Verordnung über Wildfütterung

Ich bin mir nicht sicher obs wirklich unter Wilderei fällt.

Ja drum sagte ich ja. Fürn Jäger wirds keine Wilderei sein (zumindest nicht für die Jäger die ich kenne. Denen is das wurscht. Da wird jetzt kein Hund belangt) aber da der Hund Sachbeschädigung begangen hat, kanns sein das der Besitzer das Wild zahlen muss. Wär bei den Jägern die ich kenne (und da krieg ichs täglich mit, wohn mit 3 unterm Dach) auch nicht der Fall. Die würden das Wild abholen und gut is.
Aber gut die machen das auch bei Wilderei so ^^
Wobei das ja auch von Bundesland zu Bundesland vll wieder verschieden gehandhabt wird.
 
Ich bin mir nicht sicher obs wirklich unter Wilderei fällt.

Ja drum sagte ich ja. Fürn Jäger wirds keine Wilderei sein (zumindest nicht für die Jäger die ich kenne. Denen is das wurscht. Da wird jetzt kein Hund belangt) aber da der Hund Sachbeschädigung begangen hat, kanns sein das der Besitzer das Wild zahlen muss. Wär bei den Jägern die ich kenne (und da krieg ichs täglich mit, wohn mit 3 unterm Dach) auch nicht der Fall. Die würden das Wild abholen und gut is.
Aber gut die machen das auch bei Wilderei so ^^
Wobei das ja auch von Bundesland zu Bundesland vll wieder verschieden gehandhabt wird.

Fall 1: sehe grad noch, wie ein Hund mit beiden Vorderpfoten auf einen Fasan draufspringt ==> Fasan tot. Ich natürlich geschimpft und dem Nachbar = Jäger den Fasan übergeben, damit der wenigstens nicht umsonst gestorben ist. Seine Frau ihm gegenüber ausgerastet: "Den kannst Dir selber machen, oder Deine Mutter! Ich rupf den nicht!" Ergo: er wollte keinen mehr haben, im Fall des Falles.

Im Normalfall ist nix mehr zum abholen, wenn meine Hunde fertig sind. Wenn es passiert, merke ich es entweder an dem verträumt seeligen Blick, mit dem sie aus dem Garten kommen, oder wenn sie einen halben Fasan erbrechen (Kopf, Füsse, etc). In letzterem Fall begebe ich mich regelmäßig auf Suche und finde nur mehr ein paar Federn am Tatort. Wer sollte das haben wollen???? :D

Nochmal zur Klarheit: Es ist ein ca. 3 Meter hoher Zaun und es ist innerhalb MEINES Grundstückes! Rechtlich glaub ich ist es zu vergleichen mit Obst, das vom Baum des Nachbarn in meinen Garten fällt = MEINS!

Aus Tierschutzgründen ist es mir nicht recht, wenn meine Hunde was meucheln. Aber verhindern kann ich es auch nicht immer. :( Jedenfalls töten sie schnell und sicher. Schneller und sicherer als mancher Jäger!
 
Stimmt's nicht? Mir kommt es eigentlich "komisch" vor, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das einfach als "Pech gehabt" abgehakt wird, vor allem wenn's noch dazu nicht am eigenen Grundstück war.

Aber wie gesagt, ich weiß es selber nicht und wenn die Jäger sagen, dass es so und so ist, gehe ich eigentlich davon aus, dass das stimmt :o (die sollten das doch eigentlich wissen :confused:)

Versteh ich nicht. Wenn ich mit dem Auto fahre und erwisch ein Wild (NOCH NIE GsD!!!) - dann muß ich es melden etc. Ist klar geregelt.
Was dabei nicht klar ist, weil sich TSchG und Jagdgesetz widersprechen, ist, was mit einem verletzten Tier zu geschehen hat. Da hats schon Differenzen gegeben, wo das TschG einfach angewendet wurde und KEINER hat sich getraut den Tierhelfer zu klagen! :p Daher keine Rechtssprechung!

Wenn ein Wild zu mir in den Garten kommt und ich keine Hunde hätte, oder es in den Teil des Gartens kommt, wo die Hunde nicht hinkönnen und es dort leben bleiben will - was dann?
Muss ich es verscheuchen? Nein!
Interessierts jemanden? Nein!

Was anderes ist, wenn ich aktiv etwas mache, um an Wild zu kommen.

Demnächst aktuell:

Bitte KEINE Feldhasenbabys angreifen und einsammeln!!!!!

Wenn der Verdacht auf Notfall besteht: VORHER BEI UNS ANRUFEN!!!!

Wildhasenbabys sind immer ohne Mutter, weil die Mutter nur NACHTS kommt!!!!! Einsammeln ohne Notfall = Wilddiebstahl und mutwillige Gefährdung des Hasenkindes. Durch Stress und Nahrungsumstellung sterben die meisten in der Handaufzucht!
 
