Verklagen an der Tagesordnung.

Nicht nur die Züchter verklagen sich gegenseitig sondern auch die eigenen Welpenkäufer, wenn sie schlechtes über die Nachzucht verbreiten.

Nun ja leider sidn Wepenkäufer aber auch nicht immer die Unschuldsengel die sie dann darstellen möchten. Wenn ich da so an diverse Geschichten denke die seriöse Züchter getroffen haben, nur weil die Welpenkäufer aus seinem Pups schweren Krbs machen (übertrieben gesagt) oder die Geschihte vom armen, geretteten Zuchthund erzählen wollen. sind wir usn ein mal ehrlich verbreit eich heute etwas über einen Züchter, dann sollte ich das belegen können, bzw. eben Bewise haben. Dann kann ich auch einer Klage gelassen entgegen sehen. Muss ich zurückstcken und dementieren sagt uns dies lediglich das es zu 99% viel heiße Luft um nichts ist.
 
gehört hab ich auch schon einiges - ich werde allerdings NIEMALS ruhen das, was ich weiß (!) weiterzugeben, wenn es jemand wissen will.

Rufschädigung is ein schönes wort das gerne rumgeworfen wird. Rufschädigung isses aber erst dann, wenn 1. das, was behauptet wird nicht wahr ist und 2. es mit Unflätigkeiten und in "minderer Sprache" ausgedrückt wird.

Wenn ich also sage dass ich bei meiner Züchterin nicht mehr kaufen würde und auch allen anderen davon abrate weil die Welpen zu teuer und oft krank sind, außerdem die Nachsorge nicht mehr in der Form gewährleistet wird usw. - dann ist das einfach wahr. Dagegen kann niemand was sagen. Denn sonst bin ich in meiner Meinungsäußerung eingeschränkt und außerdem könnte ich - so es zu einer Klage kommen könnte - immernoch dagegen halten dass der Züchter sich der arglisten Täuschung seiner Welpenkäufer schuldig macht.

Wenn ich mich aber hinstelle und sage dass meine Züchterin ja nen Sprung in der Schüssel hat und alles Scheiße ist und blablabla dann ist das definitiv Rufschädigung.
 
gehört hab ich auch schon einiges - ich werde allerdings NIEMALS ruhen das, was ich weiß (!) weiterzugeben, wenn es jemand wissen will. .

solange du es belegen kannst wird nimeand etwas dagegen tun können, selbst wenn jemand meint dich vor Gericht zerren zu müssen.

Rufschädigung is ein schönes wort das gerne rumgeworfen wird. Rufschädigung isses aber erst dann, wenn 1. das, was behauptet wird nicht wahr ist und 2. es mit Unflätigkeiten und in "minderer Sprache" ausgedrückt wird. .

Ersteres stimmt, dazu musst du aber auch belegen können was du sagst. zweiteres ist falschj, du musst dich nicht proletarisch ausdrücken damit es Rufschädigung ist. Rufschädigung beinhaltet jegliche Aussagen die den ruf einer Person, ode rin so einem Fall die Zuhct einer Person schädigen indem Dinge erzählt werden die eben nicht zutreffend sind, mit welcher Wortwahl ist da absolut egal. Glaube mir gerade in dem Bereich kenne ich mich sehr gut aus.

Wenn ich also sage dass ich bei meiner Züchterin nicht mehr kaufen würde und auch allen anderen davon abrate weil die Welpen zu teuer und oft krank sind, .

Ersteres ist deine subjektive Meinung, die du jederzeit ungestraft tätigen kannst. Zweiteres darfst du nur äußern wenn es den Tatsachen entspricht und du mit Fakten ( Befunde, Krankheitsbelege usw. ) eindeutig belegen kannst dass dies der Wahrheit entspricht. Kannst du es nicht ist der Tatbeständ Rufschädigung / Rufmord und wenn der Züchter z.B belegen kann dass er durch dich einen Welpenintressent verloren hat sogar Geschäfstschädigung und Verdienstentgang einklagbar. Vorsicht so locker wie du es siehst ist es nicht. ich habe das mit der obigen Geschichte die ich erzählt habe mit 3 Rechtsanwälten die sich auf dieses Gebiet spezialisiert haben durchgekaut. denn gerade solche Aussagen ohne wirklichen Wahrheitshintergrund können eine Zuchtstätte extrem schädigen. Und wnen es der Wahrheit entspricht dann hast du ja die dementsprechenden Belege, dann kann dich der Züchter zwar vor Gericht bringen, aber dann hast du ja nichts zu fürchten und der Züchter wäre reichlich dumm.

außerdem die Nachsorge nicht mehr in der Form gewährleistet wird usw. .

