Cato
Super Knochen
Da es im geschlossenen Thread dazu scheinbar Unklarheiten gab:
Auch eine spontane, nicht angemeldete Versammlung steht unter dem Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit!
"[FONT=open_sansregular]Eine Bewilligungspflicht einer Versammlung wäre verfassungswidrig. Eine Versammlung ist aber dennoch der Behörde schriftlich anzuzeigen, nämlich mindestens 24 Stunden vor Beginn. Kommt man dieser Anzeigepflicht nicht nach, ist die Versammlung dennoch nicht rein aus diesem Grund zu untersagen. Vielmehr müssen Schutzgüter gefährdet sein, wie etwa die Öffentliche Ordnung, Menschen, Eigentum oder Sitte. Insofern stehen auch nicht angekündigte Versammlungen unter dem Grundrechtsschutz."
Quelle: minilex.at[/FONT]
Auch eine spontane, nicht angemeldete Versammlung steht unter dem Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit!
"[FONT=open_sansregular]Eine Bewilligungspflicht einer Versammlung wäre verfassungswidrig. Eine Versammlung ist aber dennoch der Behörde schriftlich anzuzeigen, nämlich mindestens 24 Stunden vor Beginn. Kommt man dieser Anzeigepflicht nicht nach, ist die Versammlung dennoch nicht rein aus diesem Grund zu untersagen. Vielmehr müssen Schutzgüter gefährdet sein, wie etwa die Öffentliche Ordnung, Menschen, Eigentum oder Sitte. Insofern stehen auch nicht angekündigte Versammlungen unter dem Grundrechtsschutz."
Quelle: minilex.at[/FONT]