Ganz egal wie die Frau reagiert. Du musst das melden bzw die Überreste falls vorhanden abgeben. Verarbeitet werden dürfte Wild das gerissen wurde ja sowieso nicht. Heißt der Jäger müsste das entsorgen (hört sich geschmacklos und makaber an ich weiß).

Und nein wenn was in deinem Garten gerissen wird weil sich der Fasan oder sonst was in den Kopf gesetzt hat da jzt zu leben passiert dir nix. Du hältst ja deine Hunde dementsprechend und wenn das Wils vor deinen Augen rumflattert kann eben was passieren. Außer du passt immer auf wie ein Haftlmacher ...

Hasenbabys sollten wirklich nur mitgenommen werden wenn sie merklich unterernährt sind. Bei Rehkitzen genauso. Die liegen auch meistens nur herum. Und bitte beide an ne Wildtierhilfe oder in Hände abgeben die Erfahrung damit hat, da zB Böcke nach einer Zeit aggressiv werden. Und die Aufzucht absolut nicht leicht ist.
 
Ganz egal wie die Frau reagiert. Du musst das melden bzw die Überreste falls vorhanden abgeben. Verarbeitet werden dürfte Wild das gerissen wurde ja sowieso nicht. Heißt der Jäger müsste das entsorgen (hört sich geschmacklos und makaber an ich weiß).
Nochmal: sowohl Jäger, als auch RA haben übereinstimmend die Auskunft gegeben, dass alles was auf meinem Grund passiert NICHT an die Jäger gemeldet oder gegeben werden muss.
Zusätzlich glaub ich, wenn sie Erbrochenes, oder sonstige Reste entsorgen müssten, dass sie das schon deshalb nicht haben wollen, weil das Arbeit ist. ;)
Wenn meine Hunde es erlegen, fressen und nicht erbrechen: was dann? Dann weiß ich es nichtmal! Und abgeben geht dann schon gar nicht, auch wenn ich es wüsste! Naja, halt die verarbeiteten Reste = Würstel am nächsten Tag! ;):D

Hasenbabys sollten wirklich nur mitgenommen werden wenn sie merklich unterernährt sind. Bei Rehkitzen genauso. Die liegen auch meistens nur herum. Und bitte beide an ne Wildtierhilfe oder in Hände abgeben die Erfahrung damit hat, da zB Böcke nach einer Zeit aggressiv werden. Und die Aufzucht absolut nicht leicht ist.

Bei Hasenbabys kann man eine Unterernährung nur durch Angreifen feststellen, eventuell! Denn sie sind immer "dünn", weil sie so schnell wachsen müssen.

Trotzdem: NICHT ANGREIFEN, VORHER MIT EINER WILDTIERSTATION, z.B. uns, Rücksprache halten!!!!
 
Auf meinem Grund und Boden hab ich unter anderem das Hausrecht, was ein wenig mittelalterlich sein mag, mir aber dennoch gestattet, gegenüber störenden Personen ein Hausverbot auszusprechen.

Ich kann dies beliebig tun und es ist nicht an Fehlverhalten der anderen Person gebunden.

Volkstümlich ausgedrückt: Schleich oh, Jagabua, der valetzte Fux unta mein Hüttn hat do des Kiachnasyl. :D

Ich seh keinen Grund, Rehe zu füttern. Wenn KEINER, inkludierend die Jägerschaft, dies tun würde, hätten die Bestände eine Chance, endlich geringer zu werden.

Aber auf meinen Grund und Boden, im Unmittelbaren Nahbereich meines Wohnhauses, kann ich Wildtiere füttern, wie es mir passt.

Meine Tante hatte mit dem Gartendachs mehr Glück als ich. (Kein unerzogener Kampfhund in der Nachbarschaft und ihr Goldie hält ja Frieden....) Na klar wird der seit Jahren samt Kind und Kegel gefüttert und wehe da ließe sich ein Jäger blicken. Die Tante hat einiges Temperament.

Das Skelett von meinem armen Dachsi geht übrigens nicht zum Jäger (Verschwendung!), sondern an eine neue Schule mit noch sehr geringer Biologie-Sammlung.

Ich weiß nicht... meine Hunde klauen wie die Raben, aber nichts was noch roh ist. Schon wenn so ein Fasan am Markt ein verdächtiges Loch im Bauch hat, hat Loki Angst vor dem Vogel. Besagter Goldie der Tante hätte Nachsuche lernen sollen und bekam beim Anblick eines geschossenen Frischlings eine Panikattacke. Bloß raus ausm Wald, was immer hier Schweine tötet, könnte noch da sein und arme Hunde gefährden. Schweinefleisch bitte nur gedünstet mit Kroketten.
 