Zur Nachsorge ist kein Züchter verpflichtet, die släuft auf freiwilliger Bais, ergo fällt auch dies unter Rufschädigung.

- dann ist das einfach wahr. .

Wie gesgat ersteres kannst du jederzeit äußern, ist deine Meinung. Zweites musst du belegen köönnen, Drittes ist nicht verpflichtend für den Züchter, außer er schreibt das mit in den Kaufvertrag- ergo lastest du ihm dies an ist es auch Rufschädigung.

Dagegen kann niemand was sagen. .

da unterliegst du einem riesigen Irrtum. Der je nachdem um was es genau geht sehr teuer werden kann.

Denn sonst bin ich in meiner Meinungsäußerung eingeschränkt und außerdem könnte ich - so es zu einer Klage kommen könnte - immernoch dagegen halten dass der Züchter sich der arglisten Täuschung seiner Welpenkäufer schuldig macht. .

Deine Meinung darfst du frei äußern, solange du damit nicht andere schädigst. Freie Meinungsäußerung beinhaltet nicht Rufschädigung. Außer du kannst eben z.B viele kranke Welpen eindeutig belegen. Wen der Züchter getäuscht hat und du dies mehrfach belegen kannst --da du schreibst seiner Welpenkäufer muss dies aber schon ein hoher Prozentsatz sein, denn sonst müsstest du es als einige, oder einige wenige titulieren. Wenn dud dies nicht kannst, darfst du vorwerfen was ddu willst udn wirst verlieren. Kleiner Tipp am Rande, beachte imme rgenau deine Wortwahl in solchen Dingen, mich hätte ein falsches Wort vor ein paar Jährchen sehr viel geld gekostet, letztendlich lief es dann auf einen Vergleich aus, der mir aber auch weh tat denn ich hatte igentlich recht, aber die falsche wortwahl getroffen die mir vor Gericht leztendlich das Genick brach.


Wenn ich mich aber hinstelle und sage dass meine Züchterin ja nen Sprung in der Schüssel hat und alles Scheiße ist und blablabla dann ist das definitiv Rufschädigung.

FALSCH, ersteres ist Ehrenbeleidigung und hat mit Rufschädigung absolut NICHTS zutun. Zweiteres kommt natürlich darauf an was du auf tiefstem Niveau als Scheisse betitelst, ist es ihre Zucht und du hast keine Belge dazu dann beinhaltet es Rufschädigung. Ich würde dir raten wen du dich in den Punkten bewegst dich doch genauer zu informieren, denn eine Klage kann wie gesagt sehr teuer werden.

In meinem Fall (obige Geschichte) wäre das Recht auf meiner seite gewesen, ich hätte bewusst Zeugen aus Deustchland (dänische Grenze) Schweiz, amerika usw. geladen und die Kosten der Zeugen wären bei der Verklagten geblieben, plus natürlich meine Reise und Gerichtskosten, meien Kosten zum hüten von 17 Hunden. Plus Schadensersatz auf Rufschädigung und da bereits ein geschäftschädigender vorfall stattfand Schadensersatz für Geschäfstschädigung, summsumarum reden wir von einer Summe von ca 20 000. Und d ahilft dir dann auch der Rechtsschutz reichlich wenig den der steigt bei Rufschädigung, Ehrenbeleidigung und Co aus. Der ist für Geschäfsttätigkeiten da. Wäre ich nun geldgierig gewesen hätte ich verklagt, allerdings ging e smir eher darum diese "werte" Dame aufzuwecken aus ihrer Verbohrtheit, in der Hoffnung dass sie mehr mit den Hunden arbeitet und es nicht auf andere schiebt.l

Komischerweise sehen viele leute es nicht so schlimm einen seriösen Züchter zu denuzieren wen sie sich beleidigt ode rnicht vertstanden fühlen, das Rechtsempfinden scheint da bei manchen auf ganz tiefes Niveau zu rutschen :-(
 
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