Verbot von Tierverkauf über Internet?

Chicha

Super Knochen
Ich habe gehört und gelesen, dass (angeblich?) ab 01.01. ein Tierverkauf übers Internet verboten sein soll. Weiß jemand bescheid, ob das seine Richtigkeit hat?? Wenn ja, dann sollte man die diversen Betreiber der Verkaufsseiten mittels eines Gesetzestextes dringend darüber informieren, denn der Handel blüht natürlich auch heute noch enorm :mad:
 
Ich habe gehört und gelesen, dass (angeblich?) ab 01.01. ein Tierverkauf übers Internet verboten sein soll. Weiß jemand bescheid, ob das seine Richtigkeit hat?? Wenn ja, dann sollte man die diversen Betreiber der Verkaufsseiten mittels eines Gesetzestextes dringend darüber informieren, denn der Handel blüht natürlich auch heute noch enorm :mad:

gelesen habe ich das auch, allerdings würde es mich brennend interessieren, was genau darunter verstanden wird?

weil tierheime inserieren ja auch, ist das dann tierverkauf? eigentilch ja, würde ich denken? kann doch aber nicht im sinne des erfinders sein.... oder?

lg nix
 
:confused: ich habe das gegenteil gelesen = der typische kofferraumverkauf auf parkplätzen ist verboten, die tierschützer erwarten aber aufgrund des internethandels keine wesentliche verbesserung.
 
:confused: ich habe das gegenteil gelesen = der typische kofferraumverkauf auf parkplätzen ist verboten, die tierschützer erwarten aber aufgrund des internethandels keine wesentliche verbesserung.

kofferraumverkauf ist auch verboten, das stimmt, aber ich habe konkret gelesen, dass es sich auch ums internet handelt :confused:

bei tierschützern/tierheimen wäre ja aufgrund der kontaktadresse die ausnahme gegeben
 

ich habs im radio gehört und in irgend einer zeitung gelesen, wo dabei stand, dass "deshalb" die tiere wieder in den tierhandlungen verkauft werden dürfen, da sie eben nicht mehr übers internet angeboten und nicht aus dem kofferraum heraus verkauft werden dürfen. in dem im vorigen post genannten gesetzestext steht ja noch das verkaufsverbot in den tierhandlungen drinnen, also muss es einen neuen geben
 
das steht drinnen :)

15. § 31 Abs. 5 lautet:
(5) Hunde und Katzen dürfen im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten gemäß Abs. 1 in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen, in denen Tiere angeboten werden, zum Zwecke des Verkaufes nicht ausgestellt werden. In Zoofachgeschäften dürfen Hunde und Katzen zum Zwecke des Verkaufes nur dann gehalten werden, wenn dafür eine behördliche Bewilligung vorliegt.
 
Also, wenn es verboten wird, dann fände ich es gar nicht mal schlecht. Da könnte D mal ruhig mitziehen, wie ich finde. Was die Tierheime machen ist ja kein Erwerbverkauf, sondern eine Vermittlung. ;)
 
Wenn sich einer für meine Patenhunde Interessiert verweise ich ihn weiter ans TH das letzte Wort haben auch die. Ich mach nur Werbung für meine Hundis und hoffe das sich jemand dafür Interessiert.;)
 
Oben