Auf meinem Grund und Boden hab ich unter anderem das Hausrecht, was ein wenig mittelalterlich sein mag, mir aber dennoch gestattet, gegenüber störenden Personen ein Hausverbot auszusprechen.

Ich kann dies beliebig tun und es ist nicht an Fehlverhalten der anderen Person gebunden.

Volkstümlich ausgedrückt: Schleich oh, Jagabua, der valetzte Fux unta mein Hüttn hat do des Kiachnasyl. :D



Aber auf meinen Grund und Boden, im Unmittelbaren Nahbereich meines Wohnhauses, kann ich Wildtiere füttern, wie es mir passt.

Meine Tante hatte mit dem Gartendachs mehr Glück als ich. (Kein unerzogener Kampfhund in der Nachbarschaft und ihr Goldie hält ja Frieden....) Na klar wird der seit Jahren samt Kind und Kegel gefüttert und wehe da ließe sich ein Jäger blicken. Die Tante hat einiges Temperament.

Also das würde mich jetzt juristisch wirklich interessieren.

Meine Mutter hat so ein kleines Häuschen am Land und da hatten wir vor ein paar Jahren auch einen Dachs, was zu heftigem Unmut der Nachbarn geführt hat - die fühlten sich von dem Tier bedroht.

Nachdem wir keinen Streit mit der Nachbarschaft wollten, haben wir bei zwei Tierschutzvereinen angerufen, die Situation geschildert und gefragt, was wir den tun könnten, damit der Dachs "auszieht" - ohne aber ihm zu schaden.

Es wurde uns damals von BEIDEN Vereinen empfohlen, den Dachs mit einer Lebendfalle zu fangen und im Wald wieder frei zu lassen, ALLERDINGS müßten wir dafür voher die ERLAUBNIS des zuständigen Jagdpächters einholen, denn alle Wildtiere im Revier "gehören" dem Jagdpächter - selbst im privaten Garten und daher dürften wir ohne seine Zustimmung GAR NICHTS tun.

Das Telefonat mit dem zuständigen Jäger, werd ich mein Leben lang nicht vergessen - ich glaub ich hab ihn beim Mittagsschlaf gestört, so grantig wie er war. Jedenfalls meinte er, daß gar nix eingefangen wird. Er könnte vorbeikommen und den Dachs erschießen oder wir könnten an den Gartenzaun Fetzen hängen, die mit Substanzen getränkt wären, deren Geruch der Dachs nicht mag. Er empfahl dafür Benzin oder Katzenurin. Dann würde der Dachs nämlich von selbst ausziehen.

Letztendlich mußten wir gar nichts tun, denn als ich das nächste Mal dorthin kam um mich um die Sache zu kümmern, hatte schon irgend jemand aus der Nachbarschaft unseren ganzen Gartenzaun mit - nach Benzin stinkenden - Fetzen "verziert" - und der Dachs war tatsächlich weg.

Liebe Grüße, Conny
 
Erschießen hätte er den Dachs gar nicht dürfen da er unter ganzjährigem Schutz steht . Heißt komplettes Abschussverbot.

Und rein rechtlich gehört es nicht dem Pächter sondern dem Verband. Der Pächter ist aber verantwortlich für das Wild im Revier und ihm sind getötete Tiere zu geben.
Wild spaziert immer auf privatem Grund herum, denn auch Felder und Wälder sind in privatem Besitz. Also die Aussage Lyakon hinkt gewaltig.
 
Erschießen hätte er den Dachs gar nicht dürfen da er unter ganzjährigem Schutz steht . Heißt komplettes Abschussverbot.

Und rein rechtlich gehört es nicht dem Pächter sondern dem Verband. Der Pächter ist aber verantwortlich für das Wild im Revier und ihm sind getötete Tiere zu geben.
Wild spaziert immer auf privatem Grund herum, denn auch Felder und Wälder sind in privatem Besitz. Also die Aussage Lyakon hinkt gewaltig.

Vielleicht hat er gemeint er würde den Dachs auch erschießen, weil ich gesagt hab, daß die Nachbarn Angst vor Ihm haben ??? Keine Ahnung.

Aber so wie Du es schreibst, stimmt es, daß wir ohne seine Zustimmung ohnehin gar nicht tun hätten dürfen - auch nicht lebend fangen und in den Wald bringen.

Liebe Grüße, Conny
 
Jagdrecht ist leider von Bundesland zu Bundesland verschieden. Aber soweit ich informiert bin dürfte man den Dachs auch selbst umsiedeln. Damit begeht man keine Straftat. Ihr begeht ja keinen Schaden am Dachs und im Revier bleibt er auch. Keine Ahnung die Jäger die ich kenne, hätten gesagt macht ruhig. Denen wärs egal.

