ausreicht.
Haltung von Hunden

§ 5. (1) An öffentlichen Orten, wie etwa Straßen, Plätzen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen, Lokalen und Kleingartenanlagen müssen Hunde, unbeschadet § 6, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb (Abs. 5) versehen sein oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/l2000000.htm?S0=tier#P0

LG, Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
in der praxis gilt sie schon. haben gestern zweimal auf polizisten getroffen, die sehr zufrieden waren mit der flexi.
 
elBernardo schrieb:
in der praxis gilt sie schon. haben gestern zweimal auf polizisten getroffen, die sehr zufrieden waren mit der flexi.


Naja, und was machst dann, wenn Du auf einen triffst, der sich wirklich auskennt und die Flexi beanstandet, dann hast ein Problem und zahlst trotzdem....
 
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