kann sein, dass ich heute in den nachrichten etwas nicht ganz mitgekriegt oder falsch verstanden hab....
soll das heißen, wenn "man" sein opfer betäubt oder niederschlägt, dass man dann "nur" angeklagt/verurteilt wird wegen "sex. mißbrauch an wehrlosen"

vergewaltigung liegt nur vor, wenn sich das opfer noch wehrt/wehren kann
Nein! So kann das bestimmt nicht sein.
Ich habe das auch gehört, und bei dem Wort "wehrlos" habe ich eigentlich an jemanden mit Behinderung gedacht. Kein Kind oder minderjährig, ev. freiwillig, aber nicht in der Lage, gewisse Dinge richtig einzuschätzen. Täter möglicherweise jemand, dem das Opfer eigentlich als hilfsbedürftig anvertraut war?
Missbrauch ist es vielleicht deswegen, weil der Akt nicht vollzogen worden ist, sondern "nur" betatscht?
Meines Wissens wird es bei Kindern immer als Vergewaltigung behandelt.
Dass in den Nachrichten nur dürftige Informationen kommen, verstehe ich aber, denn es geht ja auch darum, das Opfer zu schützen.
Mit diesen Rechtsgepflogenheiten, was bestimmte Ausdrücke betrifft, kenne ich mich nicht so aus. Man muss ja auch immer sagen: "der mutmaßliche ....", so lange es keine Verurteilung gab, auch wenn es vollkommen klar ist, dass es der Täter ist.
Tja, ich bin kein Rechtsanwalt und kann auch nur vermuten, aber mein 1. Satz stimmt sicher!