Wenn der Dachs nicht Tollwut hat oder sonst irgendwekche Aggressionen zeigt darf er nicht. Da gibts keine Diskussion.
 
Füchse sind das was du meinst. Die haben keine Schonzeit.
Dachse haben aktuell ganzjährige Schonzeit = Abschussverbot. Hab jetzt extra nochmal nachgefragt. Aber vll ists auch nur in oö so.
 
www.baujagd.at/baujagd_2.php


Schonzeiten für Fuchs und Dachs in Österreich

Fuchs Dachs
Niederösterreich keine* 01.02 - 15.06.
Burgenland keine* 16.03. - 31.05.
Steiermark keine* keine*
Kärnten keine* 01.02. - 31.05.
Tirol keine* 16.02. - 14.07.
Vorarlberg 01.03. - 30.06. 01.01. - 31.08.
Salzburg 01.04. - 15.05. 01.12. - 15.08.
Oberösterreich keine* 16.01. - 30.06.
Wien 01.03. - 31.05. ( Fähen ) 01.01. - 31.05.
 
Wir haben letztens unseren Jäger getroffen und den mal gefragt - der hat wiederum bei der BH nachgefragt und Endergebnis: Anfüttern durch Privatperson im Privatgarten VERBOTEN! Bei einem Fall des Wildrisses in diesem Garten könnte der Hundebesitzer den Grundbesitzer sogar mitanzeigen - dann würde sich die Strafe auf 70%/30% aufteilen.
 
Wir haben letztens unseren Jäger getroffen und den mal gefragt - der hat wiederum bei der BH nachgefragt und Endergebnis: Anfüttern durch Privatperson im Privatgarten VERBOTEN! Bei einem Fall des Wildrisses in diesem Garten könnte der Hundebesitzer den Grundbesitzer sogar mitanzeigen - dann würde sich die Strafe auf 70%/30% aufteilen.

na wie praktisch.

Dann können die Hundsis ja problemlos in fremden Gärten herumspringen.
 
Wir haben letztens unseren Jäger getroffen und den mal gefragt - der hat wiederum bei der BH nachgefragt und Endergebnis: Anfüttern durch Privatperson im Privatgarten VERBOTEN! Bei einem Fall des Wildrisses in diesem Garten könnte der Hundebesitzer den Grundbesitzer sogar mitanzeigen - dann würde sich die Strafe auf 70%/30% aufteilen.

:confused:

Ich nehme an, das bezieht sich auf:

*nicht eingezäuntes Grundstück
*fremder Hund
*Rehe etc.

oder wie ist das zu verstehen?
 
Bei mir zuhause ist's halt kein Wild, sondern unzählige Katzen die endlos produziert werden....
Wenns Streunerkatzen sind, würd ich ev. mal einer Tierschutzstelle bescheid geben, damit die mit dem Kastrieren anfangen - ich mein, das ist ja erst wieder unendliches Tierleid, welches man vermeiden kann (und soll!).


Versteh ich nicht. Wenn ich mit dem Auto fahre und erwisch ein Wild (NOCH NIE GsD!!!) - dann muß ich es melden etc. Ist klar geregelt.
Was dabei nicht klar ist, weil sich TSchG und Jagdgesetz widersprechen, ist, was mit einem verletzten Tier zu geschehen hat. Da hats schon Differenzen gegeben, wo das TschG einfach angewendet wurde und KEINER hat sich getraut den Tierhelfer zu klagen! :p Daher keine Rechtssprechung!

Also laut Fahrschule - Polizei/ Jäger anrufen und der erschießt das Tier. Meine Auslegung, dass es auch ein TSchG gibt und ich auch verpflichtet bin ein verletztes Tier med. versorgen zu lassen (etc.) wurde belächelt.

Aber wie sieht sowas dann praktisch aus, wenn ichs nicht dem Jäger meld, sondern ins Auto pack (sofern das möglich ist) und in die nächste Tierklinik/ zum nächsten Tierarzt fahre? Wo kein Kläger, da kein Richter?

Oder worauf bezog sich die oben markierte Zeile?
 
Das TSchG greift in diesem Fall nicht und kommt nicht zur Anwendung. Wer auch schon mal ein angefahrenes Reh gesehen hat, weiß warums besser ist wenn der Jäger kommt und es erlöst.

Wenn du es vom Unfallort wegbringst, machst du dich strafbar. Meldet es Tierarzt nicht zu dem du es bringst, macht sich der ebenso strafbar.
Nein es gibt keine Möglichkeit. Jäger holen und fertig.

In den meisten Fällen ist es auch gar nicht möglich das Reh irgendwo hinzutransportieren, weil die in der Regel in Panik sind wenn sie angefahren werden.
 
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